Ich weiß nicht genau, warum wir hier weiterhin mit ehemaligen Kollegen diskutieren, die ihre unprofessionelle Märtyrerhaltung zur reinen Selbstdarstellung nutzen, ohne zu reflektieren, dass es natürlich auch andere Möglichkeiten gibt, auch an einer Schule mit Pflichtbesuch, wenn Klassenfahrten im LP und in Schulordnungen festgeschrieben sind. Dass hier mehrere Kolleginnen und Kollegen andere Erfahrungen gemacht haben, gilt natürlich in der wahnhaft entworfenen Parallelschulwelt nicht.
Beiträge von WillG
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Kommt halt auf deine Interessen an. Kreatives Schreiben oder Buchclub sind beides AGs, die wenig Arbeit verursachen und echt Spaß machen können.
Oft ist gerade ja der Spaßfaktor, dass man es niederschwelliger und mit weniger Druck angeht als im normalen Unterricht.
Ich hab keine Ahnung von deinen Fächern, aber vielleicht gibt es ja da auch Möglichkeiten. Keine Ahnung, man geht mit den Kids raus, lässt sie in der Natur sammeln, was sie wollen, legt das unters Mikroskop und nennt das Mikroskopier AG oder so.
(Disclaimer: Ich bin mir sicher, "richtiges" Mikroskopieren im Rahmen des Biounterrichts ist komplex und aufwendig, gerade deswegen habe ich es als Beispiel dafür genommen, wie man vielleicht (!) auch solche Unterrichtsinhalte für eine AG weniger komplex gestalten kann. Kann gut sein, dass gerade diese Beispiel dafür so gar nicht funktioniert weil [fachlicher Grund A] und [fachlicher Grund B].
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Obwohl nach meiner Erfahrung im Lehrerinnenzimmer ja gerne mal gejammert und geschimpft wird, ändert sich aus meiner Sicht die Stimmung.
Viele Kolleginnen sind wirklich richtig genervt, einige überlegen zu kündigen
Ich kann das so für meine Schulen - und die Schulen, an denen ich gearbeitet habe - nicht unbedingt unterschreiben.
Es gibt natürlich das Aufstöhnen, wenn wieder eine neue Aufgabe dazu gepackt wird. Und in den Hochphasen hört man Kollegen auch jammmern (mich durchaus auch). Es wird auch immer wieder über das absinkende Leistungsniveau der Schüler gesprochen, verstärkt durch Corona.
Aber ganz grundsätzlich ist die Stimmung in unserem Lehrerzimmer (und in den Schulen, in denen ich vorher war) eigentlich immer grundsätzlich gut. Die Kollegen sind überwiegend gut gelaunt. Meine persönliche Vermutung ist, dass das daran liegt, dass wir eine Job haben, der uns sehr viel Gestaltungsfreiheit lässt und der grundsätzlich auch in einem gewissen Maße sinnstiftend ist. Ich meine das um Gottes Willen überhaupt nicht im Sinne der leuchtenden Kinderaugen, aber wir machen etwas, das gesamtgesellschaftlich eine gewisse Bedeutung hat, die wir auch immer wieder deutlich sehen können, wenn wir Klassen oder Schüler über mehrere Jahre begleiten und ihre Entwicklung hin zu (in vielen / den meisten Fällen) mündigen Staatsbürgern sehen. Das ist schon etwas anderes als Akten von links nach rechts zu schieben und in Prozessen zu stecken, die vor allem der Selbstverwaltung dienen, wie ich es damals bei meiner Abordnung ins Amt erleben durfte.
Es ist nicht das übliche, aber es wird auch keinen großen "Knall" geben; was es gibt ist eine sich viel schneller als früher wandelnde Gesellschaft mit vielen kleinen Knallen - u.a. im Bildungssystem, das hier aber keine Ausnahme zu anderen Bereichen darstellt.
So würde ich das auch einschätzen. Der "große Knall" klingt nach einem kataklysmischen Ereignis, das einen Paradigmenwechsel erzwingt. Ich wüsste nicht, wie so ein Ereignis aussehen sollte. Alle Prozesse in der Bildungspolitik sind schleichend und langfristig und man kann nur hoffen bzw. daran arbeiten, dass sich diese in die richtige Richtung entwickeln,
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Seltsame Auffassung. Ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, das du mir hinhältst.
Interessant, wie schnell du dabei bist, anderen ihre Komptenz abzusprechen, sich zu einem Sachverhalt zu äußern. Wenn du aber mit Argumenten konfrontiert bist, nennst du sie "Stöckchen".
Das gute an den "Machen-wir-seit-40-Jahren-so" Kollegen, die selbstgefällig und bräsig in Gesamtkonferenzen sitzen und borniert ihre Sichtweise als die einzig richtige sehen, ist, dass sie meist nicht mehr lange im Schuldienst sind - oder sogar schon im Ruhestand sind und es nur nicht lassen können, den "Gatekeeper" zu spielen.
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Es gilt bei über 18-jährigen Schülern eine eingeschränkte Aufsichtspflicht, die sich aus der "Fürsorgepflicht" ergibt. Es gilt jedoch nicht mehr die rigide Verantwortlichkeit der Lehrkraft, weil bei dieser Altersgruppe von einer Einsichtsfähigkeit in gefahren ausgegangen wird.
Aus deinem Link (Hervorhebungen von mir):
ZitatDie allgemeine Aufsichtspflicht der Schule entfällt grundsätzlich gegenüber volljährigen Schülern, während die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht ihnen gegenüber fortbesteht (in einer auf dieses Alter abgestimmten Form). Der ordnungsgemäße Unterrichtsbetrieb und die Unfallverhütung verlangen jedoch, dass in besonderen Situationen die Schule auch eine Aufsicht über volljährige Schüler ausübt, insbesondere wenn diese als Personengruppen auftreten. Dies gilt beispielsweise für besondere schulspezifische Gefahren, die unter Umständen bei Schulfahrten auftreten können.
Das ist schon eine andere Aussage als:
In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.
Nachdem du dich zu den anderen Sachverhalten, über die ich geschrieben habe, nicht äußerst, nehme ich an, dass du ihnen zustimmst.
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Generell ist der PR wirklich den bester Ansprechpartner. Wenn euer schulischer PR hier keine Auskunft geben kann, kannst du dich auch direkt an den HPR wenden:
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Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.
Warum es dir so wichtig erscheint, Kollegen abzusprechen, dass ihre Erfahrungen und Kompetenzen relevant sein können, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls ist hier niemandem geholfen, wenn du die Fakten verbiegst, um irgendwelche Pauschalitäten als alleine Wahrheit hinzustellen.
Im Einzelnen:
1.) Du hast selbst auch die grundständigen Gymnasien hier mit ins Spiel gebracht:
Man sieht, das du in einem einen Universum unterwegs bist als wir KuK, die an Grund-, Haupt-, Realschulen und öffentlichen Gymnasien ihren Dienst tun.
Wenn wir von den Erfahrungen der Lehrkräfte an öffentlichen Gymnasien sprechen, gehört halt auch die Erkenntnis dazu, dass diese über die neunte Jahrgangsstufe hinausgehen. Wann ihr welche Fahrten an deiner Schule gemacht habt, ändert daran erstmal grundsätzlich nichts. Im Übrigen sieht man, dass du in einem anderen Unviersum unterwegs bist als wir KuK, die auch Fahrten in der Sek. II anbieten, denn die Aussage, bei volljährigen Schülern würde sich die Aufsichtspflicht grundsätzlich erübrigen, ist schulrechtlich leider völliger Unsinn, obwohl es die Sache deutlich angenehmer machen würde.
2.) Der TE hat Fragen zu einer Fahrt in der 10. Klasse gestellt. Natürlich entwickeln sich Diskussionen in Foren weiter, das ist ja kein Problem. Dann aber gerade einer Aussage, die sich genau auf die angefragte Altergruppe bezieht, die Relevanz abzusprechen, nur weil deine eigenen Erfahrungen sich halt vor allem auf jüngere Jahrgänge beziehen, ist wenig hilfreich.
3.) Ich hatte mich in meinen Ausführungen sehr deutlich auf eine Aussage von Anna Lisa bezogen, in der sie von Fahrten mit der 10. Klasse schreibt. Ich habe diese Aussage übrigens auch zitiert. Anna Lisa unterrichtet Sek I und Sek II. Meine Aussagen beziehen sich sehr konkret auf ihre Aussagen in dem Zitat, das sich in meinem Beitrag wiederfindet, und in dem sie von Schülern der 10. Klasse schreibt, von Alkohol- und Drogenkonsum und von Stress mit der Hostelleitung. Wie du auf die Idee kommst, ich würde mit diesem Beitrag gerade den Kollegen aus der GS oder der WRS irgendwelche Ratschläge erteilen wollen, erschließt sich mir nicht. Ist vielleicht wieder so ein pauschaler Rundumschlag.
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Die Aufsichtspflicht endet nicht um 20 Uhr.
Da stimme ich zu.
Auf Klassenfahrt bist du da (besonders wenn du als hauptverantwortliche Lehrkraft "nur" ein Newbie als Begleitperson beigeordnet bekommst) 24/24 im "Dienst".
Das zweifle ich massiv an. Auch auf Klassenfahrten hat die Lehrkraft selbstverständlich Anrecht auf Ruhepausen. Das Märtyrertum einzelner Kollegen ändert daran erstmal nicht.
Mit Klasse 5/6 mag das gehen. Aber nicht mit 10ern auf Abschlussfahrt. Die dann wahrscheinlich noch Alkohol trinken, sich Drogen reinziehen oder sonst irgendwelchen Mist bauen.
Also, ich fahre seit inzwischen über 10 Jahren nur noch mit Schüler*innen ab Klasse 10 aufwärts. Ich schiebe da keine Nachtschichten bis in die frühen Morgenstunden, um "nur für den Fall" duch die Gänge zu schleichen.
Es gibt eine klare Ansage über Alkohol-, Dorgen- und Sexverbot.
Die Schüler*innen werden über die Zimmernummern der Begleiter informiert.
Es gibt einen genau festgelegten Zeitpunkt, wann die Schüler*innen im Hostel und auf ihren Zimmern sein müssen.
Zu diesem Zeitpunkt wird nochmals kontrolliert, ob alle anwesend und auf ihren Zimmern sind. Dabei wird das Verbot wiederholt, jetzt nochmals das Zimmer zu verlassen.
Danach habe ich Feierabend. Sollte es akute Probleme geben, wissen die Schüler*innen, wo sie mich finden. Sollte ich Lärm auf den Gängen wahrnehmen, schaue ich mal raus und sorge für Ruhe. Sollte ich tief und fest schlafen, so dass ich Lärm nicht wahrnehme, wird mich die Hostelleitung am nächsten Tag informieren und wir kümmern uns darum. Das hat bisher noch immer gut funktioniert.
Der nächste logische Schritt muss für mich jetzt sein, dass wir im Vorfeld festlegen, welche Lehrkraft in welcher Nacht Ansprechpartner bei Problemen ist und dass diese Lehrkraft bei der Programmplanung für den nächsten Vormittag ausgeplant wird.
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Ich habe doch nun schon mehrmals geschrieben, dass die Mutter gestern echt was „krasses“ gemacht hat.
Du weißt doch gar nicht, was gestern vorgefallen ist!!!
Natürlich ist es sehr verständlich, dass du in einem öffentlichen Forum keine Detail preisgeben möchtest, durch die du wiedererkannt werden könntest. Ich bemühe mich hier auch um Anonymität.
Du kannst allerdings nicht gleichzeitig erwarten, dass alle User hier genau deine Situation verstehen und entsprechend antworten, wenn du nur vage Andeutungen auf einen "krassen Vorfall" machst. Solange hier keiner Details kennt, was du verständlicherweise nicht willst, fabuliert sich halt jeder hier seinen eigenen Kontext und fällt ein Urteil, was dir verständlicherweise missfällt. So gesehen ist EIN Forum (nicht unbedingt dieses spezielle Forum) vielleicht wirklich nicht der beste Ort für deine Anfrage.
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Eltern treten als Anwälte ihrer Kinder - oft mit einem gewissen Tunnelblick - auf
Und das ist ja prinzipiell erstmal auch nicht verkehrt!
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Mein aktuelles MS Word würde jetzt "eigentlich fast" unterstreichen und mir empfehlen, überflüssige Füllwörter wegzulassen.
Ich persönlich finde ja ganz subjektiv und nur aus meiner Sicht, dass Word nicht in jedem Fall immer unter allen Umständen der beste Ratgeber für Stilfragen ist.
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Volle Zustimmung zu deinem Post, DeadPoet, bis auf folgendes Zitat vielleicht:
falls es so ist - dann werden Kolleginnen und Kollegen häufig Deine Einschätzungen bestätigen können und man kann der Mutter auch sagen "Im Fach X ist es ähnlich, der Kollege sieht das auch so."
Ich treffe für mein Fach und meine Klassen Entscheidungen auf Basis meines Fachwissens, meiner pädagogisch-didaktischen Ausbildung und vor dem Hintergrnd des Schul- und Dienstrechts. Hinter diesen Entscheidungen stehe ich. Ich finde, der Verweis auf Kollegen wirkt hier schon sehr defensiv.
Ich würde meine Entscheidungen selbstbewusst vertreten und wenn die Eltern sich damit nicht zufrieden geben, erläutere ich ihnen sachlich und unaufgeregt, welchen Weg sie bei einer Beschwerde gehen müssen, also erstmal zum Schulleiter.
Ich habe noch nie erlebt, dass danach noch etwas gekommen ist.
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Hast du mal ne Klassenfahrt in der Sekundarstufe I gemacht?
Ich machte keine 24-Stunden-Schichten. Nach 10 Stunden fällt der Hammer. Danach bin ich physisch nicht mehr in der Lage, einer anspruchsvollen Tätigkeit wie Aufsicht nachzukommen.
Mir ist natürlich klar, dass die gängige Praxis die ist, dass möglichst wenige Begleitpersonen mitfahren, damit in der Schule während der Fahrt möglichst wenig Unterricht ausfällt. Das führt dann dazu, dass wöhrend der Fahrt alle irgendwie immer im Dienst und zuständig sind. Ich habe noch keine Fahrt erlebt, wo das anders war. So weit verstehe ich Karl-Dieters Frage - also, in diese Richtung interpretiere ich sie.
Das heißt aber ja nicht, dass O. Meier grundsätzlich falsch liegt. Wie immer muss man sich die Frage stellen, wo denn die eigenen Rechte liegen und wodurch es gerechtfertigt scheint, diese Rechte zu untergraben, nur weil von Seiten des Dienstherrn Erwartungen formuliert werden, die nicht mit entsprechenden Ressourcen gestützt werden.
Es würde uns allen gut anstehen, hier mehr auf unseren eigenen Schutz zu beharren. Ich soll auf Klassenfahrt fahren? Okay, aber ich bestehe auf meine gesetzlich festgelegten Ruhephasen, also müssen genügend Begleitpersonen zur Verfügung stehen, dass ich nicht jede Nacht Aufsicht und "Bereitschaft" bin. Und dass ich nach Nächten, wo dies mal meine Aufgabe ist, entsprechende Regenerationsphasen einlegen kann, ohne dass umgekehr zu wenige Kollegen da sind, die die Gruppe tagsüber betreuen und das Programm durchführen können. Das geht nicht, weil dann zu Hause zu viel Unterricht ausfällt? Dann kann wohl die Klassenfahrt nicht stattfinden.
Ich arbeite selbst daran, hier noch konsequenter zu werden und mir nicht mit Gedanken wie "Ich bin ja eh ein Nachtmensch und so oft werde ich ja dann ab Mitternacht nicht mehr gebraucht" in die eigene Tasche zu lügen. So gesehen finde ich die Konsequenz, die O. Meier hier zeigt, eigentlich fast bewundernswert.
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Manchmal hilft es, sich nicht sofort zu verteidigen, sondern das aufzugreifen und anzunehmen, was der andere anbietet.
Diesen Tipp würde ich nicht nur als "Strategie" für das eigene Auftreten im Gespräch nehmen, sondern vielleicht auch als mentale Position.
Ja, es gibt Eltern, die nur Stress machen wollen. Ja, es gibt Eltern, die einfach mal versuchen wollen, etwas besseres herauszuholen.
Es gibt aber eben sicherlich auch Eltern, die wegen der Leistung ihrer Kinder besorgt sind (- egal ob dies objektiv gerechtfertigt ist oder nicht -) und sich rückversichern wollen, ob schulisch alles in Ordnung ist, bzw. sich Tipps für eine mögliche Verbesserung geben lassen wollen.
Man darf als Bildungsbürger (- und der überwiegende Großteil der Lehrkräfte dürfte dem Bildungsbürgertum angehören -) auch nicht den Fehler machen, davon auszugehen, dass Eltern ihre Nöte immer adäquat artikulieren können. Was vielleicht wie ein Angriff oder eine Beschwerde klingt, kann oft auch ein Hilferuf oder Ausdruck von Unsicherheit oder Ängsten sein.
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Interessant, wie unterschiedlich es sein kann. Meine Einschätzung wäre die gleiche gewesen wie die von CDL:
[...] hier in BW scheitert das bereits daran, dass unsere neuen Lehrkräfte prinzipiell erst am letzen Freitag der Sommerferien vereidigt werden und selbst an davor stattfindenden GLK höchstens als Gast teilnehmen dürfen. Verpflichtende Vorbereitungstage kann es so gar nicht erst geben [...]
Dass es - im gleichen Bundesland wohlgemerkt - auch anders gehalten wird, finde ich spannend:
Kenne ich auch anders aus BW. Da werden dann selbstverständlich drei Tage vor Ende der Sommerferien im eingangs genannten Zeitrahmen oder sogar darüber hinaus Konferenzen abgehalten. Von Neulingen wird dabei ungeachtet noch anstehender Ernennungen die Anwesenheit erwartet.
Dass es - sagen wir mal - schwierig ist, vor Antritt des Dienstes bereits Dienstanweisungen zu erteilen, hat ja schon jemand geschrieben. Und der Dienst bei Beamten beginnt nun mal mit der Vereidigung. Aber dazu kommt ja noch ein anderes Problem: Wird Arbeitsleistung von einem befristet angestellten erwartet, bevor der Vertrag unterzeichnet ist bzw. vor dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, wie er im Vertrag steht, gilt das in der Regel als Grund für Entfristung. Im Prinzip könnte also nach meiner Rechtsauffassung jede Vertretungskraft, die zur Anwesenheit bei einer dienstlichen Veranstaltung vor Vertragsbeginn gezwungen wird, sofort auf Entfristung klagen. Das gilt natürlich auch für die Regelung in NRW, die oben zitiert wurde:
Dienstordnung für NRW, § 14: "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde."
Ich halte es darüber hinaus auch nicht für sinnvoll, dann solche Veranstaltungen trotzdem durchzuführen, und die neuen Kolleg*innen und befristet Angestellten nicht einzuladen. Gerade Berufsanfänger benötigen die Infos aus Fachkonferenzen doch meist sehr dringend.
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Ich hasse das, wenn ich Zweitkorrekturen von KollegInnen machen muss, die im Zweitfach Deutsch haben - die lassen einem nicht das kleinste Komma zum anstreichen und ich muss total Korinthenkacken, um irgendwo wenigstens ein bisschen grüne Farbe unterzubringen (meist ein A), damit man sieht, dass ich zweitkorrigiert habe.
Warum unterschreibst du nicht einfach mit grün, als Zeichen, dass du zweikorrigiert, aber nichts gefunden hast?
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Ich hatte mal eine Kollegin, die alle von ihr in der Zweitkorrektur gefundenen (von mir übersehenen) Fehler mit Bleistift anstrich, damit ich sie noch mit rot ergänzen konnte ...
Das hatte ich auch schon. Das habe ich einmal mitgespielt. Seitdem sage ich, dass es nicht mein Problem ist, wenn die Zweitkorrektur mit Bleistift durchgeführt wird. Entweder der Kollege streicht richtig an, oder es geht mit Bleistift zur Ablage zurück zur Schulleitung.
Ist wahrscheinlich nett gemeint, aber wenn ich einen Satz Abikorrekturen durch habe, möchte ich nicht alle nochmal in die Hand nehmen müssen.
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Mit Ausnahme dieser arroganten Kollegin klingt das doch danach, dass du halt wirklich das Abitur nicht ganz so hoch hängen musst.
Wobei ich schon verstehe, dass man beim ersten Mal noch unsicherer ist und sich solche Abkürzungen noch weniger traut.
Umso unverständlicher ist es, dass du als Abiturerstling gleich zwei Klassen hast.
Die "Fürsorgepflicht" ist übrigens nicht nur ein Schlagwort. Sie ist in §45 BeamtStG geregelt, das bundeslandübergreifend für alle Landesbeamten gilt. Das müsstest du vielleicht mal deinem SL vorlegen.
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die Mail bzgl. des beabsichtigten Ländertauschs
Also ist das noch keine Versetzungsverfügung. Rein dienstrechtlich fürchte ich, dass dann im Zweifelsfall die amtliche Verfügung überwiegt.
Andererseits kann man mit den Leuten ja in der Regel reden und so eine Verfügung ist auch schnell wieder zurückgezogen.
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Praktisch wird es so sein, dass meine gesamten Pfingstferien "drauf" gehen, weil "Stichtag" für die Ergebnisse unmittelbar nach den Ferien liegen.
Es ist immer leicht, sowas "von außen" zu sagen, aber wenn bei euch die Atmosphäre sowieso so schwierig ist, was spricht denn dagegen, einfach mal aus den Pfingstferien zu kommen und den Stichtag nicht einzuhalten.
Der Stichtag besteht aufgrund von Vorgaben von oben und weil die Schulleitung Zeit braucht, die Ergebnisse zu "verabeiten". Im Moment macht die Schulleitung die Zeitknappheit zu deinem Problem. Mach sie doch einfach mal zu deinem Problem.
Du bist auf Lebenszeit verbeamtet (nehme ich an). Da dürfte dich auch ein Eintrag in die Akte nicht stören.
Oder, wie hat Nele immer so schön geschrieben: "Einem verbeamteten Lehrer, dem nichts peinlich ist, kann man nichts anhaben."
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