Beiträge von Karl-Dieter

    Schau mal nach Beförderungsstellen an Gesamtschulen und bewirb dich einfach mal.

    Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich bald an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, an dessen Planung ich nicht beteiligt war.

    Richtig toll mit einem Kollegen im Doppelzimmer zu einer Zeit, wo sich bei mir der Schreibtisch vor Arbeit biegt.

    Gebe aber zu, dass ich extrem ungern mit Arbeitskollegen zusammen in einem Zimmer schlafen möchte. Mich wundert, dass so etwas noch vom Reiseveranstalter angeboten wird. Ebenso wie Freiplätze, die in NRW nicht von Lehrern beansprucht werden dürfen.

    Reicht das als Grundlage für eine Ablehnung der Dienstaufgabe?

    Natürlich dürfen Freiplätze in NRW angenommen werden, seit knapp 10 Jahren wieder. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden, wenn keine angeboten wurden.

    Ich habe heute einer Kollegin davon erzählt und sie war sehr skeptisch bezüglich der Zuweisung und meinte, das ich später vielleicht Probleme haben könnte, an einem Gymnasium zu unterrichten, da das Niveau an einer Gesamtschule nicht mit dem des Gymnasiums vergleichbar wäre. Sogar keine Einstellung möglich. Außerdem hätte man mich bewusst an eine Gesamtschule geschickt, damit ich nicht mit dem Schwierigkeitsniveau am Gymnasium Schwierigkeiten bekomme, da ich jetzt an einem SBBZ unterrichte. Man möchte es mir einfacher machen.

    Was ein Quatsch.

    Dieser Termin ist mir Ende der Herbstferien zugeschickt worden (hier vor ca. 1 Woche). Da hatte mein Mann seine Schulung, die er an dem Tag hält, schon ewig geplant. Wie gesagt, Nachbarin ist im Krankenhaus und Babysitterin kann nicht, bzw. sie schafft diese Zeit nicht, würde selbst zu spät kommen.

    Meine Tochter ist 6 Jahre alt, 1. Klasse. Die alleine lassen? Ich bleibe dabei, dass ich das nicht möchte. Mitnehmen in die Schule? Geht nicht. Ich unterrichte ja selbst bis kurz vor der Konferenz, wann soll ich sie holen fahren? Wir sind schon gut aufgestellt, aber das jetzt die Konferenz kurzfristig an dem Tag ist wo mein Mann seit Monaten die Schulung geplant hat, die Konferenz so liegt, dass ich bis kurz vorher Schule habe und die Babysitterin an DEM Tag selbst bis 16 Uhr arbeitet - ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann. Meine Eltern wohnen weit entfernt, ebenso die Schwiegermutter, meine Schwägerin ist Krankenschwester und hat an dem Tag Dienst.

    Also; um dich zu beruhigen: Wenn du mit der SL redest, wirst du sicherlich beurlaubt. Trotzdem ist es eine typische Mutti-Extrawurst. Dein Mann könnte seine Schulung auch verschoben.

    Ansonsten siehst du wieder hier nur Probleme, was alles nicht geht - anstatt nach Lösungen zu suchen. Sonst geht sie halt mal bei einer Freundin mit und du holst sie da nach der Arbeit ab.

    Bei mir im Seminar war die beste Note 3,4. Eine Note im Ref sagt nichts darüber aus, ob die Person ein guter oder schlechter Lehrer ist bzw wird. Beispiel: Eine falsche Farbwahl des Oberteils in einer Lehrprobe führte zur schlechteren Note. Die Farbe musste zum Thema passen usw

    Bei uns war es eher ein "Ans-Seminar-Anpassungs-Indikator".

    Zudem gibt es in vielen Ländern kein Ref und trotzdem kann dort guter Unterricht gemacht werden.

    EINE schlechte Note im Ref sagt nichts aus, ja. Aber meiner Erfahrung ist die Arbeit (nicht nur der Unterricht) von den Referendaren mit mittelmäßigen Noten trotzdem irgendwie immer auch mittelmäßig. Und von den Reffis mit guten Noten ist die Arbeit auch komischerweise in der Regel gut.

    Bzw ich habe noch NIE den Unterricht von einem Reffi mit schlechten Noten gesehen, wo ich mir im Unterricht dachte „Boah Geil“

    @Karl-Dieter

    Es geht nur darum.

    Nein, dir geht es nicht darum, sondern du siehst das anders als ich und beziehst dich also darauf und wolltest das mit diesem vermeintlichen Totschlagargument beenden, damit du das letzte Wort hast. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass man hier Unwahrheiten unkommentiert lassen sollte.


    Bleiben wir einfach dabei, Susannea und du seid der Meinung, dass eine Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, Gerichte und die GfF sehen das anders. Und damit diskutiere ich darüber nicht weiter, damit hast du deinen Willen

    Es hat weder jemand die Lehrerin zu irgendwas gezwungen, noch die Schüler, die haben alleine entschieden, diese Bedingung zu erfüllen statt digitalem Unterricht.

    Die Wahl für die Schüler ist ja nicht "Unterricht mit Masken und Tests trotz fehlender rechtlicher Grundlage oder "Distanzunterricht"" sondern "Unterricht mit Lehrerin A oder Lehrerin B"

    Und bezüglich deines Beispiels mit der Wiedereingliederung, ja, wenn das nicht eingehalten wird, wird abgebrochen, aber die Wiedereingliederung ist ja nicht mit Einschränkung von Grundrechten der Schüler verbunden, sondern das ist eine Maßnahme zwischen AG und AN bzw. Dienstherr und Beamten.

    Was aber sein kann ist, dass Private Krankenversicherungen dich nicht nehmen wollen. Die schauen genau, welche Kosten eine Krankheit künftig verursachen wird, z.B. weil man dauerhaft Medikamente braucht, wahrscheinlich eine OP oder Komorbiditäten zu erwarten sind.


    Es empfiehlt sich daher, über eine*n Makler*in eine Anfrage an mehrere Unternehmen gleichzeitig zu stellen, denn wenn eine ablehnt, muss man das bei anderen angeben und die lehnen dann gerne automatisch auch ab.

    Es gibt hier die Öffnungsaktionen der privaten KV, auch das sollte man über einen Makler laufen lassen, aber nur die erste KV muss einen auch nehmen ,die man anfragt. Deswegen beraten lassen vorher.

    bei einer Inzidenz von 500 haben statistisch 2,5 von 500 eine Infektion

    Die herausgegebenen Inzidenzen sind 7-Tage-Inzidenzen, d.h. die Zahl der Neuinfektionen pro 7-Tage, das besagt nicht, wieviel derzeit gerade infiziert sind.

    Ändert aber nichts an deiner Aussage, faktisch ist es auch so, dass Schwangere in der Schule nicht eingesetzt werden. Allerdings muss ich fairerweise sagen, dass ich das inzwischen nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, da mWn die Studienlage bei geimpften Schwangeren inzwischen nicht mehr von einem höheren Risiko ausgeht, mit Ausnahme des letzten Drittels, aber das Beschäftigungsverbot könnte man ja auf diesen Bereich einschränken.

    Das größte Problem ist auch, dass klare Vorgaben fehlen, finde ich.

    Wozu sollte es die geben? Corona wird nicht mehr verschwinden. Der Großteil der Bevölkerung ist immunisiert durch Impfung oder Infektion, dadurch ist auch die Belastung des Gesundheitssystems gesunken bzw. es ist kein Risiko mehr da, dass es überlastet wird. Damit haben die Schutzmaßnahmen ihre Berechtigung verloren.

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