Diese Stunden ersetzen Teile unser Unterrichtsverpflichtung, es ist also keine Mehrarbeit.
Das ist korrekt, das kann die Schule machen, dafür gibt es, je nach Größe der Schule, auch eine bestimmte Zahl an Lehrerstellen zugewiesen.
die im Zweifel gar nicht stattfinden.
Das kann natürlich entsprechend die Schulleitung anordnen oder das kann man im Vertretungskonzept ausführen, dass bei Nicht-Einsatz die Lehrkraft z.B. als Doppelbesetzung irgendwo in den Unterricht gehen muss, z.B. in der eigenen Klasse oder im Rahmen des GeL etc.