Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?
Das Problem erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz. Was passiert denn im Finanzamt mit Kollegen, die für einen Vorgang 10x so lange brauchen wie andere? Da muss halt der Dienstvorgesetzte ein Auge darauf haben und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - gegenwirken. Die Möglichkeiten sind nun im Beamtentum gering, aber das ist nun wirklich kein lehrerspezifisches Problem, das eine Arbeitszeiterfassung unmöglich oder nutzlos macht.
Zu den Überlastungsanzeigen: Das Problem ist, dass viele Kollegen sich nicht mit dem Dienstrecht beschäftigen und dann formale Fehler machen, die es dem Dienstherrn ermöglichen, sich wegzuducken. Sie haben dann auch falsche Erwartungen.
Das Konzept der Überlastungsanzeige geht auf §16 ArbSchG zurück. Da geht es darum, konkrete Situationen anzuzeigen, die zu einer Gefährdung werden können. Das Ziel ist dann vor allem, so wie es Chemikus08 beschreibt, durch diese Anzeige keine Verantwortung für mögliche Verstöße oder für Schäden zu tragen. Die Überlastungsanzeige ist explizit NICHT dazu geeignet, sich über grundsätzliche systemische Bedingungen, die per Gesetz und Verordnung festgelegt - und nicht höchstrichterlich in Frage gestellt - sind, anzuprangern.
Mit anderen Worten: Wenn ich eine Überlastungsanzeige stelle, in der ich mich beklage, dass Klassen grundsätzlich zu groß, das allgemeine Stundendeputat zu hoch und die Lehrpläne pauschal zu voll sind, kann der Dienstherr sagen, dass das ja keine Überlastunganzeige ist. Hier muss man politisch ran, denn Verordnungen können nur über den Weg der Gesetzgebung geändert werden.
Wenn ich aber anzeige, dass ich aufgrund der Prüfungstermine im Abitur, der daraus resultierenden Korrekturzeiten verbunden mit der Kursgröße im aktuellen LK nicht gewährleisten kann, dass die Bewertung der Abiturklausuren valide, objektiv und reliabel geschieht, ist das eine echte Überlastungsanzeige. Der Dienstherr kann dann entweder Abhilfe schaffen, wie er das macht, ist seine Sache, oder auch nicht, dann bin ich aber nicht mehr dafür verantwortlich, wenn ich die Korrektur in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt erledigen kann.
Natürlich gibt es hier Überschneidungen und Grauzonen. Wenn sage, dass ich mit meinen 23 Stunden Deputat fünf Oberstufenkurse und eine Mittelstufenklasse habe, alle bis zum Anschlag gefüllt, dann ist das schon wieder eher Grund für eine Überlastungsanzeige - solange ich die konkrete Gefahr für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit benennen kann. Idealerweise Gefahr für andere (invalide Bewertung; kein Erreichen der Lernziele etc.), nicht so sehr für mich (Erschöpfung etc.), wobei Gesunderhaltung durchaus auch ein passender Grund ist.