Beiträge von WillG

    Du musst nur nach der Probezeit zum Amtsarzt, wenn du in der Probezeit häufig ausgefallen bist oder wenn dir der Amtsarzt am Anfang nicht gleich die uneingeschränkte Eignung erteilt hat.

    Ich habe in meinem Kollegium (Gym Bayern) Fälle sitzen, die vor der Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt zitiert wurden, obwohl weder das eine noch das andere zugetroffen hat. Wie ich oben schon schrieb, sehr intransparent, aber ob man sich davon abhalten lässt, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

    Bei uns gibt es für einige Erlesene sowas wie Personalgespräche, für den Rest Mitteilungen über getroffene Entscheidungen (man soll „Rücksprache nehmen“), Fortbildungen werden allenfalls zähneknirschend genehmigt
    (wenn nicht zu viel Unterricht ausfällt) und gerne wieder gecancelt.

    Dann geh mit dem Beamtengesetz in der Hand zur Schulleitung und fordere es ein. Oder, wenn der Wunsch bei einem Großteil des Kollegiums besteht, schick den PR zum Schulleiter, der das im großen Stil einfordern soll. In so einem Gespräch kann dann auch ein individuelles Fortbildungskonzept für dich selbst festgelegt werden, auf das du dann verweisen kannst, wenn die SL eine Fortbildung nicht genehmigen oder wieder streichen will.

    Kollegen mit halbwegs Erfahrung (und vor allem Schulleitungen) sind in der Regel nicht sonderlich überrascht, wenn junge Kolleginnen mit Planstelle, von denen vielleicht sogar bekannt ist, dass sie in einer festen Beziehung leben, recht schnell schwanger werden. Verärgerung kann ich mir da eher nicht vorstellen - und selbst wenn, dann kann es dir egal sein.
    Rein rechtlich musst du auch keine Nachteile befürchten.
    Falls du sehr, sehr sicherheitsorientiert bist, könnte noch ein Faktor sein, dass du in Bayern evtl. nochmal zum Amtsarzt musst. Falls da in der verlängerten Probezeit eine gesundheitliches Problem auftritt (und das muss noch nicht einmal mit der Schwangerschaft/Geburt zusammenhängen), dann könnte es Schwierigkeiten mit der Verbeamtung auf Lebenszeit geben.
    Ob man bzw. wer in Bayern nochmal muss, ist realtiv undurchsichtig. Ganz klar muss man, wenn es bei der Untersuchung im Vorfeld schon Probleme gab oder wenn man recht viele Fehlzeiten in der Probezeit angesammelt hat. Ich kenne aber auch Fälle, wo es keinen offensichtlichen Grund gibt und die trotzdem nochmal zum Amtsarzt mussten.
    Falls du hier aber nicht zu Angst/Paranoia neigst, ist das ja auch nur ein Arzttermin, den man dann halt abhaken muss.

    Mir geht nicht in den Kopf, warum Lehrer eine Erstattung bekommen, da diese genauso belastet werden wie die Schüler. Für die Schüler ist die Klassenfahrt genauso eine Pflichtveranstaltung wie für den Lehrer

    Ja, das sehe ich ganz genau so. Ich würde sogar noch weiter gehen: Warum bekommen Schüler keine Besoldung für den Unterricht? Wie die Lehrer haben sie Anwesenheitspflicht und müssen ja auch während der Schulstunden hart arbeiten. Dazu kommen Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden durch Hausaufgaben und Klausurvorbereitung. Zudem haben sie meist ein deutlich höheres Deputat als die Lehrer, in der Regel mehr als 30 Stunden!
    Die GEWerkschaft ist hier mal wieder linksgrünversifft und ideologieverblendet, wenn sie "A13 für alle" fordert, dabei aber die Schüler völlig ingoniert, die bislang für ihren Schulbesuch in keinster Weise vergütet werden. Ich bin dafür, dass ALLE, Schüler wie Lehrer, eine A13-Besoldung bekommen und die Studienfahrten natürlich für alle vom Staat übernommen werden.
    Falls das finanziell nicht möglich ist, sollten Lehrer auf ihre Dienstbezüge verzichten und en den Unterricht kostenlos erteilen. Bei den Schülern fragt ja auch keiner nach, wie diese die Schulpflicht finanzieren.

    Nachtrag: das heißt ja dann auch, dass ich beschließen kann, dass die besagten Bücher aus dem anderen Thread aus dem bereits vorhandenen Schulinventar geliehen werden und bei denen "zum Reinschreiben" zum Verbleib beim Schüler?

    Würde mich wundern. Dafür müsste es rechtliche Regelungen geben, die ganz klar definieren, was unter LMF fällt. "Verbrauchsmaterial", also Arbeitshefte etc., dürften da explizit ausgeschlossen sein. Darüber kann sich auch die Fachkonferenz nicht hinwegsetzen.
    Allerdings ist es in vielen BL/an vielen Schulen so geregelt, dass die FaKo über die Verwendung ihres Budgets für LMF und Verbrauchsmaterial abstimmt. Falls ihr das noch nicht gemacht habt, kann das natürlich in der aktuellen FaKo nachgeholt werden - und der Beschluss kann gefasst werden, dass die finanz. Mittel für die fehlenden Bücher und Hefte verwendet werden.
    Erkundige dich also, ob das bei euch auch Usus ist, wie viel Geld deiner Fachschaft zusteht und ob davon noch etwas übrig ist.

    Ich würde hier den PR einschalten, mal mit der SL über ihre Fürsorgepflicht zu reden.
    Wir haben das Problem nicht. Als es neulich mal um die Frage ging, ob kranke Kollegen denn Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen sollen, kam ganz klar die Ansage: "Wenn Sie Material fertig haben, dass sich leicht übermitteln lässt, z.B. per Email, dann ist das sicherlich wünschenswert. Ansonsten haben Sie eine Gesunderhaltungspflicht und sind damit verpflichtet, sich auszukurieren, wenn Sie krank sind. Keiner kann erwarten, dass Sie in Ihrem Zustand extra Material erstellen oder größere Umstände in Kauf nehmen, um fertiges Material an die Schule zu bringen."
    Das ist meiner Meinung nach auch die einzig akzeptable Einstellung.
    Von einer anderen Schulleitung wurde ich auch schon nach Hause geschickt, als man mir im Laufe des Vormittags angesehen hat, dass ich doch noch nicht so fit bin, wie ich dachte.

    Mich plagt also kein schlechtes Gewissen bei Krankheit und ich fühle mich auch nicht unersetzlich.
    Allerdings finde ich es oftmals schwierig zu entscheiden, wann ich wirklich wieder fit genug für die Arbeit bin. Häufiger ist es mir schon passiert, dass ich wieder halbwegs auf den Beinen war und mir dachte: "Morgen hast du ja nur vier Stunden, die packst du schon!", nur um dann mit zusätzlichen Vertretungsstunden und Gesprächsterminen überrollt zu werden, die mich gleich wieder ausgeknockt haben. Da fällt es schon schwerer, die richtige Entscheidung zu treffen.

    Rechtliche Regelung hin oder her, ich würde mir die Diskussionen mit Eltern nicht antun, die verlässlich kommen würden, wenn ich jüngere Schüler in einen FSK 12-Film schleppe. Die sitzen ja schon oft wegen der noch unverbindlicheren Leseempfehlungen bei Kinder- und Jugendbüchern in meiner Sprechstunde, wenn man es wagt, Romane wie Krabat in der 5. oder 6. Klasse zu lesen.
    Den Stress würde ich mir in jedem Fall sparen!

    Daher meine Frage: Der Chef kann ja im gewissen Rahmen Überstunden anordnen. Kann er auch anordnen, daß die bezahlt werden, oder habe ich da dann die freie Wahl ob Überstundenkonto oder Bezahlung?

    Dazu müsste es in deinem BL einen Mehrarbeitserlass geben. In der Regel steht darin, dass Mehrarbeit durch Freizeitausgleich vergütet werden muss. Nur wenn das nicht geht, kann finanzieller Ausgleich erfolgen, der aber genehmigt oder angeordnet sein muss.
    So kenne ich das zumindest aus anderen BL, nehme aber an, dass das in NRW ähnlich geregelt sein dürfte.
    Generell kannst du angeordnete Mehrarbeit nicht so ohne Weiteres ablehnen.

    EDIT:
    Darf ich mal fragen, warum du nicht längst schon einen Versetzungsantrag gestellt hast? Das, was du hier und im Nachbarforum immer so von deiner Schule schreibst, klingt haaresträubend. Ich hätte längst versucht, da wegzukommen!

    Ich nehme an, es gibt Eltern, die als Sozialhilfeempfänger oder im Rahmen des BuT-Pakets Unterstützung bekommen können. Und die betroffenen Eltern scheinen nicht dazu zu gehören. Natürlich trotzdem Quatsch von der SL, hier jetzt ein Fass aufzumachen, statt einfach die fünf Bücher aus dem Schrank zu holen.
    Könnte man der SL vielleicht vorschlagen, dass die betroffenen Schüler die Ganzschrift über die LMF-Ausleihe leihweise zur Verfügung gestellt bekommen und danach wieder abgeben?

    EDIT: Zu langsam

    Meine Frage ist nun ob ihr Quellen kennt wo ich relativ schnell und unbürokratisch ein Startkapital für die AG (bzw. Schülerfirma) bekommen kann.

    In meiner GErfahrung scheitert es an deinem Wunsch nach "unbürokratischer" Hilfe. Geeignete Anlaufstellen wurden ja schon genannt, auch der Schulträger oder die Gemeinde etc. können evtl. helfen. Im Regelfall ist das aber mit recht viel formalem Aufwand verbunden.
    Ein schulischer Förderverein ist da sicherlich die einfachere Variante, v.a. wenn du - wie oben vorgeschlagen - evtl. in Aussicht stellen kannst, einen Teil der Gelder später durch Verkäufe etc. wieder abstottern zu können. Zu solchen informellen Absprachen sind andere Geldgeber in der Regel strukturell gar nicht in der Lage.

    An wen wendet man sich am besten, wenn man gegen diese mündliche Anweisung vorgehen möchte, aber Bedenken hat, dass man danach gegängelt würde?

    Ich denke, das wirst du nur lösen können, indem du dich auf den Konflikt einlässt. Gängelungen wirst du dann nicht vermeiden können. Oder du zahlst das halt, was ich persönlich prinzipiell nicht machen würde.
    Mein persönliches Rechtsverständnis (im Prinzip eine Zusammenfassung der bisherigen Beiträge):
    * Lass dir die Anweisung schriftlich geben (Connis Tipp).
    * Da die Anweisung gegen geltendes Recht verstößt (Nitrams Tipp), kannst du danach eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulamt (oder wie auch immer die übergeordnete Behörde heißt) einreichen. Mit Kopie an den Bezirks-/Gesamtpersonalrat, wie auch immer der PR heißt, der am Schulamt zuständig ist.
    * Wenn man nett ist, kann man der SL vorher den Artikel aus dem GG zeigen, um sie darauf hinzuweisen, dass ihre Forderung hier nicht gesetzeskonform ist. Vielleicht findest du ja im Beamtenrecht deines Bundeslandes zusätzlich noch einen Paragraphen, der das ähnlich formuliert.

    Ich fürchte, wenn man die Eltern an die SL verweist, wird diese die Eltern zur FK-Leitung zurückschicken. Dann ist man so weit wie vorher und darf das Spielchen trotzdem durchziehen.

    Finanziell finde ich dies recht attraktiv, sofern man nicht in extrem teure Städte kommt.

    Damit ist die Situation schon richtig beschrieben. Wobei es an nicht wenigen Auslandsschulen so ist, dass man sich das Geld hart erarbeitet - es kann hier durchaus vorkommen, dass man deutlich mehr arbeitet als im Inland. Allerdings gibt es auch die Schulen, wo man sich einen faulen Lenz machen kann. Das sollte man vorher genau prüfen, bevor man sich für drei Jahre verpflichtet.

    Überhaupt warne ich dringendst davor, diesen Schritt nur wegen des Geldes zu machen. Und zwar nicht aus irgendwelchen moralisch-idealistischen Gründen, sondern weil man sich damit keinen Gefallen tut: Ich hatte damals nicht wenige Kollegen, die aus rein finanziellen Gründen dort waren. Ihnen fehlte ganz klar die interkulturelle Kompetenz (und auch das Interesse), um sich auf Sprache und Kultur einzulassen. Stattdessen saßen sie abends zu Hause und haben übers Internet ZDF und ARD geguckt, sie haben deutsche Supermärkte frequentiert, um das gewohnte Essen zu bekommen und jede Ferien haben sie komplett in Deutschland verbracht. Dann aber natürlich auf die sechs Jahre verlängert, um möglichst viel Kohle mitzunehmen. Letztlich muss das jeder selbst wissen, aber das erschien mir wie sechs Jahre verschenkte Lebenszeit.

    Ich vermute im Schulamt anzurufen wird zu nichts führen!

    Generell gilt: Wenn du eine schriftliche Antwort haben möchtest (- um ggf. auch Aussagen des Schulamts belegen zu können), musst du eine schriftliche Anfrage an das Schulamt richtigen. Darauf müssen sie dann entsprechend reagieren.
    Allerdings kann das dauern. Außerdem muss das auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch deines Schulleiters, gehen.

    Wenn du nicht selbst GEW-Mitglied bist, frag euren PR. Der kann, sofern er Mitglied ist, auch Anfragen formulieren.

    Ich bin ja immer für klare Absprachen, aber ein Schulfest muss halt jemand planen, wie willst du das denn minutengenau abrechnen?

    Na ja, wieso muss denn ein Schulfest geplant werden. Oder genauer: Wieso muss es denn ein Schulfest geben? Das ist im Prinzip eine Frage der Prioritätensetzung. Wenn ich als Schulleitung aus Gründern der Außernwirkung, aus pädagogischen Gründen oder wegen der leuchtenden Kinderaugen ein Schulfest möchte, dann muss eben diese Zeit eben an anderer Stelle eingespart werden, so dass andere Zeitfresser wegfallen: Dienstversammlungen oder Projekttage oder oder oder...
    Denn auch wenn Karl-Dieter Recht hat, dass Mehrarbeit im dienstrechtlichen Sinne nur Unterrichtsstunden sind (- d.h. dass nur Unterrichtsstunden als Mehrarbeit abgerechnet werden können), so hat der Schulleiter doch auch eine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht. Die besteht u.a. auch darin, darauf zu achten, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach Herausrechnen der Ferien die +/- 40 Stunden pro Woche (je nach Bundesland) nicht übersteigt. Wenn blinder Aktionismus wie offenbar an Connis und evtl. Sawes Schule zu einer übermäßigen Belastung führt, ist es an der Zeit für den PR, mal ernsthaft mit dem SL über die einzelnen Veranstaltungen im Detail zu sprechen, und für die GeKo sich über ihre Entscheidungsrechte zu informieren und diese vehement durchzusetzen.

    Ich bin ja immer sehr für eine gerechte Arbeitsanrechnung, aber dass man als Lehrer nicht nur seine 40 Stunden pro Woche arbeitet, weiß man, wenn man den Job anfängt.

    Sorry, aber das ist Unsinn. Ich werde für 40 Stunden bezahlt, das heißt auch, dass ich darauf achte, diese 40 Stunden nicht zu überschreiten. Allerdings im Jahresdurchschnitt, um eben meine "Minderleistung" in den Ferien auszugleichen. So wie du das hier formulierts, klingt das so, als müsste man sich als Lehrer damit abfinden, eben unbezahlte Mehrarbeit zu leisten und das kann wirklich nicht der Normal

    Meine Erfahrungen nach >15 Jahren im Öffentlichen Dienst:
    Es gibt Prozedere, die sehr formalisiert und dadurch sehr starr sind. Das ist das, was du beschreibst, Seven.
    Und dann gibt es Notwendigkeiten, die sich eben so ergeben. Und wenn solche Notwendigkeiten den Geschäftsbereich der Schulämter und Ministerien betreffen, dann wird alles plötzlich sehr flexibel und man findet immer Lösungen:

    Um an der Grundschule unterrichten zu dürfen, muss man zwingend Grundschullehramt studiert haben.
    Oh, wir haben zu wenig Grundschullehrer, um den Unterrichtsbedarf abzudecken? Dann nehmen wir doch einfach Gymnasiallehrer, Realschullehrer, Seiteneinsteiger, interessierte Eltern etc.

    Bei der Stellenvergabe wird jedem Bewerber genau ein Angebot gemacht.
    Oh, wir können den Unterrichtsbedarf in bestimmten Fächern nicht abdecken, weil zu viele Bewerber dieses eine Angebot abgelehnt haben? Vielleicht sollten wir ihnen doch noch ein zweites Angebot machen, das attraktiver ist. Zur Not müssen wir eben jemanden versetzen, der bereits im Dienstverhältnis steht.

    Wie gesagt, ich glaube kaum, dass Junglehrer verstehen, was hinter den Kulissen geschieht. Interessant wäre wirklich, wie viele sich so mit dem Ellenbogen an ihre Wunschschule drängen würden.
    Und auch wenn im Versetzungsbescheid "Dienstliche Gründe" genannt werden, würde ich als PR da genauer nachfragen. Das müsste man mir schon erklären, warum Kollege XY mit seinen vier Aufgaben an der Schule und seinen zwei AGs und seinem schulpflichtigen Kind im gleichen Ort plötzlich so dringend um 100km versetzt werden muss, wenn wir doch eigentlich keinen Lehrerüberschuss haben. Ich gehe davon aus, dass die regionalen PRs das auch nicht so einfach abnicken, ohne mehr Infos zu haben.

    Es fällt mir auch schwer zu glauben, dass solche Versetzungen so ohne weiteres möglich sind.
    Ist denn in BaWü keine Personalvertretung bei Versetzungen in der Mitbestimmung? Die dürfte doch bei so einer Argumentation hoffentlich ihre Zustimmung verweigern und spätestens in einem Stufenverfahren müsste die Versetzung dann gekippt sein?!?
    Gerade die älteren Kollegen, die schon gewissen Erfahrung haben, lassen sich solche Dienstanweisungen doch nicht kampflos gefallen.

    Also ich denke auch, auf Junglehrer und ihre Ansprüche zu schimpfen, ist der falsche Weg.
    Wenn ich mir eine Stelle aussuchen kann, steigen logischerweise meine Ansprüche. Wenn ich fünf Stellen im Radius von 1-100 km aussuchen kann und mir die Entfernung wichtig ist, dann werde ich die passende Stelle auswählen. Weil ich es mir aussuchen kann.
    Vielleicht sollte man mal drüber nachdenken, ob man es nicht genauso gemacht hätte, wenn man in der Position gewesen wäre...

    Kann schon sein, dass ich mir darüber auch keine Gedanken gemacht hätte.
    Viel wichtiger in diesem Kontext erscheint mir aber die Frage, ob den jungen Bewerbern so bewusst ist, was hinter den Kulissen geschieht. Erstens dürften die Schulämter den Bewerbern kaum so kommunizieren, was hinter den Kulissen geschieht. Zweitens dürften Junglehrer direkt nach dem Ref kaum den Überblick über Prozesse wie Abordnungen und Versetzungen haben, so dass sie das gar nicht nachvollziehen können.
    Die bekommen halt dann plötzlich doch das passende Angebot und freuen sich, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie das denn nun genau gelaufen ist.
    Mehr Verständnis würde sicher einen Großteil nicht davon abhalten, dei Stelle anzunehmen; aber der eine oder andere würde sich vielleicht doch nochmal überlegen, ob er in ein Kollegium möchte, aus dem er gerade den evtl. verdienten und beliebten älteren Kollegen rausgedrängt hat. Für meine erste volle Stelle würde ich mir eine angenehmere Begrüßung wünschen.

    Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

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