Ich kenne es in Baden-Württemberg so, dass die SL es genehmigen muss, sonst darf sie nicht auf dem Schulgelände verkauft werden. Diese Regel lernte ich im Referendariat kennen und ich habe einmal erlebt, dass eine Schülerzeitung vor dem Schultor verkauft werden musste.
Pressefreiheit ja und wer klagt und zahlt?