Das kann man schon machen - muss im Umkehrschluss dann aber mit einer erneuten Durchführung rechnen. Und wenn die Konferenzleitung nachtragend ist, dann wird die Chose erneut an einem Samstag durchgeführt. Respice finem und so...
Wenn dort was beschlossen wurde, muss das Teil nochmal durchgeführt werden. Andernfalls, sollte es zB Notengebung/prüfungsrelevante Sachen sein, hab ich spätestens ab dem Punkt wo ein Schüler gegen vorgeht ein Problem. Sowas würde ich als Schulleitung sofort einsacken und mit der entsprechenden Person ein Gespräch über die korrekte Durchführung von rechtlich sicheren Konferenzen führen.