Denkt eigentlich noch einer an ...

    • Offizieller Beitrag

    ... die Masern-Impfpflicht? Zweimal verschoben, ab August aktuell.


    https://www.tagesschau.de/inland/masernimpfpflicht-101.html


    Ich gebe zu ... ich habe es 2021 mal verfolgt und dann aus den Augen verloren. Mal schauen, wie viele Rückmeldungen wir haben. Vortei der Verschiebungen der letzten Jahre: die Kinder aus dem ....3./2./1. Schuljahr sind übers Gesundheitsamt kontrolliert. ;)

  • Wir waren schon mal durch, sollten alle Eltern erinnern, aber ob das irgendjemanden interessiert hat, fraglich.


    Neueinstellungen dürfen nur noch mit Impfung erfolgen, Bestandslehrkräfte sind nicht verlängert worden ohne Impfung, das gab bei uns einige, die damit gehen mussten.


    Der Rest???, warten wir es ab, ob und was passiert.

  • Ich bin ja zu alt ...


    Aber ja, bei uns war es immer wieder im Gespräch. Neulinge (Schüler wie Kollegen) mussten es vorweisen, unsere ukrainische Kollegin musste ihren Titer bestimmen lassen (sie ist geimpft, hat aber keinen Impfpass und zuerst fand sie keinen Hausarzt, konnte daher erst 3 Wochen später beginnen).


    Wie viele ältere Schüler ungeimpft sind, weiß ich aber nicht. Bei Kollegen habe ich bisher von keinen Problemen gehört.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Sehr viele SuS über 18, daher interessiert es nicht. Aber bin geimpft. Amtsärztin war zufrieden. Ihr fehlte nur bei der Polioimpfung (war es glaub) nach meiner Geburt die Unterschrift. Sie hat dann allerdings schnell eingesehen, dass ich dafür jetzt nix kann und daran auch so spontan nix ändern kann ;)

  • Bei uns wurde wegen des Auslaufens der Übergangsfrist in den letzten Wochen wiederholt daran erinnert, dass wer das noch nicht gemacht habe von den SuS den Impfnachweis vorlegen müsse im Sekretariat. Die KLs hatten dazu Listen, wer aus ihren Klassen noch vorlegen muss, damit sie diese SuS gezielt ansprechen und deren Eltern anschreiben können. Schließlich muss dass zu Beginn des neuen Schuljahres vorliegen, will man kein Bußgeld riskieren. Bei den Lehrkräften liegt das wohl inzwischen von allen vor, die in der Nachweispflicht sind, zumindest kann ich mich an keine Erinnerung mehr erinnern. (Die ich vielleicht aber auch großzügig überlesen habe, weil sie mich nicht betrifft.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe es in Ermangelung eines Nachweises (und der 100%iger Sicherherit, OB ich geimpft war) vor ein paar Monaten tatsächlich wiederholt.

    Ich bin nur einmal geimpft. Habe deshalb den Schutz über eine Titerbestimmung nachgewiesen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es etwa mehrfach?
    Die Arztpraxis meinte, es sei ungewährlich, mich zu impfen, selbst, wenn ich vor *husthust* vielen Jahren schon geimpft sein sollte. Für die Titerbestimmung müsse ich bezahlen, für die Impfung nicht.
    Da habe ich gedacht, es sind genug Nadeln zur Zeit in meinem Körper, die etwas raus- oder reinzapfen, ich nehme einfach die Gratisimpfung mit (kein Mensch konnte sagen, ob ich geimpft war.

  • Bei uns müssen alle Neuzugänge an der Schule den Impfpass vorlegen und der Masern-Impfstatus wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Bei den Älteren wurden alle Impfpässe zum Gesundheitsamt eingeschickt.

  • Ich muss schmunzeln....als es damals zur Impfpflicht gegen Masern kam, musste ich die Impfausweise meiner Klasse im Rahmen der Klassenlehrerschaft kontrollieren. Ich fand es sehr merkwürdig und dachte "Sowas fällt eigentlich nicht in den Kompetenzbereich eines Deutsch-Geschichtslehrers". Und dann kam Corona...


    Unsere Schüler müssen ihren Nachweis bis zum Einschulungstag bei ihren Klassenlehrern vorlegen, in der Schule Arbeitende legen den Ausweis/Nachweis beim SL vor, der das dann an die Behörde weiterleitet

    • Offizieller Beitrag

    ich liege unter/über der Altersgrenze, aber da ich als Kind Masern durchgemacht habe, aber das nirgends fetsgehalten war, habe ich letztes Jahr interessehalber den Titer bestimmen lassen.

    Wie der Stand bei den Schülern ist? K.A. Vor 2 Jahren mussten sie zu Schuljahresbeginn ihre Impfausweise vorlegen

  • Gibt es etwa mehrfach?
    Die Arztpraxis meinte, es sei ungewährlich, mich zu impfen, selbst, wenn ich vor *husthust* vielen Jahren schon geimpft sein sollte. Für die Titerbestimmung müsse ich bezahlen, für die Impfung nicht.
    Da habe ich gedacht, es sind genug Nadeln zur Zeit in meinem Körper, die etwas raus- oder reinzapfen, ich nehme einfach die Gratisimpfung mit (kein Mensch konnte sagen, ob ich geimpft war.

    Bei uns zählt nur die doppelte Impfung, die einfache nicht.

    Da man beim Impfen Zeitabstände einhalten soll, würde sich bei Mitarbeitenden die Einstellung weiter verzögern.


    Ich bin erstaunt, dass es jetzt erst ausläuft, wir sind damit durch und jeder, der neu kommt, muss es nachweisen.

    Blöd war es am Anfang und in den Jahren, in denen die Schuluntersuchung der Erstklässler nicht stattgefunden hat,

    Ärger gibt es jedes Mal mit einem Anbieter für Schulbegleitungen.

    Wobei es da nun anscheinend die Regel gibt, dass Personen ohne Corona-Impfung nicht mehr begleiten dürfen, andere Aufgaben in der Schule (Betreuung im Ganztag) sind aber möglich.

  • Am BK irrelevant, da Schülerschaft >50% volljährig. Wir haben noch fleißig begonnen, das einzufordern, als die Entwarnung durch den den Schulträger kam.

  • Und die Lehrkräfte müssen es nachweisen?

    Nein, also bei uns wurde nix eingesammelt oder so.

    Die Amtsärztin hatte wie gesagt geschaut, aber nachdem ich sagte BK und entsprechende Schülerschaft wäre es hier auch nicht relevant gewesen.

  • Wir hatten das im vergangenen Jahr schon einmal bei allen Bestandsschülern und im Kollegium erfasst, Neuanmeldungen natürlich nur unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

  • Wir mussten unseren Impfausweis oder Nachweis im Sekretariat vorlegen und es uns selbst von allen Kindern der Klasse im Original vorzeigen lassen (oder eine Bestätigung vom Arzt). Bei den neuen Erstklässlern war es jetzt wieder genauso. Die Lehrkräfte kontrollieren die Impfausweise.

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