Beiträge von MrsPace

    Kommt denke ich auf das Bundesland an und die Beförderungsstufe...

    In BaWü ist A14 zum Beispiel eine pro forma Beförderung. Irgendwann bekommt man die sowieso, alleine aufgrund des Dienstalters. Könnte mir vorstellen, dass das eben so ein Fall war...

    Eine ehemalige Kollegin von mir, wurde befördert als sie "offiziell" im Auslandsschuldienst war. Inoffiziell hat sie aber gar nicht unterrichtet sondern vor Ort in der Entwicklungshilfe gearbeitet.

    Den gab es auch früher nicht. Bei mir setzte sich die Examensnote aus 8 Bestandteilen zusammen - 2 Klausuren und 5 mündlichen Prüfungen an 7 verschiedenen Tagen und einer Examensarbeit. Einen schlechten Tag kann man haben, auch zwei, aber - abgesehen von ganz extremen Fällen - deswegen fällt man nicht durch das Examen.

    Nun ja, aber wenn du halt bei einer Teilprüfung endgültig durchfällst, war es das halt auch... Da ist es dann vollkommen egal ob in den anderen Fächern eine 1 drinnen steht...

    In Mathe war das leider auch nicht unüblich...

    Jeder, der endgültig durch das 1. Staatsexamen gefallen ist, sollte sich allerdings meiner Meinung nach auch kritisch überprüfen, ob es eventuell für die Fachwissenschaft vom Potenzial her einfach nicht reicht.

    Und wenn das der Fall ist, ist es ebenfalls meiner Meinung nach, wirklich keine gute Idee, dieses Fach in der Schule unterrichten zu wollen.

    Manchmal kann es halt einfach aber auch blöd laufen!

    Ich bin locker durch‘s Mathe-Studium gekommen. Habe keine einzige Klausur zweimal schreiben müssen. Zwischenprüfungen im 2er-Bereich. Habe mich sehr gut und intensiv aufs Examem vorbereitet... Trotzdem habe ich nur knapp bestanden... 3,5... Lief einfach scheiße...

    Englisch zum Vergleich lockerst ohne großen Aufwand mit einer guten 2 bestanden.

    An der Schule ist heute Mathe mein Steckenpferd... Englisch läuft so nebenher...

    Ich denke man kann nicht per se sagen, dass jemand sich nicht „eignet“ nur weil er die Prüfung nicht bestanden hat...

    Manchmal hat man einfach Pech.

    Ich habe diesbezüglich vor Jahren die Reißleine gezogen als eine Schülerin für einen Frisör-Termin freigestellt werden wollte... Sie bekäme Braids und das dauere sechs Stunden...

    Seither werden Arzttermine nur noch genehmigt, wenn es sich um einen dringenden Besuch oder eine spezielle Behandlung handelt. Für einen Termin beim "normalen" Hausarzt oder den jährlich Kontrolltermin bei Zahn- oder Frauenarzt stelle ich grundsätzlich nicht mehr frei. Ich kann mir meine Arzttermine auch außerhalb der Unterrichtszeit legen. Von meinen Schülern verlange ich das auch.

    Ich verstehe deine Hervorhebung nicht. Willst du damit jetzt sagen, dass du solange illegal handelst, bis du wirklich mal verklagt wirst? Auf Nötigung stehen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe...das reicht im anschließenden Disziplinarverfahren auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wäre mir als Risiko zu groß....zumal man wenig gewinnt, da sich die Schüler dann eben vor Ort Alkohol kaufen.

    Ich tue nichts Illegales.

    Ob du nun verlangst, dass die Taschen vor dir geleert werden bzw. durchsucht werden oder dies händisch selbst tust, ist unerheblich. Laut deiner Beschreibung verlangst du jedenfalls das Durchsuchen der Taschen, und das ist und bleibt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Schüler, wofür du strafrechtlich (und disziplinarrechtlich) belangt werden kannst.

    Wovon ich ganz dringend abratend würde, ist dieses romantisch-verbrüdernde Mittrinken mit den SuS

    Das ist bei uns leider Gang und Gäbe...

    Da wird abends mit den volljährigen Schülern in den Kneipenclub gegangen und derart die Sau rausgelassen, dass ein Kollege besoffen die Treppe heruntergefallen ist und ein anderer Kollege ins Taxi gekotzt hat...

    Dementsprechend muss ich auch derart harte Geschütze auffahren...

    Mrs Pace, wieso stellst Du Dich mit dieser Maßnahme über geltendes Recht? Dafür gibt es keine Legitimation.

    Tue ich doch nicht. Fakt ist, dass Minderjährige keinen harten Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen. Und wenn ich den Verdacht habe, dass gewisse minderjährige Schüler harten Alkohol dabei haben könnten, darf ich sehr wohl verlangen, dass dieser vor Antritt der Fahrt herauszugeben ist!

    Wenn ich das nicht tue und die minderjährigen Schüler diesen harten Alkohol auf der Fahrt konsumieren und dann passiert etwas, da bin ich doch genauso dran!

    Wie gesagt, sollte sich jemals ein Schüler weigern, werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen. Spätestens diese Ansage wird aber sowieso dazu führen, dass der Alkohol von selbst herausgegeben wird.

    Für den Fall der Fälle habe ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...

    Ich bin mir sehr sicher, dass du das nicht tun wirst, sondern weiter wie bisher handhaben wirst. Solange die Schüler das hinnehmen, wird das wohl tragen. Kommt aber mal jemand wirklich auf die Idee, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen, wird die Polizei sich das aus einer anderen Richtung anschauen. Das entscheidest du.

    Wie kommst du darauf? Kennen wir uns?!

    Natürlich werde ich das tun, sollte sich jemals ein Schüler weigern, seine Tasche kontrollieren zu lassen... Kommt aber in der Praxis wie gesagt eh nicht vor. Bisher haben alle freiwillig (eigenhändig) ihre Taschen geöffnet und mich reinschauen lassen... Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.

    Nein, nicht einmal in der Theorie. Taschenkontrollen dürfen ausschließlich durch Polizei oder ähnliche dazu ermächtigte Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Verweigerung, die eigene Privatsphäre verletzen zu lassen, erhärtet keineswegs den Verdacht, Alkohol mitzuführen. Ich würde meine Lehrkräfte auch nicht in meiner Unterwäsche, zwischen eigenen Briefen usw. herum wühlen lassen. Und das stellt ganz sicher kein grobes Fehlverhalten vor. Informiere dich bitte zunächst über die geltende Rechtslage. Vergleichbar ist das u.a. mit der nach wie vor häufig anzutreffenden, aber unzulässigen, Klausel der erlaubten Taschendurchsuchungen an Supermarktkassen. Sogar bei konkretem Tatverdacht des Diebstahls darf das ausschließlich die hinzugezogene Polizei!

    Gut, dann werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen... :engel:

    Das ist ganz klar rechtswidrig! Damit überschreitet man seine Kompetenzen bei weitem. Einen so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dürfen lediglich die Sicherheitsbehörden durchführen und auch diese nicht verdachtsunabhängig. Kinder, die auf ihre Grundrechte bestehen und sich dieser Anweisung verweigern, dazulassen, dürfte zu netten Regressansprüchen gegen die Lehrkraft führen.
    Ansonsten bin ich bei dir: Auf das gesetzlich vorgegebene Alkoholverbot auf Schulfahrten bestehen und dieses auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten (sicher keine Zimmerkontrollen nachts um drei) durchsetzen. Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre. Die Klassenlehrkraft war danach nicht mehr Lehrkraft an dieser Schule.

    Theorie:

    Wenn ich den Verdacht habe, dass Schüler unerlaubt Alkohol bei sich führen, darf ich sehr wohl in die Taschen schauen. Die Schüler sind in diesem Fall wohlgemerkt unter 18 und dürfen harten Alkohol weder kaufen noch konsumieren! Wenn sich ein Schüler weigert, mich in den Koffer schauen zu lassen, erhärtet sich für mich nur der Verdacht! Und entweder gibt der Schüler den Alkohol dann freiwillig raus, oder er bleibt halt da. Wegen grobem Fehlverhalten (und das ist ein grobes Fehlverhalten!) darf ich einen Schüler immer von einer Klassenfahrt ausschließen. Und da steht auch die Schulleitung hinter mir! (Ich habe bereits Schüler von einer Klassenfahrt nach Hause geschickt, weil sie (unter 18) Wodka gekauft hatten und in der JuHe konsumiert haben.)


    Praxis:

    In der Praxis kam es noch nicht einmal vor, dass ein Schüler sich verweigert hat! Der Vorfall mit den nach Hause geschickten Schülern hat sich rumgesprochen und seither habe ich da keine Probleme mehr!

    Ich würde ganz klar die rechtskonforme Ansage machen, dass es eine Schulfahrt ist und der Alkoholkonsum daher verboten ist.

    Vor Beginn der Fahrt werden die Taschen gefilzt. Vor allem um Probleme beim Zoll bzw. am Flughafen zu vermeiden. Wer sich weigert, seinen Koffer aufzumachen bleibt direkt da...

    Vor Ort „übersieht“ man es, solange die Kids nicht über die Stränge schlagen. Wenn‘s aus dem Ruder läuft, wird aller Alkohol eingezogen und mit Heimfahrt gedroht, sollte weiterer Konsum beobachtet werden.

    Dies gilt wie gesagt für Fahrten mit volljährigen Schülern. Sind die Schüler minderjährig, mache ich nur Fahrten bei denen ich rein von den Gegebenheiten her ein absolutes Alkoholverbot besser durchsetzen kann.

    Ja,

    die normalen Nachschreiber sind ja nicht das Problem. Aber ich habe z.B. einen Vollzeitschüler, der gerade immer an dem Tag, an dem ich ihn im Unterricht hätte, krank ist. Den kenne ich nur aus dem letzten Schuljahr und habe ihn seit den Sommerferien noch nicht gesehen. Das sind dann entsprechende Kandidaten für härtere Gangart.

    Dann bekommt er am Schuljahresende von dir halt leider keine Note, da er dir eine Notenfeststellung nicht ermöglicht hat!

    Noten sind Bringschulden der Schüler, nicht Holschulden unsererseits. Ich kenne da nix. Notfalls halt Nicht-Versetzung.

    vielleicht kennt Ihr das Problem der Nachschreibtermine auch. Es kommen die Schüler dann alle einzeln, weil von den 5 Nachschreibern natürlich an dem Tag wieder welche Krank sind. Ergebnis ist, daß man zieg Nachschreibtermine braucht und natürlich eine große Anzahl an Klausuren "verbrennt". Wie löst Ihr das Problem?

    Bei mir gibt es grundsätzlich keine Nachtermine mehr. Unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren führt ohnehin zu einer 6... Und wenn ich am Halbjahresende feststelle, dass ich von einem Schüler zu wenige/keine Noten habe, beraume ich kurz vor der Notenabgabe eine mündliche Zusatzprüfung an. Was da in welchem Umfang abgefragt wird, bestimme ich und wird dem Schüler eine Woche vorher mitgeteilt. Je nachdem, wie viele Klausuren er verpasst hat, kann das auch schonmal der Stoff des kompletten Halbjahres sein...

    Erscheint der Schüler dann zu diesem mündlichen Nachprüfungstermin nicht, joah, dann bleibt das Feld im Zeugnis halt leer. Und das hat dann halt auch die bekannten Konsequenzen... Im schlimmsten Fall eben die Nicht-Versetzung.

    Was das Rumgeiere mit dem Referendar betrifft... Ist das "dein" Referendar? Wenn ja, würde ich da schon vorbeugend eingreifen und es gar nicht zu solchen Situationen kommen lassen. Falls es nicht "dein" Referendar ist, würde ich mich da raushalten.

    Versetzung geht vor Neueinstellung. Wenn also an der neuen Schule Bedarf ist und dein alter Schulleiter dich ziehen lässt, sollte es problemlos klappen, so zumindest meine Erfahrung. Dass dir jemand in die Quere kommt, der auch wechseln will, ist natürlich immer möglich.

    Ich weiß nicht, wie es in NDS ist, aber in BaWü ist das nicht mehr so. Da wird neuerdings das Einstellungsverfahren abgewartet und über die Versetzungsanträge wird als allerletztes entschieden.

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