Beiträge von WillG

    Naja, zugegeben ist das schon etwas weit hergeholt - aber wenn du dank Binge-Watching permanent so übermüdet bist, dass du deine Dienstpflichten vernachlässigt...

    Nur mal so als Gedankenexperminent:
    Dass ich mittel- bis langfristig mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen könnte, wenn ich dauerhaft meine Dienstpflichten verletzte, ist ja klar. Obwohl sogar da ja die Hürde bei Beamten recht hoch ist, bis der Dienstherr echt mal aktiv wird. Aber dass konkret gegen meinen Netflixzugang vorgegangen werden kann, stimmt dann ja dennoch nicht, oder?

    DAS, genau DAS ist fast schon die Defnition einer Überlastungsanzeige.
    Nur dass du wohl bisher in der Formulierung bislang nicht stark genug warst. Du zeigst nicht nur an, dass du deine Gesundheits gefährdet siehst, du zeigst auch deutlich an, dass du keine Verantwortung übernehmen kannst.

    Hier ist die einschlägige Rechtsgrundlage:

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__15.html

    Abgesehen davon kann man sich gerne nach mehrfachen Hinweis zur Gefährdung der eigenen Gesundheit auch mal den §45 BeamtStG, §Fürsorgepflicht des Dienstherrn" einbeziehen.

    Und ja, unbedingt Kopie an die übergeordente Dienststelle und den dort tätigen PR (Gesamtpersonalrat; Bezirkspersonalrat etc.)

    Antimon

    Vielleicht ist die Aussage in ihrer Formulierung ein wenig zugespitzt, aber in der Sache stehe ich tatsächlich dahinter.

    Es gibt doch in der Regel - von einzelnen Sonderfällen abgesehen - nur zwei Varianten:

    1. Ich falle für einen überschaubaren Zeitraum aus. Den kann ich immer wieder reinholen, indem ich an manchen Stellen straffe und andere Inhalte weglasse.
    2. Ich falle für einen längeren Zeitraum aus. Dann muss jemand in Vertretung die Klasse übernehmen und ich muss mich darauf verlassen können, dass der Kollege Profi ist und das hinbekommt. Bei uns kommt es immer mal wieder vor, dass Kurse während der Oberstufenzeit plötzlich aus rein organisatorischen Gründen einen anderen Kursleiter bekommen. Also, nicht krankheitsbedingt. Dann schaue ich dem Kollegen ja auch nicht über die Schulter um sicherzugehen, dass der das auch ja richtig macht. Und ja, in solchen Fällen gibt es eine Übergabe, aber die kann manchmal mit wenigen Sätzen geschehen, im Sinne von "XY hab ich nur knapp angerissen, das muss noch vertieft werden. Und diese oder jene Arbeitsform habe ich noch gar nicht gemacht." Aber das können Kollegen auch schnell im Gespräch mit den Kursen herausfinden.

    Ich schreibe von Oberstufenkursen, weil ich nur da überhaupt die Dringlichkeit im Ansatz bemerke. Bei unteren Klassen sehe ich das Problem kaum.

    Dass es prüfungspsychologisch ein Problem für SchülerInnen sein kann, wenn der Prüfer kurzfristig ausfällt, kann ich nachvollziehen. In diesem Fall würde ich auch - sofern ich fit genug bin - vielleicht beruhigende Emails o.ä. schreiben. Generell halte ich es aber gerade in solchen Fällen für wichtig, dass ich mich dann gar nicht mehr in die Vorbereitung einmische. Es gibt einen Kollegen, der das übernimmt, der im Kontakt mit dem Prüfling steht und seine Erwartungen und Vorgehensweisen kommuniziert. Alles, was ich da von der Seite reinrufe, kann nur zu Chaos und Verwirrung führen.

    Letztendlich muss jeder für sich entscheiden, wie er es hält, solange auf allen Ebenen klar ist, dass Aufgaben und Vorbereitungen keinesfalls eingefordert werden dürfen.

    Dabei sollten aber meiner Meinung nach alle folgende Aspekte im Blick behalten:

    1. Es kann eine Erwartungshaltung bei Schülerinnen/Schülern, Eltern und eben auch Dienstvorgesetzten erzeugen, wenn Kollegin*innen Aufgaben aus der Krankheit schicken - egal warum sie krankgeschrieben sind. Es gibt Kollegin*innen, die können solchen Druck schulterzuckend aushalten, andere aber vielleicht nicht und die handeln dann wider dem eigenen Wohlbefinden, wenn sie dem Druck nachgeben.

    2. Die Sorge darum, wie es der Klasse gibt und ob die Klasse gut versorgt wird, obwohl man selbst krank ist, halte ich für befremdlich und letztendlich kann sich so etwas auch langfristig auf die eigene Gesundheit auswirken. Wir sind alle ersetzbar, langfristig wie kurzfristig und dass ich mich darauf verlassen kann, auch wenn ich krank bin, ist für mich eine große Erleichterung. Und wenn man lange krank ist und deswegen den "Stoff" nicht schafft? Dann ist das halt so.

    Es kommt ja auch immer darauf an, welchen Zweck ich mit dem Zitat verfolge.

    Wenn ich jetzt aus irgendeinem anonymen Forum die Aussagen des Users "SchoolSuxxxx" als Beleg für neuste fachdidaktische Erkenntnisse anbringen möchte, ist das vielleicht wenig wissenschaftlich.

    Wenn ich aber eine linguistische Arbeit für die Sprache in Internetforen oder Blogs schreibe, kann/muss ich natürlich auch solche Quellen berücksichtigen.

    Ich habe den Eindruck, dass die Schule des TE dieses Thema mal bei "Verschiedenes" ansprechen sollte. Scheint mir nämlich auch sehr unausgegoren.

    Oder eben nicht unter "Verschiedenes", sondern einen eigenen TOP dafür beantragen. In vielen BL liegt es im Entscheidungsbefügnis der GeKo "Grundsätze für die Verteilung von Aufsichten" festzulegen.

    Wenn das bei euch auch so ist, kann man einen entsprechenden Antrag formulieren, dass Aufsichten XY Tage vorher bekannt sein müssen, dass man an unterrichtsfreien Tagen nicht zur Aufsicht herangezogen werden kann oder eben andere Grundsätze. Dann braucht man halt noch eine Mehrheit im Kollegium, aber wenn der Antrag durchgeht, muss sich die SL daran halten.
    Sofern dies bei euch eben auch in den Aufgabenbereich der GeKo fällt. Ein Blick ins Schulgesetz oder die Konferenzordnung kann da aufklären.

    Also, ohne jetzt auf alle Punkte einzugehen:

    • Abfragen sind nicht verbindlich, sie sind eher Teil der schulischen Kultur in Bayern, wenn man so will. Ich würde mal behaupten, der Großteil der KuK macht sie, aber nicht alle.
    • Eine Abfrage ist eine Teilnote der gesamten mündlichen / sonstigen / kleinen Leistung (oder wie auch immer das Gegenstück zu schriftlichen Klassenarbeiten / Klausuren im jeweiligen Bundesland heißt). In anderen BLs habe ich erlebt, dass KuK nach jeder Stunde eine Note notieren, die dann als Teil in die Gesamtnote einfließt. So muss man sich das vorstellen
    • Ich finde nicht, dass eine Abfrage immer alle drei AFBs beinhalten muss. Ein EWH ist auch nicht nötig, oder eine BE Einteilung, die haben die SuS ja auch nicht bei diesen mündlichen Noten, die andere KuK in anderen BLs nach jeder Stunde notieren. Dennoch sollten die SuS eine Vorstellung davon haben, was in so einer Abfrage allgemein erwartet wird und welche allgemeinen Kriterien gelten - wie halt auch bei Noten zu Unterrichtsbeiträgen. Deshalb auch die Frage nach der Benotung bei praktischen Arbeiten in Kunst.
    • Mögliche Abfragen können sein: klassische Vokabelabfragen (Wortgleichungen; macht man eigentlich kaum mehr); man projeziert einen Absatz aus einen fremdsprachlichen Text und der SuS muss Begriffe darin im Kontext erklären oder grammatische Phänomene, evtl. auch warum diese oder jene Form hier steht und nicht eine andere (Simple Past / Present Perfect); ein Zitat zu einem landeskundlichen und literaturgeschichtlichen Thema der letzten Stunde und der Schüler soll es kurz in Kontext setzen und in Bezug auf die letzte Stunde / die Lektüre / entsprechende Theorien erläutern; eine These in den Raum stellen, zu der ein Schüler mit Bezug zum Inhalt der Vorstunde Stellung nehmen soll
      Dauert alles nicht lange, nur so 3-4 Minuten. Die anderen SuS sind angehalten, mitzudenken bzw. schriftlich mitzuarbeiten. Man kann auch am Ende der Abfrage die schriftlichen Notizen eines anderen Schüler zur Abfrage nutzen, um andere Antwortmöglichkeiten abzuklären

    Ich verstehe schon, dass das nicht jedermanns Sache ist und dass es in anderen BLs unüblich ist. Uns es gibt sicherlich auch Gründe, die dagegen sprechen. Und darüber kann man natürlich reden. Aber viele der Gründe, die hier vorgebracht werden, sind einfach albern. Also ob sonst alles, was wir so im Unterricht hätten, völlig und zu 100% perfekte Methoden wären, die keine Nachteile hätten.

    Im gleichen Maß wie sie das halt in anderen Formen der Leistungsabnahme auch wissen. Sie wissen, dass sie ca. 50% erreichen müssen, um auf eine ausreichende Leistung zu kommen. Sie wissen, dass ihre Darstellung kohärent und strukturiert sein muss und dass sie Fachterminologie verwenden müssen.

    Wissen deine Schüler in Kunst immer ganz genau, was sie für eine 1, 2, 3 etc. leisten müssen, wenn sie praktische Arbeiten anfertigen?

    Ich zitier mich mal selber:

    Allerdings ist das natürlich ein völlig anderes Menschenbild als es in anderen Bundesländern vorherrscht, wo nach Möglichkeite gefördert wird und immer wieder neue Chancen eröffnet werden.

    Was am Ende des Tages besser ist, ist vermutlich eher eine ideologische Fragen; in Hinblick auf so standardisierte Tests ist der bayerische Weg sicherlich der erfolgsversprechendere.

    Natürlich muss keiner das bayerische System gut finden. Dass die Bayern in dieser Form des Tests in der Regel besser abschneiden, muss ja auch nicht unbedingt heißen, dass sie insgesamt "besser" sind. Dazu müsste man eben erstmal genauer definieren, was das Schulsystem eigentlich erreichen will.

    Aus meiner Erfahrung in anderen Bundesländern kann ich (anekdotisch) sagen, dass die Schüler*innen, die durch ein Gesamtschulsystem gegangen sind, in der Regel weniger "leistungsstark" waren als es Schüler*innen am bayerischen Gymnasium waren. Dafür waren sie sozial deutlich besser aufgestellt und insgesamt freundlikcher, höflicher und umgänglicher. Wie gesagt, alles anekdotisch und pauschalisiert.

    Wenn ich jetzt will, dass ein Abiturient auch nach 30 Jahren noch Stilmittel in einem Gedicht findet, eine Funktion ableiten kann oder eine grobe Vorstellung vom Zitronensäurezyklus hat, dann ist vielleicht das bayerische System besser. Wenn es darum geht, dass Schüler*innen mit entsprechenden Soft Skills abgehen, dass vielleicht mehr Schüler*innen das Abitur bestehen etc., sind andere Systeme vielleicht geeigneter. Aber dann frage ich mich, warum man so viel Wert auf diese standardisierten Tests legt, die eben genau das nicht abbilden können.

    Nachdem wir vorhin schon bei der anekdotischen Evidenz waren:

    Als ich zwischendurch in anderen Bundesländern unterrichtet habe und dort die regelmäßige Vokabelabfrage eingeführt habe (- sehr zum Entsetzen der Schüler*innen -), habe ich durchaus eine Vergrößerung des Wortschatzes erleben können.
    Vereinzelt (!) habe ich dies auch nach dem Abi von Oberstufenschüler*innen als Feedback bekommen, dass sie die Abfragen zwar gehasst haben, dass sie aber selbst gemerkt haben, dass es etwas gebracht hat.

    Noch (!) vereinzelter haben sich schwache Schüler bedankt, dass sie so eine Möglichkeit hatten, ihre Noten zu verbessern. Aber ich will diese Rückmeldungen nicht verallgemeinern, das waren wirklich Einzelfälle.

    Und nein, im mündlichen Abitur läuft das anders. Das ist alles andere als ein Frage-und -Antwort-Spiel, und um Auswendig Gelerntes geht es lediglich im AF 1

    Sag ich doch. Abfragen sind eben auch kein Frage-Antwort-Spiel, bei dem es um auswendig Gelerntes geht. Hier kann man auch über Zusammenhänge reden, oder Wissen anwenden. Ich verstehe nicht, woher diese Idee des Frage-Antwort-Spiels kommt.

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