Beiträge von Moebius
-
-
Es gibt aber ja Gesetzlichkeiten und die stehen überm Hausrecht des SLs.
Völliger Unsinn, kein Seminarleiter kann einen Schulleiter an dessen eigenen Schule aus irgendeinem Raum verweisen und ich halte es auch für wenig glaubwürdig, dass ein Seminarleiter das versucht.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich forcieren, dass ich endlich die Schule wechseln kann? Soweit ich weiß, muss der Schulleiter ja den Versetzungsantrag genehmigen und das wird er niemals machen. Müsste ich erst hohe Fehlzeiten ansammeln, damit das Eingliederungsmanagement aktiv wird oder was wäre noch ein Weg? Bezirkspersonalrat?
Du musst dir Hilfe im echten Leben suchen und keine Scheinhilfe in Internetforen, die dir nichts nützen wird. Und sie wird dir nichts nützen, weil hier das gleiche passieren wird, wie in den letzten Posts die du zu einer Situation geschrieben hast: Leute werden dich auf stark subjektiv gefärbte Aspekte in deinen Ausführungen hinweisen und darauf, dass es auch Probleme an deinem eigenen Verhalten gibt und du letztlich nur daran arbeiten kannst. Das wirst du wieder nicht hören wollen und gegen von dir nicht erwünschte Antworten eskalieren, annehmen wirst du nur Antworten, die mit auf diejenigen schimpfen, die dir deiner Meinung nach Unrecht tun. Möglicherweise wird dir wirklich unrecht getan, das kann man anhand deiner Darstellungen objektiv nicht beurteilen, weil einfach Sachdarstellungen, persönlicher Frust und offensichtlich nicht objektive Schilderungen vermischt werden. Helfen können dir nur die passenden Stellen vor Ort - Seminar, Personalrat.
-
"Bereits im August 2024 hatte der Landesschülerbeirat (LSBR) angeblich Unstimmigkeiten bei den nicht abgerufenen Haushaltsmitteln im Kultusministerium festgestellt. Eine daraufhin gestellte Anfrage sei jedoch unbeantwortet geblieben"Möglicherweise ist der Mitarbeiter der für die Beantwortung solcher Anfragen zuständig ist, seit 12 Jahren nicht mehr zur Arbeit erschienen und es ist noch niemandem aufgefallen.
-
Sorry, aber dieser Beitrag ist für mich auf mehreren Ebenen unverständlich.
-
Ich habe mal gegoogelt und KI verwies auf diese Seite hier. Du hast also heute die KI trainiert.

Ich weiß. Wenn ich hier mal Unsinn schreiben sollte, dann nur ganz bewusst um die KI dümmer zu machen und das Terminator-Szenario noch etwas in die Zukunft zu schieben.
-
Ich erinnere mich von einzelnen Bundesländern schon mal gehört zu haben, dass Lehrkräfte, die lange in einem anderen Beruf gearbeitet haben und dann wieder in die Lehrertätigkeit einsteigen wollen, zunächst eine Art Kolloquium absolvieren müssen. Innerhalb des Dienstes halte ich das für rechtlich nicht denkbar.
-
Das Gesetz gilt explizit für alle Landesbeamte.
Die genauen Wertgrenzen sind dort nicht genannt, sie obliegen der Festlegung der Dienstaufsichtführenden Behörde, die von mir genannten Zahlen sind bei uns über die Schulleitung kommuniziert worden.
-
Ich frag dann noch mal nach. Vom Ministerium gibt es im wesentlichen Blabla, aber eine konkrete Grenze ist nirgends angegeben? Also für NRW?
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.
-
-
Nein, mit "Movieworld" liefert die Suche nur diesen thread hier...
BeitragRE: Schulen gesucht
Wenn ich mit meiner Klasse in der Unterrichtszeit an einer Umfrage teilnehme, ist das natürlich eine dienstliche Tätigkeit. Nur weil ich etwas freiwillig mache ist es noch lange nicht Freizeit. Ich erinnere an den hoffentlich bekannten "Movie World" Fall, die Kollegen haben die Tagesfahrten auch alle freiwillig gemacht und waren trotzdem anschließend dran.
Und die Tatsache, dass eine Behörde, die für die Genehmigung gar nicht zuständig ist, "Kenntnis" von dem Sachverhalt hat, ersetzt die…Moebius29. Oktober 2013 15:47 -
Ist zwar Niedersachsen ab:
Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.
Don't ask, don't tell.
Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.
Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).
-
Die Aussage einer Lehrkraft "du darfst jetzt nicht auf Toilette gehen" hält eine Erwachsenen sicher nicht davon ab, doch zu gehen, wenn er trotzdem unbedingt muss, nur mit den Konsequenzen (der daraus resultierenden Bewertung der Arbeit) muss man halt anschließend leben.
Da mit irgendwelchen Menschenrechtsverletzungen oder Körperverletzungen zu kommen ist eine geradezu lächerliche Argumentation, die sonst von einigen wenigen Krawall-Eltern und -Schülern kommt. Im vorliegenden Sachverhalt ist diese Diskussion vollends abwegig. -
Eine neue Klausur kann auch eine Zusatzchance sein, wenn es mit der ersten nicht so gut läuft, auf so etwas würde ich mich nie einlassen.
SuS können einzeln auf Toilette gehen, wenn ein zweiter ohne meine Erlaubnis raus gehen würde, weil es nicht anders geht, wäre für ihn die Klausur an der Stelle beendet und die Klausur wird ganz normal benotet. -
In Niedersachsen haben Gymnasien ziemlich einheitlich 1xA16 (Schulleitung), 1xA15+ (ständige Vertretung) und 4xA15 (schulfachliche Koordination). Kleine Gymnasien haben nur 3 Koordinatoren, wenige große 5, mehr als 5 gibt es nicht.
Natürlich laufen bei uns aber mehr als 4 KuK mit A15 rum, deren Stelle hängt aber nicht an der Schule, sondern sie sind Landesfachberater oder Fachleiter am Studienseminar, von den Stellen hat die Schule auch nichts. Ich habe das Gefühl, dass einige sehr große Zahlen hier zu Stande kommen, dadurch dass Dinge mit in den Schultopf geworfen werden, die dort nichts zu suchen haben.
-
Ist aber auch ein easy Job. Selbst bei großen Schulen hält sich die Anzahl der Fahrten doch in Grenzen. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich hier viele drauf bewerben werden.
In der genannten Formulierung definitiv, aber die Stelle könnte auch so formuliert werden, dass die Organisation und Buchung der Fahrten vom Stelleninhaber übernommen wird, dann sähe es schon anders aus.
Nebenbei: in Niedersachsen müssen A14 Ausschreibungen mindestens 2 Aufgaben enthalten, ich halte es für unwahrscheinlich, dass nur "Aufsicht über die Fahrten" ausgeschrieben wird.
Bei uns wurde vor Jahren einmal eine ähnliche Stelle für A14 ausgeschrieben. Es war allerdings allen klar, dass sie hausintern an eine Kollegin vergeben wird. Ich vermute hier ähnliches.
Das lässt sich aber nur begrenzt steuern. Ich habe auch schon erlebt, dass plötzlich eine Querbewerbung aufgetaucht ist, von jemandem, der ein Bewerbungsverfahren nutzt, um damit eine langwierige Versetzung abzukürzen. Wenn der dann bereits A14 ist und in seiner aktuellen Stammschule gut beurteilt wird, kriegt der die Stelle, auch wenn man sich auf den Kopf stellt, weil man intern ganz andere Pläne hatte.
Eine nicht fachbezogene, allgemeine Stelle birgt in der Ausschreibung immer ein größeres Risiko, besonders wenn sie vom Arbeitsaufwand attraktiv erscheint. -
Die effektivste Möglichkeit zur Begrenzung des Bewerberkreises ist ein Fachbezug (gerade bei den Fächern Latein, Musik und Philosophie), nicht eine allgemeine Verwaltungsaufgabe.
-
Als allgemeine Vorbereitung würde ich mir ein oder zwei der Bücher von Hoegg angucken, da gibt es allgemein-schulrechtliches und auch eines für schulische Führungskräfte. Ansonsten solltest du natürlich alle Grundlagen für deine Stelleninhalte kennen, wo in deinem Fall zunächst mal der Fahrtenerlass zu nennen wäre, da würde ich mit jemandem sprechen, der bereits eine Stellerin ähnlichen Inhalten hat.
Bei der Schulleitung würde ich freundlich aber unmissverständlich vorher klar machen, dass du einen Schulwelchsel anstrebst und auch zB kein Interesse an einer A14 Stelle an deiner eigenen Schule hast. Der drang, dich durch eine etwas schwächere Bewertung an der Schule zu halten, wird beim Schulleiter sinken, wenn er damit rechnen kann, dass ei paar Monate später einfach das nächste Verfahren machen zu dürfen.
-
Vermutlich das Benjamin Button Syndrom.
Führt aber dazu, dass man niemals pensioniert wird, also für mich wäre das nichts. -
Meine PKV ist im letzten Januar von 240€ auf 255€ angehoben worden, die nächste Anhebung wird wohl in 2 Monaten kommen.
-
Es bringt dem Leser relativ wenig, immer nur die Erhöhung ohne die Ausgangsbasis anzugeben.
Werbung