Chemie - fachfremder Unterricht

  • Liebe Forumsmitglieder,

    seit ein paar Wochen arbeite ich an einer neuen Schule (Schultyp, den ich nicht studiert habe) und habe drei neue, fachfremde Fächer. Nach anfänglicher Freude bin ich mir jetzt doch etwas unsicher in einem der Fächer = Chemie. Ich unterrichte das Fach in einer Hauptschulklasse/SEK I in einem Oberschulbildungsgang in Sachsen. Viele Schüler der Klasse haben einen Förderschwerpunkt im Bereich emot.-sozial (impulsives Verhalten, von mir im Moment oft nicht einschätzbar). Meine Schulleitung erwartet "ordentlichen" Chemie-Unterricht, um dem Lehrplan gerecht zu werden. Ausstattung ist, bis auf einiges an Laborglas, eher nicht vorhanden oder verschlossen, was auch richtig ist. Mir stellen sich hier vor allem einige rechtliche Frage, bei denen ich mir unsicher bin:

    1. Ich würde gern mit dem Brenner arbeiten, habe jedoch keine Möglichkeit, eine fachgerechte Einweisung durch einen anderen Chemielehrer zu bekommen (es gibt keinen). Wer darf mir diese Einweisung überhaupt geben? Kann das jeder an der Schule, der schon einmal eine Gasflasche angeschlossen hat oder muss das zwingend jemand vom Fach sein? Alternativ kann ich mir auch einen Kartuschenbrenner vorstellen, um wenigstens Lehrerexperimente zu machen-allerdings weiß ich auch hier nicht, was da erlaubt ist. In der Schule selbst kann ich niemanden fragen, ich möchte daher gern den Fachberater kontaktieren, wenn die Schulleitung das ok gibt.

    2. Welche Chemikalien darf ich überhaupt als fachfremde Person nutzen, mit den R und S-Sätzen kenne ich mich leider auch überhaupt nicht aus. Ich habe vor, erstmal mit einfachen Mitteln zu arbeiten, bis das geklärt ist.

    3. Ich soll Gefahrenstoffbeauftragter werden, bin mir aber auch hier nicht sicher, ob ich überhaupt die Fortbildung dazu machen kann. Laut Unfallkasse Sachsen ist diese nur für Chemielehrer vorgesehen (ob da auch fachfremde Personen dazugehören weiß ich nicht). Man braucht wohl Erfahrungen und Zugang zu Degintu (Gefahrenstoffdatenbank), auch die habe ich nicht.

    Ich wurde von der Schule direkt für Chemie eingestellt, nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die Vorgaben, die erwartet werden, überhaupt erfüllen kann. Die Schule wusste, dass ich aus einem völlig anderen Bereich komme und lediglich während des Studiums einige Kurse in Chemie hatte. Meine Sorge ist jetzt, dass der Schule so zu übermitteln, eigentlich bin ich doch als Chemielehrer so wie jetzt, nutzlos und außerdem noch in der Probezeit. Ich würde sehr gern wenigstens mit dem Brenner und einigen eher ungefährlichen Stoffen arbeiten, habe aber Bedenken, wie da die rechtliche Absicherung ist, vor allem bei schwierigem Schülerklientel...

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich damit auskennt und ein paar rechtliche Basics oder Tipps für mich hat, ich würde mich sehr freuen.

    Danke :)

  • Also, im Vorgriff auf die fachlich kompetenteren Aussagen, die hier sicherlich gleich kommen werden (ich schiel mal in Richtung Kris24 und chemikus08) :

    Falls das Ergebnis dieses Threads ist, dass du (natürlich) Chemie NICHT fachfremd unterrichten darfst und schon gar keine Experimente mit Brenner und Chemikalien machen darfst, wovon ich ausgehe, ist es extrem wichtig, dass du sofort remonstrierst.

    Die Remonstration schützt dich vor Konsequenzen, wenn du eine Dienstanweisung erhältst, die nicht rechtskonform ist. Du reichst sie schriftlich bei deinem Schulleiter ein. Wenn er die Dienstanweisung aufrecht erhält oder ignoriert, reichst du sie nochmals bei der übergeordneten Behörde ein - der Dienstweg ist an dieser Stelle nicht (!) einzuhalten. Wenn die übergeordnete Dienststelle die Dienstanweisung ebenfalls aufrecht erhält, dann musst du sie umsetzen, bist aber vor den Konsequenzen der illegalen Handlung geschützt.

    Parallel würde ich auch noch eine Überlastungsanzeige nach §15(1) und §16(1) ArbSchG einreichen:

    Zitat

    §15 (1) ArbSchG
    Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    §16 (1) ArbSchG
    Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

  • Theoretisch hast du Recht, aber ich habe mich auf diese Stelle beworben, die eben auf Chemie ausgeschrieben wurde und wurde daraufhin eingestellt. Wenn ich jetzt dagegen remonstriere, handel ich mir doch richtig Ärger ein. Das hätte ich vorher wissen müssen, dass das nicht geht, leider ist es jetzt zu spät :(

  • Das ist meiner Ansicht nach die falsche Sichtweise. Die Dienststelle, die dich eingestellt hat, ist verpflichtet, zu prüfen, ob deine Qualifikation es es möglich macht, dich so einzusetzen, wie sie es möchte / braucht. Solange du keine Qualifikationen gefälscht oder in der Bewerbung explizit bezüglich deiner Qualifikation gelogen hast, wovon ich nicht ausgehe, bist du sicher.

    Sicher bist du aber nicht, wenn etwas im fachfremden Chemieunterricht passiert. Als Beamtin bist du verpflichtet (!) zu remonstrieren. Es würde meiner Ansicht nach auch nicht reichen, dir die Lebenszeitverbeamtung zu verweigern, weil du in dem Fach, für das du eingestellt bist, aufgrund fehlender formaler Qualifikation nicht eingesetzt werden kannst. Ob ein frustrierter Schulleiter vielleicht dann aktiv nach anderen Gründen sucht, um die die Verbeamtung auf Lebenszeit vorzuenthalten, kann ich natürlich nicht suchen.

    EDIT:
    Ein Beispiel aus meiner Schulzeit. Es ging um den Nachweis von Chlor, ein Versuch, den der Lehrer schon mal vorgemacht hatte und den er, warum auch immer, nochmal zeigen wollte. Weil mein Sitznachbar und ich geschwätzt haben, sollten wir den Versuch vorne aufbauen, während der Chemielehrer irgendwas erklärt hat. Ich habe als Braunstein in einen Erlenmeyerkolben gegben, während mein Sitznachbar die Flasche mit der Salzsäure geholt hat und - zum Glück - schon mit der Mündung der Flasche am Erlenmeyerkolben nochmal laut gefragt hat, ob er die Säure direkt dazuschütten soll. Der Chemielehrer ist, vöig verständlich, total ausgetickt. Spannend wäre jetzt, wie viele udn welche Fehler der Chemielehrer gemacht hat. Der Punkt ist, wenn du remonstriert hast, bist du davor sicher, für diese Fehler belangt zu werden.

  • Ich bin nicht verbeamtet, nur angestellt (in kann also einfach gekündigt werden). Der Mangel an dem Fach ist wohl so groß, dass sie mich trotzdem genommen haben. Ich habe mich ganz normal über das Lasub-Einstellungsportal in Sachsen beworben, mit meinem Staatsexamen (berufliche Fachrichtung und Wirtschaftskunde), allerdings schulscharf. Die Schule hat mich angenommen. Wenn ich jetzt kein Chemie machen darf, bin ich dort nutzlos :angst:. Ich traue mir die Theorie zu, so wie die anderen das vor mir auch gemacht haben, würde das aber so schriftlich auch der Schulleitung mitteilen und hoffen, dass ich dann wenigstens die Probezeit überlebe.

  • Hallo Kitekat,

    keine Panik!

    Der Hauptschullehrplan ist hier übersichtlich. Orientiere dich strikt am Schulbuch, dann bist du bereits ziemlich abgesichert. Das entbindet dich nicht davon, mögliche Gefahrenquellen zu sehen und abzuwenden. Die Idee, mit einem Campingkocher zu arbeiten ist sehr gut.
    Ich musste ebenfalls als Klassenlehrer und als "Eier legende pädagogisch-didaktische Wollmilchsau" fast alles unterrichten - auch Chemie. Da hab' ich aus meinen Hobbies einige Vorerfahrungen, habe jedoch in der Praxis auch "brenzlige" Situationen erlebt, die aber gut ausgegangen sind. An unserer Schule gab es im Chemieraum eine zentrale Gasversorgung, mit der man auch die Schülerexperimentiertische hätte versorgen können. Nachdem das jedoch in die Jahre gekommen war, hab' ich davon tunlichst die Finger gelassen und dafür gesorgt, dass die Gasflasche abtransportiert wurde. Da weiß man nie, an welcher Stelle etwas undicht sein könnte. Und das mögliche "Kawumm" habe ich mir dadurch erspart.

    Im Chemieunterricht geht es vor allem um den Umgang mit Chemie im Alltag und mögliche Gefahrenquellen. Da kann man viel mit Alltagschemikalien arbeiten. Beim Thema Säuren und Laugen muss (und darf) es nicht Flusssäure oder Salpetersäure sein. Da tun es auch Essig und Zitronen oder Entkalker. WC-Reiniger sollte als Lauge und Gefahrstoff angesprochen werden.
    Für meine eigene "Wissensdatenbank" hatte ich eine Website mit Links zu Webseiten gebastelt:
    https://www.autenrieths.de/chemieunterricht.html
    Weil ich auch Sicherheitsbeauftragter der Schule wurde, findest du dort ebenfalls ein Kapitel dazu.

    Viel Erfolg!

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    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Das sind schon ein paar brauchbare Tipps. Ich denke trotzdem, die Sichtweise von studierten Chemielehrern im aktiven Dienst in Bezug auf die fachliche und rechtliche Bedingungen sind an dieser Stelle vielleicht hilfreicher als die Erinnerungen an die eigene Schulzeit (wie in meinem Post) oder die anekdotische Erzählung über den eigenen Umgang (wie b ei Wolfgang).

  • Vielen Dank, ich kenne deine Seite und war dort auch schon oft unterwegs zum nachschauen :). Soll ich der Schulleitung trotzdem mitteilen, dass ich mit der zentralen Gasanlage und Chemikalien nicht arbeiten werde? Ich habe wirklich Sorge, dass ich dann die Probezeit nicht schaffe, denn dann dürfte ich in Sachsen nicht mehr als Lehrerin tätig sein (kann auch nicht weg--kleine Kinder, Familie, Haus). Kann ich wirklich einfach einen Kartuschenbrenner privat besorgen und damit einige Sachen zeigen? Das wäre eine unheimliche Erleichterung für mich.

  • Achtung, einfache Campinggasbrenner mit Einstichkartusche sind an Schulen seit einigen Jahren verboten! Wenn man die Folgen sieht, was einer erfahrenen Kollegin nach 20 Jahren Chemieunterricht aufgrund einer Nachlässigkeit (?) passiert ist, versteht man warum. Erlaubt sind nur Ventilkartuschen.

    Ich bin unterwegs, melde mich später wieder.

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  • Eine zentrale Gasleitung ist unendlich sicherer als 10 Kartuschenbrenner. Natürlich sollte sie regelmäßig überprüft werden, dafür ist aber der Schulträger verantwortlich nicht der Gefahrstoffbeauftragte.

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  • Ich würde den Kartuschenbrenner nur für mich als Lehrer nutzen und auch nur solche, mit Schraubventil. Bei der zentralen Gasanlage bin ich mir unsicher, ich kenne die Bedienung nicht und es gibt in der Schule niemanden, der mir das fachsicher zeigen kann. Zudem gibt es Schüler, mit sehr impulsivem Verhalten (Förderschwerpunkt em-soz), wo ich nicht sicher bin, ob sie im Affekt mal den Gasschlauch ziehen könnten.

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