Da man als GKV-Patient (vermutlich als PKV auch vereinzelt) einen Teil über die Steuer einreicht
Bringt solange nichts, außer die sog. zumutbare Belastung wird überschritten. In der Regel ist das bei gesetzlich versicherten Patienten nur bei Zahnbehandlungen, und da ist das nach Einkommen gestaffelt, bei Lehrern, je nach Kinderzahl, in der Regel also 2-7% des Jahresbruttoeinkommens. Und dann auch nur der Teil, der überschreitet.