Beiträge von Moebius

    Nach einer solchen Aussage... frag ihn doch mal vor der ganzen Klasse, ob er schwul ist.

    Klar, oder pinkel ihn an um deine Dominanz zu demonstrieren.

    Manchmal fragt man sich schon, was hier bei einigen schief gelaufen ist.

    Mal ernsthaft:

    Völlig unabhängig von Religion oder sexueller Orientierung finde ich es heute völlig unangebracht, im Sportunterricht Dinge zu erzwingen, die mit intensivem Körperkontakt verbunden sind, den ein Beteiligter nicht möchte. Solche Sachen sind der Grund dafür, dass Leute noch 20 Jahre später von ihrer Angst oder ihrem Hass auf den Sportunterricht in der Schule erzählen und dann nach dem Abitur auch erstmal keine Sportumkleide freiwillig mehr betreten.

    So etwas kann man auf freiwilliger Basis machen, maximal.

    Realistischer Rat:

    Stundenzahl aus familiären Gründen auf null reduzieren und bei deiner jetzigen Schule deutlich machen, dass du notfalls dauerhaft raus bist, aber mit deiner aktuellen familiären Situation an dieser Schule nicht mehr arbeiten wirst. Der Behörde gegenüber deutlich sagen, dass du an deinem Wunsch Ort jederzeit anfangen kannst, wenn die Versetzung durch ist.

    Mir ist klar, dass das finanziell auf Dauer vielleicht nicht möglich ist, aber du musst es überzeugend verkaufen. Dann klappt es mit der Versetzung in der Regel ganz schnell.

    "Hybrid" ist eine schöne Umschreibung für doppelte Arbeit.

    Das Webuntis-Klassenbuch ist wirklich nicht kompliziert und ein riesiger Fortschritt gegenüber der Papier-Lösung. Man sollte darauf achten, dass ein wirklich kompetenter Kollege die Einführung managet und auch als Ansprechpartner greifbar ist und dass die Dinge, die zugeliefert werden müssen (Schülergruppen anlegen, fehlende SuS morgens vom Sekretariat eintragen lassen), zuverlässig funktionieren. Wenn das gegeben ist, ist eine Doppellösung Verschwendung von Arbeitszeit.

    Ich glaube, deine Frage liegt ein Missverständnis zu Grunde.

    Du glaubst, dass du der Behörde dein Problem mitteilst und diese das dann löst. Das ist nicht der Sinn einer Überlastungsanzeige. Der Sinn einer Überlastungsanzeige ist es, dich von möglichen Folgen frei zu machen. Du hast die Überlastungsanzeige getätigt, damit hast du deine Pflicht erfüllt. Wenn du nun bestimmte Dinge nicht mehr schaffst und dadurch ein Schaden entsteht, bist du dafür nicht mehr verantwortlich.

    Kann man alles leicht online finden:

    https://oeffentlicher-dienst.info

    In NRW ist das niedrigste mögliche Netto für eine alleinstehende, kinderlose Lehrkraft an einer Grundschule etwas über 3100 €, bei 2 Kindern, verheiratet sind es 3370 € (A12, Eingangsstufe, Steuerklasse 1). Weniger geht (in Vollzeit) nur, wenn man die entsprechenden Steuerklassen mit dem Partner wählt um netto insgesamt mehr raus zu bekommen, das hat dann aber mit den Lehrerbezügen nichts zu tun sondern man verschiebt einfach Einkommen von sich zum Ehemann.

    Eine höhere Besoldung würde diesen KuK auch nicht schaden. Ich weiß nicht was daran so schlimm ist die gleiche Bezahlung wie KuK vor 30 Jahren zu verlangen. Natürlich ist das für den Dienstherren super, wenn er seinen Bediensteten alle zwei Jahre 2-3% mehr gibt und im gleichen Zeitraum die Inflation 4-5% verschlungen hat. Damit erhöht er immer die Bezüge, aber in Wahrheit spart er mit jedem Jahr immer mehr Finanzmittel ein.

    https://de.statista.com/statistik/date…land-seit-1948/

    In den letzten 30 Jahren gab es 2 von 30 Jahren, in denen die Inflation in der von dir genannten Größe lag, im Durchschnitt über diesen Zeitraum lag sie bei 1,5 %. Die durchschnittliche Erhöhung der Löhne in diesem Zeitraum lag bei 2,5% pro Jahr, die durchschnittliche Bezügeerhöhung bei Beamten lag zB in Niedersachsen über die letzten 15 Jahre bei ca. 2,2%, ältere Daten habe ich adhoc nicht.

    Es ist richtig, dass die Beamtenbesoldung langfristig etwas schwächer gestiegen ist, als die durchschnittlichen Gehälter der Gesamtbevölkerung. Die "gleiche Bezahlung wie vor 30 Jahren" zu fordern wäre entspräche dem aktuellen Stand eine Bezügekürzung von etwa 15-20%.

    Ich glaube darüber zu urteilen steht dir nicht zu. Die finanzielle Belastung kann sehr schnell, sehr groß werden.

    Nein ist es bei mir nicht und es wird auch nicht dazu nur weil du es behauptest.

    Ich "urteile" nicht subjektiv, ich äußere mich zu einer objektiven Tatsache, die jeder nachprüfen kann. Ich bin seit Beginn meiner Tätigkeit im Personalrat, ich bin Mitglied im Verband und setze mich wo ich kann für bessere Arbeitsbedingungen ein. Da liegt vieles im Argen, die Besoldung ist aber nicht das Kernproblem. Die ist nicht hoch im Vergleich zu anderen Tätigkeiten mit vergleichbaren Ausbildungsanforderungen aber sicher nicht so niedrig, dass Lehrer Zweitjobs haben müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. Es mag individuelle Gründe geben, warum einzelne trotzdem finanziell an der Kante sind, das hat dann aber nichts mit dem Beruf zu tun, sondern mit individuellen Schicksalsschlägen (oder Fehlentscheidungen).

    Wer öffentlich so tut, als müssten Lehrer Zweitjobs annehmen um sich mal einen Urlaub leisten zu können, erreicht damit nur, dass er dem Ansehen unsers Berufsstandes schadet.

    Das Kernproblem unseres Berufes ist eher, dass immer mehr KuK "freiwillig" weniger Stunden arbeiten und damit auf Besoldung verzichten, weil sie sie auf dem Zahnfleisch gehen und sich Sorgen machen, sonst Langfristig an den Bedingungen kaputt zu gehen.

    Evtl. sitzt du aber auch auf A13, dann kann man natürlich gut lachen.

    Und wie gesagt, Kollegen sind Bademeister, machen Saunaaufguss, haben ne kleine Firma nebenbei… alles möglich

    Ich kriege sogar A14, sitze aber nicht drauf, sondern stehe aber überwiegend. Und ich lache gar nicht, ich bin norddeutscher, ich nicke höchstens mal anerkennend.

    Unabhängig von der A12/A13 Diskussion ist es aber Unsinn, dass A12er aus der finanziellen Not heraus Nebenjobs machen müssen. Die Zahlen wurden oben schon genannt. Ich kenne auch einen Kollegen, der im Sommer ein paar Stunden als Bademeister arbeitet. Der kriegt A15 und macht das, weil seit 20 Jahren in der DLRG ist und manche Freibäder hier zu machen müssten, wenn sie noch weniger Aufsichten hätten. Ein anderer mit A15 gibt nebenbei Seminare zur Stadtgeschichte an der VHS, weil das sein Hobby ist.

    Niemand hat unter normalen Umständen als Lehrer einen Nebenjob aus echter finanzieller Notwendigkeit heraus, die Gründe dafür sind entweder privates Interesse oder der Wunsch nach Abwechslung.

    Es gibt zumindest in den nördlichen Bundesländern für Beamte keine Genehmigungspflicht mehr, es gibt nur noch anzeigepflichtige Nebentätigkeiten mit der Möglichkeit einer späteren Untersagung.

    Der zeitliche Umfang ist begrenzt, die Grenze steht aber meines Wissens nicht explizit im Gesetz sondern ergibt sich aus der Tatsache, dass der Beamte seine Arbeitskraft vollumfänglich dem Dienstherrn zur Verfügung stellen muss. Gängige Grenze sind meines Wissens aber 6 Stunden pro Woche (Zeitstunden, nicht Debutatsstunden). Daran ändert auch Teilzeit nichts, soweit ich weis darf der Zweck einer Teilzeitbeschäftigung auch nicht die Aufnahme einer zusätzlichen Nebentätigkeit sein, im Zweifelsfall ist es also sinnvoll das zeitlich etwas zu entkoppeln.

    Selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten sind in der Praxis unproblematischer, weil man da nicht nach Stunden bezahlt wird. Wer will dem Kollegen mit der Hühnerzucht oben denn nachweisen, dass er mehr als 6 Stunden pro Woche Eier einsammelt, so lange er seinen sonstigen dienstlichen Verpflichtungen nachkommt?

    Auch Tätigkeiten, die unter "Verwaltung eigenen Vermögens" fallen, sind günstig, da darf einem der Dienstherr nicht reinreden. Man kann sein Vermögen aber zum Beispiel auch dadurch verwalten, dass ich eine Firma für Immobilienprojekte gründe und leite.

    Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.

    Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).

    Achtung, eine BU/DU sichert dir keine lebenslange Rente/Pension zu, sondern sichert dein Einkommen während der Erwerbstätigkeit ab! D.h. spätestens beim Erreichen des Regelrentenalters ist Schluss mit der Versicherungsleistung. Zumindest habe ich noch keine BU/DU gesehen, die das kombiniert

    Stimmt, damit hast du natürlich recht.

    Das entscheidende ist aber auch die Absicherung der ersten 20 Berufsjahre, danach steigt die Versorgung durch den Dienstherren.

    Es gibt 3 Versicherungen, die von qualifizierten Neutralen (also zB Verbraucherschutzvereinen, etc) als elementare Daseinsvorsorge empfohlen werden und die eigentlich nicht verzichtbar sind: Krankenversicherung, Privathaftpflicht und Dienst-/Berufsunfähigkeit. Alles andere ist Privatvergnügen.

    Ich habe eine kleine DU für 1100 € pro Monat, damit lande ich im Ernstfall mit der Mindestversorgung bei etwa 2/3 meines jetzigem Netto-Einkommens, das reicht mir. Dafür zahle ich nach Tarif ca. 80€, aktuell mit Überschussbeteiligung etwa 50€.

    Wer ernsthaft vorschlägt, das Geld stattdessen in einen ETF zu investieren, hat das Prinzip einer Risikoversicherung nicht verstanden oder kann nicht rechnen.

    Hypothetisches Beispiel: ich werde mit 50 dienstunfähig und lebe bis 80, dann habe ich etwa 15 000 € an Beiträgen bezahlt und bekomme ca. 396 000 € an Versicherungsleistungen ausbezahlt. Die 15 000 in einen EFT einbezahlt würden mich vielleicht über 2-3 Jahre bringen, mehr nicht. Aus Versicherer-Sicht geht die Rechnung aber natürlich nur auf, weil der Fall nur bei sehr wenigen eintritt.

    Wer sich dann darüber ärgert, dass das Geld weg ist, wenn der Fall nicht eintritt, rennt vermutlich auch jeden November mit dem Kopf durch die Scheibe, wenn er bis dahin noch keine Kosten von der Krankenversicherung erstattet bekommen hat - wäre ja auch ärgerlich, wenn man die nicht nutzt.

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