Beiträge von Karl-Dieter

    Ich habe aber auch als Lehramtlerin fast zwei komplette Diplomstudiengänge

    Das höre ich immer wieder, wage ich aber zu bezweifeln. Wie zwei "fast komplette Diplomstudiengänge" plus den bildungswissenschaftlichen Anteil in eine normale Regelstudienzeit passen, ist mir schleierhaft. Wenn man sich das genauer anguckt, dann ist da in allen Fällen doch ordentlich abgespeckt worden (was auch nicht schlimm und nachvollziehbar ist)

    Wenn du die Augen zu machst und dir die Kleinkindzeit mit 2 Kindern vorstellst, kommen dann Dozenten und lange Anfahrten darin vor, durchgeplante Tage und Nächte am Schreibtisch? Oder Vormittage auf dem Spielplatz, in der Krabbelgruppe und beim Babyschwimmen?

    Ist natürlich so ziemlich einseitig was du geschrieben hast, aber wenn die Gespräche auf dem Spielplatz, in der Krabbelgruppe oder beim Babyschwimmen sich aber nur um Babykotze, Kinderkleidungangebote bei Aldi oder Lidl oder die Arztsuche drehen, können die Vormittage und die Jahre auch ganz schön lang werden. Andererseits kann ein Beruf, den man gerne ausübt, wo man mit anderen Erwachsenen zusammen ist, der einen geistig fordert, auch Spaß machen.

    Gibt auch Mütter, die arbeiten nicht, weil sie müssen, sondern weil sie wollen.

    und das ist man mit Steuerklasse 1 (die Regel bei Unverheirateten) nicht.

    Das ist so erstmal falsch, sondern es gibt x-Faktoren, wo man mit Steuerklasse 1 zur Abgabe verpflichtet ist, z.B.

    - Bezug von Lohnersatzleistungen

    - Eintrag eines Steuerfreibetrags

    - Gewerbeeinnahmen

    - Mieteinnahmen

    - ausländische Kapitalerträge


    etc.


    Aber, um das zu ergänzen:

    Auch wenn man verheiratet ist, ist man nicht grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung anzufertigen. Haben beide Steuerklasse IV und keines der beispielsweise obigen Merkmale (die nicht abschließend aufgelistet sind, bevor da irgendwer mit zweitem Arbeitgeber o.ä. kommt), braucht man keine Erklärung abgeben.

    Das kann ich nicht bestätigen, seit der Landesrechnungshof die Schulen in den Blick genommen hat, werden SL auch nicht gerade zimperlich behandelt. Bei uns wird auf Teufel komm raus versucht, Geld zu sparen.

    ich habe hier nur einen Artikel von 2017 gefunden, hier geht es um Mehrarbeit, die eigentlich nicht hätte abgerechnet werden dürfen. Und hier liegt der Fokus nicht auf den Schulleitern, und hier geht es auch nicht um Geld sparen ansich, sondern um rechtswidrig ausgegebenes Geld.

    Also so ganz kann ich deine Aussage nicht ganz nachvollziehen.

    Kann man ja i.d.R. gerade nicht, da die steuerliche Absetzbarkeit flöten geht. Von irgendwelchen Haftungsproblemen im Gewährleistungsfall oder auch bei Unfällen während der beauftragten Tätigkeit ganz zu schweigen. Die einzigen, die damit wirklich Geld sparen, sind die Ausführenden an sich

    Beim normalen Handwerker (z.B. Heizungswartung o.ä.) habe ich die Frage auch noch nie erlebt, da ist das auch inzwischen üblich, dass man eine Rechnung bekommt.

    Anders sieht es aus, wenn man Handwerker "privat" kennt. Ein Monteur unseres Terrassendach hat mir auch seine Handynummer dagelassen, "falls mal was anliegt" => Da ist es klar, was damit gemeint ist. Wenn ich nächstes Jahr mir ein Carport bauen will, wäre der natürlich da, kriegt seine 25 EUR (oder wieviel die nehmen) pro Stunde und ich stelle das Material. Da spart man natürlich tatsächlich deutlich. Und ich glaube, dass das sowas wesentlich üblicher ist.

    Ob Barzahlung oder Karte ist für den Aspekt "Schwarzarbeit" irrelevant.


    Entscheidend ist, ob Du unaufgefordert einen maschinell erstellten Bon bekommst, und wie dieser aussieht.

    Ist mir bewusst, wenn man Bar zahlt, bekommt man diesen Bon aber, nach wie vor, häufig nicht. Und dann muss man wieder diskutieren. Kartenzahlung hinterlässt eine Spur, da kann man auch auf den Bon verzichten (auch wenn der generiert werden muss), weil das schwarz verbuchen dieser Transaktion ist faktisch nicht möglich.

    Und das wird sich letztlich wieder auf die Beschäftigungsverhältnisse aus. Restaurants, die hohe Barzahlungsanteile haben und entsprechend schwarz verbuchen, können auch ihr Personal letztlich (teilweise) schwarz beschäftigen und zahlen somit keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

    Ich sehe es nicht als "Unterwerfung unter religiöse Normen", wenn man - speziell mit jüngeren Kindern - die unterschiedlichen religiösen Feiertage der SuS würdigt, und die Gelegenheit nützt, Wissen über Religionen zu vermitteln.

    Das sehe ich auch so, aber das meine ich nicht, sondern dass man darauf Rücksicht nimmt, dass irgendwelche Kinder irgendwas nicht sehen dürfen und deswegen das gar nicht erst gemacht wird.

    Auch Mohammed-Karikaturen kann man (sofern es sich anbietet) auch im Unterricht besprechen und man sollte da keine Rücksicht auf vermeintliche religiöse Gefühle nehmen

    Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?

    Mit Kennzeichen V kann man auch weniger als 4 abrechnen, wenn man min. 4 gemacht hatte, aber eine Verrechnung mit anderen Stunden stattfand.

    Bsp: 4 Vertretungsstunden, aber eine Klasse auf auf einer Exkursion, der Unterricht ist ausgefallen, man wurde nicht zur Vertretung gezogen, bedeutet -1, => 3 Stunden Summe auf der Abrechnung. Mit Kennzeichen V werden die drei auch bezahlt. Man muss aber mal mindestens 4 gemacht haben.

    Theoretisch könnte man so auch eine einzelne gemachte Mehrarbeitsstunde abrechnen, dann wäre das Kennzeichen V aber sachlich falsch und das unterschreibt der Schulleiter ja - würde ich an seiner Stelle nicht machen.


    5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.

    Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm

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