Da steht "sollen", nicht "werden".
Genau. https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_So…Kann-Vorschrift
Da steht "sollen", nicht "werden".
Genau. https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_So…Kann-Vorschrift
Wer es (wiederholt) nicht schafft, die Arbeit rechtzeitig zurückzugeben, bekommt die Klausuren nicht mehr mit nach Hause, sondern die Eltern dürfen dann zu Einsichtnahme und Unterschrift in der Schule antreten.
Ist aber nach §25 GSO nicht erlaubt.
Schulleiter, die zwanghaft als erster im Haus sein und als letzter gehen müssen, fand ich schon immer strange
Eine recht lange Anwesenheit ist aber beispielsweise in NRW vorgeschrieben:
Zitat von § 30 ADO NRW(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein. Ist sie oder er verhindert, muss die Vertretung sichergestellt sein. Im Übrigen richtet sich die Anwesenheit nach den dienstlichen Erfordernissen.
Nun hoffe ich, dass ihr Tipps und Ratschläge habt, die mir weiterhelfen!
Keine Hausaufgaben aufgeben.
Sofort alles dokumentieren, Kollegen zur Einschätzung hinzuziehen, frühzeitig Vorgesetzte informieren.
Vorschläge wie „Anonym beim Jugendamt informieren“ sind meiner Meinung nach völliger Schwachsinn. Zumal es an jeder Schule eigentlich ein geregeltes Verfahren geben muss, wie bei sowas zu verfahren ist.
Ansonsten halte ich die Nutzerin „Maemo“ für sehr anstrengend und auch alles sehr konstruiert.
Elterngeld kannst du nicht auf 24 Monate auszahlen lassen, da die ersten zwei oder drei Monate (je nach Geburtstermin) im Mutterschutz mit Fortzahlung der Bezüge als Basiselterngeldmonate gelten. Somit hast du nur noch maximal 10 Monate übrig, die umgewandelt 20 Monate EG+ ergeben plus 2 Monate EG (im Mutterschutz) = 22 Monate EG-Bezug
Was würdet Ihr machen?
GKV oder PKV?
PKV
Mit nur Bachelor würde mich E11 stark wundern.
Klar macht er das auch so, reicht aber nicht, wenn die Bearbeitungszeiten aktuell bei Beihilfe und Versicherung bei 2-3 Monaten liegen.
Dazu habe ich oben was geschrieben.
h nein! Der Artikel bzw der Beschluss kam leider zu spät!
Das ist kein Beschluss, sondern erst einmal nur eine Planung im Koalitionsvertrag. Verfügbar ist das noch nicht.
Und ändert auch nichts daran, dass du evtl. fünfstellige Beträge vorstrecken musst, wie wir gerade immer wieder erleben müssen.
Ist mir eigentlich nicht aufgefallen. Wir hatten z.B. Rund um die Geburt mit vorherigem zweiwöchigem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von knapp 18 000 EUR bekommen, ich habe dann kurz bei der Beihilfestelle angerufen und die haben das dann vorgezogen. War innerhalb von einer Woche da. Das machen die eigentlich auch immer, die wissen ja um die Problematik.
Ergänzung: Die Problematik bei der Sofortzahlung in der Apotheke stimme ich dir zu, hier würde ich aber einfach eine vernünftige Apotheke suchen, wo auch Kreditkartenzahlung geht (geht bei den meisten) und dann hat man ja etwas längere Zahlungsfrist.
Bei der Berechnung der Kostenvorteile bitte nicht außer Acht lassen, dass bei der PKV quasi standardmäßig das Paket Zahnzusatzversicherung und "Chefarztbehandlung" dazu gebucht ist, was man aber quasi identisch auch als GKV-Patient buchen kann.
Ansonsten:
Ich bin mit der PKV zufrieden, Beihilfestelle ist auch okay, hatte bisher keine Probleme. Bei sich wechselnden Verhältnissen (Elternzeit, Wechsel des Beihilfebemessungssatzes etc pp) ist es manchmal schon nervig
Wegen dem BMI hätte dir der Arzt etwas sagen müssen, wäre das für ihn ein Grund, dich für ungeeignet zu halten.
Der reine BMI ist kein Ausschlussgrund, aber bei Fettleibigkeit die damit häufig verbundenen Begleiterscheinungen (Bluthochdruck, Cholesterin, etc pp)
Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.
Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.
Also leider nichts mit Auge zudrücken.
Gut, das ist grundsätzlich natürlich nachvollziehbar. Wenn die aktive Mitarbeit im Seminar und das Erscheinen dieser nun mal eine Voraussetzung für den Leistungsnachweis ist, und du n-Mal fehlst, egal aus welchen Gründen, dann kann ich schon verstehen, dass du den Nachweis nicht bekommst. Irgendwo muss ja auch eine Leistung erkennbar sein.
Hier aber auch: Es wäre sinnvoll, wenn du dich vorher an den jeweiligen Dozenten wendest und die Regelungen in Erfahrung bringst - und nicht erst nachher, wenn du schon 6x gefehlt hast und dich dann aufregst, warum du den Schein nicht bekommst.
In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.
So schnell passiert das nicht.
Ich muss fairerweise sagen, dass ich dich recht anstrengend empfinde. Bzw. nicht dich, sondern deine Schilderung der Situation. Du siehst grundsätzlich nur Hindernisse, nur Schikane, keiner hat es so schwer wie du, und alle andere sind irgendwie schuld, aber nur du selber nicht (an deiner Krankheit natürlich nicht, aber an den Probleme, die auftreten).
Ergänzung: Im anderen Thread ist es ja ähnlich, hier ist nur die ganze Welt gegen deine Mutter angeblich.
Wenn deine Mutter seit einem 3/4 Jahr krank ist, und laut deiner Aussage angeblich zum neuen Schuljahr wieder anfangen will, sich gegenüber ihrer Schulleitung aber sehr nebulös äußert, wundert mich das nicht, dass die nicht im Unterricht eingeplant wird und was deine Mutter mit deiner Pflege zu tun hat, ist mir allerdings auch schleierhaft.
Dass deine Mutter bei irgendeiner Pflege fehlt, wenn sie auf Kur ist, ist nicht das Problem ihres Dienstherren
Da würde ich mich als Lehrkraft in eurem Kollegium ganz herzlich bedanken, wenn ich meinen Stundenplan für das kommende Schuljahr erst am Ende der Ferien bekäme..
Da kannst du dich gerne herzlich bedanken, hätte ich kein Problem mit, gleichzeitig würde ich dir anbieten, dass du beim nächsten Mal doch in den Ferien selber mitarbeitest am Stundenplan. Ich bin immer erschrocken, was für eine Anspruchshaltung gegenüber den Stundenplanern und/oder Schulleitungen (was ja nicht immer deckungsgleich ist) hier herrscht.
Oder ist euren KuK wenigstens schon vor den Sommerferien bekannt
Ja natürlich, das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.
Wachsen bei euch die KuK, die "mal eben" zwei Wochen lang eine/n Vollzeitkollegin/kollegen vertreten können (davon - wie CatelynStark ja schrieb - über 20 Stunden in der Oberstufe)
Das nicht, in der Oberstufe würde ich es gar nicht vertreten, zumal die erste Woche (halbe) Woche meistens eh Organisatorisches und diverser Kram ist. Und eine Woche ohne Unterricht in einem Fach halten die auch mal aus. Und zwei auch.
Aber eine Kollegin vier Wochen in den Ferien Stundenplan machen zu lassen ist sicherlich besser ![]()
Das ist vermutlich rechtssicher
Wäre ich mir nicht so sicher.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-m…urer-wird-10420
insbesondere Stundenplaner:innen (und sicher auch Mitglieder der erweiterten SL) an großen Schulen. Bei mir geht immer ein Teil der Sommerferien für die Stundenplanung drauf, leztes Jahr gleich 4 Wochen, denn nachdem ich den Plan innerhalb der ersten zwei Wochen mit allem Zip und Zap (VBs, Aufsichten etc.) fertig erstellt hatte und mich schon auf vier freie Woche gefreut hatte, bekam ich einen Anruf, dass ein:e Kolleg:in, der/die mit über 20 Stunden in der Sek II eingesetzt war ersatzlos(!) und sofort die Schule verlässt. Darufhin habe ich dann mit der SL den Unterricht umverteilt und dann einen weiteren Stundenplan erstellt. Ausgleich: an einem Tag in der letzten Ferienwoche, an dem eine Fortbildung angesetzt war, durfte ich zu Hause bleiben.
Unterrichtsvorbereitung für das kommene Schuljahr machen ja viele Kolleg:innen auch schon in den Sommerferien, wobei ich mir das abgewöhnt habe. Ich finde, die Stundenplanung reicht
Wir haben da ja schon öfter drüber geredet, mir ist nicht ganz klar, warum du das so mit dir machen lässt. Deswegen machen wir den Stundenplan immer am Ende der Ferien. Vier bis fünf Tage reichen. Zumal mir ehrlich gesagt schleierhaft ist, wieso ihr zwei Wochen für einen Stundenplan braucht und dann nochmal zwei Wochen für einen ausgefallenen Kollegen.Und selbst wenn da ein Kollege auf einmal weg ist und du zwei Wochen für einen Plan brauchst, und das in der Schulzeit ist... na und? Dann wird der Kollege halt vertreten (völliger Quatsch für zwei Wochen am Anfang des Schuljahres) und du halt auch. Besser als wenn ich vier Wochen in den Ferien am Stundenplan sitze.
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