Lehrerzimmer - neu im Kino

  • Ich kenne es in Baden-Württemberg so, dass die SL es genehmigen muss, sonst darf sie nicht auf dem Schulgelände verkauft werden. Diese Regel lernte ich im Referendariat kennen und ich habe einmal erlebt, dass eine Schülerzeitung vor dem Schultor verkauft werden musste.

    Pressefreiheit ja und wer klagt und zahlt?

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  • Es gibt Vereine, die das übernehmen. Zu meiner Schülerzeitungszeit war das hier in Bayern die "Junge Presse Bayern", die Schülerzeitungsredaktionen unterstützt hat, auch finanziell, wenn sie sich gegen Zensur wenden wollten.

    Moebius
    Wenn man Demokratieerziehung und darin die Pressefreiheit ernst nimmt, muss man auch abweichende politische Meinungen aushalten, solange sie nicht volksverhetzend sind. Dafür gibt es eine beratende Lehrkraft, um dann ggfs. ins Gespräch zu gehen. Dass eine Schülerzeitung kritisch ist und dabei ggfs. über das Ziel hinaus schießt, liegt in der Natur der Sache. Das ist ja bei Schülerreden bei der Abifeier ähnlich. Hier gehört es meiner Ansicht nach zu professionellem Handeln, konstruktiv damit umzugehen statt ganze Jahrgänge kollektiv abzustrafen. Gerade bei Abiturienten kann man die Messlatte nochmals etwas höher legen - aber wenn es den Strafbestand der Beleidigung nicht erfüllt, stellt sich die Frage, was man dann bestrafen möchte. Mangelnden Stil? Das Ruinieren der feierlichen Stimmung. Wenn der Strafbestand erfüllt ist, weiß man ja, was der nächste Schritt sein kann.

  • In einer Demokratie sind Meinungs- und Pressefreiheit wichtige Güter und das Spektrum des Sagbaren größer als in anderen politischen Systemen. Insbesondere deckt das auch die Kritik an staatliche Strukturen, wozu auch Schule und deren Vertreter (m/w/d) gehören, ab.

    Ich finde dennoch, das Ganze sollte Grenzen haben und die liegen, wie von WillG angedeutet, vermutlich da, wo es beginnt, zivilrechtlich relevant zu werden. Ich möchte in einer Abizeitung weder eine Seite sehen, auf der ein einzelner Schüler (m/w/d) herausgepickt und mit Bildern und/oder Worten fertiggenacht wird, noch Sprüche in Richtung "Tod allen [Bevölkerungsgruppe nach Wahl]!".

  • Die Befürworter sollten sich darüber klar sein, dass die NRW-Regelung auch vollkommen legitimieren würde, wenn eine Gruppe von SuS einer Schule zur AfD-Jugend gehört und beschließt, an ihrer Schule eine Schülerzeitung nach ihren Vorstellungen zu veröffentlichen. Das muss man dann auch ertragen.

    Ich sage mal so: Bis zuletzt wäre das sicher zu unterbinden gewesen, weil die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, bis sie sich nun unter neuem Namen neu gegründet hat. Demokratische Veröffentlichungen sollte man nicht mit rechtsextremen Veröffentlichungen gleichstellen.

  • Ich sage mal so: Bis zuletzt wäre das sicher zu unterbinden gewesen, weil die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, bis sie sich nun unter neuem Namen neu gegründet hat. Demokratische Veröffentlichungen sollte man nicht mit rechtsextremen Veröffentlichungen gleichstellen.

    In dem Problemfall siehst du nur garnicht, aus welcher Ecke das kommt, weil einfach SuS der Schule eine Schülerzeitung verteilen. Und eine inhaltliche Kontrolle soll ja explizit nicht stattfinden.

  • Was du Kontrolle nennst, wäre doch einfach ein Interesse an den Veröffentlichungen der Schüler*innen, sodass man inhaltlich als Schule sicher mitbekommen würde, was dort so veröffentlicht wird.

    So oder so würde die NRW-Regelung aber die Veröffentlichung eben nicht legitimieren. Rechtsextreme Inhalte dürfen natürlich verboten werden.

  • So oder so würde die NRW-Regelung aber die Veröffentlichung eben nicht legitimieren. Rechtsextreme Inhalte dürfen natürlich verboten werden.

    Wenn man meint, dass irgendetwas verboten werden darf, sollte die Regelung genau das beinhalten und es nicht der individuellen Entscheidung der Handelnden vor Ort überlassen.

    Natürlich würde ich persönlich das Verteilen von rechts-, links- oder religiös-extremen Inhalten unterbinden, ich bin mir auch sicher da im Zweifelsfall die Rückendeckung der Schulleitung zu haben. Nur wäre die NRW-Regelung in diesem Fall eine Steilvorlage für die Betroffenen "Zensur" zu rufen und ihren persönlichen Opfermythos zu pflegen, den ja gerade das AfD-Biotop gerne kultiviert.

  • Rechtsextreme Inhalte sind verboten, das ist selbstverständlich und muss ich in dieser Regelung mMn auch nicht nochmal explizit erwähnt werden. Ich sehe da kein Problem.

    Was Rechtsextremist*innen dann sagen, ist mir gewissermaßen egal. Vorauseilende Gehorsamkeit ist ein Problem im Kampf gegen Rechtsextremismus.

  • Ich habe natürlich keine Ahnung, wie die Regelung in NRW praktisch umgesetzt wird. Es spricht ja zumindest nichts dagegen, wie ich oben beschrieben habe, trotzdem eine Lehrkraft in rein beratender Funktion beizugeben.

    Aber egal ob es solche beratenden Lehrkräfte gibt oder nicht, ist der Punkt doch ein wenig der: Wenn du einen Schüler hast, der AfD Jungendorganisation angehört, kann es dir immer passieren, dass der irgendwelche Flyer etc. verteilt. Da kann man dann auch nicht mehr machen als zu versuchen, den Schaden zu begrenzen - also im Nachgang zu handeln. Ebenso wie bei der Schülerzeitung: Wenn diese deutlich parteipolitische Inhalte egal welcher Couleur veröffentlicht oder im extremeren Fall sogar Hetze betreibt, muss natürlich eingeschritten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden - wie halt bei dem hypothetischen Flyer, den ich oben beschrieben habe. Damit müssen wir umgehen, das ist der Job, auch wenn es dann im Einzelfall unangenehm werden kann.
    Aber direkt genau das Mittel, dass zur Vermittlung von demokratischen Werten wie Presse- und Meinungsfreiheit dienen soll, flächendeckend zu kontrollieren, um eventuelle Einzelfälle auszuschließen, halte ich ein wenig für widersprüchlich und für schlicht unpädagogisch.

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