Wieso? Der Unterrichtsbesuch ist doch nicht anders. Ja der Rest im Gutachten sind vielleicht anders, das macht ja die SL.
Erst mal für Niedersachsen:
Das Verfahren ist von Anfang an ganz anders, bei der Probezeit gibt es lediglich zwei einfache Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, es ist nur ein Kurzentwurf ein zu reichen und es wird nur über "bewährt" oder "nicht bewährt" entschieden, es gibt keine Rangstufe der Beurteilung.
Bei einer Bewerbung ist ein vollständiger Entwurf ein zu reichen, der im Wesentlichen dem bei der Examenslehrprobe entspricht, bei uns ist immer der Fachberater dabei, der Entwurf und Stunde bewertet, am Ende des Verfahrens steht eine differenzierte Eignungsbeurteilung mit Rangstufe.
Das mag im Detail in anderen Bundesländern unterschiedlich sein, daher nun das allgemeine, juristische Argument:
So lange es nur einen Bewerber gibt und der die Stelle auch bekommen soll, ist eh relativ egal, was man macht, es wird ja wohl kaum vor Gericht gehen (daher wundert mich das Gegenbeispiel oben nicht).
Sobald aber eine Auswahlentscheidung ansteht, muss diese gerichtsfest sein und ein ganz entscheidendes Kriterium hierzu ist immer die Vergleichbarkeit des Verfahrens (Gerichte entscheiden fast immer anhand formaler Kriterien). Wenn ein Bewerber ein vollständiges Verfahren ablegen muss, ist es eine juristische Steilvorlage für eine Konkurrentenklage, wenn beim anderen Bewerber Verfahrensbestandteile aus ganz anderen Beurteilungen aus der Vergangenheit mit verwertet werden.