Beiträge von Moebius

    Der Standpunkt "Bloß die Behörde nicht provozieren, sonst kriege ich an anderer Stelle vielleicht Schwierigkeiten" ist Fantasie, die sich eigentlich jeder aus dem Kopf schlagen müsste, nachdem er ein paar Jahre im realen Staatsdienst gearbeitet hat.

    Entschuldigung, aber die Vorstellung, dass man sich möglichst bescheiden und zurückhaltend gegenüber der Behörde verhalten sollte und dann damit rechnen kann, dass einem das an derer Stelle zum Vorteil angerechnet wird, ist für mich als jemanden, der regelmäßig mit solchen Verfahren zu tun hat, geradezu lachhaft. Das Gegenteil ist der Fall. Die Realität ist, dass man durch "unbequemes" Verhalten keine Nachteile hat, sondern Vorteile.

    Die reflexartigen Aufrufe zur Demut kann ich nicht nachvollziehen, natürlich hat jeder Beschäftigte ohne unangemessene Verzögerung Anspruch auf die ihm zustehende Bezahlung. Dass das zuständige Amt das regelmäßig nicht hin bekommt ist kein Entschuldigung und auch kein Angriff gegen die dort arbeitenden Menschen sondern schuldhaftes Versagen des Arbeitgebers.

    Nur: ich sehe nicht, dass der Rechtsweg dir hier realistisch einen Vorteil bringt, dort sind die Verfahrenszeiten auch nicht so kurz, dass das in wenigen Wochen erledigt ist.

    Wir drehen uns im Kreis.

    Natürlich kann die Firma in einem Mehrfamilienhaus nicht 10 individuelle Termine mit allen Wohnungsinhabern machen, ohne dass das in Mehrkosten resultiert, die nach meinem Verständnis der Verursacher tragen muss, die Gründ für "keine Zeit" sind da für mich auch nicht relevant. Es geht hier nicht um die "Schuldfrage", sondern darum, dass jemand, der dann individuelle Termine benötigt diese auch bezahlt.

    Aber wie gesagt: in Zweifelsfall muss man es halt gerichtlich klären lassen.

    Der Wasserzähler gehört aber nicht americandream und er/sie hat die Party auch nicht bestellt. Warum sollte er/sie zahlen?

    Weil ein Mieter verpflichtet ist, den Zugang zu seiner Wohnung für notwendige Maßnahmen sicher zu stellen.

    Hier wird niemand rechtssicher abschätzen können, was genau die Maßstäbe und Bedingungen dafür sind, aber die Mehrheit der Teilnehmer nimmt offenbar an, dass der TE dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, wenn er zwei angekündigte Termine nicht wahrgenommen hat.

    Mag sein, dass wir damit falsch liegen, wenn der TE das glaubt, muss er den Rechtsweg riskieren, falls die Firma oder der Vermieter auf der Forderung beharrt.

    Hier wird in eine sehr sparsame Sachverhaltsbeschreibung sehr viel rein interpretiert.

    Natürlich hat jeder nüchtern ohne Alkoholgeruch zu seiner Arbeit zu erscheinen und dort die geschuldete Leistung zu erbringen.

    Das schafft auch manch ein funktionaler Alkoholiker.

    Wie man darüber hinaus mit so einem Problem umgeht, hängt stark von der persönlichen Beziehung zum Betroffenen ab, sofern es die überhaupt gibt. Grundsätzlich legitimiert alleine meine subjektive Einschätzung, dass jemand Alkoholiker ist, genau so wenig zu irgendeiner Form der Intervention, wie die Beobachtung, dass eine Kollegin starkes Übergewicht hat.

    Ich denke, der TE hat hier bereits das gehört, was er hören wollte, ich glaube nicht, dass er sich von Ratschlägen, die in eine andere Richtung gehen, noch irgendetwas annehmen wird, egal, wie gut sie begründet sind.

    Es sagt absolut nichts über deine Kompetenzen aus, außer ob du alles einfach stur auswendiglernen kannst oder nicht.

    Es sagt etwas über Belastbarkeit und die Fähigkeit Prioritäten zu setzen aus, das ist für dein späteres Berufsleben wesentlich relevanter als die Tatsache, dass du im Studium super Noten in Fächern hattet, in denen eigentlich nur super Noten verteilt werden.

    Aber danke für deinen Kommentar, der grad eigentlich nichts hilft.

    Hier kann es dir egal sein, aber geh mal davon aus, dass du in deinem späteren Berufsleben auf reichlich Leute treffen wirst, die genau so denken, wie ich und dass du mit einer fetten Hypothek in deine weitere Ausbildung gehst, wenn du nach dem 1. StEx mit einem "gerade so bestanden" weiter machst.

    Wir sind als Schule in einer relativ komfortablen Situation was Bewerber betrifft, mit Deutsch und Geschichte würde bei uns niemand mit einem 1. StEx unter 2,4 zum Vorstellungsgespräch eingeladen, auch wenn das 2. StEx besser war.

    Ganz ehrlich: wenn man mit Sek 1 Lehramt mit Deutsch und Geschichte im 1. StEx in einem Fach durch fällt und in den zweiten "gerade so" besteht, ist entweder etwas gehörig schief gelaufen, das man auch benennen kann, oder man sitzt im falschen Zug.

    Wenn ersteres nicht der Fall ist, würde ich dir empfehlen, deine beruflichen Ziele zu überdenken.

    Du fragst in einem Lehrerforum. Selbst wenn hier jemand genug juristische Fachkenntnis hat, um das rechtssicher ein zu schätzen, wirst du das nicht unterscheiden können von den 20 Antworten die nur so tun und die letztlich nur ihre persönliche Meinung kundtun.

    Meine persönliche Meinung ist, dass du grundsätzlich verpflichtet bist, Zugang zu deiner Wohnung zu gewährleisten, die Firma wird verpflichtet sein, so einen Termin rechtzeitig an zu kündigen. Einen Anspruch auf einen kostenfreien Wunschtermin würde ich eher nicht erwarten, Tatsache ist nun mal, dass durch Einzeltermine Zusatzkosten entstehen, die irgendjemand tragen muss. Die Firma wird nicht umsonst arbeiten, bleiben nur du oder der Vermieter, und selbst wenn der Vermieter erst mal zahlen müsste, könnte er es vermutlich wieder auf deine Nebenkosten umlegen.

    Wenn ich aussteigen würde, würde ich mir oben auf einem einsamen Berg eine Schmiede bauen und teure Küchenmesser schmieden, oder irgendwas in der Richtung, bloß nix mehr mit Schule.

    Finde den Fehler. Wir können nicht auf der einen Seite davon schwätzen, dass mehr Frauen arbeiten gehen sollen, Gleichberechtigung, blabla, und auf der anderen Seite finden, die Eltern kümmern sich zu wenig.

    Ich sehe keine derartige Korrelation zwischen der beruflichen Belastung der Eltern und der häuslichen Förderung der Kinder, eher das Gegenteil.

    Es geht gar nicht um ein Exitmangagement, es geht - und das völlig berechtigter weise - um die Möglichkeit eines Personalmanagements parallel zu der Struktur der Dienstvorgesetzten.

    Ich glaube durchaus, dass alle Beteiligten davon profitieren könnten, wenn es im System Schule professionell Beratungsstruturen geben würde an die sich jemand wenden kann, der sich verändern möchte. Aus welchen Gründen auch immer.

    Und von diesen Fällen gibt es sehr viele. Derzeit ist die Realität, dass man Versetzungsanträge stellt, diese werden oft jahrelang nicht genehmigt, wenn doch hängt es vom guten Willen des Dezernenten ab, ob die neue Lösung besser ist als die alte.

    Im Ergebnis verabschieden sich viele unzufriedene von der möglichen Perspektive einer Veränderung, resignieren und flüchten sich stattdessen in ein Dienstverständnis, das aus Dienst nach Vorschrift von 7:30-13 Uhr und dem innerlichen Zeigen des Mittelfingers bei jedem Verlassen des Schulgebäudes besteht.

    Auch die Polizei darf nicht einfach alle durchsuchen, die im Raum waren, als eine Straftat begangen wurde, eine Durchsuchung ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dazu ist ein konkreter Verdacht gegen die betroffene person notwendig.

    Es ist bitter aber ein klassischer Fall von Lehrgeld.

    Du bist offensichtlich stark verbittert. Das hier ist sicher nicht die richtige Umgebung, um das auf zu arbeiten.

    Lehrkräfte, die aus gleichem Grund ausgeschieden sind, wirst du hier kaum finden, zum einen sind die nicht mehr schreibberechtigt, zum anderen ist es in so einem Fall auch sicher das beste für einen selbst, einen Schlussstrich zu ziehen und sich nicht noch später in Lehrerforen dauerhaft an an den Problemen, die einen einmal an die Belastungsgrenze gebracht haben, ab zu arbeiten.

    Mag sein, dass der Ausstieg für dich der richtige Weg ist, wenn der Leidensdruck so hoch ist (und da spielt tatsächlich dann erst mal keine all zu große Rolle, ob deine Beschreibung richtig ist oder sehr subjektiv und in Wirklichkeit du selber das Problem). Was besseres als den Tod, findest du überall.

    Ansonsten wüsste ich nicht, wie man dir hier sinnvoll helfen sollte, zumal du ja auch weder Fragen hast noch Ratschläge von noch aktiven Lehrkräften möchtest.

    Dieser Thread ist völlig zugefüllt mit selbstmitleidigem Gejammer und polemischem Unsinn.

    Da sich die Moderation daran beteiligt, statt den themenfremden Müll zu löschen, gehe ich mal davon aus, dass sich daran auch nichts mehr ändern wird.

    Es gäbe sicher noch etwas inhaltliches zu sagen zur weiteren Umsetzung des Tarifergebnisses und der Frage, wann, wie und unter welchen Bedingungen die Übertragung auf die Beamten denn nun erfolgt, aber ich habe kein Lust das zu tun, wenn jeder sinnvolle Beitrag direkt unter dem Müll von Twitter-Kommentaren begraben wird.

    Macht eure Scheiße alleine.

    Vergleiche mit Bürgergeld sind eine alberne Diskussion und gehören hier nicht hin.

    Beamtenbezüge sind nicht automatisch an die Inflation gekoppelt, das Alimentationsprinzip orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

    Der Abschluss gliedert sich realistisch in die Abschlüsse der anderen großen Berufsgruppen ein, man muss nicht jubeln, wer ihn aber als große Ungerechtigkeit empfindet, lebt an der Realität vorbei.

    Und es ist wieder mal bezeichnend, wie viel Energie Leute in die Diskussion über den Tarifabschluss investieren, die sonst keine Zeit, geschweige denn Geld darin investieren, irgendetwas zu einem besseren Ergebnis bei zu tragen. Kleiner Tipp für diejenigen, die meinen, das sei nicht rechtens: der Dienstherr verliert immer mal wieder Prozesse, die sich mit den Bezügen beschäftigen. Diese Prozesse werden immer vom dbb oder angeschlossenen Verbänden gewonnen, finanziert werden sie über die Beiträge der Mitglieder.

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