Beiträge von Moebius

    Und zum kommenden Zitat: echt? Voraussetzung ist, dass man schneller vorbereitet, Elterngespräche abkürzt und Förderpläne eindampft, um dieselbe Arbeit in weniger als der veranschlagten Arbeitszeit zu schaffen?

    Es gibt keine veranschlagte Arbeitszeit (vielleicht abgesehen vom Faktorisierungsmodell in Hamburg) und ja, das ist ein Beurteilungskriterium und Voraussetzung für die Eignungsbewertung im Bewerbungsverfahren.

    In einigen Schularten kriegt man die A14 doch sogar automatisch, ohne dass man was dafür tun muss.

    Und selbstverständlich sind Kooperation mit außerschulischen Partner*innen, Koordination von Berufsvorbereitung, Gestaltung von Übergängen A-14-Ämter. Es sind alles Tätigkeiten, die andere "nebenher" machen müssen.


    Aber nenne gerne mal 3 A14-Aufgabenbereiche aus deiner Schule, die den Kolleg*innen ein weitaus höheres Stressmanagement und Verantwortung abverlangen als den Kolleg*innen mit A13.

    Die Regelbeförderung gibt es fast nirgendwo mehr, Aufgabenkataloge für A14- und A15 Stellen kannst du gerne googeln, wenn es dich interessiert, die sind öffentlich. Und noch mal: ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern die Rechtslage.
    In Niedersachsen ist inzwischen (zumindest indirekt) ziemlich genau festgelegt, dass A14-Stelleninhaber Funktionen im Umfang von 3-4 Zeitstunden pro Woche zu übernehmen haben, wobei die Arbeitszeit und Unterrichtsverpflichtungen zu A13 identisch bleiben, das Land erwartet also, dass die Stellininhaber ihre "normalen" Aufgaben in diesen 3-4 Stunden weniger erledigen können, als A13-Lehrkräfte.

    Es geht hier um Leute, die sich mit Teildienstfähigkeit und Schwerbehinderung rumschlagen und dafür sind die Gründe durchaus vielfältig. Das mag jemandem, der ein Beförderungsamt ausübt und x Abminderungsstunden dafür erhält verärgern, weil es an seinem Selbstverständnis rüttelt, meinend, so viel mehr zu leisten als die anderen, aber deswegen muss man das trotzdem ab und an mal sagen.

    Das ist nicht mein Selbstverständnis, sondern das Wesen des Beamtendienstes in Schule. Für ein höheres Amt ist man insbesondere dadurch geeignet, dass man sich besonderes bewährt hat und im Stande ist, die Arbeit des Ausgangsamtes in eines Arbeitszeit zu erledigen, die unterhalb dessen liegt, was andere KuK mit dem gleichen Amt aufbringen müssen (eine Umschreibung dieser Aussage wird in jeder positiven Bewerbungsbeurteilung zu finden sein). Das ist nicht meine Meinung, sondern eine Argumentation, die den roten Faden für eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen bildet, dass zB A14er keine Stundenentlastungen für die übernommenen Aufgaben erhalten und A15er nur wenig im vergleich zur dokumentierbaren Mehrarbeit.

    Das bedeutet aber nicht, dass jemand z.B. mit Hörbehinderung, dem Lautstärke und Disziplinkonflikte zu schaffen machen, nicht in der Lage wäre, Kooperationen mit Betrieben oder Kindergärten aufrechtzuerhalten oder die Computer zu administrieren o.ä.

    Natürlich können und müssen Aufgaben in Schulen so verteilt werden, dass objektive Belastungsfaktoren dabei berücksichtigt werden. Du stellst es aber in einen Kontext mit der Übernahme von Funktionen und höheren Ämtern und damit hat es absolut nichts zu tun.
    Abgesehen davon beschreibst du Aufgaben, die entweder überhaupt nichts mit dem Tätigkeitsfeld von Lehrkräften zu tun haben oder die üblicherweise mit minimalen Entlastungen verbunden sind, aber nicht mit höheren Ämtern.

    Ach, was wäre das schön. Leider gehört das ganz klar in den Bereich "Mythen und Legenden".

    In NRW beispielsweise übernimmt man für eine A14-Beförderung eine außerunterrichtliche Zusatzaufgabe, die in der Regel nicht mit Entlastungsstunden vergütet wird. Deswegen ja die Beförderung.

    Mit praktisch jeder Übernahme eines höheren Amtes steigt die Arbeitsbelastung erst mal.

    In einigen Fällen sinkt sie dann mit Routine dann wieder etwas, das muss man sich aber erarbeiten und erfordert auch Kompetenz und Selbstdisziplin. (Außerdem sinkt die Arbeitsbelastung auch so in einem ganz normalen Lehrerberufsleben, auch wenn man im Eingangsamt bleibt.)

    Die Idee, dass man sich mit einem Beförderungsamt aus belastenden Tätigkeiten vor der Klasse wegbewerben kann und dann entspannter lebt, ist Selbstbetrug. Die Lehrkräfte, die Schwierigkeiten damit haben, vor der Klasse zu stehen, haben genau so Schwierigkeiten damit, organisatorische Aufgaben in der Schule unter mindestens genau so großem Zeitdruck zu bewältigen.

    Trotzdem hält sich dieser Mythos und wird selbst von Teilnehmern hier immer mal wieder vertreten.

    Ich persönlich bin für einen allgemeinen Etikunterricht für alle, die Zusammenlegung von Katholisch und Evangelisch zu christlichem Religionsunterricht, ist für mich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

    Aber es ist nicht so, dass der konfessionelle Religionsunterricht anderer Konfessionen von diesen gewünscht und von Staat und Schulen unterbunden wird. Die einzig zahlenmäßig in Frage kommende Gruppe sind die Muslime und da gibt es offensichtlich kein großes Interesse.

    Warum nur "theoretisch"? Auch in Niedersachsen gibt es noch Schulen, die das anbieten.

    Das ist mir klar, es spielt aber faktisch keine erwähnenswerte Rolle. Einige Schulen haben es noch auf der Liste und bieten dann Kurse an, in denen am Ende 3 SuS sitzen. Sie leisten sich diesen Luxus, damit sie das Label "Altsprachliches Gymnasium" weiter führen können und weil sie halt einen oder zwei entsprechende Lehrkräfte haben, die man sonst eh nicht anders einsetzen kann. (Die typische Kombination ist Altgriechisch und Latein.)

    Auch beim Islamunterricht ist es ähnlich. Da hat man in Niedersachsen erst den Studiengang eingeführt (mit viel medialem Rummel) und als dann die ersten Absolventen fertig waren, hat man angefangen Schulen zu suchen, die das Fach auch anbieten. Einige wenige hat man gefunden, aber mit sehr mäßigem Erfolg.

    Ich sehe keinen gesellschaftlichen Fortschritt darin, Religionsunterricht noch weiter in glaubenshomogene Gruppen zu separieren. Und es ist nicht so, dass nur die Schulen den islamischen Religionsunterricht ausbremsen würden, die Nachfrage danach ist auch auf Elternseite nicht vorhanden. Modernere Muslime haben kein Interesse ihre Kindern in der Schule separieren zu lassen, konservative Muslime sollen einen Islamunterricht nach ihren Vorstellungen in ihrer Gemeinde.

    Die Tatsache, dass ein bestimmter Unterricht im Schulgesetz vorkommt, heißt noch nicht, dass er in der Praxis auch angeboten wird. Auch Altgriechisch existiert theoretisch noch als Schulfach.

    An praktisch allen Schulen wird es hier christlichen Religionsunterricht und WuN als Wahlmöglichkeit geben. Islamunterricht wurde vor ein paar Jahren als mögliches Fach eingeführt, ist, soweit ich das beurteilen kann, aber ein Flop, ich kenne keine Schule, die diesen anbietet und es gibt auch keine spürbare Nachfrage. Es gibt die grundsätzliche Möglichkeit, ersatzweise zum schulischen Unterricht, einen außerschulischen Unterricht in seiner Konfession zu besuchen, ich hatte einige wenige jüdische SuS, die das wahrgenommen haben, diese haben dann in der Schule weder an WuW noch an Religion teilgenommen, sondern nachmittags ein Angebot ihrer Religionsgemeinschaft belegt, von dem dann auch eine Note vergeben und in das schulische Zeugnis eingetragen wurde. (Es scheint ein hervorragender Unterricht zu sein, denn die Note war in 100% der Fälle "sehr gut".)

    Die Zusammenlegung vom katholischen und evangelischem Religionsunterricht in Niedersachsen ist für mich ein Paradebeispiel für das, was ich meine. Die macht "vor Ort" überhaupt kein Problem, bei uns hatten die Konfessionen schon lange eine gemeinsame Fachgruppenleitung und der Wechsel lief völlig geräuschlos und wird von den betroffenen begrüßt, weil es wenger Probleme durch sehr kleine oder große Gruppen oder Zusammensetzung aus sehr vielen Klassen gibt. Gleichzeitig gibt es absurde Regelungen von außen, bei denen die Kirchen irgendwie ihre Finger mit im Spiel hatten und sich bemüßigt fühlten, überflüssigen formalen Bullshit mit in die Zusammenlegung einbringen zu müssen. Bei uns werden jetzt alle SuS gleich unterrichtet, es muss aber eine Bemerkung auf dem Zeugnis stehen, ob der Unterricht bei einer Lehrkraft mit katholischer oder evangelischer Konfession stattgefunden hat, so dass die Klassenlehrkraft alle 30 Zeugnisse durchgehen und die passende individuelle Bemerkung setzen muss.

    Sie erzählen, dass ihre Göttin nur eine Fiktion ist?

    Die mir näher bekannten Lehrkräfte erzählen überhaupt nichts dazu, ob ein Gott oder eine Göttin real oder Fiktion ist, man kann problemlos auch als bekennender Atheist am Religionsunterricht teilnehmen und trotzdem ein Abitur mit 15 Punkten machen.

    Die Verfassung räumt den Religionsgemeinschaften das Recht ein, die jeweilige Fiktion als Realität auszugeben. Das ist schon ein erheblicher Zugriff auf unterrichtlich Inhalte, die in normalen Unterricht in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen.

    Keiner unserer Religionslehrkräfte verkauft den SuS die Inhalte der Bibel als Realität.
    Ein rückständiger, einer konservativen Kirche hörigen, Religionsunterricht mag mancherorts noch existieren, er ist aber nicht die Regel und ergibt sich schongar nicht zwingend aus den Staatsvertrag.

    Welche Probleme gibt es denn damit?

    Zum Beispiel die Tatsache, damit in das Privatlaben der unterrichtenden Lehrkräfte hineinwirken zu können, zum Beispiel durch den Entzug der Lehrerlaubnis bei einer Ehescheidung. Passiert heute zum Glück nur noch selten, ich persönlich halte aber bereits die grundsätzliche Möglichkeit für nicht akzeptabel.

    Aus meiner eigenen Schulzeit kenne ich es nicht anders, an meiner jetzigen Schule unterrichtet ein Kollege in der GO 3 Stunden Religion und 3 Stunden Philosophie, der Unterricht kann also nicht mal parallel stattfinden. Religion ist mitten am Tag, Philosophie in den Randstunden. Die Schüler, die Philosophie belegen, haben also tagsüber Freistunde und nachmittags Unterricht, wenn die, die Religion belegt haben, bereits nach Hause düsen.

    Du schließt hier von einer subjektiven und wohl sehr negativen Erfahrung auf etwas, was mit der heutigen schulischen Realität in den allermeisten Schulen nicht mehr viel zu tun hat. Werte und Normen ist bei uns gleichwertiges Wahlpflichtfach zu Religion, bis hin zum Prüfungsfach im Abitur, beides liegt parallel im Band und wird von jeweils dafür ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet. Bei uns belegen mehr als 50% der Schüler WuN.

    Weder Religion noch das Ersatzfach werden inhaltlich von Kirchen oder Verbänden gesteuert, sondern vom Gesetzgeber, beim Religionsunterricht gibt es lediglich den leidigen Kirchenstaatsvertrag, der den staatlichen Spielraum einengt. Das ist aber ziemlich nebensächlich in Bezug auf die Inhalte, problematisch ist die notwendige kirchliche Lehrerlaubnis, und dass Religion dadurch bei uns durchgängig zweistündig in der Stundentafel sein muss, während andere Kurzfächer in mehreren Schuljahren nur epochal unterrichtet werden. Wenn neue Fächer wie Informatik oder Berufsorientierung Stunden kriegen sollen, geht es als immer stärker zu lasten anderer.

    Unterricht über Religionen ist für mich Teil des Unterrichtes in Ethik, Religionen haben ihren historischen Beitrag zur Entwicklung unserer heutigen Werte geleistet und gleichzeitig liefern sie viel aktuelles Material darüber, wie unethisches Verhalten gerechtfertigt wird. Solange beide Seiten im Unterricht abgebildet werden, halte ich es für angemessen, das auch zu thematisieren.

    Interesse, es gibt ja immer irgendwen, der irgendwas von Herzen rechtfertigen kann und darauf bin ich gespannt.

    Wenn du meinst, irgendwer hier hätte Netanjahu verteidigt, zitiere denjenigen doch direkt, dann ist auch klar, wer sich angesprochen fühlen soll.

    Schule ist weltanschaulich neutral, religiöse Feste im eigentlichen Sinne haben an staatlichen Schulen überhaupt nichts zu suchen, gefeiert wird zB Weihnachten, weil es kulturell und gesellschaftlich bei uns eine Bedeutung hat. Da kann man dann auch die Bedeutung in anderen Religionen und Weltanschauungen thematisieren. Jede Religion hat irgend ein Fest um die Wintersonnenwende.

    Das sehen in der Großstadt die muslimischen Eltern anders. Bei uns gibt es das nicht.

    Das ist keine Abstimmungsfrage der Eltern.
    Im übrigen wird an allen mir bekannten Schulen die Weihnachtszeit in einer Art und Weise begangen, bei der der religiöse Aspekt eine untergeordnete bis gar keine Rolle spielt. Bei uns macht auch die Fachgruppe Werte und Normen einzelne Aktionen in der Zeit.

    Vertretungsunterricht: Nein, darf sie nicht. SozPäds dürfen nicht zu Vertretungszwecken eingesetzt werden. (Siehe: Informationen der GEW)

    Mal abgesehen davon, dass ein Flyer der GEW keine Rechtsquelle ist, steht das auch nicht in dem Dokument, sondern lediglich die Formulierung "Sozialpädagogische Fachkräfte werden nicht zur Abdeckung der Stundentafel, nicht zum Auffangen von Lehrkräftemangel, eingesetzt.". Das ist eine Forderung, keine juristisch belegte Feststellung, weil die GEW es aus verständlichen Gründen (die ich persönlich teile, aber das ist nicht relevant) dagegen ist, Lehrkräftebedarf durch Personal zu ersetzen, der keine Qualifikation als Lehrkraft hat.

    Rein rechtlich ist es trotzdem möglich. Für das reine Erteilen von einzelnen Unterrichtsstunden gibt keine vorgeschriebene Qualifikation, jede Lehrkraft muss damit leben auch fachfremd eingesetzt zu werden, wenn die Schule den Bedarf hat (wenige Sonderfälle, wie Religion, ausgenommen), Einzelstunden werden auch mal von Praktikanten gehalten oder eben auch von pädagogischen Fachkräften.

    Rechtlich notwendig ist die Qualifikation erst dann, wenn es um Leistungsbewertung und das Erteilen von Abschlüssen geht.

    Nur zur Klarstellung: ich wäre absolut dagegen, dass PMs Unterricht halten, bei uns ist das auch nicht der Fall, sie werden aber im Rahmen des Vertretungskonzepts zur Aufsicht bei Vertretungen eingesetzt. Aber ein rechtlicher Hebel ist in Bezug auf die Ausgangsfrage nicht gegeben, hier muss man fachlich argumentieren.

    Ich wiederhole mich: so etwas müssen nicht Kollegen miteinander ausfechten, die Schule braucht ein Vertretungskonzept.

    Von Vorteil wäre es, wenn sich dieses im Rahmen des rechtlich zulässigen bewegt und da stellen erkrankte KuK sowieso keine Aufgaben (wenn sie es nicht selber wünschen), sondern nur diejenigen, die für andere Veranstaltungen, Fortbildungen, etc. geplant vertreten werden.

    Natürlich kann eine pädagogische Mitarbeiterin in der Vertretung eingesetzt werden, juristischer Maßstab ist zunächst mal nur, dass die Aufsicht gewährleistet ist. Was sie dann in der Vertretung macht, sollte die Schule in einem Vertretungskonzept regeln. An das hat sie sich dann zu halten, wenn es das nicht gibt, kann man ihr kaum vorwerfen, dass sie dann selber entscheidet, was sie macht.

    Aus dem gleichen Grund kann sie auch Pausenaufsichten übernehmen.

    Pädagogische Fachkräfte sind über das Land beschäftigt, sie sind (im Gegensatz zB zu Inklusionshelfern einzelner Schüler) stimmberechtigt in Konferenzen denen sie angehören (welchen genau regelt die Konferenzordnung).

    Was genau sie macht, wird sie wohl kaum selber entscheiden, für Vertretungsunterricht, Pausenaufsichten, etc. wird sie die Schulleitung ja eingeteilt haben.

    Für mich ist auch schwer nachvollziehbar, dass man sich als Lehrkraft darüber beschwert, dass eine weitere Kraft einem ein Teil der Aufsichten und Vertretungen abnimmt, meiner Erfahrung nach gibt es davon an Schulen genug für alle. Hier entsteht für mich der Eindruck, dass du eher ein persönliches Problem mit der Kollegin hast.

    Leute, die keine ganzen Sätze schreiben können, geben plötzlich einen Text über innere Monologe ab?

    Korrekt. Und dann hast du hinterher den Ärger mit der Frage, wie man das bewertet. Auch hier im Forum gibt es oft genug den Standpunkt "Wenn man den Schüler nicht in flagranti erwischt hat, kann man nichts machen".

    Wir hatten übrigens auch schon den Fall, dass eine Kollegin bei einer Klausur zu einem Roman einen Textauszug aus einem ganz anderen Werk gegeben hat und Schüler dann dazu etwas bearbeiten sollten und ein Schüler, der sonst kaum drei grade Sätze formulieren kann, seine Antwort dann tatsächlich nicht nur auf den gegebenen Textauszug, sonder auch auf die darauf folgenden Seiten bezogen hat, die dem Material der Klausur gar nicht beilagen.

    Ich habe die Hälfte meiner Deutschklausuren geschrieben, indem ich die Lektüre am Abend vorher kurz quergelesen habe.
    (Zu meiner Verteidigung: Home Faber halte ich immer noch für eine Zumutung.) Ironischerweise war ich als Jugendlicher ein Vielleser, nur halt andere Sachen.

    In deinem Beispiel muss man das Buch oder mindestens die Lektürehilfe gelesen haben und wissen, welchen inneren Konflikt der Hauptcharakter hat, was man hoffentlich im Unterricht mal besprochen hat.

    Das ist für mich jetzt keine AB1 Aufgabe, in der Regel wird man das im Unterricht vorher so nicht besprochen haben und die KI kann mir das problemlos beantworten, wenn ich weder Buch noch Lektürehilfe gelesen habe. Und ja, natürlich gibt es SuS, die im Unterricht vorher nur 6 Wochen ihre Zeit abgesessen haben.

    Ich denke mir meine Beispiele nicht aus, vergleichbare Dinge sind genau die Fälle, bei denen KI-Nutzung bei uns aufgeflogen ist.

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