Alle Rechnungen bis Ende Mutterschutz (relevant ist das Behandlungsdatum) sind noch bei der Beihilfestelle deiner Frau einzureichen. Behandlungen in der EZ dann bei dir.
Wir hatten bei uns die gleiche Situation. Interessant ist dann, wenn man selbst auch noch in Elternzeit geht, dann kann es sein, dass die Beihilfe für diese Zeit wieder auf die Frau zurückwechselt.
Und dazu kommt, dass der Partner nur als berücksichtigungsfähiger Angehöriger gelten kann, wenn er im Vorjahr der Antragstellung nicht mehr als 20 000 EUR (ca.) verdient hat, das gilt aber nicht, wenn die Person selbst Beamter ist.
Das ist schon ein kleiner Akt, das ist richtig.