So oder so würde die NRW-Regelung aber die Veröffentlichung eben nicht legitimieren. Rechtsextreme Inhalte dürfen natürlich verboten werden.
Wenn man meint, dass irgendetwas verboten werden darf, sollte die Regelung genau das beinhalten und es nicht der individuellen Entscheidung der Handelnden vor Ort überlassen.
Natürlich würde ich persönlich das Verteilen von rechts-, links- oder religiös-extremen Inhalten unterbinden, ich bin mir auch sicher da im Zweifelsfall die Rückendeckung der Schulleitung zu haben. Nur wäre die NRW-Regelung in diesem Fall eine Steilvorlage für die Betroffenen "Zensur" zu rufen und ihren persönlichen Opfermythos zu pflegen, den ja gerade das AfD-Biotop gerne kultiviert.