Die Notwendigkeit der Umlage ist in Niedersachsen vor einiger Zeit per Dienstanweisung aus dem Ministerium klar gestellt worden, dies beruhte auf einem Urteil aus NRW, bei dem die Praxis für rechtswidrig erklärt worden ist. Natürlich gilt das auch für den Zoo, so lange man nicht von Außerhalb mit dem Fernglas die Aufsicht führt. Es heißt "Eintritt" und du betrittst den Zoo.
Nichts umlegen muss ich in der Trampolinhalle, da betrete ich die Sprungfläche aber auch nicht, wenn ich das tuen würde, würde ich auch umlegen.
Natürlich bieten viele Anbieter nach wie vor Freiplätze an - viele Lehrkräfte fragen immer noch danach und denen ist egal, ob du deinen Job rechtskonform machst oder nicht, mit den Folgen haben die nichts mehr zu tun.
Ich empfehle die Rechtslage nicht auf eigenes Risiko zu eigenen Gunsten um zu interpretieren. Wenn es wirklich an der Kostenübernahme von 12,50€ durch die Schule scheitert, dann scheitert es eben.