Mal ehrlich… Ich fahre auch Zug. Wenn ich eine KA schreiben lasse, nehme ich auch nicht vorsorglich die frühere Bahn! Ich nehme die Bahn mit der ich pünktlich in der Schule wäre. Und wenn die verspätet ist, ausfällt, etc. ist das halt höhere Gewalt.
Ich finde auch, dass das ein Grund ist, den die Schülerin nicht zu vertreten hat. Was mir auch völlig logisch ist: Wenn ich weiß ich schreibe eine Klausur und bin eh schon 30 Min zu spät… Dann stehe ich doch nicht noch am Schalter an und lasse mir die Bescheinigung geben. Zumal gar nicht mehr alle Bahnhöfe mit Personal besetzt sind. Die Schülerin ist ja vielleicht davon ausgegangen, dass sie noch mitschreiben darf. Zumal es idR auch eine Frist gibt, bis wann Entschuldigungen, Atteste, etc. nachzureichen sind. Insofern hättest du die mündliche Auskunft von ihr erstmal akzeptieren müssen und sie unter Vorbehalt mitschreiben lassen.
Eine 6 für eine unentschuldigt verpasste Klausur kannst du ihr meiner Meinung nach keinesfalls geben, weil du ihr die Möglichkeit eine Leistung zu erbringen verwehrt hast. Das wäre ja noch schöner… Der Lehrer erlaubt mir nicht, eine Klausur mitzuschreiben und gibt mir dann dafür ne 6.
Rein rechtlich gesehen musst du ihr keinen Nachtermin anbieten. In diesem Fall würde ich es aber tun, weil du es verbockt hast. Und dann hoffen, dass die Schülerin damit nicht zur Schulleitung geht und sich beschwert. Gut, ich weiß ja nicht, wie deine SL drauf ist und wie erfahren du theoretisch bist.
Aber wenn sich bei uns eine eigentlich erfahrene Lehrkraft einen solchen Klops leisten würde, gäbe es definitiv deutliche Worte vom SL…