Natürlich wird gefahren, wenn es nicht verboten ist.
Finde ich auch richtig.
Natürlich wird gefahren, wenn es nicht verboten ist.
Finde ich auch richtig.
Kommt natürlich drauf an, welche Tattoos:
sind meines Erachtens diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ständig ihre Maske runterziehen wo es nicht vorgesehen ist, Tests für eine Zumutung halten und diverse Verschwörungsmythen für wahr halten
Von denen hatten wir keinen einzigen, ansonsten ist das halt auch Aufgabe der Schulleitung.
Zum Glück spielen deine persönlichen Vorurteile gegenüber KuK, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht
Ich habe keine persönlichen Vorurteile gegenüber den Kollegen, ich halte diese Regelung in der Anfangszeit auch für richtig, aber das lief viel zu lange so. Zumal es eine ganz-oder-gar-nicht-Regelung war. Viele dieser Kollegen wollten (zumindest bei uns) gerne auch Unterricht in z.B. Kleingruppen machen, durften sie aber nicht.
Und, was ich hier schon mehrfach gesagt habe, wenn das ganze nur ein oder zwei Kollegen an einer Schule betrifft, ist das ganze kein Problem, wenn das aber eine zweistellige Anzahl ist, erhöht das verbleibende Arbeit für die Kollegen extrem (mehr Pausenaufsichten, mehr Vertretungsstunden, mehr Fachunterricht, ggf. fachfremder Unterricht), das sollte man auch nicht vergessen.
Zur Not würde ich auch den Ort wechseln
Beim Lesen deiner Beiträge kommt mir irgendwo der Eindruck auf, dass du "Angst" vor der Berufswelt hast und dann den Beruf ergreifen willst, der dir am Bekanntesten erscheint - und das idealerweise an der Schule, wo du selbst noch Schüler/in warst?!
Mir ist aktuell nicht ganz klar, wie mit Quarantäne bei doppelt Geimpften bei Delta verfahren wird. Gibt es dazu Empfehlungen oder Richtlinien?
nser örtliches GA hat letzte Woche eine Kollegin trotz doppelter Impfung und FFP2 Maske in Quarantäne geschickt, das GA des Nachbar-LK einen anderen Kollegen bei gleicher Konstellation jedoch nicht.
Das RKI sagt ganz klar, keine Quarantäne als Geimpfter bei Kontakt mit Erkrankten, unabhängig welche Mutation. Euer örtliches GA hat somit widerrechtlich gehandelt.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ “Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?“) .
Wenn es stimmt, dass die Impfung zu 65% gegen Ansteckung schützt, können sich 35% der Geimpften doch anstecken und damit die Infektion auch weitertragen.
Beide Aussagen sind falsch.
Zum Glück wurde die Attestregelung für Vorerkrankte aufgehoben und nicht weiter verlängert.
In NRW beispielsweise gibt es jetzt kein automatisches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht für schwangere Lehrerinnen mehr.
nser Gesundheitsamt hat aktuell entschieden, dass doppelt geimpfte Lehrer nicht in Quarantäne müssen. Darüber bin ich sehr froh.
Das ist auch korrekt, anders könnte das GA auch nicht entscheiden, denn die handeln nach den Leitlinien des RKI:
ZitatVollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind
Die Covid-Impfung hat nur eine "bedingte Zulassung". D.h., selbst die Fachleute sind sich nicht sicher, ob evtl. langfristig unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können.
Nö, die bedingte Zulassung hat damit nichts zu tun. Es wurde hier eine "conditional marketing authorization" beantragt, das ist üblich für neue Medikamente.
Das, was du meinst, ist die sog. "under exceptional circumstances", das ist für Medikamente, wo der Hersteller keine weiteren Daten liefern kann, weil z.B. die Indikationen für das Arzneimittel so gering sind.
die Ansteckung erfolgte vor den Ferien
Ahja, und das weißt du woher genau? Hast du zufällig eine Quelle dafür?
Machen sowieso keinen Sinn, weil sie Delta so gut wie nicht erkennen.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Die Schnelltests wurden für symptomatische Infektionen entwickelt, selbst wenn sich ein Geimpfter infiziert, ist er häufig symptomlos und hat eine geringe Viruslast, deswegen ist der Test hier erstmal in Frage zu stellen. Andererseits ist die Viruslast bei Delta in der Nase deutlich höher und damit schneller durch Schnelltests zu erkennen. Hier steht auch einiges dazu.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/m…79-4fd75672f87b
Aber zu deiner Aussage gibt es so keine Belege.
In NRW (hilft dir für Hessen nicht, ich weiß) ist das tatsächlich recht schwierig herauszufinden, weil dieses, vermutlich doch übliche Beispiel, nicht wirklich irgendwo vernünftig beschrieben ist.
In der Beihilfeverordnung steht drin, dass der jeweilige berücksichtungsfähige Angehörige es nur eben dann sein kann, wenn er im Vorjahr der Antragstellung keine 18k EUR verdient hat. Das gilt aber nicht für 2 Beamte, da ist diese Verdienstgrenze egal. Tricky wird es dann, wenn man zwei Kinder hat, dann springt nämlich der erhöhte Beihilfebemessungssatz hin und her.
Doch, am BK. Total gängig hier.
Okay, das kann natürlich sein. Bin jetzt von GyGe ausgegangen.
Wenn man an einer Schule ist, kriegt man da natürlich auch seinen Unterricht. Das ist jetzt nicht das Problem. Aber es werden eben nur selten Stellen dafür ausgeschrieben.
Hier Seite 22 von 29:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…e/Prognosen.pdf
Bio und Sport haben jeweils nur eingeschränkte Einstellungschancen. Beides kombiniert ist halt noch ungünstiger. Deutsch ist ebenfalls eingeschränkt, hat aber immerhin ein hohes Stundenvolumen.
(Studienziel: Lehramt Gymnasien)
Wird in NRW mit dieser Kombination tatsächlich nicht so einfach problemlos einen Job zu bekommen.
Also als A13er (gD, 1. Beförderungsamt) kann ich mich doch direkt auf die Stelle eines Gesamtschuldirektors (A15) bewerben, oder vertu ich mich da?
Die Wartezeit vor einer Beförderung muss eingehalten werden und eine Bewerbung auf eine A14 Stelle setzt voraus, dass die einjährige Sperre bereits durchlaufen ist: "Die Voraussetzungen müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen".
Nein. Nicht, wenn der Vermerk "In besonderem Maße" im Probezeitgutachten steht. Dann kann man sich auch schon vorher bewerben. Das war z.B. bei mir der Fall.
Übrigens gilt das ganze auch für den ehemals gD, also A12 - A13.
Hallo zusammen,
ist es eigentlich schon klar, wie es nach den Sommerferien für Schwangere in NRW weitergeht?
Nein. Aktuell gilt die Regelung kein Präsenzunterricht, aber sämtliche anderen Dienstpflichten.
https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/ue…onahinweise.pdf
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