Beiträge von WillG

    Habe leider noch große Hemmungen mich krank zu melden und habe vor allem Angst, dass eine längere Krankschreibung vielleicht in meiner Personalakte vermerkt wird und mir das mögliche Chancen auf zukünftige Abordnungs- oder Beförderungsstellen verhageln könnte. Aktuell ist nichts in Richtung Beförderungsstellen geplant aber man weiß ja nie.

    Es geht dir JETZT schlecht. Und zwar so schlecht, dass du auf dem Weg zur Schule mit physischen Symptomen zu kämpfen hast und auf dem Heimweg jeden Tag (!) weinst, so groß ist die Belastung für dich.

    Du planst keine Beförderung, aber nur für den Fall, dass du VIELLEICHT irgendwann befördert werden willst (!) und dir dann eine Krankmeldung im Weg stehen KÖNNTE (!), lehnst du es ab, dir JETZT Hilfe für deine AKTUELLEN massiven physichen und psychischen Probleme zu suchen.

    Wenn deine beste Freundin oder dein Partner so ihr Dilemma schildern würden, was würdest du ihnen dann raten?

    Ich meine damit übrigens nicht automatisch eine Krankschreibung. Aber das Gespräch mit einem Arzt, um für dich ein gesundes weiteres Vorgehen abzusprechen sollte auf jeden Fall drin sein.

    Und wenn dort auch einmal andere KollegInnen als "der innere Zirkel" fahren dürften, hätte das dann nicht erst recht etwas von Urlaubsfahrt?

    Ich verstehe schon, was du meinst und dass du im Prinzip meine Aussage stützt, aber das würde ich so pauschal doch nicht sagen. Es kann ja immer mal sein, dass jemand nicht mitfahren kann etc. oder dass weitere Begleitpersonen gebraucht werden.
    Aber ja, wenn plötzlich eine betreuende Lehrkraft ohne Grund durch eine andere auserwählte Lehrkraft ausgetauscht würde, dann hätte das evtl. den Beigeschmack einer Urlaubsfahrt. Wobei man als "normaler" Kollege auch nicht immer alle Gründe kennt, die Schulleitungshandeln bedingen.

    Ich halte das auch für normal. Wenn es ein ERASMUS+ Projekt gibt, das entsprechend von einzelnen Lehrern betreut wird, die die (immense) Arbeit erledigen, die daran hängt, dann fahren die natürlich auch als Projektbetreuer auf die Begegnugsfahrten. Das werden ja keine reine Spaßfahrten sein, sondern zur Projektplanung und Projektarbeit genutzt werden. Wer soll denn sonst mitfahren, außer den Projektbetreuern?

    Generell gibt es natürlich Fristen, zu denen man sich für eine Versetzung bewerben kann. Andererseits werden diese Fristen auch nicht immer so hoch gehängt, wenn es im Interesse des Dienstherrn ist. Bei einer Lehrkraft, die gerade mit vollen Bezügen nicht in der Lage ist, ihren Dienst an ihrer Schule zu verrichten, dies aber an einer anderen Schule tun könnte, sehe ich durchaus ein Interesse des Dienstherrn. Ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten (Terminvereinbarung auf dem Dienstweg) kann dir hier sicherlich Klarheit schaffen und ist auch nichts, wofür du dich fürchten müsstest.

    Eine schnelle und formal korrekte Lösung könnte auch die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" noch im laufenden Schuljahr sein. Das gibt es immer wieder mal, v.a. wenn Funktionsstellen mitten im Schuljahr besetzt werden.

    Generell: Achte auf dich selbst. Du solltest den Schritt zurück in die Schule erst dann antreten, wenn du selbst und auch deine Therapeutin der Meinung seid, dass du bereit dafür bist.

    Anmerkung: Ich bin nicht in NRW, deswegen sind diese Hinweise eher genereller Art.

    Ich bin weder in NDS noch in NRW, deswegen haben meine Aussagen möglicherweise nur bedingt Aussagekraft.

    Aber meiner Ansicht nach muss man hier differenzieren:

    Der sog. Laufbahnvorteil ergibt sich aus dem Prinzip der Bestenauslese, d.h. aus der Stellenbesetzung nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" (Art. 33, Absatz 2 GG - analog findet sich das auch in den Landesgesetzen wieder). So gesehen zeigt deine bisherige Tätigkeit ja, dass du die Eignung und Befähigung für das Amt hast, du kannst es also nachweisen, auch wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade nicht die A14 hast.

    Andererseits beruft sich der Dienstherr gerne auf den Laufbahnvorteil, um sich nicht juristisch angreifbar zu machen. Jemand, der aktuell auf einer höheren Besoldungsstufe innerhalb der gleichen Laufbahn ist, hat (zumindest auf dem Papier) ganz offensichtlich schon mehr Eignung und Befähigung nachgewiesen, als jemand, der noch geringer besoldet wird. Das muss nicht notwendigerweise den Ausschlag bei der Stellenbesetzung geben, ist aber auf jeden Fall ein Kriterium, gegen das man nicht so ganz ohne Weiteres ankommt. Da der Dienstherr immer Angst vor Klagen hat, hängt er das oft als reinen Formalismus recht hoch. Hier hättest du also mit deiner Zurückstufung schlechte Karten.

    Die Versetzung nach NRW ist formal genau das: Eine Versetzung. Wenn du aber der Zurückstufung zustimmst, wirst du eben auf A13 versetzt. NRW wird meiner Ansicht nach dann keine Rücksicht auf "ruhende Ämter" nehmen (wollen/können). Du bist dann eine A13 Lehrkraft, die mit A13 Tätigkeiten betraut wird. Was da noch aus der vorherigen Tätigkeit in NDS ruht, dürfte da für den neuen Dienstherrn keine Rolle spielen.

    Analog kann man ja auch keine anderen Altlasten (angesammelte Überstunden; angesparte Lebensarbeitzeitkonten etc.) mitnehmen, sondern muss sich darum kümmern, dass diese noch während der Diensttätigkeit im abgebenden Bundesland abgewickelt werden. Lediglich für die Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen gibt es hier eine KMK Sonderregelung.

    Soweit meine Einschätzung. Ergänzungen oder Richtigstellungen sind aber willkommen.

    Wie lange kann ich damit warten?

    Die Mail könnte an sich ja auch Spam sein und ich könnte sie löschen

    Sorry, aber das ist Kindergarten und nicht professionell. Was versprichst du dir denn von der Hinhaltetaktik?

    Nein, du musst im Krankenstand nicht arbeiten, also auch keine Mails beantworten, bis du wieder dienstfähig bist.

    Aber natürlich wird der Konflikt nicht gerade deeskaliert, wenn du ohne Nachricht jetzt erstmal eine Weile von der Bildfläche verschwindest.

    Und ja, die Email hätte auch im Spam landen können oder verloren gehen oder was weiß ich. Aber auch das wird nicht gerade bei der Konfliktbewältigung helfen.

    Professionell ist es, zu versuchen, den Konflikt mit dem Schüler zu beseitigen. Dies sollte idealerweise mit dem Vater geschehen. Das kann auch dann klappen, falls der Vater wirklich auf Krawall gebürstet zum Gespräch käme (- was du ja gar nicht wissen kannst)!

    Professionell ist es also, wie andere schon geschrieben haben, eine kurze Antwort zu schreiben, dass du erkrankt bist und dich mit Terminvorschlägen melden kannst, sobald du wieder im Dienst bist.

    Und dann führst du ein wertschätzendes Gespräch, in dem du versuchst, dem Vater zu vermitteln, dass es dein Ziel ist, die Tochter zum schulischen Erfolg zu führen und dass dazu aber auch die Einhaltung von Regeln gehört. Und dass du und er vermutlich das gleiche Ziel verfolgen. Sachlich, nüchtern, zugewandt. So schwer ist das nicht. Und das wollen auch dein Tutor und dein Schulleiter sehen.

    Ich habe bisher immer vertrauen dürfen, dass alles gemacht wird, was sich einrichten lässt. PRO Lehrkraft, nicht contra.

    Als jahreslanges Mitglied der Personalvertretung kenne ich den Unmut über schlechte Stundenpläne - und solche, die zumindest als schlecht wahrgenommen werden - sehr gut. Ich habe aber auch dutzende Gespräche mit den Stundenplanmachern geführt, und würde diesen Eindruck zumindest für die Schulen, an denen ich bin, zu ca. 80% bestätigen.

    Die übrigen 20% entstehen dadurch, dass das Stundenplanteam eben auch nicht nur die Lehrkräfte im Blick haben muss, sondern natürlich neben den systemischen Zwängen auch darauf achten muss, dass die Schüler zumutbare Stundenpläne bekommen. Das ist vor allem in der Oberstufe auch nicht immer automatisch gegeben.

    Ohne je am Stundenplan mitgearbeitet zu haben, ist es auch mein Eindruck, dass der Vorwurf, den man hier ab und zu liest, eine Schulleitung hätte absichtlich einen schlechten Plan für eine einzelne Lehrkraft gebastelt, ziemlich unsinnig ist. Wenn man sieht, wie aufwendig die Veränderung eines einzelnen Plans sein kann und welche Kettenreaktionen das hervorruft, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Schulleiter diesen Aufwand extra macht, um einer einzelnen Lehrkraft zu schaden. Dass sie sich nicht bemüht, einen Plan zu verbessern, meinetwegen, aber keine absichtlich schlechten Pläne.

    Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln.

    Grundsätzlich kann man diese Frage schon stellen. Aber ich würde ebenso bezweifeln, dass es rechtmäßig ist, zwei Fächer dann gemeinsam mit insgesamt weniger als einer Stunde pro Fach zu unterrichten. Wenn man dann an der Stundentafel kürzen muss, müsste das aus meinem juristischen Bauchgefühl die Stundenkürzung bei mehrstündigen Fächern bedeuten.

    Ich glaub die meisten Kollegen haben völliges Verständnis dafür, wenn gewisse Stundenplangegebenheiten so sind, weil jemand ein echtes Betreuungsproblem hat. Das endet aber meist sehr schnell bei: "Schule muss alles auffangen und möglich machen, weil Partner zu wichtigen Job hat um zu helfen", wenn dann die dysfunktionale Partnerbeziehung dazu führt, dass die Kollegen des Lehrerelternteils dessen Beziehungskonstellation auffangen sollen.

    Ich würde dir da prinzipiell zustimmen. Aber da kommt dann eben die Vermischung ins Spiel. Wenn VZ-KuK so argumentieren, kann man dem schnell den Wind aus den Segeln nehmen: Vereinbarkeit ja, aber dazu müssen beide Partner bzw. ihre Arbeitgeber beitragen.

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), aber letztlich ist der offizielle Begriff "familienbedingte Teilzeit". Das lässt sich also nicht so einfach trennen.

    Das ganze Konzept, wenn es denn diesen Namen überhaupt verdient, hakt an allen Ecken.

    Es gibt eine Stundentafel, für deren Einhaltung die SL verantwortlich ist.

    Es gibt einen Lehrplan, für dessen Einhaltung du als Fachlehrkraft verantwortlich bist.

    Beides kann bei diesem Vorgehen nicht garantiert werden. Ich würde mich darauf nicht einlassen. Als Ref sowieso nicht.

    Die gute Nachricht ist, dass du diesen Kampf nicht kämpfen musst. Du meldest das deiner Seminarleitung, die muss das dann mit der Schulleitung klären.

    Der ganz formale Weg wäre übrigens der der Remonstration: Du erhältst eine Anweisung, die gegen das Dienstrecht verstößt (den sowohl Stundentafel als auch Lehrplan sind dienstrechtliche Vorgaben). Beamte sind verpflichtet (!), gegen so eine Anweisung zu remonstrieren, und zwar schriftlich zuerst beim Weisungsgeber, dann, sofern dieser die Anweisung aufrecht erhält, bei der übergeordneten Behörde. Erst, wenn dort die Weisung auch abgenickt wird, bist du an sie gebunden, aber für den Rechtsverstoß nicht mehr verantwortlich.

    Das ist natürlich für eine junge Kollegin schon ein Brett und ich verstehe, dass man sich das als Ref vielleicht nicht unbedingt traut. Deswegen ist der Rat von CDL auch unbedingt der beste Weg.

    Wer natürlich mit Kindern VZ arbeitet und sich auf freie Nachmittage wegen Betreuungsprobleme beruft, hat noch weniger Verständnis von mir.

    Ich würde dem zu ca. 60% zustimmen. Denn natürlich haben auch VZ-Kräfte einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber natürlich ist der Anspruch von TZ-Kräften ungleich größer und hier wird dann noch viel mehr Fingerspitzengefühl von Seiten der SL benötigt, um eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

    Vielleicht noch eine Ergänzung:
    Es gibt halt immer solche und solche. Das macht die Sache nicht einfacher und weniger konfliktbeladen.

    Es gibt die VZ-Kräfte, die sich lauthals beschweren, dass sie zu allen Konferenzen müssen, dafür Kollege/Kollegin XY schon wieder von einer Konferenz befreit ist. Es gibt sicherlich im Einzelfall auch TZ-Kräfte, die Kinderbetreuung nur vorschieben, um besonders unbeliebte Stunden im Stundenplan nicht machen zu müssen.

    Deswegen plädiere ich ja so für den Austausch und das kollegiale Miteinander, das im Zweifelsfall natürlich beim SL auf dem Schreibtisch umgesetzt werden muss.

    Und dass eine SL alle im Blick haben muss, wurde ja schon mehrfach erwähnt. Das kann aber auch durch individuelle Einzelentscheidungen geschehen, bspw. dass eine VZ-Kraft auch mal darum bitten kann, dass die SL einen Stundentausch ermöglicht, wenn man halt mal aus rein privaten Gründen den Nachmittagsunterricht abhängen oder freitags früher gehen will. Oder- im totalen Einzelfall - in solchen Situationen auch mal Unterrichtsausfall abnickt. So etwas ist auch ein Zeichen von Wertschätzung und trägt viel zur Zufriedenheit im Kollegium und zur Vermeidung von Konflikten bei.

    Ich glaube, dein spezieller Fall ist ein gutes Beispiel für das, was ich meine:
    Absolute Forderungen, weder vom Dienstherrn noch von den TZ-Kräften als Gruppe, funktionieren halt nicht für den Einzelnen. Weder diese Regelung, die du von deiner Schule schreibst (entweder ganz vormittags oder ganz nachmittags), noch dieses Gegenrechnen mit VZ-Kräften, das du in deinem früheren Posts vorlegst, wird den reellen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht. Genau das meine ich ja und du bestätigst es mit deinem Beispiel.

    In der Realität muss das ausgehandelt werden, und zwar so, dass idealerweise niemand jenseits seiner (von der Stundenzahl abhängigen) dienstlichen Verpflichung über Gebühr benachteiligt wird.

    Das kann dann ja bspw. so aussehen, dass man die Zusage bekommt, an zwei Tagen nur von der dritten bis zur siebten Stunde eingesetzt zu sein, einen vierten ganz Tag frei hat, dafür dann an einem anderen Tag eine längere Lücke in Kauf nimmt. Oder was auch immer. Ich denke, es wird klar, was ich meine. Aboslutismen führen halt nie dazu, dass irgendwer zufrieden ist.


    ("Only a Sith deals in absolutes".)

    Wenn dann aber die Teilzeitkraft vormittags frei hat, damit die Vollzeitkraft nachmittags frei hat stellt such doch die Frage, wieso die nicht einfach tauschen.

    Vormittag ist für mich 1. - 6. Stunde. Nachmittag 7. - 9. Stunde.

    Mit anderen Worten: Die Teilzeitkräfte stehen dann auch schön alle ab der 1. Stunde zur Verfügung?

    Ich gehe mal von einer 50% Reduzierung aus: Nach deinem Argument (VZ-Kräfte müssen den ganzen Tag zur Verfügung stehen, weil der Arbeitstag eben den ganzen Tag umfasst) müssen TZ entsprechend nur die halben Tage haben, aber Nachmittage sind hier besonders ungünstig.

    Das heißt dann aber, dass TZ-Kräfte eben den halben Tag, meinetwegen den Vormittag, vollumfänglich zur Verfügung stehen müssen.

    Bei uns an der Schule würden viele TZ-Kräfte hier auf die Barrikaden gehen, da sie vor allem morgens ein Problem mit Kinderbetreuung, Kindergartenbeginn und Schulbeginn haben. Aber Nachmittage sind ja auch nicht zuzumuten. Die Forderung ist dann, die Stundenzahl idealerweise zwischen der 3. und 7. Stunde abzudecken, was oft schon rein rechnerisch nicht geht, vor allem, wenn man dann noch freie Tage erwartet, und zudem zu großen Lücken in den Stundenplänen der VZ-Kräfe und der Oberstufenschüler führt. Bei allem Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das kann ja nun auch nicht die Lösung sein. Und nein, auch VZ-Kräfte müssen keine solchen Lücken wie im Ausgangspost unbegrenz akzeptieren. Der Unterricht deckt ja eben nur einen Teil der Arbeitszeit ab und auch VZ-Kräfte haben ein Anrecht darauf, die außerunterrichtlichen Tätigkeiten an einem angemessenen Arbeitsplatz auszuführen. Der ist halt an der Schule nicht gegeben.

    Um es nochmal deutlich zu machen: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass TZ-Kräfte hier im angemessenen Maße bevorzugt beahndelt werden müssen, da sie für diese Bevorzugung mit Gehaltseinbußen bezahlen und die Reduzierung aufgrund der zusätzlichen dienstlichen Aufgaben beinahe zwangsläufig ein Minusgeschäft bedeutet. Ich bin auch sehr wohl der Meinung, dass im Kontext dieser Bevorzugung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen besonderen Stellenwert haben muss. Aber sich hinzustellen und zu sagen, dass pauschal und prinzipiell VZ-Kräfte doppelt so viel Nachmittagsunterricht wie TZ-Kräfte haben müssen, ist kurzsichtig und zeigt, dass der systemische Blick fehlt.

    Ebensowenig wie es mich zu interessieren hat, ob oder warum Kollege XY (egal ob TZ oder VZ) zu bestimmten Konferenzen nicht kommen muss oder am Elternsprechtag früher geht, hat es andere Kollegen zu interessieren, wie viel Nachmittagsunterricht ich habe oder wann ich nicht zur ersten Stunde anfange.

    Der Gedanke, dass ja der Kollege, der den Nachmittag frei hat, einfach meinen Nachmittag übernehmen kann, missachtet die Komplexität des Stundenplans und die Fürsorgepflicht, die der Dienstherr allen Kollegen gegenüber hat.

    Mit anderen Worten: Ein "Aufrechnen" im Sinne von "Warum hat der und ich nicht..." ist eher kindisch und wenig zielführend. Sinnvoller ist es doch, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten und zu sehen, wie diesen im Kontext der systemischen Zwänge begegnet werden kann.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?

    Wenn TZler zweimal nachmittags Unterricht haben, dann müssten die mit VZ logischerweise viermal ran.

    Aus meiner Sicht finden sich hier Denkfehler. Erstens ist der Begriff "Teilzeit", nicht "Halbtagsjob" oder "Vormittagsjob".

    Teilzeitkräfte müssen unbedingt entsprechend ihrer Reduzierung entlastet werden. Dabei muss auch verfassungskonform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle spielen. Und der Schutz von Kranken.

    Das würde ich aber jetzt nicht (allein und rein arithmetisch) an der Anzahl von Nachmittagen festmachen. Ein TZ-Lehrer und ein VZ-Lehrer können beide genau zwei Nachmittage haben, der TZ-Lehrer hat dann halt vielleicht zwei freie Tage oder mehr freie Vormittage oder so. Hier gilt es halt dann auf individuelle Betreuungsmöglichkeiten zu achten und diese bei der Stundenplangestaltung - nach Möglichkeit! - zu berücksichtigen. (Ja, in Berlin ist das sicherlich wieder anders, ich meine grundsätzlich). Aber wenn der Kollege Hans Müller auf Teilzeit geht, weil er mehr Freizeit möchte, dann würde ich das nicht an der Anzahl der Nachmittage festmachen.

    Generell gilt auch, dass zeitliche Faktoren gibt, die jeden individuell betreffen. Wenn hier jemand ausgeklammert wird, hat das keine Auswirkungen auf andere. Mir kann es völlig egal sein, wie viele Konferenzen TZ-Kollegen besuchen müssen, wie lange sie am Elternsprechtag anwesend sein müssen oder ob die SL vielleicht irgendwelche anderen Absprachen trifft, die sich nicht auf mich auswirken.

    Andererseits gibt es halt Aufgaben, die jemand machen muss. Wenn eine TZ-Kraft diese nicht machen kann, dann müssen sie von anderen übernommen werden. Das können VZ-Kräfte sein, das macht schon Sinn, sie werden für eine größere Anzahl an Arbeitsstunden bezahlt, oder eben andere TZ-Kräfte im Rahmen ihres bezahlten Arbeitseinsatzes. Klassisches Beispiel: VZ-Kräfte fahren alle zwei Jahre auf Studienfahrt, TZ-Kräfte alle vier Jahre, wechseln sich also alle zwei Jahre ab.

    Langer Rede kurzer Sinn: Dass TZ ein Verlustgeschäft ist und zu Mehrarbeit führt, ist nicht tragbar. TZ-Kräfte müssen so entlastet werden, dass sie ihre Arbeit im Rahmen ihrer reduzierten Arbeitszeit leisten können. Dabei ist der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen. Die Forderung, dass alles andere aber von VZ vollumfänglich aufgefangen werden muss, sowohl in der Quantität der Arbeitzeit als auch in der Qualität der Arbeitspläne, muss kein Automatismus sein und ist nur begrenzt belastbar.

Werbung