Beiträge von Moebius

    Humane Intelligenz scheint in diesem Fall mit weitem Vorsprung im Vorteil zu sein.

    Eine Sprach-KI ist keine Suchmaschine, sie generiert Texte. Genau das hat sie getan.

    Sprach-KI produziert keine "Wahrheiten", das ist überhaupt nicht ihre Funktion.

    Freie KI-Modelle haben überhaupt keinen Zugang auf das Internet, zB bei Chat-GPT hat das nur die kostenpflichtige Version. Die Texte, die zum Training verwendet werden, werden auch nicht gespeichert, sondern lediglich genutzt, um das nachgebildete neuronale Netzwerk zu trainieren. Die Wiedergabe korrekter Informationen ist bei einer KI also überhaupt nicht intendiert, diese Informationen werden in ihr ja gar nicht gespeichert.

    Das Problem sind weniger die üblichen Nachfrageschwankungen zwischen Latein und Französisch, sondern eher die Tendenz an vielen Schulen, Spanische als weitere zweite Fremdsprache ein zu führen. Bei uns hat sich dadurch der Bedarf an Lateinstunden halbiert, mehrere Latein-Kollegen unterrichten nur noch ihr zweites Fach und es ist absehbar, dass wir den nächsten neuen Latein-Kollegen frühestens in 15 Jahren brauchen können.

    Das würde zu überhaupt keinem anderen Ergebnis führen, als mein Vorschlag, auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot "X darf keinen Frühdienst machen" kann und sollte die Schulleitung ihr dann andere Aufgaben im Rahmen ihrer Funktionsstelle zuweisen.

    Wenn sich das gleiche im persönlichen Gespräch erreichen lässt, ist das die schnellere und unkompliziertere Lösung.

    Wenn du in Elternzeit bist gelten die Regeln zur Rückkehr aus der Elternzeit unberührt von einer parallelen Teilzeit, Rechtsanspruch zur Rückkehr an die Stammschule also nur bei bis zu 1 Jahr, soweit ich weiß. (Vielleicht kann noch jemand aus NRW genaueres sagen.)

    Auch zur Anmeldung der Elternzeit gilt allerdings eine Frist von 7 Wochen. Selbst wenn du den Antrag nächste Woche abgibst, kannst du also bestenfalls wenige Tage vor Weihnachten in Elternzeit gehen, letztlich gewinnst du bei deinem Alternativmodell nur die drei Wochen im Januar, hast dafür aber wesentlich mehr Aufwand und kannst nicht sicher sein, ob das so klappt.

    Meine ernstgemeinter Rat: Änderung der Stundenzahl zum 2. Halbjahr beantragen, in der Zeit dazwischen eine andere Lösung finden und notfalls Krank melden, wenn die Gesamtbelastung für dich nicht mehr machbar ist.

    An dem Problem ändert dann aber auch deine alternative Idee nichts, denn die wird sich auch nicht einfach so kurzfristig umsetzen lassen. Selbst wenn du in kürzerer Frist in 100% Elternzeit gehen kannst, wird die Schule auf keinen Fall in einem so kurzen Zeitraum dann alternativ Geld für eine Vertretungsstelle bekommen und das Verfahren zur Besetzung durchführen können. Auch hier wird ein bestimmtes Verfahren zu durchlaufen sein, das seine Zeit benötigen wird.

    Ein zeitlich befristetes Zurücktreten ist nicht vorgesehen und auch so beamtenrechtlich nicht möglich.

    Man kann dich natürlich von einzelnen Aufgaben entbinden und muss das unter Umständen auch, wenn entsprechende ärztliche Atteste vorliegen, nach denen du die Tätigkeit nicht ausüben kannst, aber du bleibst A14 mit allen grundsätzlichen Rechten und Pflichten.

    Wenn du ein vernünftiges Verhältnis zu deiner Schulleitung hast, erscheint es mir am zielführendsten, das Problem offen an zu sprechen und um eine Umwidmung deiner Funktionsaufgaben zu bitten, den Vertretungsplan also erst mal ab zu geben und dafür andere Dinge aus dem Bereich "Unterstützung der Schulleitung" zu übernehmen, die du möglichst bei freier Zeiteinteilung und von zu Hause aus übernehmen kannst, also so Dinge wie Tag der offenen Tür planen, Konzepte überarbeiten, etc.

    Da kann die Schulleitung jederzeit form- und fristlos machen.

    Ich habe vor ein paar Stunden eine Quelle gepostet, aus der jeder entnehmen kann, dass die Abschlüsse 2021 und 2019 auf Beamte übertragen wurden, 2017 waren die Anpassungen in vielen Bundesländer höher als der Abschluss des TVÖD, in den beiden Runden davor waren sie in vielen schlechter.

    Insgesamt wäre es sicher ziemlich absurd zu sagen, dass es den Angestellten im öD besser geht als den Beamten.

    Moebius

    Nein. In BW ist es gar nicht so lange her dass es zeitversetzt übertragen wurde.

    https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…eamten-im-land/

    Das war 2015, seitdem hat sich die Lage sehr deutlich verändert.

    Auf der bekannten Webseite wird angegeben, ob die Übertragung wirkungsgleich erfolgt ist (Farbsplalte links), nur zur Verdeutlichung empfehle ich mal 2021 (15 BuLä gleich, 1 besser) und 2013 (1 BuLä gleich, 15 schlechter) zu vergleichen:

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2013/

    Im Grundsatz ist den AGs schon klar, dass es keine weitere Luft gibt, um die Attraktivität von Beschäftigungsverhältnissen im öD weiter zu verschlechtern.

    Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Aber in Absprache mit der Schulleitung sollte eine entsprechende Einigung möglich sein.

    Das hängt immer von den Schulleitungen und den genaueren Umständen ab.

    Oft genug stellt sich bei genauerem Nachfragen raus, dass es die Kolleginnen und Kollegen sind, die unbedingt 7 Tage fahren wollen, weil es sich sonst "nicht lohnt" und man ja so viel Programm habe. Die Schulleitung nickt das dann ab aber sagt - auch nicht zu unrecht - dass das selbst gewählt ist und es natürlich keine zusätzlichen freien Tage gibt.

    Dauer von Fahrten gehört in das Fahrtenkonzept, eine Fahrt über eine Woche dauert von Montag bis Freitag, ein Austausch über 2 Wochen geht natürlich über ein Wochenende, dann ist die Fahrt aber so zu konzipieren, dass die SuS an dem Wochenende oder ersatzweise an 2 anderen Tagen einfach nur in den Familien sind und die Begleitpersonen freie Tage haben.

    Das ist leider alles Teil des üblichen Theaterdonners, von dem man als Außenstehender zu Recht genervt sein kann, der aber nicht überraschend ist. Die Sprüche "für die Beamten können wir uns das nicht leisten" kommen regelmäßig, trotzdem wird seit Jahren wirkungsgleich übertragen (das war nicht immer so), weil den Verantwortlichen in den Ländern längst klar ist, dass sie sich gar nicht leiten können, das nicht zu tun.

    Auch die Verhandlungsrunden sind von vornherein so angelegt, dass erst in der 3. Runde ernsthaft verhandelt wird, die ist dann auch für 3 Tage angesetzt. Dass die Arbeitgeber zur zweiten Runde nichts vorlegen, ist ein Armutszeugnis, umgekehrt sind die zur zweiten Runde sonst überlicherweise vorgelegten Angebote aber auch nur psychologische Kriegsführung und weit von einigungsfähigen Vorschlägen entfernt.

    Auch Warnstreiks der Gewerkschaft sind Teil der Choreografie, die macht man letztlich auch nur, weil es ein Zeichen von Schwäche wäre, sie nicht zu machen.

    Jeder, der an dem Netzwerk teil nehmen soll bekommt einen Benutzername und passwort.

    ... was auch nicht vom Himmel fällt und ebenfalls Arbeit verursacht.

    Wir brauchen nicht zum x-ten Mal in diesem Forum die Grundsatzdiskussion über vorgegebenes Gerät oder byod zu führen, mit ist klar, dass man dazu unterschiedlicher Auffassung sein kann. Mir ging es nur darum zur Ausgangsfrage zu sagen, dass es natürlich möglich und auch nicht unüblich ist, dass die Schule ein System vorgibt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine irgendwie geartete "Medienfreiheit", die oben in den Raum gestellt wird.

    Natürlich verursacht die konkrete Durchführung dann Arbeit, aber ein mal pro Jahr 150 neue Geräte in eine Datenbank ein zu tragen ist jetzt auch nichts, was weit über die sowieso alltägliche Verwaltungsarbeit an einer Schule hinaus geht.

    Ja sicherlich, wenn jemand da Bock drauf hat alle MAC-Adressen der iPads in den Filter einzutragen. Das ist eine super spannende Arbeit.

    Falls eure Schule/Schulträger auf die Idee kommt, sucht euch eine MAC-Adresse eines iPads heraus und duckduckt mal "mac-address spoofing" ;)

    Die wenigsten Schulen werden wohl einfach ein freies WLan haben, in das sich jeder unkontrolliert einloggen kann. Davon würde ich zumindest im städtischen Bereich auch abraten, wenn man nicht möchte, dass der Schulhof am Nachmittag noch attraktiver für schulfremde Personen wird, die sich dann dort nicht nur genüsslich ihr Bier reinziehen können, sondern dabei auch noch über freies und nicht zu ihnen zurückverfolgbares Internet freuen können.

    Irgendeine Zugangskontrolle muss es geben und ja, bei uns muss jedes Gerät vorher registriert und einzeln eingebunden werden. Dafür haben wir zum Glück einen kompetenten Schulassistenten, aber ja, in den ersten 2 Wochen bilden sich in den Pausen vor dessen Büro Schlangen. Eingebunden werden nur iPads. Zusätzlich können Lehrkräfte noch Geräte für SuS zeitweise freigeben (über ein Code-Verfahren), das können dann auch andere Geräte sein.

    Die Schule ist genau so wenige verpflichtet, allen Lehrenden und Leinenen ein allgemein nutzbares WLan zur verfügung zu stellen, wie jeder andere Arbeitgeber.

    Es ist durchaus üblich, nur Geräte zu zu lassen, die im MDM der Schule eingepflegt sind und da wiederum nur auf ein einziges System zu setzen und das ist in der Regel iOS. Das Pro und Kontra ist hier auch in diversen Threads ausführlich diskutiert worden.

    Es gibt nicht *die* Symbolik mit der Krake. Da wird allmählich schon auch ganz schön was aufgeblasen.

    Sicherlich, aber wenn man seinen Gegnern die Munition frei Haus liefert, muss man sich nicht wundern, wenn die die auch benutzen.

    Das Problem sehe ich darin, dass es in ihrem Umfeld offenbar keine Kontrollmechanismen gibt, die solche Probleme prüfen und filtern. Wenn Olaf Scholz sich mit irgendwelchen Leuten fotografieren lässt und das Foto auf Social Media postet, gehe ich davon aus, dass es ein Team gibt, das die abgebildeten Personen prüft, darauf achtet, dass niemand ein Schuld hoch hält, dessen Botschaft für Scholz zum Problem werden könnte und die auch auf unbeabsichtigte Symboliken achten. Geht bei Scholz auch nicht immer gut, aber bei Thunberg scheint es so etwas nicht zu geben.

    Aber letztlich ist die Symbolik der Krake auch ein Nebenkriegsschauplatz, Thunberg hat realtiv deutlich und offen gesagt, dass sie die Palästinänser unterstützt, die sie aber von der Hamas trennt, Mitgefühl für die Terroropfer der Hamas hat sie auch geäußert, aber eben erst als Reaktion auf Kritik.

    Wenn man über ihren Standpunkt diskutieren möchte, kann man das an ihren direkten Aussagen machen und muss nicht über Symboliken diskutieren.

    Es ist eben keine Organisation, es gibt kein Gründungsteam. Niemand wurde befugt, für andere zu sprechen. Jeder kann halt auf Telegram schreiben und behaupten, er vertritt FFF weltweit.

    Auf Telegramm mag das gehen, weil Telegramm ein russisches Unternehmen ist, aber alle seriösen Plattformen haben Nutzungsbedingungen, über die eine anerkannte Institution durchsetzen könnte, dass nicht Einzelpersonen, die sich zufällig als erste den Namen gesichert haben, in ihrem Namen auftreten und reputationsschädigende Propaganda verbreiten können. Und natürlich könnte die schwedische Urhebergruppe der Bewegung sich an Facebook wenden und und auf diesen Plattformen eine Unterlassung erreichen.

    Die Diskussion ist aber müßig, da die Gruppe um Thunberg offenbar keine diesbezüglichen Anstrengungen unternimmt.

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