Außerunterrichtliche Tätigkeiten sind Teil der normalen Aufgaben einer Lehrkraft, der Samstag ist rechtlich ein Werktag. Und nicht alles, was "Arbeit am Schüler" ist, ist als Unterrichtstätigkeit anzurechnen, das gilt auch für Fahrten, Wandertage, etc.
Wie immer muss man sagen: es kommt auf den Einzelfall an.
Es gibt keine genaue, belastbare Grenze, bis zu der eine außerunterrichtliche Zusatztätigkeit angekündigt werden muss (abgesehen von Ladungsfristen bei Konferenzen), das heißt aber umgekehrt natürlich nicht, dass man sich kurzfristig für alles bereit halten muss. Anfallende Dinge so langfristig und verlässlich wie möglich zu planen, gehört zur pflichtgemäßen Aufgabe der Schulleitung.
Auch beim Umfang muss man immer das Gesamtpaket beachten. Das Zusatzaufgaben zeitlich nicht erfasst werden heißt nicht, dass man die KuK mit beliebig vielen Zusatzaufgaben zubomben darf. Der Umfang muss unter Berücksichtigung der Arbeitszeitvorgaben für Beamte angemessen sein.
Leider fehlt bei solchen Dingen oft die vernünftige Mitte im Kollegium.
Die KuK, die bereits zwei Klassenfahrten begleitet haben und eine freiwillige AG betreuen klatschen am lautesten Beifall, wenn auf der Dienstbesprechung der Punkt "Schulfest am Samstag" kommt, die KuK die sich im Schuljahr bisher aus allem erfolgreich rausgehalten haben, was nach 13:10 Uhr stattgefunden hat, sind die ersten die sich über die Mehrarbeit beschweren.