Beiträge von Moebius

    Ja, so ist es immer: die meisten Ideen dafür, was man doch mal boykottieren könnte, kommen von Leuten, die sich für das dann zu boykottierende eh nicht interessieren.

    (Ich kann Fußball wohl auch boykottieren, ist aber halt Gratismut.)

    Im Grunde sind da Leute in der Pflicht, sich des Problems anzunehmen , die schon lange an dieser Schule tätig sind. Ich bin es nicht.

    Auch nach 20 Jahren im Kollegium ist man nicht plötzlich in der Position, die Dienstaufsicht über die Schulleitung zu führen.
    Das ist die Aufgabe der übergeordneten Behörde. Letztlich muss man hier für sich die Entscheidung treffen, ob man die einschalten möchte, mit den Problemen, die das in der zukünftigen Zusammenarbeit mit der Schulleitung mit sich bringen wird.

    Inwiefern letzteres das Streikrecht aushöhlen soll, erschließt sich mir aber nur bedingt.

    Angenommen, es wird 3 Wochen gestreikt, dann hätten alle Streikenden anschließend 80 Minusstunden, die sie danach nacharbeiten müssten. Den Gewerkschaftsmitgliedern würde dann auch ihr Streikgeld nichts nützen, wäre das zulässig, würde kaum noch einer streiken wollen, Gewerkschaftsmitglied oder nicht.

    Eine Faustregel geht von 1/20 des Monatslohns aus. Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

    Ich glaube nicht, dass letzteres rechtlich möglich wäre, das wäre ein Aushöhlen des Streikrechtes.

    Wieso besteht eigentlich 90% deiner Aktivität in diesem Forum darin, dich an den Aufgaben, den Rechten und dem Auftreten von Alltagshelfern und pädagogischen Mitarbeitern abzuarbeiten?

    Unsere Schulleitung meinte,dass es als Arbeitszeit gilt,dass sie an Lehrerkonferenzen teilnehmen,aber nicht stimmen berechtigt sind.

    Dann hat die Schulleitung, die die Konferenzen leitet und für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist, damit eine Entscheidung getroffen, die in ihren Aufgabenbereich fällt. Ist doch schön, dass sich das Thema damit für dich erledigt hat.

    Man kann ja mal aus Interesse eine Frage zu einem Thema stellen, bei dem man selber gar nichts zu entscheiden hat, aber bei dir wirkt es doch langsam etwas obsessiv.

    Notizen, die ohne dass klar war, dass es sich um ein bewertungsrelevantes Protokoll gehandelt hat, nebenbei angefertigt wurden, gehören für mich nicht in die Hand eines Schülers. Sie sind aber so auch keine Bewertungsgrundlage, sondern nur eine Gedächtnisstütze für die anschließende Besprechung.

    Bei jeder mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich anschließend die Note ergibt und bei dem auch dem Protokollanten vorher klar ist, dass dies Protokoll auch eingesehen werden kann. Mit der entsprechenden Sorgfalt hat er das Protokoll zu führen.

    Der Pöbel muss ja nicht alles verstehen, darum hat der Klerikus damals Latein gesprochen.

    Tschuldigung, ich meine natürlich:

    Das vulgäre Plebejertum muss keineswegs jede Semantik vollständig apprehendieren; aus diesem Grund artikulierte der Klerikus seinerzeit seine Liturgie bevorzugt in lateinischer Diktion.

    Oder diejenigen, die Schwierigkeiten haben, beenden das Studium nach dem Bachelor.

    Nach meiner Wahrnehmung ist die Grundidee, den Bachelor als kleinen Berufsabschluss zu etablieren, in den meisten Bereichen kaum aufgegangen. Zumindest in den Mint-Fächern sind reine Bachelor Absolventen wenig gefragt.

    Soweit ich weiß, gab es sogar Gerichtsprozesse zu dem Thema, wo Leute gegen eine Zulassungsbeschränkung zum Master geklagt haben, mit der Begründung, dass der reine Bachelor faktisch nicht als abgeschlossene Berufsausbildung anerkannt wird (ich weiß aber nicht, wie die ausgegangen sind).

    Verrätst du auch die Quelle dazu? oder muss ich zum Beispiel 114 Seiten der Publikationsliste des WR mit dem Suchwort "Abschlüsse" durchgehen?

    https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2627-12.pdf

    Ab Seite 52 stehen die Noten. (Medizin habe ich mit Kunst verwechselt, Medizin hat 40% sehr gut)

    Ist gut 10 Jahre alt, im Umfang gibt es aber sonst nichts annähernd vergleichbares.
    In erster Linie zeigt die Auswertung aber, dass durch die Umstellung auf Bachelor/Master die Inflation guter Noten zugenommen hat, auch in den Fachbereichen, die vorher damit deutlich sparsamer waren (zB Mathe). 90% der Noten im Master sind gut oder sehr gut.

    Wir reden hier von einem Einstellungstermin in ungefähr sechs Jahren. Niemand weiß wirklich, welche Fächer dann gefragt ist.

    Die genannten Fächer sind seit 25 Jahren eher im Überschuss und die Pensionierungswelle flacht in vielen Bundesländern ab. Wenn kein mysteriöses Virus auftritt, das aus irgendeinem Grund nur Erdkundelehrer befällt, wird es auch zukünftig mehr als genug von denen geben.

    hm.. bitte..
    Hast du bitte Belege für die Aussagen?

    Im Bereich der Sprachwissenschaften schließen ca. 50% im Master mit sehr gut ab, etwa genau so viel, wie in Mathematik und etwas weniger als in Medizin (ca. 60%). In Mathe landen aber sehr viel weniger im Master und in Medizin sitzen fast nur Leute, die ein 1er-Abi gemacht haben. (Es gibt eine 900-Seitige Analyse des Wissenschaftsrates zu dem Thema.)

    Deutsch, Geographie und WiPo sind alles Katastrophenfächer, was den zukünftigen Lehrkräftebedarf angeht, von daher wäre Kunst schon die deutlich bessere Alternative. Allerdings muss man dafür in der Regeln eine Aufnahmeprüfung bestehen.

    Die rote Warnlampe geht bei mir persönlich auch an, wenn jemand schon in Deutsch "gar nicht durchblickt", denn eigentlich ist das ein Fach, in dem an den meisten Universitäten kaum jemand abbricht und praktisch jeder mit sehr gut abschließt, da würde ich als allererstes mal selbstkritisch hinterfragen, was die Ursachen der Probleme sind.

    Auf jeden Fall liegt die dienstfreie Zeit immer am Ende des Bewilligungszeitraums, auf keinen Fall wirst du also im August dieses Jahres raus sein, wenn du das ernsthaft meinst.

    Ich kann das selbst, also meine bisher zu erwartende Pension, beim lbv online unter dem Punkt Service ausrechnen, aber vllt. geht das bei den "Jungen" noch gar nicht... :D

    Für Niedersachsen gibt es auch einen Rechner, der funktioniert aber leidlich und so als Laie weiß ich gar nicht genau, was ich als Anrechnungszeiten etc. eingeben muss.

    Die Verbände bieten vieles als Service für ihre Mitglieder an, rechtlich relevant ist aber nur die Auskunft desjenigen, der dafür auch zuständig ist und der hinterher auch zahlt. Man ist grundsätzlich berechtigt in so einer Situation eine Auskunft von der Bezügestelle zu kriegen, auch wenn man manchmal hartnäckig sein muss, weil die das nicht gerne machen.

    Dafür sind die Verbände nicht zuständig, aber die Versorgungsstelle macht das, wenn die Gefahr einer DDU ernsthaft gegeben ist. In vielen Fällen genügt es aber schon, wenn man einfach die Mindestversorgung googlet.

    und das Argument gilt dann nicht für die Kassiererstelle bei ALDI?

    Nein, gilt es nicht. Es ist doch nicht wirklich schwer nachvollziehbar, dass es einen merkwürdigen Eindruck macht, wenn jemand als Lehrkraft durch die Arbeitsbedingungen in der Schule DDU ist, gleichzeitig aber wieder an anderer Stelle in Schule arbeiten möchte. Hier wäre dann eher die Prüfung einer anderweitigen Verwendung der naheliegende Weg, etwa durch einen dauerhaften Einsatz im Bereich der Inklusion.

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