Beiträge von Kapa

    Nein, das ist nachweislich falsch. Du bist noch immer bei der falschen Annahme, es gäbe für Lehrkräfte in irgendeiner Weise eine Verpflichtung, Dienstreisen auf (zumindest teilweise) eigene Kosten durchzuführen. Dem ist aber nicht so. Die Lehrkraft führt die Reise entweder unter Erstattung der vollen Kosten oder eben gar nicht durch. Sie selbst erlangt in keinem dieser Szenarien einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil durch Zuschüsse eines Fördervereins. Wie ich weiter oben schon schrieb, hat man als Lehrkraft einen vollen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dienstherrn für genehmigte Dienstreisen. Es kann der Lehrkraft dabei völlig egal sein, ob die Budgets dafür noch vorhanden sind oder nicht. Zahlen muss das Land dennoch....und wird danach ein sehr ernstes Gespräch mit der Schulleitung führen, wie sie es wagen konnte, Fahrten über das zur Verfügung stehende Budget hinaus zu genehmigen.

    In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.

    Sie kann nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Die Kosten eghen zu Lastend er Dienstherrin. Die ist es dann auch, die sich vom Förderverein aushelfen lässt.

    Wenn die Schule hierbei kein Geld vom Förderverein annehmen darf, wieso darf sie es dann in anderen Situationen?

    Eine Bezahlung über den Förderverein benötigt eine explizite Genehmigung der Dienstbehörde und setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Eine Genehmigung dieser Art ist kein behördlicher Usus. Also sind wir immer noch ohne vorliegende Genehmigung der Annahme von Zuwendungen Dritter für Klassenfahrt X bei Vorteilsnahme.

    Es geht dich nichgts an, wie ich mit meinen Kolleginnen kommuniziere. Das ist eine Angelegenheit zwischen denen und mir.

    Mit welchem Recht läufst du hier mit Gestammel auf?

    Sitzt bei dir irgendwie die Hutschnur zu eng oder hast du solch Verhalten tatsächlich nötig. Auf eine solche respektlose Gesprächsführung kann ich verzichten.

    Nö die Lehrkraft profitiert davon doch gar nicht. Ich wäre in meiner Freizeit sicherlich nicht auf Klassenfahrt gefahren.

    Sie Krux ist bei der Sache:

    Ist die Fahrt genehmigt und der Dienstherr kann von vornherein nicht zahlen (was öfter mal der Fall ist weil Kollegen dann trotzdem fahren), bliebe ich als Kollege wissentlich auf meinen Kosten sitzen. Nehme ich also vom Förderverein in diesem Falle Geld vom verein an bin ich bei dem privaten Vorteil das ich auf meinen Kosten nicht sitzen bleibe.

    Ebenfalls nicht zulässig wäre an der Stelle das mein Dienstherr erwartet das ich mir das Geld über die Steuer „zurückhole“. Wäre ebenfalls nicht rechtens.

    Eine Fahrt kann ohne Kostenübernahme nicht genehmigt werden. Also muss das vorher passieren.

    Der Vorteil entsteht nur für den Dienstherren. Eine Lehrkraft muss niemals eine Klassenfahrt selbst bezahlen, weil es sich um Dienstgeschäfte handelt.

    Wird sie in der Praxis aber leider nicht selten dennoch. Zum Beispiel mit einem Formular auf dem der Kostenverzicht verzeichnet ist. Ist nicht zulässig aber kommt öfter vor.

    Bei Antritt der Reise entsteht der Lehrkraft der Vorteil, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Brandenburg arbeitet zB mit PTravel. Wenn ich es rechtlich korrekt mache, stelle ich meinem Schulleiter die Fahrt zur Unterschrift des Vertrags vor und dieser unterschreibt mir diesen. Ich gehe dann in Vorkasse und stelle einen Dienstreiseantrag auf PTravel digital. Erst wenn dieser gestellt und von der Schulleitung (im Einvernehmen mit dem Schulfahrtenbudget) genehmigt wurde, darf ich die Reise antreten und bin auch versichert.

    Ich kenn leider eine Menge Fälle, wo Schulen nicht mit PTravel arbeiten sondern wo ganz einfach Kollegen sowie Schulleitung eine Papiervariante des Dienstreiseantrags nutzen und die Kosten dann über die Steuer abgesetzt werden. Das ist leider Usus.

    Lustigerweise kann ich aber meinen Dienstherren auf Zahlung der Kosten verklagen wenn der Antrag auf PTravel genehmigt wurde, ich die Fahrt angetreten und im Antrag den kostenverzicht angekreuzt wurde. Der Kostenverzicht ist nämlich nicht zulässig.

    Ich hatte als Lehrkraft mal den Fall das meine Schulleitung den Vertrag mit dem Reiseunternehmen unterschrieben hat, aber meinen Dienstreiseantrag auf PTravel nicht genehmigt hat. Nachdem am Freitag vor Beginn der Reise dann, trotz mehrfachem Hinweis auf den Dienstreiseantrag, immer noch nicht unterschrieben war, habe ich der SL mitgeteilt das ich die Fahrt dann nicht antreten werde. Daraufhin wurde Druck aufgebaut (u.a. auch von Lehrerrat die nicht wussten das das nicht rechtens ist) ich solle doch den Kostenverzicht unterschreiben. Habe ich nicht gemacht, SL hat dann unterschrieben (Alternative wäre eine absage der Fahrt mit entsprechenden 80% Stornokosten gewesen) und die Kosten waren ein Jahr später erstattet.

    Inwiefern profitiert sie? Welchen Profit hat sie denn, wenn sie fährt?

    Du darfst aber in ganzen Sätzen mit mir sprechen.

    Darf ich das ja? Ist ja sehr gnädig von dir das du mir das gestattest. Sprichst du mit deinen Kollegen auch so? Wenn nein, mit welchem Recht kommunizierst du dann mit mir an dieser Stelle so?

    Nochmal:

    Die Lehrkraft hat als Profit an der Stelle „nicht auf den Kosten sitzen bleiben“ im Zuge eines Dienstgeschäftes.

    Die Zahlung des Fördervereins ist unmittelbar mit der Dienstausübung verbunden und nicht mit einem privaten Verhältnis zum Förderverein. Dadurch entsteht die Vorteilsnahme.

    Ergänzung: hinzu kommt die, wenn auch für mich nicht nachvollziehbare, Verringerung des persönlichen Drucks bei der Annahme des Geldes statt Absage der Fahrt

    Nein. Der Lehrkraft entsteht kein Vorteil. Sie profitiert nicht von der Kostenübernahme.

    Kollege plant Klassenfahrt + lässt sich diese genehmigen —> Kisten werden nicht vom Dienstherr übernommen trotz Genehmigung—> Kollege lässt sich Fahrt vom Förderverein zahlen statt einfach nicht zu fahren = profitieren von der Kostenübernahme

    Nein, das tut die Lehrkraft gerade nicht. Sie würde sonst auch nur fahren, wenn die Reisekosten vollständig übernommen werden. Bei nicht vollständiger Übernahme findet die Fahrt schlicht nicht statt. Die einzelne Lehrkraft hat keinerlei persönlichen wirtschaftlichen Vorteil davon, ob der Förderverein nun ermöglicht, dass mehr Schulfahrten stattfinden sollen, als es das Fahrtenbudget hergibt oder nicht. Du gehst hier schlicht von der falschen Annahme aus, die Lehrkraft müsse eine solche Fahrt sonst selbst finanzieren und profitiere anschließend davon, weniger als andere Teilnehmer zahlen zu müssen.

    Sofern die Fahrt genehmigt wird (und das muss sie vor der Durchführung), sind auch die Fahrtkosten der Beteiligten vollständig zu übernehmen. Das gilt (zumindest in NDS) sogar dann, wenn vorher ein Fahrtkostenverzicht erklärt wurde, wie das OVG Lüneburg bereits 2014 entschieden hatte und damit klargestellt hat, dass selbst ein impliziter Druck für Erklärung auf Fahrtkostenverzicht rechtswidrig ist.

    Die Ermöglichung von mehr Fahrten als eigentlich möglich (z.B. auch in Form von Austauschprogrammen u.ä.) kann indes ein sinnvolles Förderziel schulischen Lebens für einen Förderverein darstellen.

    Ich gehe davon aus das, wie hier von einigen schon angesprochen, das Kollegen sich eine Fahrt genehmigen lassen und dann die Fahrt notgedrungen vom Förderverein bezahlen lassen weil der Dienstherr sich weigert.

    Und genau das ist dann Vorteilsnahme weil Kollegen sonst nämlich die Fahrt selber bezahlen müssten (statt einfach nicht zu fahren)

    Inwiefern ist das Vorteilsnahme? Welcher dienstrechtliche Unterschied besteht zu anderen Geldern, die die Schule vom Förderverein erhält, dass es sich hierbei um eine Straftat handeln soll, sonst aber nicht? Wer macht sich deiner Sicht nach denn strafbar?

    Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer den Vorteil empfängt:

    Allgemeine Zahlungen des Fördervereins an die Schule:

    Gelder, die der Förderverein der Schule für allgemeine Projekte oder Anschaffungen zur Verfügung stellt, sind auf die Institution Schule bezogen und kommen keinem einzelnen Amtsträger zugute. Sie sind daher keine persönliche Vorteilsannahme.

    Direkte Zahlungen zugunsten eines Amtsträgers:

    Wird eine Dienstreise (z. B. die Klassenfahrt) direkt für die Lehrkraft bezahlt, entsteht ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil, da die Lehrkraft selbst von der Kostenübernahme profitiert.

    Weiterführende Frage:
    Ihr habt Unterricht geplant (vielleicht auch der unterhaltsamen/jahreszeitlichen Art). Zu Beginn der Stunde fragen die Schüler*innen, ob sie den Film aus der vorherigen Stunde weitersehen können. Was macht ihr?

    Ich gehöre ebenfalls zu den Menschen, die den SuS sagen, dass man nicht fürs Filmeschauen morgens aufgestanden ist. Manchmal gibt es in meinem Unterricht Filme passend zum Thema (dann nicht nur zu Weihnachten und den Sommerferien).

    Andererseits wird die Motivation der SuS nach einem "halben Film" und entsprechender mentaler Schläfrigkeit (und einem "unfairen" Nein - OTon SuS) irgendwo im Keller oder darunter sein. "Kämpft" ihr dagegen an? Oder gebt resigniert nach? (Und ärgert euch über KuK, die mit SuS eindeutig zu lange Filme starten.?)

    „Ich werde nicht dafür bezahlt das ihr mich mögt. Ich werde auch nicht fürs Schauen von Filmen bezahlt. Angebot an euch: Wir machen Unterricht und können mit einer Doku zu xyz (zum Thema passend und mit einer konkreten Aufgabe) für euch entspannter das Thema behandeln.“.

    Und dann wird das so durchgezogen. Meine Schüler wissen: Wenn sie in Still-/Arbeitsphasen zu laut sind oder zu oft stören…dann wird geschrieben und das Tafelbild komplex vorgegeben statt gemeinsam erarbeitet. Das wissen sie auch wenn wir uns ein Video anschauen. Ich schaue Videos nicht ohne Zweck für den Unterricht.

    Mein Mann und ich wohnen in einem Genossenschaftskomplex in Norddeutschland. Wir haben viele Nachbarn, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine vergleichbare Wohnung gefunden hätten. Vor Beginn der Bauphase stand die Anzahl der geförderten Wohnungen bereits fest. Auch wusste man vorher, dass Diversität eine Rolle bei der Zusammensetzung der Mieter*innenschaft spielen würde. Explizit wurde gesagt, dass es ausländische und sozialschwache Mietparteien, Studierende, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen ... geben soll.

    Man konnte sich bewerben und der Vorstand hat dann nach den vorher bekannten Kriterien ausgewählt.

    Wir haben uns u.a. genau deshalb dort beworben. Die Miete für uns wirkte am Anfang wirklich happig, aber das war es uns wert. (Inzwischen hat sich der Markt so übel entwickelt, dass wir sogar richtig gut dran sind.) Und die Zusammensetzung ist tatsächlich so divers (Es gibt dunkelhäutige, "arabisch-" und "osteuropäisch-aussehende" Mietparteien.) wie angekündigt.

    Unser Fazit ist: Dieses Konzept müsste viel mehr gefördert werden.

    Klingt ganz stark nach Singapur.

    Die machen das nämlich nach Ethnien- und Einkommensverteilung prozentual in den staatlichen Wohngebäuden. Dort kannst du dir auch eine der Wohnungen kaufen und ausbauen wie du möchtest. Nach 100 Jahren geht das dann an den Staat zurück.

    Ohne Genehmigung ist es keine Dienstreise. Dann bezahlt mir der Förderverein eine Reise (wie aber schaffe ich es dann, dem Unterricht fern zu bleiben?). Das wäre ein Vorteil.

    Mit Genehmigung fallen mir keine Kosten an. In dem Fall habe ich keinen Vorteil, wenn der Förderverein der Schule bei den Kosten aushilft.

    Ohne Gehnemigung kann ich die Reise nicht antreten, da es keine Dienstreise ist.

    Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme.

    Aber Lehrer für den Unterricht bezahlen geht? Ich kenne nâmlich Fördervereine die zusätzliche LK bezahlen.

    Und diese haben in der Regel auch einen Vertrag mit dem Förderverein und nicht mit dem Dienstherren. Alles andere ist rechtlich nicht zulässig.

    ... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.

    Sic!

    Nehme ich als Lehrkraft Gelder vom Förderverein für eine Dienstreise an, habe ich einen Vorteil (Durchführung der Dienstreise ohne eigene Kosten) sobald ich das ohne Genehmigung annehme. Abnehmen mit Genehmigung kann ich es aber nicht, da eine Genehmigung die Verpflichtung des Dienstherren zur Bezahlung einer genehmigten Dienstreise nach sich ziehen muss. Beamtenrecht ist da ganz klar genau wie das Reisekostengesetz. Wird eine Reise vom Dienstherren genehmigt ist diese vollumfänglich durch diesen zu zahlen.

    Alles andere ist nicht rechtens.

    Und zwar genauso nicht rechtens wie es bei einigen Schulen im Land Brandenburg verlangt wird, dass Kollegen auf die Zahlung der Kosten durch den Dienstherren verzichten und es sich über die Steuer wiederholen sollen. Dazu gibt’s sogar Urteile.

    https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-183-11/#:~:text=Ein%20Land%20verstößt%20als%20Arbeitgeber,die%20Erstattung%20ihrer%20Reisekosten%20verzichten.

    Inwiefern ist das „privat“, wenn der Förderverein der Schule Geld gibt? Wo ist der Unterschied zwischen der Förderung von Klassenfahrten und anderen Teilen der Schule?

    Der Förderverein ist nicht der Dienstherr. Der Dienstherr ist in der Regel das Land und für die Übernahme der Kosten von bewilligten Dienstreisen verpflichtet.

    Wird eine Dienstreise genehmigt, kommt der Dienstherr auf…Übernimmt ein Förderverein, der nicht dem Land gehört, die Kosten und besteht die Möglichkeit, dass durch diese Übernahme andere, in der Satzung festgehaltene, Zwecke als nachrangig behandelt werden…dann ist das Vorteilsnahme. Vor allem dann wenn die Einzelfälle in denen das passiert nicht explizit durch den Dienstherren schriftlich genehmigt sind.

    Du meinst, die Tätigkeit eines Fördervereins sei nicht rechtens?

    Ich meine die Bezahlung eines dienstgeschäftes (Klassenfahrt), für deren Genehmigung und Vergütung der Arbeitgeber verantwortlich ist…..privat von einem Förderverein bezahlen zu lassen.

    Das mag sein, aber vielleicht ist nicht jede*r so taff wie du.
    Wenn auf einer Gesamtlehrerkonferenz (Beispiel, real) im TOP Fahrtkosten Kursfahrten eine Kollegin sich meldet und sagt, dass sie mitbekommen hat, dass einige sich nicht an der "Absprache" (guter Witz) gehalten haben, auf die Kostenpauschale zu verzichten, und sie es unsolidarisch finde, dann ist es sozialer Druck.
    Wenn man dazu nimmt, dass besagter Antrag mehrmals mit der Bitte, zu verzichten, ins Fach der Kolleg*innen zurück kam, dann wochenlang nicht weitergeleitet wurde UND ein "wichtiges Gespräch" mit der SL stattfinden sollte, dann ist es nicht nur illegal und unverschämt, sondern kann nur geschehen, weil fast das komplette Kollegium mitmacht und also den Druck erhöht (denn in Einzelgesprächen sagen das auch fast Alle: Ich will keinen Stress, ich will nicht der/diejenige sein, der/die ausschert...)

    Das hat nichts mit taff zu tun sondern mit professionellem Handeln.

    Ich hab auch einige Kollegen die meinen sie fahren auf Klassenfahrt und verzichten auf die Kosten Pauschale weil früher deren Schulleitungen drum gebeten haben. Ist nur nicht rechtens und man hat sogar dann Anspruch auf die Zahlung wenn man den Verzicht angekreuzt hat und die schuldhaft genehmigt wurde. Genehmigung heißt nämlich Anspruch auf die volle Kostenerstattung da mit dem schulfahrtenbudget abgedeckt.

    Wer also fährt und auf sein Geld verzichtet ist selber schuld. Vor allem dann wenn er in Brandenburg keinen Antrag auf Reisekosten (und damit verbunden den Dienstreiseantrag) stellt. Ohne den zu fahren bedeutet nicht versichert sein…und das kann richtig böse enden.

    Ganz ehrlich:

    Wenn Kollege X meint seinen Raum mit Weihnachtsdekoration zu zu müllen, soll er es tun. Wer mir da Druck machen will das ich das in meinem Raum dann auch mache, der beißt sich halt an mir die Zähne aus. Ist mir nämlich schnurz.

    Wenn Kollegin Y immer Kahoot spielt oder Methode 1 richtig toll und oft verwendet, interessiert mich das auch herzlich wenig wenn die Schüler mir die Ohren volljaulen weil ich das nicht mache.

    Wenn Kollege Z den neusten fancy scheiss für die Klasse besorgt hat oder aber die Arbeiten innerhalb von zwei Tagen zurück gibt…juckt mich das ebenfalls herzlich wenig.


    Druck entsteht nur dann, wenn ich mich drücken lasse….ich fahr meinen Stiefel und bei dem bleib ich auch. Das wissen die Schüler und Kollegen die mich kennen auch und sie müssen damit klar kommen. Wer damit ein Problem hat, muss das Problem bei sich suchen.

    Und was ich im Unterricht an Fancy shit mache muss auch niemand nachmachen. Wer da Bock drauf hat kann’s gerne aber es ist doch keine Pflicht oder Druck nur weil wer anders das noch nicht macht.

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