Auch das noch
Danke dafür!
Sprich hier aber unbedingt mit beiden Beihilfestellen. Das kann im Zweifelsfall ein ziemliches hin- und her bedeuten. Mach dich hier bitte nochmal konkret schlau. Das kann z.B. bedeuten, dass im Mutterschutz die Frau die eigene Beihilfeberechtigung hat mit 50%, danach 70% als berücksichtigungsfähige Angehörige (Rechnungen einzureichen über die andere Person), wenn beide gleichzeitig dann ggf Elternzeit haben, wieder eigenen Beihilfeanspruch mit 50%, wenn einer wieder arbeitet, wieder 70% usw.