Beiträge von Karl-Dieter

    Wenn du ein verhaltensgestörtes Kind (am besten noch eins mit Diagnose) rauswirfst und das abhaut, könnte schon eine Richterin oder Richter auf die Idee kommen, dich verantwortlich zu machen.

    Quatsch. Ja, ich muss das beim Kind einschätzen. Wenn das aber ein Kind ist, was beispielsweise nie durch so ein Verhalten aufgefallen ist, sieht das eher nicht so aus. Das Kind hat sich an meine Anweisungen zu halten, wenn es einfach abhaut, erlischt hier auch meine Aufsichtspflicht.

    Rauswerfen aus dem Unterricht und gleichzeitig die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen - das musst du mir mal erklären.

    Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Kinder permanent im Blick der Lehrkraft sein müssen, sondern sie müssen sich beaufsichtigt fühlen. Wie oft ich die tatsächlich sehe, ist abhängig von Alter, Einschränkung etc.

    Rauswerfen = das Kind soll vor der Tür stehen und die gesamte Zeit die Klinke herunterdrücken

    --> hart an der Grenze und zusätzlich höchst unpädagogisch

    Unpädagogisch - ja, hart an der Grenze - nein.

    im Zweifelsfall dann eben auch noch mal einen Lockdown, wenn die Leute es nicht schaffen verantwortungsbewusst Abstand zu halten, infiziert zuhause zu bleiben usw.

    Ein Lockdown ist bisher der massivste Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Und er hatte ausschließlich den Sinn und Zweck, das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren: https://en.wikipedia.org/wiki/Flattening_the_curve

    Er ist nicht dafür da, um die Leute zu erziehen oder um generell Infektionen zu reduzieren.

    Also ich finde, hier sollte man mal etwas den Ball flach halten.


    Die Abendtermine halten sich ja doch in Grenzen, der Normalolehrer ist ggf. 1-2x im Jahr Abends an der Schule, bei Klassenpflegschaften. Wenn er in der Schulkonferenz ist, vielleicht noch 4x mehr. Da kann man natürlich jetzt ne Welle schieben, oder es einfach als lange planbaren Termin betrachten.

    Was anderes ist meines Erachtens nach hier so eine Geschichte mit Abends Unterricht und direkt wieder Morgens, das ist schon ne andere Sache.

    ... oder vorab in der Schule nachfragen, in welcher Form die nicht teilbare Aufgabe "Klassenleitung" im Teilzeitkonzept berücksichtigt wird.

    Hoffentlich nicht zu Lasten der Vollzeitkollegen. In meiner Schulform sind zwei Klassenlehrer recht normal, da wird dann auch gerne mal ein VZ und ein TZ-Kollege zusammengesetzt, und der Vollzeitler darf sich dann teilweise anhören, was der Teilzeitler nicht machen möchte, weil er ja nicht Vollzeit ist und das man selber bitte einen größeren Anteil machen soll. Nur weil ein Kollege Teilzeit wählt, will ich nicht dessen Arbeit kostenlos übernehmen

    Schau mal nach Beförderungsstellen an Gesamtschulen und bewirb dich einfach mal.

    Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich bald an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, an dessen Planung ich nicht beteiligt war.

    Richtig toll mit einem Kollegen im Doppelzimmer zu einer Zeit, wo sich bei mir der Schreibtisch vor Arbeit biegt.

    Gebe aber zu, dass ich extrem ungern mit Arbeitskollegen zusammen in einem Zimmer schlafen möchte. Mich wundert, dass so etwas noch vom Reiseveranstalter angeboten wird. Ebenso wie Freiplätze, die in NRW nicht von Lehrern beansprucht werden dürfen.

    Reicht das als Grundlage für eine Ablehnung der Dienstaufgabe?

    Natürlich dürfen Freiplätze in NRW angenommen werden, seit knapp 10 Jahren wieder. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden, wenn keine angeboten wurden.

    Ich habe heute einer Kollegin davon erzählt und sie war sehr skeptisch bezüglich der Zuweisung und meinte, das ich später vielleicht Probleme haben könnte, an einem Gymnasium zu unterrichten, da das Niveau an einer Gesamtschule nicht mit dem des Gymnasiums vergleichbar wäre. Sogar keine Einstellung möglich. Außerdem hätte man mich bewusst an eine Gesamtschule geschickt, damit ich nicht mit dem Schwierigkeitsniveau am Gymnasium Schwierigkeiten bekomme, da ich jetzt an einem SBBZ unterrichte. Man möchte es mir einfacher machen.

    Was ein Quatsch.

    Dieser Termin ist mir Ende der Herbstferien zugeschickt worden (hier vor ca. 1 Woche). Da hatte mein Mann seine Schulung, die er an dem Tag hält, schon ewig geplant. Wie gesagt, Nachbarin ist im Krankenhaus und Babysitterin kann nicht, bzw. sie schafft diese Zeit nicht, würde selbst zu spät kommen.

    Meine Tochter ist 6 Jahre alt, 1. Klasse. Die alleine lassen? Ich bleibe dabei, dass ich das nicht möchte. Mitnehmen in die Schule? Geht nicht. Ich unterrichte ja selbst bis kurz vor der Konferenz, wann soll ich sie holen fahren? Wir sind schon gut aufgestellt, aber das jetzt die Konferenz kurzfristig an dem Tag ist wo mein Mann seit Monaten die Schulung geplant hat, die Konferenz so liegt, dass ich bis kurz vorher Schule habe und die Babysitterin an DEM Tag selbst bis 16 Uhr arbeitet - ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann. Meine Eltern wohnen weit entfernt, ebenso die Schwiegermutter, meine Schwägerin ist Krankenschwester und hat an dem Tag Dienst.

    Also; um dich zu beruhigen: Wenn du mit der SL redest, wirst du sicherlich beurlaubt. Trotzdem ist es eine typische Mutti-Extrawurst. Dein Mann könnte seine Schulung auch verschoben.

    Ansonsten siehst du wieder hier nur Probleme, was alles nicht geht - anstatt nach Lösungen zu suchen. Sonst geht sie halt mal bei einer Freundin mit und du holst sie da nach der Arbeit ab.

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