Dafür dass du nicht vorverurteilen möchtest spekulierst du allerdings selber relativ viel über die möglichen Hintergründe. Ich kann nicht erkennen, wo die Kollegin mit dem Kopf durch die Wand wollte oder ähnliches.
Stimmt. Ich vertraue drauf ... bis es handfeste Beweise gibt.
Das Problem ist: die Behörde hat selber einen Weg gewählt, bei dem sie nix beweisen muss.
Hätte man ein Disziplinarverfahren gewählt, hätte die Behörde ihre Karten auf den Tisch legen müssen und die Kollegin hätte sich verteidigen können.
Hier wird der Weg einer Abordnung gewählt, für die es für mich keine sachlogische Erklärung geben kann. Spekulationen, dass die Schulleitung an der Zielschule nicht besetzt werden kann, halte ich als Begründung für abwegig, in solchen Fällen wird schlimmstenfalls die Leitung einer benachbarten Schule mit einer Doppelleitung beauftragt aber keine Schulleitung mitten im Schuljahr "abgeordnet". Zumal der Vorgang die Situation ja verschlimmern würde - durch die Abordnung bleibt der Dienstposten in der Ausgangsschule ja weiter belegt, man kann also nicht mal dort neu ausschreiben.
Für mich bleibt hier nur eine Erklärung:
Das Instrument der Abordnung, das vorgesehen ist um dringenden Unterrichtsbedarf zu decken, wird hier rechtsmissbräuchlich als Disziplinierungsinstument verwendet um zu vermeiden, dass man auf die eigentlich vorgesehenen Disziplinierungsinstrumete angewiesen ist, weil sich die Betroffene dagegen vermutlich erfolgreich verteidigen könnte.