Beiträge von WillG

    Immer dann, wenn Man sich ernsthaft fragen muss, ob eine Situation aus Inkompetenz oder Böswilligkeit entstanden ist, ist eigentlich sowieso alles zu spät. Das gilt wohl für alle Bundesländer.

    Interessant wäre bei der Frage, die du hier aufwirft, Bolzbold, ob diese "unbezahlte Beförderung" dann verlässlich als Laufbahnvorteil bei zukünftigen Bewerbungen zum Tragen kommt, oder ob der Dienstherr das dann auch wieder nach Belieben mal so, mal so macht, je nachdem welcher Bewerber favorisiert wird.

    Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

    Das ist inhaltlich erstmal richtig, wird aber halt auch sehr nach eigenem Bedarf ausgelegt - ich erinnere an die Diskussion zu Pausenaufsichten und Vertretungen durch Mitglieder der Schulleitung, die wir aber hier nicht aufleben lassen müssen.

    Ich will auch gar nicht provozieren. Durch die Regelbeförderung und die deutlich (!) höhere Anzahl an A15 Stellen ist die Situation in Bayern völlig anders und ich möchte das Konzept und die Situation in anderen Bundesländern gerne verstehen. Zumal ich früher ja auch in anderen Bundesländern gearbeitet habe, mich damals aber noch nicht für systemische Fragen interessiert habe.

    Also: In meiner Wahrnehmung gibt es dienstliche Aufgaben jenseits des Unterrichts, die nunmehr alle wahrnehmen müssen: Klassenleitung, Beratung, Studienfahrten, Veranstaltungen etc. Dazu gehört auch die Beteiligung an Schulentwicklung. Den Unterschied würde ICH (- und deshalb ist es mehr eine Frage als ein Argument -) darin sehen, wer bspw Schulentwicklung oder Konzepte koordiniert. Das erscheint mir sehr passend für ein erstes Beförderungsamt und tatsächlich weiß ich von vielen bay. Gymnasien, dass solche Aufgaben dann tatsächlich verstärkt bei regelbeförderten OStRen landen, wenn sie nicht qua Aufgabenbeschreibung sowieso bei einer A15 liegen. Und hier sehe ich durchaus einen Unterschied zu dem pauschalen Argument, es gene Dienstpflichten über den Unterricht hinaus.

    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

    Was genau ist denn "der Sinn und Zweck einer Beförderung" im ersten (!) Beförderungsamt? Also das, was am Gym eine A14 wäre?

    Wir reden hier ja vermutlich nicht von Aufgaben wie die Durchführung von Klassenfahrten oder die Teilnahme am Tag der offenen Tür. Ich habe es so verstanden, dass es um Koordinatorenaufgaben in klar abgespeckten Bereichen geht.

    Tatsächlich scheint es mir auch durchaus effizienter zu sein, junge / bis jetzt nicht zusätzlich belastete Kollegen mit solchen Aufgaben zu betrauen, als Kollegen, die bereits langjährig belastet waren und dazu deutlich gemacht haben, dass sie die Aufgabe nicht mehr möchten.

    Das wiederum finde ich in dieser Formulierung schwierig, bzw. erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl, da v.a. junge Kollegen häufig noch massiv damit belastet sind, ihren Unterricht und die gewöhnlichen Dienstpflichten in den Griff zu bekommen.

    Man könnte bspw. die Aufgaben auf mehr Schultern verteilen - sofern die Aufgaben sich dafür grundsätzlich eignen. Das wäre einerseits eine Entlastung für die Kollegen, die das bisher gemacht haben und andererseits ein deutliches Zeichen dafür, dass es eben jetzt nicht mehr "beförderte Kollegen" (mit erweiterten Aufgaben) und "Kollegen im Eingangsamt" (mit den gewöhnlichen Dienstpflichten) gibt.

    Man könnte auch den bislang beförderte Kollegen eine Entlastung zukommen lassen, indem diese bei anderen Aufgaben entlastet werden, bspw. bei Aufsichten, Vertretungen etc.

    Alles nicht optimal, aber das lässt sich vielleicht einem Gesamtkollegium halbwegs kommunizieren.

    Ach ja, überhaupt sind solche Vorgaben des Dienstherrn immer ein guter Anlass, ganz grundsätzlic darüber nachzudenken, wo man auf Projekte, Engagement, Kooperationen etc. verzichten kann. Ja, der Laden muss laufen, aber vielleicht nicht unverändert so, wie er vorher gelaufen ist.

    Ich habe natürlich keine Ahnung, wie die Regelung in NRW praktisch umgesetzt wird. Es spricht ja zumindest nichts dagegen, wie ich oben beschrieben habe, trotzdem eine Lehrkraft in rein beratender Funktion beizugeben.

    Aber egal ob es solche beratenden Lehrkräfte gibt oder nicht, ist der Punkt doch ein wenig der: Wenn du einen Schüler hast, der AfD Jungendorganisation angehört, kann es dir immer passieren, dass der irgendwelche Flyer etc. verteilt. Da kann man dann auch nicht mehr machen als zu versuchen, den Schaden zu begrenzen - also im Nachgang zu handeln. Ebenso wie bei der Schülerzeitung: Wenn diese deutlich parteipolitische Inhalte egal welcher Couleur veröffentlicht oder im extremeren Fall sogar Hetze betreibt, muss natürlich eingeschritten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden - wie halt bei dem hypothetischen Flyer, den ich oben beschrieben habe. Damit müssen wir umgehen, das ist der Job, auch wenn es dann im Einzelfall unangenehm werden kann.
    Aber direkt genau das Mittel, dass zur Vermittlung von demokratischen Werten wie Presse- und Meinungsfreiheit dienen soll, flächendeckend zu kontrollieren, um eventuelle Einzelfälle auszuschließen, halte ich ein wenig für widersprüchlich und für schlicht unpädagogisch.

    Hier bewegen wir uns auf einem fachlichen Niveau, in dem kein Nachweis von Chlor im Plan enthalten ist ;)

    Dieses Teufelszeug lagerte auch in unserem Chemikalienschrank. ebenso wie ein halbes Kilo Natrium, das bereits nicht mehr vollständig von Petroleum bedeckt war und mehr hochgiftiges und gefährliches Zeug.

    Na ja, das war ja nur ein Beispiel. Dein zweites Zitat zeigt doch, dass man offensichtlich, so wie Kris24 auch schon geschrieben hat, nicht davon ausgehen kann, dass auch an einer Hauptschule nur harmloses Zeug rumliegt, mit dem man nicht viel falsch machen kann.

    Ist ja auch egal, ich bin fachfremd und habe nicht viel Ahnung. Die TE scheint ja jetzt in guten Händen zu sein, macht ihr das mal unter euch aus.

    Meine Schulleitung erwartet "ordentlichen" Chemie-Unterricht, um dem Lehrplan gerecht zu werden.

    Vielleicht dazu noch: Du kannst ja klar kommunizieren, dass du natürlich ordentlichen Unterricht machen wirst, aber halt überwiegend theoretisch.
    Ich sag mal so: Wenn es an der Schule kein einzige Fachlehrkraft für Chemie gibt und die Schulleitung dann jemanden einstellt, der Chemie nur fachfremd unterrichten kann, dann scheint die Auswahl auf dem Stellenmarkt ja nicht so üppig zu sein. Wenn jetzt diese Lehrkraft sagt: "Ja, ich deck dir deinen Chemieunterricht in der Stundentafel ab, aber halt nur theoretisch." ist das für die SL immer noch besser als wenn es gar keiner macht.

    Ich schreibe dir das, damit du mit einem gewissen Selbstbewusstsein in das Gespräch gehen kannst. Die Schulleitung hat überhaupt kein Interesse daran, dich gleich wieder gehen zu lassen. Alles (!), was du ihr anbieten kannst, ist für sie von Nutzen, deshalb liegt es auch bei dir, was du ihr anbieten willst.

    Ich bin ehrlich gesagt ein wenig überrascht, dass fachfremder NaWi-Unterricht grundsätzlich nicht untersagt ist. Nachdem wir neulich schon die Diskussion hatten, welche Fachkollegen überhaupt einen Fachraum betreten dürfen, hätte ich damit nicht gerechnet.

    Es gibt Vereine, die das übernehmen. Zu meiner Schülerzeitungszeit war das hier in Bayern die "Junge Presse Bayern", die Schülerzeitungsredaktionen unterstützt hat, auch finanziell, wenn sie sich gegen Zensur wenden wollten.

    Moebius
    Wenn man Demokratieerziehung und darin die Pressefreiheit ernst nimmt, muss man auch abweichende politische Meinungen aushalten, solange sie nicht volksverhetzend sind. Dafür gibt es eine beratende Lehrkraft, um dann ggfs. ins Gespräch zu gehen. Dass eine Schülerzeitung kritisch ist und dabei ggfs. über das Ziel hinaus schießt, liegt in der Natur der Sache. Das ist ja bei Schülerreden bei der Abifeier ähnlich. Hier gehört es meiner Ansicht nach zu professionellem Handeln, konstruktiv damit umzugehen statt ganze Jahrgänge kollektiv abzustrafen. Gerade bei Abiturienten kann man die Messlatte nochmals etwas höher legen - aber wenn es den Strafbestand der Beleidigung nicht erfüllt, stellt sich die Frage, was man dann bestrafen möchte. Mangelnden Stil? Das Ruinieren der feierlichen Stimmung. Wenn der Strafbestand erfüllt ist, weiß man ja, was der nächste Schritt sein kann.

    Das sind schon ein paar brauchbare Tipps. Ich denke trotzdem, die Sichtweise von studierten Chemielehrern im aktiven Dienst in Bezug auf die fachliche und rechtliche Bedingungen sind an dieser Stelle vielleicht hilfreicher als die Erinnerungen an die eigene Schulzeit (wie in meinem Post) oder die anekdotische Erzählung über den eigenen Umgang (wie b ei Wolfgang).

    Als ich als Student Praktikant bei einer Regionalzeitung war, wurde das nicht standardmäßig gemacht. Wohl aber, und da schließt sich der Kreis zum Film, wenn es eingefordert wurde - wenn ich mich recht erinnere.

    Das ist meiner Ansicht nach die falsche Sichtweise. Die Dienststelle, die dich eingestellt hat, ist verpflichtet, zu prüfen, ob deine Qualifikation es es möglich macht, dich so einzusetzen, wie sie es möchte / braucht. Solange du keine Qualifikationen gefälscht oder in der Bewerbung explizit bezüglich deiner Qualifikation gelogen hast, wovon ich nicht ausgehe, bist du sicher.

    Sicher bist du aber nicht, wenn etwas im fachfremden Chemieunterricht passiert. Als Beamtin bist du verpflichtet (!) zu remonstrieren. Es würde meiner Ansicht nach auch nicht reichen, dir die Lebenszeitverbeamtung zu verweigern, weil du in dem Fach, für das du eingestellt bist, aufgrund fehlender formaler Qualifikation nicht eingesetzt werden kannst. Ob ein frustrierter Schulleiter vielleicht dann aktiv nach anderen Gründen sucht, um die die Verbeamtung auf Lebenszeit vorzuenthalten, kann ich natürlich nicht suchen.

    EDIT:
    Ein Beispiel aus meiner Schulzeit. Es ging um den Nachweis von Chlor, ein Versuch, den der Lehrer schon mal vorgemacht hatte und den er, warum auch immer, nochmal zeigen wollte. Weil mein Sitznachbar und ich geschwätzt haben, sollten wir den Versuch vorne aufbauen, während der Chemielehrer irgendwas erklärt hat. Ich habe als Braunstein in einen Erlenmeyerkolben gegben, während mein Sitznachbar die Flasche mit der Salzsäure geholt hat und - zum Glück - schon mit der Mündung der Flasche am Erlenmeyerkolben nochmal laut gefragt hat, ob er die Säure direkt dazuschütten soll. Der Chemielehrer ist, vöig verständlich, total ausgetickt. Spannend wäre jetzt, wie viele udn welche Fehler der Chemielehrer gemacht hat. Der Punkt ist, wenn du remonstriert hast, bist du davor sicher, für diese Fehler belangt zu werden.

    Eigentlich ist die Regelung in NRW die konsequentere. Schülerzeitungen sind auch ein Mittel zur Demokratieerziehung. Dazu gehört auch die Pressefreiheit. Eine beratende Lehrkraft widerspricht diesem Konzept nicht, allerdings eben in rein beratender Funktion.

    Die bayerische Regelung ist halt, na ja, typisch bayrisch.

    Also, im Vorgriff auf die fachlich kompetenteren Aussagen, die hier sicherlich gleich kommen werden (ich schiel mal in Richtung Kris24 und chemikus08) :

    Falls das Ergebnis dieses Threads ist, dass du (natürlich) Chemie NICHT fachfremd unterrichten darfst und schon gar keine Experimente mit Brenner und Chemikalien machen darfst, wovon ich ausgehe, ist es extrem wichtig, dass du sofort remonstrierst.

    Die Remonstration schützt dich vor Konsequenzen, wenn du eine Dienstanweisung erhältst, die nicht rechtskonform ist. Du reichst sie schriftlich bei deinem Schulleiter ein. Wenn er die Dienstanweisung aufrecht erhält oder ignoriert, reichst du sie nochmals bei der übergeordneten Behörde ein - der Dienstweg ist an dieser Stelle nicht (!) einzuhalten. Wenn die übergeordnete Dienststelle die Dienstanweisung ebenfalls aufrecht erhält, dann musst du sie umsetzen, bist aber vor den Konsequenzen der illegalen Handlung geschützt.

    Parallel würde ich auch noch eine Überlastungsanzeige nach §15(1) und §16(1) ArbSchG einreichen:

    Zitat

    §15 (1) ArbSchG
    Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    §16 (1) ArbSchG
    Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

    Interessant, das muss halbwegs neu sein. Als ich als Berufsanfänger die Schülerzeitung betreut habe, also vor knapp 20 Jahren, gab es diese Regel so noch nicht.

    Bei mir galt damals die Regel: Ihr dürft alles (!) schreiben und drucken, aber es muss (!) euer Name darunter stehen. Das hat eigentlich gut funktioniert.

    Von Seminarschulen habe ich noch nie gehört, dass sie explizit bei der Wohnungssuche behilflich sind - aber das mag es natürlich geben. Grundsätzlich schadet es sicher nicht, mit der Seminarschule, der du zugewiesen wirst, Kontakt aufzunehmen. Wenn dein Seminar beginnt, je nachdem on du Herbst- oder Frühjahrsseminar bist, ist das vorherige Seminar gerade durch oder geht gerade ins Einsatzjahr. [EDIT: Du hast es geschrieben, du gehst ins Herbstseminar. Da ist gerade ein Jahrgang durch. D.h. Wohnungen sind frei geworden, allerdings schon zum ersten August. Du müsstest also sehen, ob du evtl. im Mai oder Juni schon Kontakt aufnehmen kannst; wobei ich nicht glaube, dass du da deine Seminarschule schon kennst; damit ist das Nachfolgende ein wenig obsolet, sorry.)
    Das geht in manchen Fälllen mit einem Umzug einher. Vielleicht ist ja jemand froh, wenn er seine Wohnung erstmal ein halbes Jahr untervermieten kann.

    Frag im Sekretariat nach, ob es möglich wäre, dass du einen Aushang mit deinem Wohnungsgesuch mailst, der vielleicht im Seminarraum ausgehängt wird oder an die Refs weitergleitet wird. Falls du dort abblitzt - die Sekretärin an meiner Seminarschule war ein ziemlicher Drache gegenüber Refs - dann schau, ob du über die Homepage Kontakt zum Personalrat bekommst.

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