Und arbeite von zuhause aus. Es gibt ja so viel, was man von zuhause aus für die Klasse oder die Schule machen kann, mach das!
Naja 🧐
Und arbeite von zuhause aus. Es gibt ja so viel, was man von zuhause aus für die Klasse oder die Schule machen kann, mach das!
Naja 🧐
Finde die Regelung so gut. Anlasslose Reihentestungen halten sehr viele Ärzte übrigens für Quatsch.
Übrigens dienen alle Coronamaßmahmen dazu, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, nicht der Verhinderung individueller Infektionen. Und durch kranke Kinder wird es nicht überlastet.
Und in dem Zuge kann man direkt die Isolation abschaffen, ich glaube, wir sind eines der letzten Länder in Europa, die das noch haben.
Dass da immer eine Welle wegen privaten Endgeräten gemacht wird. 99,9% der Schulen verfahren doch da nach der Devise „dont ask - dont Tell“
Nicht dass sie selbst 4-6 Wochen im Jahr zu machen.
Die Kita-Schließtage in NRW sind 20 bis maximal 27, in der Regel sind es aber die 20, da "soll" Vorschrift. Problematisch ist häufig der Wechsel von der Kita in die Grundschule, da man ab dem 31.7. die Kita nicht mehr besuchen darf, aber die Schule häufig später anfängt. Hier man hat aber bereits Anspruch auf OGS OGS o.ä.
FDas war überhaupt das Beste an der Pandemie 😊 Wir hatten im kompletten letzten Schuljahr keine einzige Konferenz mehr digital; jede Veränderung, die in dieser Zeit von vielen als positiv empfunden wurde, wurde zurückgedreht.
Finde digitale Konferenzen ganz schrecklich
Ist denn in NRW die Nutzung von WhatsApp im schulischen Zusammenhang erlaubt?
Es ist nicht verboten, damit ist es erlaubt.
Ich habe mit meiner Klasse eine Whatsappgruppe, habe nie gemerkt, dass es irgendwie negativ war - zu Coronazeiten war es aber sehr praktisch.
In der Regel stellen sich diese Kollegen (absichtlich oder unabsichtlich) so dermaßen dämlich an, dass sie nicht mit einer Klassenleitung betraut werden können. Häufig ist natürlich damit deren Ziel erreicht.
Waldjugendherberge Windeck-Roßbach
https://www.jugendherberge.de/jugendherberge…h-463/portraet/
Wäre das nicht eher eine Aufgabe für den Schulträger und die entsprechenden Abteilungen, wo die Profis sitzen?
Ich kann dir auch nur dringend empfehlen, dass du deine Stunden mit Kollegen durchsprichst. Und nicht so allgemein, wie „Ich möchte das Thema in der Stunde machen …“ sondern „Ich habe als Einstieg diesen Videoclip geplant, dazu möchte ich folgende Fragestellung aufwerfen … was hältst du davon? Das soll überleiten zu folgendem Material …“. Und das auch nicht am Tag vorher, sondern zwei Wochen vorher und dann immer wieder. Und wenn du da mit 1-2 Kollegen immer wieder drüber sprichst, hilft das ungemein.
Was allerdings nervig ist, wenn du dir kein eigenen Gedanken machst „Hör mal Peter, fällt dir ein Einstieg zu dem Thema xy ein?“
in der Praxis machen sie es trotzdem oft.
Hast du Belege für diese Aussage?
Wie ist das dann mit Beförderungsämtern? Also wer z.B. schon von A12 auf A13 befördert worden ist?
Alternativ, da du scheinbar ja Interesse an einer Beförderungsstelle hast: Bewirb dich auf eine Stelle einer anderen Schule.
Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.
Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis?
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung durch Schüler i.d.R. natürlich erst einmal erzieherische Maßnahmen, aber dann auch ein Verweis oder einen verschärften Verweis. Das sind nämlich die richtigen Instrumente um auf Pflichtverletzungen durch Schüler (nichts anderes ist es ja) zu reagieren. Wie ich bereits gesagt habe, eine Pflichtverletzung durch einen Rechtsbruch zu sanktionieren halte ich für sehr fragwürdig.
Interessant, da es aktuell keinen Distanzunterricht gibt.
Dringend dir Hilfe von Kollegen suchen.
Die begründete Ausnahme vom Normalfall ist hier schon vorstellbar, wenn wiederholt der Rücklauf (der im Übrigen durch eine Muss-Regelung normiert ist) nicht klappt und daher eine Alternative gefunden werden muss. Der eingeschränkte Ermessenspielraum wird hier m.E. fehlerfrei genutzt.
Kann man evtl. so rechtfertigen, ich würde aber eher hier das Nicht-Zurückgeben durch eine Ordnungsmaßnahme o.ä. sanktionieren als einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.
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