Alternativ, da du scheinbar ja Interesse an einer Beförderungsstelle hast: Bewirb dich auf eine Stelle einer anderen Schule.
Beiträge von Karl-Dieter
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Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.
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Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis?
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung durch Schüler i.d.R. natürlich erst einmal erzieherische Maßnahmen, aber dann auch ein Verweis oder einen verschärften Verweis. Das sind nämlich die richtigen Instrumente um auf Pflichtverletzungen durch Schüler (nichts anderes ist es ja) zu reagieren. Wie ich bereits gesagt habe, eine Pflichtverletzung durch einen Rechtsbruch zu sanktionieren halte ich für sehr fragwürdig.
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Interessant, da es aktuell keinen Distanzunterricht gibt.
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Dringend dir Hilfe von Kollegen suchen.
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Die begründete Ausnahme vom Normalfall ist hier schon vorstellbar, wenn wiederholt der Rücklauf (der im Übrigen durch eine Muss-Regelung normiert ist) nicht klappt und daher eine Alternative gefunden werden muss. Der eingeschränkte Ermessenspielraum wird hier m.E. fehlerfrei genutzt.
Kann man evtl. so rechtfertigen, ich würde aber eher hier das Nicht-Zurückgeben durch eine Ordnungsmaßnahme o.ä. sanktionieren als einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.
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Da steht "sollen", nicht "werden".
Genau. https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_So…Kann-Vorschrift
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Wer es (wiederholt) nicht schafft, die Arbeit rechtzeitig zurückzugeben, bekommt die Klausuren nicht mehr mit nach Hause, sondern die Eltern dürfen dann zu Einsichtnahme und Unterschrift in der Schule antreten.
Ist aber nach §25 GSO nicht erlaubt.
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Schulleiter, die zwanghaft als erster im Haus sein und als letzter gehen müssen, fand ich schon immer strange
Eine recht lange Anwesenheit ist aber beispielsweise in NRW vorgeschrieben:
Zitat von § 30 ADO NRW(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein. Ist sie oder er verhindert, muss die Vertretung sichergestellt sein. Im Übrigen richtet sich die Anwesenheit nach den dienstlichen Erfordernissen.
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Nun hoffe ich, dass ihr Tipps und Ratschläge habt, die mir weiterhelfen!
Keine Hausaufgaben aufgeben.
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Sofort alles dokumentieren, Kollegen zur Einschätzung hinzuziehen, frühzeitig Vorgesetzte informieren.
Vorschläge wie „Anonym beim Jugendamt informieren“ sind meiner Meinung nach völliger Schwachsinn. Zumal es an jeder Schule eigentlich ein geregeltes Verfahren geben muss, wie bei sowas zu verfahren ist.
Ansonsten halte ich die Nutzerin „Maemo“ für sehr anstrengend und auch alles sehr konstruiert.
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Elterngeld kannst du nicht auf 24 Monate auszahlen lassen, da die ersten zwei oder drei Monate (je nach Geburtstermin) im Mutterschutz mit Fortzahlung der Bezüge als Basiselterngeldmonate gelten. Somit hast du nur noch maximal 10 Monate übrig, die umgewandelt 20 Monate EG+ ergeben plus 2 Monate EG (im Mutterschutz) = 22 Monate EG-Bezug
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Was würdet Ihr machen?
GKV oder PKV?
PKV
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Mit nur Bachelor würde mich E11 stark wundern.
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Klar macht er das auch so, reicht aber nicht, wenn die Bearbeitungszeiten aktuell bei Beihilfe und Versicherung bei 2-3 Monaten liegen.
Dazu habe ich oben was geschrieben.
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h nein! Der Artikel bzw der Beschluss kam leider zu spät!
Das ist kein Beschluss, sondern erst einmal nur eine Planung im Koalitionsvertrag. Verfügbar ist das noch nicht.
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Und ändert auch nichts daran, dass du evtl. fünfstellige Beträge vorstrecken musst, wie wir gerade immer wieder erleben müssen.
Ist mir eigentlich nicht aufgefallen. Wir hatten z.B. Rund um die Geburt mit vorherigem zweiwöchigem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von knapp 18 000 EUR bekommen, ich habe dann kurz bei der Beihilfestelle angerufen und die haben das dann vorgezogen. War innerhalb von einer Woche da. Das machen die eigentlich auch immer, die wissen ja um die Problematik.
Ergänzung: Die Problematik bei der Sofortzahlung in der Apotheke stimme ich dir zu, hier würde ich aber einfach eine vernünftige Apotheke suchen, wo auch Kreditkartenzahlung geht (geht bei den meisten) und dann hat man ja etwas längere Zahlungsfrist.
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Bei der Berechnung der Kostenvorteile bitte nicht außer Acht lassen, dass bei der PKV quasi standardmäßig das Paket Zahnzusatzversicherung und "Chefarztbehandlung" dazu gebucht ist, was man aber quasi identisch auch als GKV-Patient buchen kann.
Ansonsten:
Ich bin mit der PKV zufrieden, Beihilfestelle ist auch okay, hatte bisher keine Probleme. Bei sich wechselnden Verhältnissen (Elternzeit, Wechsel des Beihilfebemessungssatzes etc pp) ist es manchmal schon nervig
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Wegen dem BMI hätte dir der Arzt etwas sagen müssen, wäre das für ihn ein Grund, dich für ungeeignet zu halten.
Der reine BMI ist kein Ausschlussgrund, aber bei Fettleibigkeit die damit häufig verbundenen Begleiterscheinungen (Bluthochdruck, Cholesterin, etc pp)
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Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.
Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.
Also leider nichts mit Auge zudrücken.
Gut, das ist grundsätzlich natürlich nachvollziehbar. Wenn die aktive Mitarbeit im Seminar und das Erscheinen dieser nun mal eine Voraussetzung für den Leistungsnachweis ist, und du n-Mal fehlst, egal aus welchen Gründen, dann kann ich schon verstehen, dass du den Nachweis nicht bekommst. Irgendwo muss ja auch eine Leistung erkennbar sein.
Hier aber auch: Es wäre sinnvoll, wenn du dich vorher an den jeweiligen Dozenten wendest und die Regelungen in Erfahrung bringst - und nicht erst nachher, wenn du schon 6x gefehlt hast und dich dann aufregst, warum du den Schein nicht bekommst.
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