Beiträge von Moebius

    Jedenfalls will sie keine Zwei-Staaten-Lösung, sondern eine möglichst dauerhafte israelische Kontrolle über besetzte Gebiete und/oder teilweise internationale Verwaltung im Gazastreifen, wie ich die Nachrichten verstehe.

    Die Hamas will den Gazastreifen erklärtermaßen nicht als Staat regieren, andere Paläsinenser können es nicht, weil die Hamas auch niemanden neben sich duldet, die arabischen Nachbarn wollen Gaza nicht geschenkt haben, und werden auch nur widerwillig dort irgendwie unterstützend tätig werden, wenn überhaupt.

    Israel wollte die 2-Staaten-Lösung 70 Jahre lang in diversen Modellen, die immer wieder gescheitert sind und zwar an den Palästinensern und nicht an Israel.


    Nebeneinkünfte aus Vortrags- Übungsleiter- und Unterrichtstätigkeit (z.B. VHS) sind anzeige- und genehmigungspflichtig sowie von der Höhe der Einkünfte gedeckelt. Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ebenfalls.

    Gedeckelt sind die immer noch nicht, auch wenn diese Behauptung jedes mal wieder bei dem Thema kommt. Gedeckelt sind Nebeneinkünfte im öffentlichen Dienst. Das ist nicht einschlägig beim Problem des TE.

    Und für einen Personalrat oder Schwerbeschädigtenvertreter, der den Job wegen der Entlastungssunde macht, die er dafür bekommt (und die den Aufwand nicht abdeckt), wird sich wohl jeder bedanken, der die Unterstützung der jeweiligen Institution benötigt. Mal abgesehen davon, dass der TE nach der Schilderung nur noch knapp 2 Jahre lang als Schwerbeschädigte gelten wird (zumindest ist ihm das zu wünschen).

    Woher hast du die 20%?

    Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
    Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.

    D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe... :P

    Ab 20% kann angenommen werden, dass der Beamte nicht mehr seine volle Arbeitskraft für den Dienstherrn aufwenden kann und das reicht für eine Untersagung. Das gilt meines Wissens in allen Bundesländern, wenn das bei dir besser durchgerutscht ist, hast du einfach Glück gehabt.

    Das ist ein unterschwelliger Antisemitismus-Vorwurf, den ich nicht akzeptiere. Du vermengst hier zwei Themen, die nur peripher zusammenhängen. Dass jüdische Menschen in der BRD heute nicht mehr unbeschwert leben können, liegt an der AfD und deren NPD-Kader, der sich das blaue Mäntelchen umgehängt hat.

    Klar, nur den Teil des Problems sehen wollen, bei dem man gut auf jemand anderen zeigen kann, den Rest schön ausblenden.
    In Deutschland gibt es rechten Antisemitismus, linken Antisemitismus und aktuell stark angewachsen den religiös-kulturellen Antisemitismus, der durch Einwanderung mitgebracht wird. Es ist gerade drei Tage her, dass ein syrischstämmiger Engländer dort einen Anschlag mit mehreren Toten auf eine Synagoge begangen hat und vier Tage, dass in Berlin mehrere Hamas-Mitglieder wegen geplanter Anschläge auf jüdische Einrichtungen verhaftet wurden.

    Dann stelle ich den Antrag, auch wenn ich noch keine Nebentätigkeit (Vertrag) vorweisen kann?

    Du brauchst die Genehmigung sowieso, bevor du etwas unterschreibst. In wie weit du dich vorher um die alternative Tätigkeit schon kümmerst, ist dir überlassen. Ich persönlich würde nur so weit reduzieren, dass in ggf. mit den reduzierten Bezügen auch klar komme, wenn etwas mit der Nebentätigkeit nicht klappt. Und ich persönlich würde auch keine zweite abhängigen Beschäftigung anstreben, sondern eher eine freiberufliche oder Honorartätigkeit.

    Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden.

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.


    Die ganze Darstellung ist in sich nicht schlüssig, was offensichtlich daran liegt, dass der oder die TE selber emotional beteiligt ist und das Bedürfnis hat, den Sachverhalt hier jeweils so da zu stellen, dass die Schule sich völlig falsch verhält. Das mag menschlich verständlich sein, aber die Ratschläge, die man unter diesen Umständen hier bekommt, werden vermutlich in der Praxis wenig Wert haben.

    Das scheint mir wenig sinnvoll zu sein. Warum sollte man den Fachkollegen da zentral jemand vorsetzen anstatt diese wählen zu lassen?

    Eingesetzt wird nicht nur ein Vorsitzender der Fachkonferenz, sondern ein Fachobmann oder Fachfrau, der, wie schon beschrieben, umfangreichere Aufgaben hat, zu denen auch ein Beitrag zu der Qualitätssicherung in der Fachgruppe gehört. Er arbeitet in Teilen im Auftrag der Schulleitung. Wenn der Schulleiter von mir wissen möchte, ob eine Elternbeschwerde berechtigt und die Klausur eines Kollegen zu beanstanden ist, ist es in meinen Augen schon der bessere Weg, dass ich vom Schulleiter beauftragt bin und nicht von den KuK der Fachgruppe gewählt.

    Einen Anwalt mitnehmen muss möglich sein.

    Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

    Das Verhalten der Schule klingt absolut unterirdisch.

    Das Verhalten der Schule ist überhaupt nicht schlüssig. Das mag am Verhalten der Schule liegen, ich würde aber immer auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass es teilweise daran liegt, dass hier ein sehr belastendes Problem über mehrere Zwischenstationen geschildert wird und vermutlich subjektiv gefärbt ist. Und auch das geschilderte Verhalten der Eltern ist für mich nicht konsistent.

    Ich wiederhole mich: Entscheidend muss das Kindswohl sein. Und da macht es wenig Sinn, jetzt mit der Schule Grundsatzkonflikte vom Zaun zu brechen und aufarbeiten zu wollen, wenn gleichzeitig das Ziel ist, dass Kind schnellstmöglich in eine stationäre Therapie und dann in eine andere Schule zu bekommen. Macht euch Gedanken darüber, welche kurzfristigen Maßnehmen mit möglichst geringem Aufwand die Situation für das Kind verbessern können und bietet diese der Schule proaktiv an.

    Vor allem darf eine Stundenreduzierung nicht dem Zweck der Aufnahme einer Nebentätigkeit dienen, dies widerspricht dem Prinzip des Beamtentums. Du musst beide Punkte also unbedingt getrennt betrachten und nicht vermischen, sonst ist die Ablehnung vorprogrammiert.

    Die Reihenfolge sollte daher sein: Stundenreduzierung beantragen, darauf hast du (vermutlich) keinen Rechtsanspruch, bist also auf den guten Willen des Dienstherren angewiesen. Danach Nebentätigkeit beantragen (die darf nur bei Vorliegen eines objektiven Untersagungsgrundes abgelehnt werden). Der zeitliche Umfang darf dabei nicht zu groß werden.

    In wie weit du intern mit offenen Karten spielst, musst du selber wissen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, würde ich persönlich dabei die Situation ehrlich erklären und dabei auch klar machen, dass diese Veränderung dem Ziel dient, dass du Belastungsfaktoren verringern möchtest damit du deine Tätigkeit dann auch langfristig vernünftig ausführen kannst.

    Da müsste man schon einen sehr zwingenden Grund haben, weshalb man nicht mit dem schulpsychologischen Dienst oder einer anderen Beratungsstelle zusammenarbeitet.

    Daraus lässt sich aber nicht das Recht auf Anwesenheit bei einem ganz bestimmten Gespräch ableiten. Hier hat die Schule die Eltern gebeten, zu einem Elterngespräch zu kommen, die ganze Situation ist offensichtlich hochgradig komplex. Da finde ich es grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Schule einfach mal ein niederschwelliges Gespräch nur mit den Eltern führen möchte. Das muss auch mal möglich sein, ohne dass gleich ein großes Förderplangespräch mit Protokoll, Zielvereinbarungen und diversen externen Beteiligten daraus wird.

    Es geht jetzt nur noch darum, die Tage und Wochen zu überstehen, bis eine andere Schule gefunden wird.

    Dann würde ich für die Zeit der Überbrückung die schon vor dir selber aufgebrachte stationäre Therapie in's Auge fassen, damit das Kind dann aus dieser heraus hoffentlich in der neuen Schule vernünftig starten kann. Wenn die Situation zwischen Schule und Eltern hier tatsächlich so verfahren ist, wie von dir geschildert, hat es keinen Sinn jetzt mit einem riesigen Kraftaufwand vermutlich minimale Änderungen zu erreichen, die dann nur für ein paar Wochen relevant sind.

    Um erst mal nur die rechtliche Frage zu beantworten:

    Daher die Frage: kann eine Schule das verweigern? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

    Klare rechtliche Vorgaben über beteiligte Personen gibt es nur für Konferenzen. Ansonsten ist gilt das Hausrecht und die allgemeine Pflicht der Schule zur Zusammenarbeit und Information, die aber nur für Eltern gilt.

    Im Rahmen von Förderbedarfen muss die Schule die Situation des Kindes berücksichtigen, sie kann dafür aber schriftliche Gutachten verlangen. Eine Rechtspflicht, ein Gespräch mit einer bestimmten zusätzlichen Person zu führen, wird man für ein ganz normales Elterngespräch nicht ableiten können, wenn die Schule das nicht möchte.

    Ansonsten ist auch für mich die Darstellung hier teilweise widersprüchlich. Das wird daran liegen, dass der Leidensdurck offensichtlich immens und du persönlich nah dran bist. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen und auf Basis dessen, was du geschrieben hast, wäre für mich die oberste Frage, ob es nicht eine besser geeignete Schule und Betreuung für dieses Kind gibt.

    Fachobleute sind in der Regel A14er, sie haben die Aufgabe die Arbeit in ihrem Fach zu organisieren. Dazu gehört schon, dass man besonders neue KuK über gefasst Beschlüsse der Fachgruppen informiert, zB was die Leistungsbewertung betrifft und sie sollten die Zusammenarbeit im Fach auch so gestalten, dass alle KuK so arbeiten, dass die Inhalte und Leistungsanforderungen vergleichbar sind. Falls es da Probleme gibt, würde ich auf den betroffenen Kollegen auch erst mal beratend zugehen (was der vielleicht auch in den falschen Hals bekommen kann), dann endet die Kompetenz aber auch. Sobald eine personalrechtliche Weisung notwendig wäre, ist das Aufgabe der Schulleitung.

    Die Arbeiten von KuK kriegt der Fachobmann bei uns nur dann in die Hand, wenn Eltern mit Beschwerden darüber bei der Schulleitung stehen, dann lässt sich der Schulleiter idR vom Fachobmann beraten, ob Arbeit und Bewertung für das Fach angemessen sind.

    Schulleiter dürfen sich im Rahmen ihrer Qualitätskontrolle Klassenarbeiten vorlegen lassen. Sie dürfen das auch delegieren (hat die Fachfrau einen Auftrag der Schulleitung dazu?), dann dürfte die Fachfrau dem TE auch eine Rückmeldung zu der Korrektur geben, ihm aber sicher nicht kleinteilig vorschreiben, wie er zu korrigieren hat. Wenn sie der Meinung ist, dass der seine Arbeit nicht richtig macht, hat sie das an den Schulleiter abzugeben.

    Üblicherweise gibt es in Niedersachsen je einen zuständigen Koordinator für Fachbereich A, B und C, der lässt sich dann manchmal drei Klassenarbeiten pro Satz vorlegen (gut, mittel schlecht) und sagt auch schon mal was dazu. Das es mit der Rückgabe ein grundsätzliches Problem gab hab ich in 20 Jahren 2 mal erlebt, da ging es aber um wesentlich gravierendere Dinge als Korrekturzeichen.

    Sie jubelt, lässt die übrigen Geiseln frei, gibt alle Waffen ab, küsst Trump die Füße und geht anschließend in die Gefängnisse in Israel. Was denkst du?

    Man kann jetzt sarkastische Kommentare darüber machen, wenn man es aber für abwegig hält, dass die Hamas sich auf so einen Plan einlässt, sollte man sich aber gleichzeitig nicht darüber beschweren, dass Israel dann sein militärisches Vorgehen fortsetzt.

    Von neutralen Beobachtern wird der aktuelle US-Vorschlag als derzeit realistischste Option für einen Weg zu einer friedlichen Lösung bewertet. Inhaltlich hast du dich offensichtlich überhaupt nicht damit beschäftigt.

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