Beiträge von Karl-Dieter

    in NRW auch

    Wäre mir neu.

    Es war in einer Schulmail zum Schulstart nach den Osterferien die Rede davon, dass die Schule Arbeitgeberbescheinigungen zum negativen Test ausstellen darf - aber das dass etwas verschoben wird. Wenn ein Schulleiter aktuell solche Bescheinigungen ausstellt, ohne andere Regelung, empfände ich das als sehr fragwürdig.

    1. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.


    Schulmail vom 14.4

    Mal eine generelle Frage: Ich dachte eigentlich, dass die zugewiesene Menge an Tests dem aktuellen Bedarf an der Schule angepasst wird. Ich habe jetzt erfahren, dass an den Schulen in unserem LK mehrere zehntausend Tests ungenutzt herumliegen, allein an unserer Schule knapp 15000.

    In NRW kam dazu eine Schulmail, dass die aktuell aufgrund vertraglicher Verpflichtungen abgenommen werden müssen, aber im Laufe des Schuljahres weiter dann weniger kommen, dass der Vorrat aufgebraucht wird.

    Ich liebe deine Beiträge. Der Kreis Unna war zum Zeitpunkt des Artikels bei knapp unter 200 und wollte einfach den sinnvollen Weg gehen, wenn schon das Überschreiten der 200er Marke sehr wahrscheinlich ist, den Laden vorsorglich dicht zu machen und ein paar Infektionen zu verhindern. Die bundesweite Regelung war da schon zum greifen nah, aber unser sehr fähiger Gesundheitsminister zusammen mit unserer sehr fähigen Kultusministerin haben das natürlich untersagt. Wer jetzt hier der Klügere war, dürfte jedem (abzüglich Karl-Dieter) vermutlich klar sein.

    Ich liebe deine Beiträge, die zeigen, dass du absolut keine Ahnung in diesem Fall hast.

    Der Kreis Unna hat seine Allgemeinverfügung am Donnerstag Nachmittag angekündigt, gültig ab Montag:

    - Notbetreuung nur für Kinder mit BEIDEN Eltern in systemrelevanten Berufen

    - Schule ebenfalls zu behalten.

    - Kontaktbeschränkung

    - Click & Meet mit Testoption aber beibehalten.


    Dass der Kreis Unna insb. in Bezug auf die Kitas von einer offenen Kita auf den Stand von März 2020 zurückfällt, mit einem Tag Vorlauf, ist der Gipfel der Frechheit. Zumal hier der sog. eingeschränkte Pandemiebetrieb übersprungen wird. Das hat zu Recht das Land kritisiert. Die Schulen waren übrigens, bis auf Abschlussklassen, immer noch geschlossen, da hier die Landesregelung griff.

    In Kombination damit, dass man die Geschäfte aber offen lassen wollte, sagt einiges aus. Was daran ein "sinnvoller Weg" ist, ist vermutlich keinem klar, außer dir in deiner Phantasie.

    Stimmt, aber nicht jeder hier im Forum ist Lehrer. Ich z. B. (noch) nicht.

    Dann betrifft dich die Problematik mit den Attesten ja gar nicht.

    Man kann momentan überhaupt nicht problemlos Termine machen. In Niedersachsen ist der Impfstoff gerade knapp

    Ich sprach die ganze Zeit von NRW. Deswegen habe ich eingangs geschrieben "NRW hat Priogruppe 3 geöffnet".

    Das stimmt einfach nicht, bei uns in Bayern sind gerade mal Förderschule und Grundschule mit Zweitimpfungen dran

    Das kann durchaus sein, ich bezog mich aber die ganze Zeit auf NRW s.o.

    Auf die heutige Situation bezogen hätte Corona (ohne das effektive Eingreifen) gut 350 Millionen Menschenleben gekostet

    Dieser Vergleich und diese Hochrechnung hinkt ganz extrem. Bzw. was meinst du denn mit "effektivem Eingreifen"? Lockdown und Co? Oder generell eine medizinische Behandlung auf dem Stand des 21. Jahrhunderts?

    Die Pest, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, hat unbehandelt bei der Beulenpest eine Sterblichkeit von 60%, Lungenpest von 99%. Mit Antibiotika behandelt liegt sie immer noch bei 11%.https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Pest/FAQ_Liste.html

    Das kann keine Entscheidung der Politik sein.

    Die Möglichkeit sich mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien zu lassen IST aber eine politische Entscheidung und keine medizinische.

    Das hat aber nichts damit zu tun, dass Kollegen einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit haben.

    Ja, haben sie. Es gibt aber auch das allgemeine Lebensrisiko. Die Befreiung war letztes Jahr, als wir einen dort noch unbekannten Virus mit unbekannter Auswirkung hatten, richtig. In einer durchgeimpften Bevölkerung diese Befreiungsmöglichkeit wegen eventueller Mutanten etc. aufrecht zu erhalten, ist aber nicht richtig. Eine Infektion mit Corona gehört dann halt zum allgemeinen Lebensrisiko. Wenn ich mich nicht impfen lassen kann oder will - Pech. Ist bei Masern etc. übrigens auch so, da kann ich auch keine Befreiung vom Unterricht beantragen.

    Ich hoffe, dass weiterhin Ärzt*innen darüber entscheiden können und keine Kultusminister*innen.

    Corona wird nie verschwinden, aber in NRW ist die Priogruppe 3 geöffnet, viele mit Attest haben Priogruppe 2. Bis zum Ende des Schuljahres sollte man einen vollständigen Impfschutz haben. Wer es bis dahin nicht hat, will nicht - sollte dann aber auch nicht mehr die Möglichkeit haben, alimentiert zuhause zu sitzen. Zumal, wie bereits geschildert, es eine deutliche Mehrbelastung der Kollegen ist.

    Die Werktagsregelung in NRW zählt nur für Angestellte, für Beamte gilt Arbeitstage.

    § 15 ADO NRW

    (2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (§ 62 Absatz 1 LBG, § 5 Absatz 1 EntgFG).


    Zur Frage: Falls der/die Threadersteller aus NRW kommen würde, würde ich den Donnerstag mit als Arbeitstag zählen, da der Donnerstag nicht "frei" ist, sondern man hat da nur Unterrichtsfrei. Das ist ein Irrglaube, den tatsächlich viele Teilzeitkolleginnen haben, dass ein Tag ohne Unterricht ein freier Tag ist. Wenn dort für Konferenzen, Dienstbesprechungen, Abitur etc. geladen wird, muss man natürlich kommen.

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