Ich habe das auch schon gemacht, bin zur SL gegangen, habe gesagt, dass ich die und die Aufgabe nicht mehr machen möchte, mangels Interesse, war kein Problem.
Beiträge von Karl-Dieter
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Als Vertretungskraft hast du normalerweise sowieso keine Vertretungsbereitschaft, die nicht in deine Stunden eingerechnet wird. Auch Aufsichten und Mehrarbeit darfst du nicht leisten.
Hattest du einen Vertrag über die 25,5 h? Wenn ja, dann sollte die Befristung bzw. die Reduzierung dort bereits drinstehen, oder sie ist nicht zulässig.
Vertretungskräfte dürfen ganz normal Aufsichten machen, gehört zu deren Job. Nur keine Mehrarbeit
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Meiner Meinung nach ist diese Verrechnung nicht korrekt. Weder für TZ noch für Vz.
https://vlbs.nrw/wp-content/upl…chen-1-8-21.pdf
Seite 10f
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Frag doch sonst beim Personalrat nach. Bei Tz aus familiären Gründen finde ich das auch recht schwierig.
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Bei uns hättest du mit 17,5 von 25,5 keinen Anspruch auf einen freien Tag.
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Da man als GKV-Patient (vermutlich als PKV auch vereinzelt) einen Teil über die Steuer einreicht
Bringt solange nichts, außer die sog. zumutbare Belastung wird überschritten. In der Regel ist das bei gesetzlich versicherten Patienten nur bei Zahnbehandlungen, und da ist das nach Einkommen gestaffelt, bei Lehrern, je nach Kinderzahl, in der Regel also 2-7% des Jahresbruttoeinkommens. Und dann auch nur der Teil, der überschreitet.
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Kurzes Zitat, finde ich ziemlich eindeutig:
Ich eigentlich nicht, du hast gesagt, dass im "Frauenförderplan" (O-Ton) von "freien Tagen" die Rede ist, und dass für Dienst an eigentlich unterrichtsfreien Tagen ein Ausgleich zu schaffen ist. Beides steht NICHT bzw. sogar quasi gegenteilig im Frauenförderplan. Wenn du es nicht genau weißt, dann behaupte das nicht einfach so felsenfest.
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Sie wird darauf nicht antworten, weil sie dann zugeben müsste, dass sie sich das einfach nur ausgedacht hat, damit sie recht hat
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Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?
Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.
Susannea darauf beziehe ich mich
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Naja, in den Ferien muss ich dann noch eine Kinderbetreuung finden, das ist deutlich mehr Stress, deshalb bleibe ich dabei, meine Arzttermine werde ich immer vormittags an meinen freien Tagen legen, wird der Stundenplan geändert, hat der Stundenplaner Pech (wobei bei uns niemand wagen würde ohne Absprache freie Tage überhaupt nur ansatzweise zu ändern).
Kannst du mir nochmal fix Belege für deine Aussage liefern, dass in Berlin die Rede von „freien Tagen“ im Frauenförderplan ist?
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Macht er im Prinzip auch, wenn es wirklich notwendig ist.
Aber nein, er hat explizit im Vertrag stehen, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und weder bezahlt werden, noch in Freizeit umgewandelt werden können. Und der Vertrag ist vom Anwalt
Ist rechtswidrig, ausser er ist leitender Angestellter, sprich Prokura oder darf Mitarbeiter einstellen
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Nachdem ich mir den ganzen Thread durchgelesen habe und auch alle Beiträge des TE, denke ich eher, dass die Geschichte ausgedacht ist und dass der TE irgendeinen komischen Fetisch hat. Also das meine ich Ernst. Gerade diese Äußerungen bzgl der Absätze, das auslachen durch Schüler, das ständige verharmlosen etc, das soll nur die Diskussion anheizen.
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Die Schuld liegt zumindest teilweise bei mir. Vor uns wurde stark abgebremst, ich habe dann auch sofort voll auf die Bremse gelatscht. Nach einigen Metern Vollbremsung sind wir dem vor uns voll hinten drauf geknallt. Da hilt es auch nichts, dass vorne wohl jema
Die Schuld liegt voll bei dir - zu geringer Sicherheitsabstand.
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Vertrauensarbeitszeit eh hinfällig ist.
Die allerdings sowieso faktisch durch das BAG-Urteil gestorben ist.
Unabhängig davon, frage ich mich immer, wer sich da allen ernstes drauf einlässt, weil es in 99% der Fälle zu unbezahlter Mehrarbeit führt.
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Nur habe ich jetzt ein Jahr Elternzeit verschwendet, das ich hätte später nehmen können.
Ob man das wirklich gemacht hätte, ist die andere Frage.
Ja, das muss man sich dann vorher überlegen.
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Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag.
Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?
Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.
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Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.
Laut ADO hast du keinen "Mittwoch generell frei", sondern du hast vielleicht mal keinen Unterricht, d.h. aber nicht, dass du "frei" hast.
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