Beiträge von MrsPace

    Bitte informiere dich darüber, wie dieser Prozess an deiner Schule läuft. Der ÖPR hilft dir da sicher weiter. Jede Schule regelt das anders und wir sind alle keine Hellseher.

    Bei meiner Schule muss man in diesem Fall beim Abteilungsleiter um eine Freistellung bitten. Diese/r leitet das dann an die Schulleitung und die Vertretungsplanung weiter. Wenn es etwas Akutes war, habe ich es aber auch schon so gemacht, dass ich mich einfach am Mittag für den Folgetag krankgemeldet habe. Dann haben die Vertretungsplaner immer noch genug Zeit, ggf. Ersatz für mich zu finden. In den allermeisten Fällen kann ich meinen Klassen aber auch Aufgaben zum Selbststudium / zur Freiarbeit (BBS) stellen.

    Huhu,

    leider kann ich dir auch nicht groß helfen. Natürlich ist erstmal abzuwarten, ob dieses traumatische Erlebnis als Dienstunfall anerkannt wird. (Frage am Rande: Wieso muss da eine Prüfung überhaupt stattfinden? Du sagst, das Erlebnis fand in der Schule statt. Da frage ich mich, wieso es dann eine Streitfrage ist...) Außerdem würde ich dir empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Es geht ja schon um Einiges. Selbst wenn du diesen Anwalt erstmal "privat" bezahlen musst.

    Lg,

    Mrs Pace

    Oder es entsteht der Eindruck, dass man immer arbeitet, wenn man eben auch sonntags arbeitet. (Eine ausreichend lange Wochenendpause hat man aber auch, wenn man von Freitagmittag bis Sonntagmorgen pausiert.)

    Mit dem Unterschied, dass man das sonntägliche Arbeiten nicht "sieht". Dass ich dienstags von 11 - 13 Uhr im Schwimmbad bin, "sieht" man halt schon. ;)

    Hallo zusammen,

    kann mir Jemand erklären, was "ruhegehaltfähig" bedeutet? Es geht um BaWü.

    "Die Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis an eine Ersatzschule beinhaltet zunächst ausschließlich, dass diese Tätigkeit entsprechend einer Tätigkeit an einer öffentlichen Schule ruhegehaltfähig ist."


    Sprich, wenn ich mich fünf Jahre lang in den Privatschuldienst beurlauben lasse, zählt das für die Pension so, wie wenn ich ganz normal (als verbeamtete Lehrkraft) an einer öffentlichen Schule gewesen wäre? Oder bekomme ich dann für diesen Zeitraum gesetzliche Rente?

    Wer sich auskennt: Bitte um kurze Auskunft. Danke!

    Liebe Grüße,

    Mrs Pace

    Also ich glaube nicht, dass man da pauschale Aussagen machen kann. Selbst wenn man sich einschlägige Studien dazu durchliest. Es kommt doch immer auf die Fächer, die Schulart und nicht zuletzt die individuelle Schule an. Und auch, ob man z.B. Entlastungsstunden hat für besondere Tätigkeiten.

    An meiner alten Schule war es an vielen Wochenenden so, dass ich den ganzen Sonntag durch korrigiert habe. Sonntag war da für mich wie ein normaler Arbeitstag. (Dafür habe ich unter der Woche dann aber weniger gearbeitet, ca. 6 - 7 Stunden pro Tag (statt 8,2)). An meiner neuen Schule bearbeite ich Sonntag höchstens mal E-Mails oder, wenn Not am Mann ist, bereite kurz was für den Unterricht in der kommenden Woche vor. Aber das beschränkt sich auf max. 2 Stunden.

    Rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass man vermutlich nicht mehr Freizeit hat, als ein "normaler" Arbeitnehmer. Man kann sich die Arbeit halt oft sehr frei einteilen, wodurch manchmal der Eindruck entstehen kann, man hätte mehr Freizeit.

    Ja, nur ich glaube, da wird sich nichts machen lassen. Zumindest in Baden-Württemberg nicht. Ich hatte letztes Jahr einen "Aufsetzerkurs" (so heißt das bei uns). Eine Klasse hätte drei Stunden gehabt; die andere Klasse vier Stunden. Ich habe dann insgesamt vier Stunden angerechnet bekommen.

    Man geht ja in so ein Restaurant nicht alle Tage! Aber wir wollten da einfach immer schon einmal hin. Mein Mann sagt, es ist der letzte runde Geburtstag, den er feiern wird, weil es danach nichts mehr zu feiern gäbe... :autsch: Auf jeden Fall war es sehr lecker und von der Portion her total in Ordnung! Ich hatte den Lammrücken; mein Mann den Rehrücken. Auch unseren Gästen hat es geschmeckt! Alles andere regelt die Kreditkarte... :wink_1:

    Ich frage mich gerade, wie man auf die Idee kommen kann, seine 2 und 4 Jahre alten Kinder zu einer Geburstagsfeier, die um 20 Uhr startet, mitzubringen. Unabhängig davon, wie anstrengend diese Kinder sind, werden auch liebe nette Kinder bestimmt irgendwann quengelig, da es ihnen zu langweilig wird und sie müde werden.

    Könnt ihr nicht schreiben, dass ansonsten keine Kinder mitkommen und dass sich die Kinder bestimmt langweilen werden und ihr lieber ohne Kinder feiern möchtet?

    Ja, ICH hätte da absolut kein Problem. Aber ich bin auch in Baden groß geworden. Da hat man eigentlich kein Problem, das gerade raus zu sagen. Aber mein Mann wird da wohl nicht drum rum kommen jetzt. Ich rede nochmal mit ihm.

    Wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass der Kumpel das Restaurant vielleicht noch gar nicht kennt und nicht weiß, wo er da hin geht. In dem Fall wäre es eh gut, sie sprechen nochmal, auch wegen Dress Code und so. :pfeifen:

    Sehe ich auch so.

    Allerdings scheint das Problem zu sein, dass das im Vorfeld nicht so deutlich kommuniziert wurde, sondern eher "durch die Blume".

    Genau... Mein Mann hat es "durch die Blume" versucht. Aber wie gesagt, das Restaurant ist hier so bekannt. Da muss es eigentlich klar sein, dass das mit Kindern unter 15, 16 Jahren schwierig ist. Und selbst in diesem Alter frage ich mich, ob die Kids da überhaupt ein Gericht finden würden, das ihnen zusagt. :pfeifen: Also hätte man mich da mit 16 hingeschleppt, wäre ich vmtl mit dem Bus nach Hause gefahren... :wink_1:

    Huhu,

    danke dir. Es wurde leider nicht so klar kommuniziert. Mein Mann hatte wie gesagt einfach gehofft, dass es Jede/r von selbst einsieht, dass er/sie die Kinder zuhause lassen sollte, wenn man in DIESES Restaurant eingeladen wird.

    Die Kinder sind noch relativ klein, 4 und 2 Jahre alt. D.h. vom Platz her würde es vermutlich schon gehen. Ich weiß offen gestanden auch gar nicht, ob das Restaurant überhaupt Gerichte für Kinder anbietet... Aber wie gesagt, wir möchten auch eigentlich gar nicht, dass die Kinder mitkommen.

    Ich für mich sehe auch nicht das Problem, dem Kumpel zu sagen, dass das mit Kindern nicht geht. (Vielleicht kennt er auch das Restaurant nicht, keine Ahnung.) Mein Mann scheut sich aber so "radikal" zu sagen, dass Kinder nicht erwünscht sind.

    Bei uns werden die 13er in der ersten Juli-Woche entlassen. Die mündlichen Prüfungen sind erst Ende Juni. Bis dahin ist Unterricht nach Stundenplan. Erfahrungsgemäß kommen aber die wenigsten Schüler noch in den Unterricht bzw. nur in die Fächer wo noch Klausuren oder eben die mdl. Prüfung sind. Am BG zumindest.

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