Beiträge von Moebius

    Dafür dass du nicht vorverurteilen möchtest spekulierst du allerdings selber relativ viel über die möglichen Hintergründe. Ich kann nicht erkennen, wo die Kollegin mit dem Kopf durch die Wand wollte oder ähnliches.

    Stimmt. Ich vertraue drauf ... bis es handfeste Beweise gibt.

    Das Problem ist: die Behörde hat selber einen Weg gewählt, bei dem sie nix beweisen muss.

    Hätte man ein Disziplinarverfahren gewählt, hätte die Behörde ihre Karten auf den Tisch legen müssen und die Kollegin hätte sich verteidigen können.

    Hier wird der Weg einer Abordnung gewählt, für die es für mich keine sachlogische Erklärung geben kann. Spekulationen, dass die Schulleitung an der Zielschule nicht besetzt werden kann, halte ich als Begründung für abwegig, in solchen Fällen wird schlimmstenfalls die Leitung einer benachbarten Schule mit einer Doppelleitung beauftragt aber keine Schulleitung mitten im Schuljahr "abgeordnet". Zumal der Vorgang die Situation ja verschlimmern würde - durch die Abordnung bleibt der Dienstposten in der Ausgangsschule ja weiter belegt, man kann also nicht mal dort neu ausschreiben.

    Für mich bleibt hier nur eine Erklärung:

    Das Instrument der Abordnung, das vorgesehen ist um dringenden Unterrichtsbedarf zu decken, wird hier rechtsmissbräuchlich als Disziplinierungsinstument verwendet um zu vermeiden, dass man auf die eigentlich vorgesehenen Disziplinierungsinstrumete angewiesen ist, weil sich die Betroffene dagegen vermutlich erfolgreich verteidigen könnte.

    Lag das Angebot der Arbeitgeber nicht schon bei 8% für 24 oder 27 Monate?

    Da ist der Schlichterspruch ja sogar ein Rückschritt.

    Warum nicht einfach mal unbefristet streiken bzw. nicht sagen wann man damit wieder aufhört und Streiks erst mit 1 Minute Vorwarnzeit ankündigen?

    Von den Franzosen kann man lernen, wie man richtig streikt.

    Rein überschlägig wären es etwas mehr als 8%, für mich wäre es aber auch enttäuschend.

    Allerdings kann ich auch das Gehaltsgefüge von Bundes- und Kommunalbeamten nicht genau einschätzen, kann sein, dass die 200 € Sockel da mehr sind.

    Und wie gesagt: um uns geht es noch nicht. Und bei den Landesbeamten ist der Arbeitskräftemangel noch deutlich größer.

    Rein gefühlsmäßig würde ich bei auch erwarten, dass die Gewerkschaft das Angebot nicht annimmt und uns Streiks bevor stehen. Ich würde es mir persönlich schon deshalb wünschen, weil die Notwendigkeit einer starken gewerkschaftlichen Vertretung den Beschäftigten dringend wieder stärker bewusst werden muss.

    *Devils Advocat raushol*

    Dann frage ich mich wirklich, was passiert ist, dass ein entsprechender Schritt aus Sicht des Schulträgers / der BezReg notwendig war ...

    Mein grundsätzliches demokratisches und juristisches Verständnis verbietet es mir, wenn jemand auf die Fresse kriegt, zu reagieren mit "Hmm, was hat der wohl getan um das zu verdienen". Es ist Aufgabe desjenigen, der das ganze betreibt, sicher zu stellen, dass der Vorgang rechtmäßig, angemessen und in seiner Wirkung nicht schädlich ist.

    (Mir ist bewusst, dass du in deiner Rolle als Schulleitung hier bei der Argumentation in diesem Thread in einer schwierigen Sandwich-Position bist, meine Rolle als langjähriger Personalrat ist da deutlich eindeutiger und leichter.)

    Im übrigen teile ich die Einschätzungen hier - in der Behörde wird oft sehr eindimensional in behördlichen Entscheidungsstrukturen gedacht. Alles was daneben läuft wird oft gar nicht wahrgenommen. Das betrifft die öffentliche Wirkung, aber auch was die allgemeine arbeitsrechtliche Einordnung des eigenen Handelns angeht habe ich wirklich schon Dinge erlebt, die für mich grundlegenden Anforderungen an die Professionalität des eigenen Handelns nicht gerecht werden.

    Auf jeden Fall dürften die Verantwortlichen kaum bedacht haben, welchen Schaden ein derartiger Vorgang anrichtet, wenn er in der Öffentlichkeit stattfindet. Zehntausende Lehrer lesen diese Artikel und dein Großteil von denen wird zum gleichen Schluss kommen, wie die meisten Leser hier im Forum:

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist im Ernstfall keinen Pfifferling wert, wenn es hart auf hart kommt muss man schon dankbar sein, wenn er einem kein Messer in den Rücken rammt.

    Der Schaden, der durch die Wahrnehmung dieses Vorgangs angerichtet wird, übersteigt die möglichen innenschulischen Probleme, die durch ihn vielleicht, vielleicht auch nicht, gelöst werden sollen, definitiv um ein Vielfaches.

    Das ist ja das Problem. Eine Abordnung kann und darf keine Disziplinarmaßnahme sein, sie muss sich aus einer dienstlichen Notwendigkeit ergeben. Die dienstliche Notwendigkeit, eine Schulleitung mitten im Schuljahr zu einer anderen Schule ab zu ordnen (und damit den Posten an der alten Schule vakant werden zu lassen) möge mir gerne mal jemand erklären.

    Vielleicht fehlt mir die Fantasie, mir fällt aber kein plausibler, dienstlicher Grund ein, somit bleibt für mich der Eindruck, dass hier ein Instrument, was für ganz andere Dinge vorgesehen ist, als Strafmaßnahme missbraucht wird.

    Trotzdem wäre es natürlich absurd, solch einen Aufriss wegen des Streites um die Benutzung eines einzelnen Raumes zu machen, vollständig ist die Geschichte sicher nicht.

    Der Fall geht noch weiter:

    https://www.spiegel.de/panorama/bildu…94-c9ded828c959

    Ich versuche auch Immer vorsichtig zu sein bei der Bewertung solcher Fälle, man steckt nicht drin.

    Die roten Lichter gehen bei mir aber an, wenn ich solche Formulierungen lese wie:

    Zitat

    Winnemöller betont außerdem, es sei falsch, dass Schäfer mit sofortiger Wirkung suspendiert worden sei und die Grundschule Herten-Mitte während der Betriebszeiten nicht mehr betreten dürfe. »Richtig ist, dass die in Rede stehende Schulleiterin von ihren bisherigen Tätigkeiten lediglich befristet freigestellt worden ist und dringend gebeten wurde, im Freistellungszeitraum den Schul- und Ganztagsbetrieb fernzubleiben.« Dies stelle jedoch kein Verbot dar.

    Eine Suspendierung oder ein Betretungsverbot wären Maßnahmen, bei denen die Betroffene die Möglichkeit hätte, diese juristisch überprüfen zu lassen. Offenbar möchte man solche Maßnahmen vermeiden (spekulativ: weil man genau weiß, dass sie juristisch nicht belastbar wären und man sich vor dem Verwaltungsgericht eine deutliche Klatsche abholen würde), stattdessen versucht man die Betroffene durch nicht justiziable Maßnahmen und einen allgemeinen Druck zu disziplinieren.

    Für mich ist diese Art des Vorgehens grundsätzlich hart an der Grenze zum Mobbing, ohne das ich selbiges für den hier vorliegenden Fall beurteilen möchte, dazu fehlen zu viele Informationen. Das allerdings dieser Eindruck entsteht, hat die zuständige Behörde durch ihre Art des Vorgehens zu Verantworten.

    Einmalzahlungen kann man gerne verteilen, sie sind aber aus offensichtlichen Gründen kein Ersatz für Bezügeangleichungen an eine Reallohnentwicklung. 200€ Sockel (also für uns etwa 3,5%) wären für das laufende Jahr ein absoluter Witz.

    Die Zeiträume sind bei Bundes- und Landesbeamten allerdings nicht deckungsgleich, bei uns läuft der letzte Abschluss noch bis zum 30.9.23.

    Vorschlag der Schlichter:

    Zwei Erhöhungen, einmal 200€ Sockel und einmal 5,5%, Laufzeit 24 Monate, Einmalzahlung von 3000 € Inflationsausgleich.

    Zur Erinnerung: Lehrkräfte sind von den aktuellen Verhandlungen noch nicht direkt betroffen, das Ergebnis gibt aber erfahrungsgemäß den Takt für die späteren Verhandlungen der Länder vor.

    Für Lehrkräfte würde ein vergleichbarer Abschluss im Mittel gut 9 % für zwei Jahre bedeuten also etwa ein Reallohnverlust in der gleichen Größenordnung, vielleicht etwas weniger, wenn die Inflation langsam wieder runter kommt.

    Wie lange ist man in diesem Forum eigentlich schreibberechtigt, nur weil man vor drei Jahren mal überlegt hat, irgendwann vielleicht einen Quereinstieg zu machen, sich dann aber offensichtlich dagegen entschieden hat oder immer noch Pro- und Contras abwägt? Das kann man ja bis zur Rente machen.

    Ich habe inzwischen ein paar Arbeiten mit iPad und TI-App geschrieben, der Prüfungsmodus funktioniert inzwischen und das ganze arbeitet auch zuverlässig. Man muss vorher mit den SuS die Benutzung des Prüfungsmodus 1-2 mal durchspielen, aber dann ist die Lösung praxistauglich.

    In der Arbeit selber hatte ich noch nie Probleme, wenn es mal hakt, dann mit der Aktivierung des Prüfungsmodus, für die ersten Versuche ist es definitiv sinnvoll, noch 2-3 Reservegeräte in der Hinterhand zu haben.

    Der Beitrag liefert Anlässe für Seitenlange Metadiskussionen. Die helfen dir nicht weiter, darum verkneife ich sie mir. Stattdessen beschränke ich mich auf den Hinweis: Niedersachsen, insbesondere Osnabrück oder Oldenburg sind von OWL in der Regel näher als das Ruhrgebiet, auch dort gibt es unterschiedliche Schulen mit unterschiedlicher Klientel aber die Situation ist doch deutlich anders als im Pott, ich würde einfach mal in die Richtung gucken.

    Als Gymnasiallehrer nicht in der Oberstufe zu unterrichten wird schwierig bis unmöglich, das ist aber überall so.

    Eine Klimaanlage ist nichts anderes als eine Luft-Luft-Wäremepumpe, die aber Konstruktionsseitig erst mal für das Kühlen optimiert ist. Manche Geräte können auch umgekehrt funktionieren, das macht sie aber nicht effizienter als eine normale Wärmepumpe zum Heizen. Der Unterschied liegt darin, dass die KA die Energie direkt in Form warmer Luft in den Raum pustet, wären die WP den Umweg über das Heizkörpersystem geht. Dafür gibt es aber auch Gründe, das merkst du spätestens im Winter, wenn du beim Heizen über die KA praktisch dauerhaft einen heißen Föhn im Raum laufen hast.

    Ich selber habe übrigens auch keine Wärmepumpe und würde diese auch nicht früher als nötig anschaffen. Gleiches gilt für das Elektroauto. Aber irgendwann ist es halt nötig. Jeder von uns hat schon mal darüber gejammert, dass er im Stau gestanden hat, weil Deutschland jahrzehntelang Investitionen in Infrastruktur verschleppt hat. Für den privaten Bereich gilt das gleiche.

    Natürlich bringen Verkehr- und Energiewende erhebliche Probleme mit sich aber zum einen sind sie halt unzweifelhaft notwendig und zum anderen sind die dafür notwendigen Systeme objektiv technisch überlegen.

    Aber viele wollen halt aus Prinzip nicht und so halten einem dann 70jährige Senioren, die in ihrem Leben noch nie ein fair gehandeltes Produkt gekauft haben, auf einmal Vorträge darüber, dass in den Kobald-Minen in Afrika ja Kinder arbeiten müssten.

    Jepp liefern sie, mit der Effizienz eines Tauchsieders.

    Dann würde ich lieber direkt mit Klimaanlagen heizen.

    Eine aktuelle Anlage hat mit klassischen Radiatoren ein CoP von etwa 3 und mit einer Fußbodenheizung von gut 4. Sie braucht vergleichen mit einer reinen Elektroheizung also ca. 1/3 bzw 1/4 der el. Energie, beides bei einem aktuell realistischen Gütegrad etwa 50%.

    (Aber grantel ruhig weiter, mir ist klar, dass ich deine Meinung hier mit ein paar Zeilen nicht ändern werde.)

    Und wieder einmal zeigt sich, dass man in Deutschland keine sachliche Diskussion über Energiepolitik führen kann, ohne dass sich Teile der Teilnehmer mit sowieso feststehenden Meinungen direkt an die Gurgel gehen.

    Das ganze Thema wird viel zu hoch gekocht. Nach 30 Jahren ist eine Heizung eh hin, jetzt jammern einige laut darüber, dass sie tatsächlich irgendwann in den nächsten 20 Jahren doch noch mal was in ihr Haus investieren müssen. Womit habt ihr denn gerechnet? Niemandem wird morgen zwangsweise die Heizung ausgebaut, das man sich als Hausbesitzer in einem rechtlichen Rahmen bewegt und sich darauf einstellen muss, dass durch diesen immer mal wieder unterschiedliche Änderungen und auch Kosten entstehen muss man akzeptieren.

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