Beiträge von WillG

    Das sind Politik, Sport und ästhetische Fächer streng genommen auch. Dennoch sind diese Fächer verpflichtende Fächer, weil sie als wichtig empfunden werden, um junge Menschen gesellschaftsfähig zu machen. Jeder junge Mensch hatte mit Politik, Sport und Ästhetik über mehrere Jahre hinweg unausweichlich Berührungspunkte.

    Wenn wir schon bei kruden Analogien sind, dann aber richtig.

    Dann lassen wir doch den Politikunterricht in Zukunft, wie hier schon angedeutet, von Parteien kontrollieren, und unterscheiden unter sozialaldemokratischem, christdemokratischem und liberalrem Politikunterricht.

    Beim Sportunterricht kann dann hier in Bayern der FC Bayern die Hand draufhalten, bei den Lehrplaninhalten mitsprechen und Lehrerlaubnisse erteilen. Oder der Glubb, obwohl, dann kommen die Schüler nicht weiter. Also doch der FC Bayern. In Hessen macht das die Eintracht und in Berlin unterscheiden wir zwischen Hertha-Sportunterricht und Union-Sportunterricht. In den Deutschunterricht mischt sich der Reclamverlag ein.

    Niemand hier hat sich gegen einen religionswissenschaftlich ausgelegten Unterricht ausgesprochen, der auch Werte und Normen vermitteln darf. Das wurde hier auch schon mehrfach betont. Gerne auch mit einem gewissen Schwerpunkt auf christlichen Traditionen als Grundlage unserer Kultur. Als Deutschlehrer sehe ich hier dem Mehrwert massiv. Da darf dann auch über den Ursrpung christlicher Feiertage gesprochen werden. Das ist sicher historisch und gesellschaftlich interessant und relevant, auch wenn ich daraus jetzt keine Handlungsvorgaben für die Art un Weise ableiten würde, wie man zu Hause Weihnachten und Ostern feiern sollte.

    Aber eben: Die Beschäftigung mit den Inhalten muss wissenschaftlich sowie theoretisch und ohne religiöses Hokuspokus erfolgen.

    Das Problem, das hier von vielen gesehen wird, ist eben der konfessionelle Religionsunterricht, der entsprechende Einmischung von den dahinterstehenden kirchlichen Institutionen ermöglicht.

    Ich sehe das so wie Antimon.

    Ganz grundsätzlich sehe ich das Problem in jeder Form des konfessionellen Religionsunterricht.

    Ja, ich weiß schon, Reichskonkordat, Grundgesetz und so weiter. Ich habe aber bisher in vielen Diskussionen bisher nur einen einzigen überzeugenden inhaltlichen Grund gehört, der für konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen spricht, und zwar, dass der Staat damit die Diskurshoheit nicht in wenig kontrollierbaren Sonntagsschulen (und anderen konfessionellen Einrichtungen) lässt und damit fundamentalistischer Glaubenslehre ein wenig Einhalt bieten kann. Allerdings frage ich mich, ob das heute, in generell eher religionsfernen Zeiten, noch so eine große Rolle spielt, bzw. ob diejenigen, die für derart fundemantalistische Lehre offen sind, nicht sowieso dort landen, zusätzlich zum staatlich organisierten konfessionellen Religionsunterricht.

    Ich kenne solche Aussagen auch aus meinem eigenen Religionsunterricht als Schüler.

    Im Prinzip ist es ganz einfach:

    Politik ist keine Wissenschaft, aber Politologie, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Politik beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.

    Literatur ist keine Wissenschaft, aber Literaturwissenschaft, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Literatur beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.

    Sprache ist keine Wissenschaft, aber Sprachwissenschaft / Linguistik, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Sprache beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.

    etc.

    Es lohnt sich wirklich, sich mal mit den Wissenschaftsbegriffen zu beschäftigen, wie ich es oben mal angedeutet hatte. Und zwar gerade auch mit der Art von Wissenschaft, mit der man nicht qua Fach beschäftigt ist, also als Geisteswissenschaftler mit den naturwissenschaftlichen Prinzipien und als Naturwissenschaftler mit den geisteswissenschaftlichen Prinzipien und der Hermeneutik. Man erweitert den eigenen Horizont ungemein.

    Übrigens, Religionswissenschaft, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Religion beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.

    Theologie, schon dem Wort nach "Die Lehre von Gott", ist keine Wissenschaft.

    Gender Studies, also die Beschäftigung mit gesellschaftlichen Zusammenhängen um das gesellschaftliche, nicht biologische, Geschlechterkonstrukt ist keine eigene Wissenschaft. Aber als Bestandteil der Soziologie natürlich ein geisteswissenschaftlicher Bereich.

    Das sind Fragen, mit denen du dich am besten an deine Gewerkschaft wendest.

    Aber hier mal ein Versuch:

    Meine erste Frage wäre, welche Art von Tätigkeit und Umfang möglich wäre? Gehen da auch "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (wobei man als Beamter ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt) oder nur Tätigkeiten im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung?

    Es gibt tatsächlich Richtwerte bezüglich Umfang und maximaler Einnahmen, die natürlich auch versteuert werden müssen. Ich habe die jetzt nicht im Kopf, allerdings sind sie schon so ausgerichtet, dass der Fokus eben auf NEBENtätigkeit liegt. Ich wüsste jetzt nicht, warum sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältniss per se ausgeschlossen sind, je mehr eine Tätigkeit aber geeignet ist, mit deinen Aufgaben und deiner Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu kollidieren, desto wahrscheinlich ist es schon, dass die Genehmigung versagt wird. Vermutlich hast du auch keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, so dass der Dienstherr, wenn ein Versagen der Genehmigung schwer zu begründen ist, dir einfach die Stundenreduzierung versagen könnte, wenn es Hart auf Hart kommt. Das ist jetzt noch nicht mal ein Horrorszenario: Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge gilt ebenfalls, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen und die Genehmigung muss versagt werden, wenn die Nebentätigkeit dazu geeignete ist, dem Zweck der Beurlaubung zuwider zu laufen. Wenn du also TZ aufgrund von hoher Belastung oder so genehmigt bekommst, ist es fraglich, ob sich das mit einer Nebentätigkeit verträgt. Beachte auch, dass du Abgeordnet bist, weil dort, wo du jetzt bist, deine Stunden gebraucht werden. Auch das spricht dagegen, dass ein TZ-Antrag ohne konkreten Anlass genehmigt wird.

    Selbst wenn man seine Tätigkeit an der Schule auf z.B. 30% reduziert wäre es ja immer noch denkbar, z.B. an 3-4 Tagen pro Woche einbestellt zu werden, und sei es auch nur für eine Vertretungsstunde. Ich vermute mal, dass man diese dann nicht mit Verweis auf die Nebentätigkeit versagen kann, oder? Insofern würden ja nur Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen man sich die Zeit relativ frei einteilen kann oder die sowieso nur zu Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit liegen?!

    Absolut. Deine Nebentätigkeit darf nicht mit deinen Dienstpflichten kollidieren. Genau das ist ja (auch) damit gemeint, wenn im Gesetzestext steht, dass "[...] begründete Besorgnis besteht, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."

    Wie ist das mit der Pension / Rente: kann man sagen, dass die Art der Reduktion auch später auf die Pension durchschlägt, während man sich bei der Nebentätigkeit keinen Rentenanspruch erwirtschaftet, weil man neben der Beamtentätigkeit keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben kann.. oder doch?

    TZ wirkt sich natürlich immer negativ auf deine Pensionsansprüche aus. Ob sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten erlaubt sind, wäre zu prüfen, ich nehme es aber an (siehe oben). Ob eine solche Tätigkeit ausreicht, um Rentenansprüche zu erwirtschaften, die die Abzüge bei der Pension ausgleichen, ist meiner Meinung nach eher fraglich. Wichtig wäre es sicher auch zu klären, wie später Renten- und Pensionsansprüche zusammengebracht werden und ob es hier evtl. Abzüge etc. geben könnte.

    Wichtig noch: Oft, also in vielen Bundesländern, ist es so, dass es gewisse Arten von Nebentätigkeiten gibt, die nur anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören oft wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Tätigkeiten. Auch Lehrtätigkeiten können dazu gehören. Sicherlich gibt es da auch Grenzen nach oben, was nach guter Sitte noch im Rahmen ist, aber hier hätte es der Dienstherr sicher schwerer, ein Verbot auszusprechen.

    Dann hab ich das völlig falsch verstanden.

    Sich ohne vorherige Stelle in die engen Grenzen und Handlungsmöglichkeiten einer Beamtenstelle in einem Bundesland zu begeben, um möglichst schnell in ein anderes Bundesland versetzen zu lassen - bei all den Risiken und bei all der Intransparenz - ist meiner Meinung nach, ähem, wenig intelligent.

    Du suchst eine Stelle, du weißt, du MUSST zeitnah nach NRW. Da gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Möglichkeit: Schau, dass du eine Stelle in NRW bekommst und vergiss RLP. Alles andere versetzt dich in Sachzwänge und Abhängigkeiten, die dir im Zweifelsfall nur im Weg stehen.

    Etwas anderes ist es, wenn du einfach nur gern nach NRW kommen würdest, irgendwann mal, ohne Druck. Dann kann man das so machen, allerdings sehe ich rein persönlich das ganz ähnlich wie Chili.

    Ohne jetzt eine Lanze für späte Veranstaltungen brechen zu wollen, ist es fast immer sinnvoll, auch die Sichtweise von Betroffenen, aber nicht direkt entscheidungsbefugten, Menschen zu hören.

    Deswegen haben PRs deutlich mehr Informationsrechte und das Recht, angehört zu werden, als ihre tatsächlichen Mitbestimmungsrechte legitimieren. Deshalb haben Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte in der Regel das Recht, an allen Sitzungen der Personalvertretungen teilzunehmen, auch wenn sie kein Stimmrecht haben.

    Oft ist man in seiner professionellen Blase gefangen und ein - vielleicht sogar unqualifizierter Beitrag - kann hier eine neue Sicht eröffnen. Und sei es nur, dass bei der Abstimmung über Lehrwerke von einem Vater der alte Klassiker mit den schweren Büchertaschen eingebracht wird, der vielleicht die Begeisterung für das fachlich und didaktisch so gelungene 600-Seiten Lesebuch ein wenig relativiert.

    Die motivierende Robbe aus dem Cornelsenbuch mag hier extrem sein, aber wie leicht vergisst man als fachlich und didaktische Fachkonferenz die Frage, ob es Schülern auch Spaß macht, mit dem Material zu arbeiten.

    noch in der Probezeit

    Du bist Förderschullehrkraft, hast ein konkretes Stellenangebot und - da du ja offenbar noch in der Probezeit bist - hast noch keine nenneswerten Erfahrungsstufen oder Pensionsrücklagen erarbeitet.

    Wenn es dir in erster Linie darum geht, schnell wechseln zu können, wäre ein Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis und Neueinstellung im Zielbundesland dein bester Weg. Du müsstest die komplette Einstellung (Amtsarzt etc.) und die gesamt Probezeit neu durchlaufen, aber einen Tod wirst du sterben müssen.

    Der Schulfrieden ist gestört, wenn die übergeordnete Behörde sagt, der Schulfrieden ist gestört.

    Nur als Ergänzung, weil du das sicherlich nicht so gemeint hast, aber bei Usern, die mit dem Begriff "Schulfrieden" bislang nicht viel anfangen konnten:

    Dieser Satz dürfte sich auf den konkreten Vorgang um diese Person beziehen. Allgemein liegt die Deutungshoheit bezüglich des "Schulfriedens" nicht alleine bei der übergeordneten Behörde. Eine Störung des Schulfriedens ist bspw. eine wichtiger Grund gemäß Personalvertretungsgesetz, dass ein Personalrat eine Maßnahme im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens ablehnen kann.

    Es gibt mehrere solche Begriffe, die einerseits abstrakt und unscharf erscheinen, aber dienstrechtlich viel Bedeutung haben. Dazu gehört auch der Begriff "Fürsorgepflicht", der i §45 Beamtenstatusgesetz (- das für alle BL gilt -) definiert ist.

    Eigentlich müssten die Religionslehrer mal etwas hierzu sagen, aber die Reflektion über Glauben ist aus der Didaktik heraus nicht so viel anders als die Reflektion über Konzepte wie Demokratie im Politikunterricht oder Reflektion über die Bedeutung einer Szene eines Dramas im Deutschunterricht. Zu allem gehört das fachwissenschaftliche Fachwissen (z.B. in der Politik die Definition bestimmter Fachbegriffe), auf dessen Basis dann eine bestimmte Fragestellung unter Abwägung von Pro- und Contraargumentationen diskutiert wird. Solange es am Ende auf die Schlüssigkeit der Argumente ankommt und nicht "Schüler hat richtige Meinung = 1 Punkt, Schüler hat falsche Meinung = 0 Punkte", sehe ich da kein Problem.

    Letztlich läuft es vielleicht auf anekdotische Erfahrung im eigenen Religionsunterricht während der Schulzeit heraus.

    Der Unterschied, den ich aber auf Basis dieser Erfahrung sehe, liegt darin, dass deine Beispiele aus dem Politik- und Deutschunterricht immer auch als Varianten von Konstrukten, als mögliche Herangehensweisen, begriffen werden.

    Wenn Deutschunterricht sich mit der Interpretation literarischer Werke beschäftigt wird (- und dazu bitte auch die Anmerkung unten berücksichtigen -), dann geht es immer darum, verschiedene Deutungsmöglichkeiten zu berücksichtigen oder möglicherweise individuelle Sichtweisen, die in diesen Werken vertreten werden, herauszuarbeiten und am Werk zu prüfen. Es geht niemals darum, Wahrheiten zu verkünden oder allgemeingültige Aussagen für das Leben oder die Gesellschaft im Sinne von Regeln oder Gesetzmäßigkeiten zu formulieren.

    Mein Eindruck vom Religionsunterricht ist, dass dort häufig dogmatischer vorgegangen wird, auch dort, wo es nicht so extrem fundemantalistisch vorgeht, dass Kreationisten die Seiten zur Evolution aus den Biobüchern herausreißen. Das dürften in diesem Extrem Einzelfälle sein.

    Ein Religionsunterricht, der kritisch und differenziert beleuchtet, wie auch eine nicht-rationalistische Beschäftigung mit einzelnen Themen gewinnbringend sein kann und dies auf Basis von verschiedenen Glaubensansätzen wertfrei beleuchtet, kann evtl. auch zum Herausformen der Schülerpersönlichkeiten beitragen. Ebenso, wie es eben auch mal passend sein kann, den Sternenhimmel zu genießen und dabei an Eichedorffs "Mondnacht" zu denken, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob seine Ausführungen astrophysisch korrekt sind.

    Ein solcher Religionsunterricht muss, bzw. KANN, aber gar nicht konfessionell organisiert sein, sondern müsste eben von einzelnen Konfessionen abgelöst sein.

    Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen postuliert direkt zu Beginn, in Artikel 1, Absatz 1 den Bildungs- und Erziehungsauftrag folgendermaßen (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. 4Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

    Ich kann hier mit allem mitgehen, insbesondere auch mit der "Achtung vor religiöser Überzeugung", aber die "Ehrfurcht vor Gott" als oberstes Bildungsziel an erster Stelle zu nennen, geht eben weit darüber hinaus, den Schülern ein Angebot zu einer alternativen Sicht auf die Welt in besonderen Lebenslagen anzubieten. In der Praxis geht das - in Bayern - häufig einher mit Schulgottesdiensten, die als Regel für alle Schüler geplant sind (man muss sich explizit abmelden und wird dann irgendwie sinnfrei beschäftigt), Morgengebeten im Religionsunterricht (und häufig der Versuch, der Religionsfachschaft, die Gesamtkonferenz zu überzeugen, doch zu Beginn der ersten Stunde flächendeckend zu beten) und ein Segen für die Schülerschaft zu Beginn und am Ende des Schuljahres. Und das ist aus meiner Sicht sehr übergriffig.


    Anmerkung: Die tatsächliche Interpretation literarischer Werke passiert im Deutschunterricht übrigens sehr viel seltener, als man weithin annimmt; viel häufiger geht es um Analyse von literarischen Mitteln und um die Beschäftigung mit literarischen Traditionen. Die berühmte Frage "Was will uns der Autor damit sagen?" hat im Deutschunterricht wenig Platz, da es hierbei immer nur um Verumutungen gehen könnte. Außerdem ist die Literaturwissenschaft schon sehr lange zu der Erkenntnis gekommen, dass es Einflüsse auf das Werk des Autors gibt, die mit dem, was "er sagen will" nur bedingt zu tun haben und die ihm auch nicht immer direkt bewusst sein dürften.

    Ich zitiere mich in dem Zusammenhang mal selber, aus dem anderen Thread:

    Zitat

    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    RE: Fernbleiben von Dienstbesprechung

    Wo bekommt man eigentlich A13 Z und wo nur A13 als Studienrat?

    Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.

    Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.

    Manche Kollegen brüsten sich ja hier mit ihren wöchentlichen Konferenzen. Was auch immer da besprochen wird, Beschlüsse werden das wohl kaum sein.

    Deswegen auch meine weiteren Ausführungen zu Konferenzen vs. Dienstversammlungen und Teamsitzungen. Ohne direkte Einladung mit konkreter inhaltlicher Tagesordnung dürfte es in solchen Fällen kaum eine formale Anwesenheitspflicht geben

    Nicht in allen Bundesländern sind digitalen Konferenzen zur Beschlussfassung noch möglich. Häufig war das nur eine befristete Coronaregelung.

    Natürlich muss die SL auf Verhältnismäßigkeite achten und dauernd kurze Konferenzen wären wirklich ein Fall für den PR mit Hinweis auf die Arbeitszeit.

    Dennoch ist eine Konferenz selbstverständlich nicht durch ihre Länger definiert. Die Definition erfolgt inhaltlich, meistens abschließend in Konferenzordnungen festgelegt. Es gibt formale Vorgaben wie Einladung, Ladungsfrist, Personenkreis und Beschlusskompetenzen und eben Anwesenheitspflicht.

    Das folgende gilt für Bundesländer, in denen ich mich etwas besser auskenne: Bayern, NRW, Hessen, aber ich würde annehmen, dass das in anderen BL ähnlich sein sollte:

    Man sollte sehr darauf achten, hier die Terminologie nicht zu vermischen, da es relevante Unterschiede gibt. Dienstversammlungen haben Anwesenheitspflicht, können aber keine Beschlüsse fassen und müssen konkret anlassbezogen sein, entsprechend mit fristgemäßer Einladung. Eine regelmäßige DV, bspw. wöchtentlich, "weil ja immer irgendwas anliegt", sind nicht zulässig. Teamsitzungen sind ebenfalls nicht beschlussfähig und eigentlich auch ohne formale Anwesenheitspflicht.

    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    Ein Antrag, der sich auf Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz bezieht, kann von der Schulleitung nicht einfach so kassiert werden, weil er "nicht praktikabel" ist. Ein Antrag ist ein Antrag, der zur Abstimmung kommen muss. Da kann es kein Diktat vom Abteilungsleiter geben, das wäre ein massives Dienstvergehen und ein Fall für die Schulaufsicht

    Ja, ich wollte jetzt sicherlich hier auch keine Lanze für die Wissenschaftlichkeit der Theologie brechen.

    Oder, um Stephen Hawking in einer zu zitieren:

    Zitat

    A scientific law is not a scientific law if it holds only, when some supernatural being decides not to intervene.

    Er bezieht sich damit auf einen Austausch zwischen Napoleon und Laplace, in dem Laplace auf Napoleons Frage, wie Gott denn in seine Theorie passt, geantwortet haben soll: "Sire, I have not needed that hypothesis."

    Das Thema in seiner allgemeineren Dimension interessiert mich aber schon länger, ohne dass ich es jetzt ernsthaft verfolgt hätte. Deswegen fand ich das eben interessant und habe mich zu dem kleinen Exkurs hinreißen lassen.

    Sie erfüllt ein wichtiges Kriterium der Wissenschaftlichkeit nicht: Sie ist nicht falsifizierbar.

    Ich kenne natürlich das Kriterium der Falsifizierbarkeit in Bezug auf die Wissenschaften. Ich frage mich schon länger immer mal wieder, ob dies auch auf Geisteswissenschaften übertragbar ist bzw. auch für Geisteswissenschaften gilt. Während meines Studiums ist es mir der Begriff weder im Bereich der Literaturwissenschaft noch der Linguistik begegnet.

    [EDIT: Ich muss mich verbesser: Natürlich kann man auch in der Literaturwissenschaft und in der Linguistik Thesen falsifizieren; aber es gibt eben doch eigentlich immer und überall Ausnahmen, für alle Begrifflichkeiten, für alle Kategorisierungen etc. Das scheint mir mit dem naturwissenschaftlichen Verständnis von Falsifizierbarkeit, so wie ich es begreife, nicht vereinbar zu sein.]

    Interessant finde ich bei diesem Diskurs um den Wissenschaftsbegriff auch, dass dieses scheinbare Gefälle der Wissenschaftlichkeit zwischen Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft, das von vielen Naturwissenschaftlern gerne mal süffisant postuliert wird (- in dieser Pauschalität jetzt nicht von dir, Antimon -) sich eigentlich aus der deutschsprachigen Verwendung des Begriffs "Wissenschaft" für beide Bereiche ergibt, der eine Vergleichbarkeit suggeriert. Im Englischen bspw, wo es mit "Science" und "Humanities" zwei grundsätzlich unterschiedliche Begriffe gibt, gibt es diese Überschneidung bzw. diesen Widerspruch nicht.

    Wie sehr gehst du allen auf die Nerven?

    Klingt so ein bisschen salopp dahingesagt, ist aber tatsächlich der beste Weg. Geh ins Gespräch mit allen, die auf irgendeiner Ebene betroffen sind: Schulleitungen (abgebende & annehmende Schule); Dezernenten (abgebendes BL & annehmendes BL); Personalräte, die in der Mitbestimmung sind (abgebende... na ja, du hast das Prinzip verstanden) etc. etc. etc. Informiere immer alle über alle Schritte, die du einleitest und bitte um größtmögliche Unterstützung. Bleib dabei immer freundlich und höflich. Klingt doof, ist aber echt der richtige Weg.

    Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.

    Dazu: Lies dich ein. Lies die KMK-Beschlüsse dazu, lies die Erlasse und Verordnungen dazu in RLP und NRW; wenn du Fragen hast, stell diese schriftlich (in Briefform) an die zuständigen Stellen, damit du auch eine belastbare, schriftliche Antwort erhältst.

    Ansonsten: Ich kenne mich für NRW und RLP nicht aus, aber prinzipiell gibt es vier verschiedene Wege. Du solltest prüfen, ob diese auch für dein BL gelten.

    1.) Planstellenneutrales Länderaustauschverfahren: Der offiziellste - aber auch intransparenteste - Weg. Du gibst das Formular ab, bittest entsprechende Stellen um Unterstützung (siehe oben), bleibst - soweit in diesem intransparenten Verfahren möglich - am Ball und hoffst auf das Beste. Es geht hier auch nicht darum, dass RLP in NRW für dich einen Tauschpartner findet, sondern es gibt im April eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer, bei dem auch Ringtauschmöglichkeiten über alle Bundesländer realisiert werden: Du gehst nach NRW, aus NRW geht einer nach HH, aus HH geht einer nach Hessen und aus Hessen geht einer nach RLP. Am Ende bleibt die Anzahl der Planstellen in allen Bundesländenr gleich, daher "planstellenneutral" und alle sind glücklich.

    Allerdings munkelt man, dass hier auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen können, bspw politische Absprachen zwischen den einzelnen Bundesländern außerhalb des Bildungswesens etc. Ob das stimmt? Keine Ahnung.

    2.) Antrag auf Freigabe und Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Zielbundesland: Die Freigabeerklärung ist die offizielle Erlaubnis deines obersten Dienstherrn (Kultusministerium), dich in anderen BLs zu bewerben. Im Regelfall übernimmt das Zielbundesland bei einer erfolgreichen Bewerbung mit vorliegender Freigabe dann deine Erfahrungsstufen und deine angesparten Pensionsansprüche. Wenn du schon ein Stellenangebot hast, scheint das der beste Weg zu sein. Du musst aber unbedingt prüfen, ob RLP solche Freigaben erteilt und ob NRW deine entsprechenden Ansprüche dann übernimmt. Fraglich ist aufgrund des aktuellen Lehrermangels auch, ob dein Bundesland aktuell eine solche Freigabe erteilen würde, da sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung deinerseits eben nicht automatisch eine Ersatzlehrkraft bekommen, wie dies im planstellenneutralen Länderaustauschverfahren der Fall wäre.

    3.) Bewerbung auf eine Beförderungs- oder Funktionsstelle. Angeblich ist es so, dass dein Bundesland dich ziehen lassen muss, wenn du dich erfolgreich auf einer höhergestellte Stelle in einem Bundesland bewirbst. Dazu hatten wir neulich hier im Forum auch einen Austausch, wie hier die rechtliche Grundlage ist.

    4.) Entlassung und Neueinstellung; vermutlich unter Verlust deiner Pensionsansprüche und evtl. unter Verlust deiner Erfahrungsstufen. Das ist sicherlich der einfachste und schnellste Weg, wie Chili schon beschrieben hat, aber halt auch der "teuerste".

    Stell dich darauf ein, dass viele Bundesländer eine neue amtsärztliche Untersuchung einfordern, wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt.

Werbung