Nö die Lehrkraft profitiert davon doch gar nicht. Ich wäre in meiner Freizeit sicherlich nicht auf Klassenfahrt gefahren.
Sie Krux ist bei der Sache:
Ist die Fahrt genehmigt und der Dienstherr kann von vornherein nicht zahlen (was öfter mal der Fall ist weil Kollegen dann trotzdem fahren), bliebe ich als Kollege wissentlich auf meinen Kosten sitzen. Nehme ich also vom Förderverein in diesem Falle Geld vom verein an bin ich bei dem privaten Vorteil das ich auf meinen Kosten nicht sitzen bleibe.
Ebenfalls nicht zulässig wäre an der Stelle das mein Dienstherr erwartet das ich mir das Geld über die Steuer „zurückhole“. Wäre ebenfalls nicht rechtens.
Eine Fahrt kann ohne Kostenübernahme nicht genehmigt werden. Also muss das vorher passieren.
Der Vorteil entsteht nur für den Dienstherren. Eine Lehrkraft muss niemals eine Klassenfahrt selbst bezahlen, weil es sich um Dienstgeschäfte handelt.
Wird sie in der Praxis aber leider nicht selten dennoch. Zum Beispiel mit einem Formular auf dem der Kostenverzicht verzeichnet ist. Ist nicht zulässig aber kommt öfter vor.
Bei Antritt der Reise entsteht der Lehrkraft der Vorteil, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Brandenburg arbeitet zB mit PTravel. Wenn ich es rechtlich korrekt mache, stelle ich meinem Schulleiter die Fahrt zur Unterschrift des Vertrags vor und dieser unterschreibt mir diesen. Ich gehe dann in Vorkasse und stelle einen Dienstreiseantrag auf PTravel digital. Erst wenn dieser gestellt und von der Schulleitung (im Einvernehmen mit dem Schulfahrtenbudget) genehmigt wurde, darf ich die Reise antreten und bin auch versichert.
Ich kenn leider eine Menge Fälle, wo Schulen nicht mit PTravel arbeiten sondern wo ganz einfach Kollegen sowie Schulleitung eine Papiervariante des Dienstreiseantrags nutzen und die Kosten dann über die Steuer abgesetzt werden. Das ist leider Usus.
Lustigerweise kann ich aber meinen Dienstherren auf Zahlung der Kosten verklagen wenn der Antrag auf PTravel genehmigt wurde, ich die Fahrt angetreten und im Antrag den kostenverzicht angekreuzt wurde. Der Kostenverzicht ist nämlich nicht zulässig.
Ich hatte als Lehrkraft mal den Fall das meine Schulleitung den Vertrag mit dem Reiseunternehmen unterschrieben hat, aber meinen Dienstreiseantrag auf PTravel nicht genehmigt hat. Nachdem am Freitag vor Beginn der Reise dann, trotz mehrfachem Hinweis auf den Dienstreiseantrag, immer noch nicht unterschrieben war, habe ich der SL mitgeteilt das ich die Fahrt dann nicht antreten werde. Daraufhin wurde Druck aufgebaut (u.a. auch von Lehrerrat die nicht wussten das das nicht rechtens ist) ich solle doch den Kostenverzicht unterschreiben. Habe ich nicht gemacht, SL hat dann unterschrieben (Alternative wäre eine absage der Fahrt mit entsprechenden 80% Stornokosten gewesen) und die Kosten waren ein Jahr später erstattet.