Ich habe mal eine Frage dazu, weil es gerade gut passt:
Ich habe eine Nebentätigkeit (kleine, einmalige Sache, bei der ich etwas Geld für bekommen werde - steht nicht im Konflikt mit meiner Unterrichtsstätigkeit) im Auge bzw. bin angefragt worden.
Diese Tätigkeit muss aber gemeldet werden.
Meine Schulleiterin lehnt die Weiterleitung dieser Meldung an die Bezirksregierung ab. Ihre Begründung ist, dass ich eine Schwerbehinderung habe und sie eine Fürsorgepflicht.
Darf sie das eigentlich zurückhalten?
Ich würde deine Schulleiterin schriftlich darauf hinweisen, dass es sich nur um eine melde- und nicht genehmigungspflichtige Tätigkeit gehört. Du bist deiner Pflicht nachgekommen. Wenn du nichts mehr vom Antrag hörst, kannst und wirst du die Nebentätigkeit ausüben, sie ist ja nicht untersagt worden. Falls es später Probleme gibt, die auf eine Dienstpflichtverletzung deiner Schulleitung zurückzuführen sind, ist das nicht dein Problem.
(Wichtig is, dass der ganze Vorgang nachweisbar sein sollte, also mindestens Emails aufbewahren.)