Vertretungsunterricht: Nein, darf sie nicht. SozPäds dürfen nicht zu Vertretungszwecken eingesetzt werden. (Siehe: Informationen der GEW)
Mal abgesehen davon, dass ein Flyer der GEW keine Rechtsquelle ist, steht das auch nicht in dem Dokument, sondern lediglich die Formulierung "Sozialpädagogische Fachkräfte werden nicht zur Abdeckung der Stundentafel, nicht zum Auffangen von Lehrkräftemangel, eingesetzt.". Das ist eine Forderung, keine juristisch belegte Feststellung, weil die GEW es aus verständlichen Gründen (die ich persönlich teile, aber das ist nicht relevant) dagegen ist, Lehrkräftebedarf durch Personal zu ersetzen, der keine Qualifikation als Lehrkraft hat.
Rein rechtlich ist es trotzdem möglich. Für das reine Erteilen von einzelnen Unterrichtsstunden gibt keine vorgeschriebene Qualifikation, jede Lehrkraft muss damit leben auch fachfremd eingesetzt zu werden, wenn die Schule den Bedarf hat (wenige Sonderfälle, wie Religion, ausgenommen), Einzelstunden werden auch mal von Praktikanten gehalten oder eben auch von pädagogischen Fachkräften.
Rechtlich notwendig ist die Qualifikation erst dann, wenn es um Leistungsbewertung und das Erteilen von Abschlüssen geht.
Nur zur Klarstellung: ich wäre absolut dagegen, dass PMs Unterricht halten, bei uns ist das auch nicht der Fall, sie werden aber im Rahmen des Vertretungskonzepts zur Aufsicht bei Vertretungen eingesetzt. Aber ein rechtlicher Hebel ist in Bezug auf die Ausgangsfrage nicht gegeben, hier muss man fachlich argumentieren.