Beiträge von Moebius

    So oder so würde die NRW-Regelung aber die Veröffentlichung eben nicht legitimieren. Rechtsextreme Inhalte dürfen natürlich verboten werden.

    Wenn man meint, dass irgendetwas verboten werden darf, sollte die Regelung genau das beinhalten und es nicht der individuellen Entscheidung der Handelnden vor Ort überlassen.

    Natürlich würde ich persönlich das Verteilen von rechts-, links- oder religiös-extremen Inhalten unterbinden, ich bin mir auch sicher da im Zweifelsfall die Rückendeckung der Schulleitung zu haben. Nur wäre die NRW-Regelung in diesem Fall eine Steilvorlage für die Betroffenen "Zensur" zu rufen und ihren persönlichen Opfermythos zu pflegen, den ja gerade das AfD-Biotop gerne kultiviert.

    Ich sage mal so: Bis zuletzt wäre das sicher zu unterbinden gewesen, weil die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, bis sie sich nun unter neuem Namen neu gegründet hat. Demokratische Veröffentlichungen sollte man nicht mit rechtsextremen Veröffentlichungen gleichstellen.

    In dem Problemfall siehst du nur garnicht, aus welcher Ecke das kommt, weil einfach SuS der Schule eine Schülerzeitung verteilen. Und eine inhaltliche Kontrolle soll ja explizit nicht stattfinden.

    Demokratieerziehung hin oder her, aber ich glaube nicht, dass man SuS einen Gefallen damit tut, wenn man Schülerzeitungen und besonders Abizeitungen alleine in ihre Verantwortung gibt. Ich habe schon eine Reihe von Fällen miterlebt, bei denen gedankenlos verfasste Artikel oder dort veröffentlichte Lehrercharkterisierungen zu Eskalationen geführt haben, bis hin zu "Die Abiturfeier entfällt, ihr bekommt die Zeugnisse per Post" und da kommen immer auch unbeteiligte ins Kreuzfeuer.

    Die Befürworter sollten sich darüber klar sein, dass die NRW-Regelung auch vollkommen legitimieren würde, wenn eine Gruppe von SuS einer Schule zur AfD-Jugend gehört und beschließt, an ihrer Schule eine Schülerzeitung nach ihren Vorstellungen zu veröffentlichen. Das muss man dann auch ertragen.

    Ganz davon abgesehen, halte ich die Regel auch für weltfremd. Überall da, wo es sonst einen Hausherrn gibt, kann dieser auch das Hausrecht ausüben. Keine Firma muss dulden, dass Kunden oder Mitarbeiter auf ihrem Firmengelände irgendetwas verteilen oder verkaufen.

    Ich würde auch darauf achten, ob die Versicherung auch zuverlässig zahlt. Ich habe bei (*eine hier deutlich günstigere genannte PKV*) Autoversicherung z. B. sehr negative Erfahrung, mich weiter informiert und dann von einem Makler gehört, günstige Preise haben ihren Grund.

    In Deutschland ist es sehr genau gesetzlich geregelt, was die Versicherung zu zahlen hat, besonders im Bereich Gesundheit.
    Geredet wird viel, in Einzelfällen kann es mit jeder Versicherung auch mal zu Problemen kommen, aber was dir Makler empfehlen und erzählen hat ausschließlich mit der gezahlten Provision zu tun.
    (Gerade die HUK ist hier das Paradebeispiel - fast alle Makler raten mit unterschiedlichsten Gründen von ihr ab, gleichzeitig belegt sie bei Test von Finanztest fast immer die Spitzenplätze. Auflösung: Die HUK arbeitet ausschließlich mit Direktvertrieb und zahlt keine Vermittlungsprovisionen an private Versicherungsverkäufer.)

    Einfach Interesse. Und ja, ich denke schon darüber nach, mich privat zu versichern, aber ich finde die ständigen Sprünge in den letzten Jahren sehr beunruhigend. Deshalb traue ich mich dann immer irgendwie doch nicht, z.B. falls ich mal nicht mehr Vollzeit arbeiten kann oder will.

    Und da wollte ich mal hören, ob es wirklich so schlimm ist, wie ich es wahrnehme.

    NRW hat soweit ich weiß keine pauschale Beihilfe, da macht es doch überhaupt keinen Sinn, gesetzlich versichert zu sein?

    Ich habe eine Erhöhung von gut 10% bekommen und liege jetzt bei etwa 300€, allerdings mit Mitte 40. 462€ mit 33 Jahren sind definitiv zu teuer, da würde ich mir wirklich mal Angebote für einen Wechsel durchrechnen lassen.
    Der Rechner der HUK würde mir für diesen Fall zB einen Monatsbeitrag von 330€ bei einer Neuversicherung ausspucken.

    Ich denke, das ergibt sich aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation.

    Amtsangemessene Alimentation hat nichts mit Inflationsausgleich zu tun, auch Beamten ist es grundsätzlich zumutbar, dass ihre Kaukraft auch mal in einzelnen Jahres sinkt.
    Die amtsangemessene Alimentation bezieht sich auf notwendige Abstände zu Bürgergeldempfängern und zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bei Beamten. Dass wir bei der Beamtenbesoldung am unteren Ende des rechtlich möglichen, teilweise darunter, liegen, hat seine Ursache in der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Empfänger von Sozialleistungen bei der Umstellung von Harz 4 auf Bürgergeld, wodurch in bestimmten Konstellationen die 15% Abstand zwischen Leistungsempfängern und der untersten Besoldungsstufe bei Beamten unterschritten wurden.

    100 KuK am Gymnasium entsprechen idR 75-80 Vollzeitlehrerstellen, meinen letzten Daten sind ein paar Jahre alt, damals gab es für gut 100 Lehrersollstunden eine A14 Stelle, also für etwa 4,5 Vollzeitlehrer. Eine A15 Stelle kommt am Gymnasium auf knapp 20 Vollzeitlehrer also so grob 400 Lehrersollstunden, dafür müsste eine Grundschule 5-zügig sein. Dass A15 an Grundschulen problematisch ist, hat auch laufbahnrechliche Gründe.

    Mir geht es im Kern nur um eins: die hier oft wiederholte Meinung "Am Gymnasium kriegt jeder A14 und an Grundschulen ist das kaum möglich" ist auf Basis objektiver Zahlen zumindest für Niedersachsen falsch. Die Stellenkegel an den Schulformen unterscheiden sich für die beiden Besoldungsstufen nicht massiv. Faktisch ist es für Grundschullehrkräfte sogar wesentlich einfacher auf A14 zu kommen, weil viele Stellen unbesetzt sind und man ganz leicht der einzige Bewerber für eine Stelle sein kann. Es will halt nur keiner machen. Eine Erklärung dafür wäre, dass die Stellen unattraktiv sind, eine andere, dass viele Grundschullehrkräfte überhaupt keine Mehrverantwortung tragen wollen.

    Mit 20 KuK an einer GS gibt's bei euch eine A15 und drei A14? Kann ich mir kaum vorstellen.

    1. Ich schrieb ausdrücklich von A14, darum geht es schließlich auch in diesem Thread

    2. Kleine Grundschulen (einzügig, bis 80 SuS) haben in der Regel 3-4 Vollzeitlehrerstellen, davon 1x A14, sie stehen im Stellenkegel A13/14 also etwas besser da als Gymnasien, mittlere Grundschulen haben 1x A14, große Grundschulen 1x A14 und 1x A14+Z, je nach genauer Zahl der Vollzeitlehrerstellen ist das ähnlich oder etwas schlechter als an Gymnasien.

    3. Der Vergleich mit der reinen Anzahl an KuK ist nicht zielführend, weil sich der Stellenkegel nicht an dieser Anzahl bemisst, sondern an der Lehrersollstundenzahl, natürlich erhalten Schulen nicht dadurch mehr A14-Stellen, dass mehr KuK in Teilzeit arbeiten (was an Grundschulen der Fall ist).

    An Gesamtschulen und Gymnasien ist der Stellenkegel meines Wissens nach praktisch identisch.

    Dieter Bohlen stand mal vor Gericht, weil er einen Polizisten geduzt hat. Grundsätzlich kann unerwünschtes Duzen als Beleidigung gewertet werden, ich persönlich empfinde es zumindest als übergriffig, wenn ich ungefragt geduzt werde in Kontexten, in denen ich das nicht möchte. (Und dazu gehören zB verschiedene Geschäfte und Läden, in denen das ungefragte Duzen bewusst eingesetzt wird, um den Kunden eine vertrauliche Atmosphäre vorzugaukeln, in der sie eher bereit sind, Geld aus zu geben oder mehr Trinkgeld zu geben.)

    Wenn Erwachsene gesiezt werden wollen, haben sie ein Recht darauf, das ist auch keine Abstimmungsfrage. Das würde ich einfach machen ohne irgendwie die anderen Mitschüler da rein zu ziehen.

    Wer als Lehrkraft in so einer Situation gegen den Willen des Schülers weiter duzt, darf sich nicht beschweren, wenn der Schüler auf "Rechnest du das bitte an der Tafel vor" antwortet mit, "Für dich gerne, Gerd."

    Ein durchschnittliches Gymnasium in Niedersachsen hat ca. 100 KuK, 15 A14 Stellen und 5 A15 Stellen. Da kann man sich ausrechnen, wie die Leute in Pension gehen. Früher war es mal so, dass das Dienstalter bei A14 eine Rolle gespielt hat und viele Schulleiter dafür gesorgt haben, dass einigermaßen fähige KuK noch früh genug für die Pensionsanrechung auf A14 gekommen sind. Die Zeiten sind aber längst vorbei, heute ist eher das Gegenteil der Fall: wer bei 45 nicht A14 ist, wird es auch meist nicht mehr, weil meist nur die Jungen bereit sind, bei Zusatzaufgaben stark in Vorleistung zu gehen und ohne dass wird es heute mit A14 oft schwierig. Bei uns gehen ca. 2/3 der Pensionäre mit A13.

    Im Übrigen ist der Stellenkegel für A14 an Grundschulen kaum anders als an Gymnasien, nur dass die Schulen halt viel kleiner sind.

    Eure ganzen Beiträge zu dem Thema SL soll Unterrichten sind doch ein wenig albern. In der Regel dürfte eine SL mehr als ein Jahrzehnt Unterrichtserfahrung haben bevor sie ihr Amt antritt.

    Ich will jetzt nicht in Details abschweifen, aber das war hier lange Zeit keineswegs üblich, da der Weg zur Schulleitung hier über einen schnellen Wechsel in die Behörde und anschließende direkte Versetzung in ein A15-Amt geführt hat. Ich kenne eine ganze Reihe von Fällen, bei denen Schulleitungen gerade mal 2-4 Jahre Erfahrung in einem Amt unterhalb A15 hatten und die niemals Klassenlehrer waren und nie eine Klassenfahrt begleitet haben.

    Als wenn eine SL nur wüsste wie unterrichtliche Realität aussieht, wenn sie weiter unterrichtet.

    Es hilft definitiv dabei, mit den Füßen auf dem Boden zu bleiben.

    Was habe ich denn als Lehrkraft davon, wenn die Schulleitung tollen Unterricht macht?

    Du hast etwas davon, wenn die Schulleitung weiß, wie die unterrichtliche Realität aussieht und wie Schüler sich im echten Leben verhalten. Optimalerweise hat die Schulleitung dann nämlich auch eine Vorstellung davon, welche Ideen aus Schulentwicklung und für die Gestaltung der zukünftigen Schule mit der Realität vereinbar sind und welche Ideen auf realitätsfernen Wunschvorstellungen basieren.

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