Bei der Beurteilung (2018) für meine Bewerbung auf eine A13-Beförderungsstelle habe ich 5 von 5 Gesamtpunkten bekommen, diese kam tatsächlich von der BezReg zurück und die Begründung musste umfassender formuliert werden. Bei der Beurteilung nach der Probezeit (noch nach dem alten Schema) habe ich den Vermerk "hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" erhalten, hier kam aber nichts zurück o.ä.
Beiträge von Karl-Dieter
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Unser Kollegium erhält die auch immer über die Fächer im Lehrerzimmer; seit ein paar Jahren jeden Monat, egal, ob sich etwas geändert hat.
In NRW?
Das würde mich eigentlich sehr wundern. -
Vor allem, da der finanzielle Unterschied zu A13 in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit und Verantwortung steht.
Das sehe ich eigentlich anders, A16 als Beamter klingt zwar Brutto nicht so wahnsinnig viel, um das Äquivalent als Angestellter zu verdienen, müsste man irgendwas zwischen 120 000 - 140 000 EUR/a verdienen, für eine Leitungsposition ist das schon ganz gut
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Sagt mal, wenn ihr eine rote Warnapp hättet und euch sicher wärt, dass ihr in der Situation eine dichte FFP2 getragen habt und derzeit sowieso an einem großen Durchseuchungsexperiment teilnehmen dürft - wie würdet ihr reagieren?
Wenn ich die Situation kenne und weiß, wie ich da geschützt war. Ignorieren.
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Ich zahle monatlich 36 Euro und würde 1000€ im Monat bekommen. Gleichzeitig gibt es auch was im Sterbefall. Ich könnte auch jederzeit kündigen und mein angespartes Geld zurück bekommen.
Wie soll das für die Versicherung ansatzweise möglich sein? Versicherungsleistungen (Tod, Dienstunmfähigkeit) sind doch aus dem großen Topf der Beiträge zu zahlen, zusätzlich noch die Kosten für Verwaltung, abzüglich der Gewinne aus Geldanlagen, was momentan eher marginal ist.
Wie hier eine Versicherung angeblich garantieren kann, dass man sein angespartes Geld zurückbekommt (ich gehe hier von der vollen Höhe aus), wenn man kündigt, ist mir schleierhaft. -
Ja, es wird mehr Lohn- und Kirchensteuer abgezogen - weshalb ist aber die Frage. Das Kästchen rechts oben wäre noch interessant.
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Der Grundfreibetrag erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 240 EUR, d.h. auf diesen Betrag war vorher LSt fällig, jetzt nicht mehr. Dass hier allerdings 50 EUR mehr abgezogen werden, ist erstaunlich.
Zudem werden alle Eckwerte des Steuertarifs um 1,17% angehoben.
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Bei uns sind Konferenzen im Regel im Anschluss an den Unterricht, selbst wenn diese per Videokonferenz wären, würde das halbe Kollegium in der Schule sitzen.
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Wenn sich die Lehrerverbände durchsetzen
Die Fordern das die ganze Zeit, aber da hört doch zu Recht keiner drauf.
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kann der Administrator von Logineo, in meinem Fall ist das die Schulleitung,
Interessanterweise wird bei Logineo empfohlen, dass die Schulleitung nicht als Administrator tätig wird. Ist aber keine Pflicht und häufig macht das eben die Schulleitung, weil aus dem Kollegium dazu keiner Bock hat. Gibt übrigens an Grundschulen eine Anrechnungsstunde. Unabhängig davon wäre es mir aber doch neu, dass man beim normalen Logineo (Groupware) sehen kann, was genau die Kollegen machen. Den letzten Login kann man schon sehen, aber das erfasst eigentlich nur den Login in den Webclient und nicht per z.B. IMAP in das Mailkonto
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vorgezogene Ferien hätten das verhindert.
Vorgezogene Ferien ist ein Euphemismus für Schulschließung, wozu, wie bereits gesagt, das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich etwas gesagt hat.
Und ein einzelner Fall ist jetzt sicherlich kein Grund um damit irgendwelche Schulschließungen zu legitimieren.
verschärften Quarantäneregelungen bleiben noch länger so bestehen? Dann dürfte wir bald automatisch im Lockdown landen
Nö, nur bis Omikron die Masse der Infektionen ausmacht. War bei Delta damals nicht anders.
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Volle Stelle? Ich glaube nicht, dass ich das jemals in meinem Leben noch mal hinbekomme... evtl., wenn die Kinder ausgezogen sind.
Wieso nicht? Arbeitet dein Mann auch nur knapp 40%?
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Wenn es so kommt, wo ich befürchte, wird's ohne Distanzunterricht dann wohl kaum gehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Schulschließungen sehr enge Grenzen gesetzt, in der Urteilsbegründung nimmt es explizit auf die damals vorwiegend bzw. völlig ungeimpfte Bevölkerung und das Fehlen von Testmöglichkeiten, damit ist das nachträglich für verfassungskonform erklärt worden.
Diese beiden Dinge treffen jetzt nicht mehr zu, d.h. eine Schulschließung (nichts anderes ist Distanzunterricht) wird damit in weite Ferne gerückt. Zu Recht.
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Oder lasst es einfach die Mutter entscheiden anstatt ihr in alles reinzureden
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Nee, die Schulen sollen zumachen, um die vielen ungeimpften Grundschüler und ihre Familien zu schützen!
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Schulschließungen (nichts anderes ist es) sehr deutlich etwas gesagt und auch entsprechend sehr enge Grenzen gesetzt.
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Muss der Papa seinen Urlaub nehmen
Genau, so z.B., verstehe also dein Problem nicht. Oder sollen die Schulen nur zu machen, damit Papa keinen Urlaub nehmen muss?
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Man kann sich ja die Verantwortung immerhin mit den staatlichen Stellen teilen, die es verabsäumt haben die Inzidenzen unter Kontrolle zu halten.
Praktisch, dass immer bei sowas der Staat schuld ist, und nicht das jeweilige Individuum, wo es in Sachsen unter den 18-59jährigen z.B. knapp 38% Deppen zu geben scheint.
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Was machen eigentlich die Lehrkräfte, die ihre Kinder gerne zu Hause lassen wollen, aber in die Schule müssen?
Ja, müssen sich halt eine Betreuungsmöglichkeit organisieren. Vor dem Problem stehen nicht nur Lehrer.
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Ich glaube, Karl-Dieter meint, dass ja gar nicht in allen Klassenräumen W-Lan vorhanden ist und die Schüler ja keine Endgeräte haben. Wenn man jetzt die 3. + 4. Stunde in Klasse 7a z.B. hat, können die ja auch nicht eben schnell nach Hause dafür. Also muss eh vertreten werden und dann ist es kein Distanzunterricht mehr.
So ungefähr, ja. Ansonsten ist zurzeit kein Distanzunterricht vorgesehen. Unabhängig davon, kann ich die Klasse 7a so oder so nicht unbeaufsichtigt lassen.
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