Beiträge von Moebius

    Gerade in den sprachlichen Fächern brauchst du nichts zu fotografieren, die KI kennt die gängigen Texte. Und die Aufgabenstellung "Erläutere den inneren Konflikt des Hauptcharakters in Die Physiker von Dürrematt" ist schnell eingetippt, wenn der Schüler einigermaßen clever ist, fügt er noch "... formuliere deine Antwort auf dem sprachlichen Niveau eines leistungsstarken Zehntklässlers am Gymnasium" hinzu.
    Das was die KI ausspuckt muss ich dann nur noch lesen und anschließend im Raum grob reproduzieren.

    Noch sind die MINT-Fächer deutlich im Vorteil, weil die Aufgabenstellungen dort sehr viel länger, komplexer und kleinteiliger sind, da müsst man tatsächlich die Aufgabenstellung fotografieren, außerdem sind die Lösungen der KI schlechter.

    Bitte entferne den Link auf das Video, Verlinkungen generieren Reichweite und erhöhen die Anzeige solcher Videos in automatischen Playlisten, damit unterstützt man die Urheber solcher Videos. Oft genug werden sie unter scheinbarer Skepsis "Schaut euch das mal an, dass kann doch wohl nicht wahr sein!" geteilt und verbreitet mit der Absicht, sie zu "pushen".

    Als nicht religiöser Mensch halte ich es trotzdem für sinnvoll, kulturelle Werte und Traditionen, die unsere Gesellschaft geprägt haben, in Schule zu vermitteln und mit einzubeziehen, dazu gehört auch die Weihnachtszeit. Aber es muss halt immer adressatengerecht sein. Wenn die eigenen SuS es nicht schaffen, sich in einer Großgruppe dem Anlass entsprechend zu verhalten, mache ich halt nichts in der Großgruppe.

    Viele SuS bringen von zuhause nicht mehr die nötigen Voraussetzungen mit, um sich bei bestimmten Aktionen angemessen zu verhalten. Dann muss man kleiner und eger geführt planen. Es ganz sein zu lassen, vergrößert das Problem mittel- und langfristig nur. Dann lernen sie es nicht nur zu Hause nicht, sondern genau so wenig in der Schule.

    Es ist ärgerlich, dass Schule mehr und mehr die Erziehungsaufgaben des Elternhauses übernehmen muss, es nicht zu tun, ist aber erst recht keine Lösung.

    Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

    Für die akute Situation ist auch erst mal nicht relevant, ob ein tatsächlicher Notfall vorliegt, oder nicht. So oder so muss die Antwort zunächst sein: "Wenn ihr gemeinsam den Raum verlasst, ist der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung gestört und die Klausur ist für euch beendet." Ob man dann Teile wertet, die nicht bearbeiteten Teile mit ungenügend benotet oder später eine Ersatzarbeit stellt, kann man hinterher klären und dabei ist entscheidend, bei welchem Vorgehen man die Rückendeckung der Schulleitung hat.

    Es gibt aber ja Gesetzlichkeiten und die stehen überm Hausrecht des SLs.

    Völliger Unsinn, kein Seminarleiter kann einen Schulleiter an dessen eigenen Schule aus irgendeinem Raum verweisen und ich halte es auch für wenig glaubwürdig, dass ein Seminarleiter das versucht.

    Meine Frage ist nun: Wie kann ich forcieren, dass ich endlich die Schule wechseln kann? Soweit ich weiß, muss der Schulleiter ja den Versetzungsantrag genehmigen und das wird er niemals machen. Müsste ich erst hohe Fehlzeiten ansammeln, damit das Eingliederungsmanagement aktiv wird oder was wäre noch ein Weg? Bezirkspersonalrat?

    Du musst dir Hilfe im echten Leben suchen und keine Scheinhilfe in Internetforen, die dir nichts nützen wird. Und sie wird dir nichts nützen, weil hier das gleiche passieren wird, wie in den letzten Posts die du zu einer Situation geschrieben hast: Leute werden dich auf stark subjektiv gefärbte Aspekte in deinen Ausführungen hinweisen und darauf, dass es auch Probleme an deinem eigenen Verhalten gibt und du letztlich nur daran arbeiten kannst. Das wirst du wieder nicht hören wollen und gegen von dir nicht erwünschte Antworten eskalieren, annehmen wirst du nur Antworten, die mit auf diejenigen schimpfen, die dir deiner Meinung nach Unrecht tun. Möglicherweise wird dir wirklich unrecht getan, das kann man anhand deiner Darstellungen objektiv nicht beurteilen, weil einfach Sachdarstellungen, persönlicher Frust und offensichtlich nicht objektive Schilderungen vermischt werden. Helfen können dir nur die passenden Stellen vor Ort - Seminar, Personalrat.


    "Bereits im August 2024 hatte der Landesschülerbeirat (LSBR) angeblich Unstimmigkeiten bei den nicht abgerufenen Haushaltsmitteln im Kultusministerium festgestellt. Eine daraufhin gestellte Anfrage sei jedoch unbeantwortet geblieben"

    Möglicherweise ist der Mitarbeiter der für die Beantwortung solcher Anfragen zuständig ist, seit 12 Jahren nicht mehr zur Arbeit erschienen und es ist noch niemandem aufgefallen.

    Ich erinnere mich von einzelnen Bundesländern schon mal gehört zu haben, dass Lehrkräfte, die lange in einem anderen Beruf gearbeitet haben und dann wieder in die Lehrertätigkeit einsteigen wollen, zunächst eine Art Kolloquium absolvieren müssen. Innerhalb des Dienstes halte ich das für rechtlich nicht denkbar.

    Das Gesetz gilt explizit für alle Landesbeamte.

    Die genauen Wertgrenzen sind dort nicht genannt, sie obliegen der Festlegung der Dienstaufsichtführenden Behörde, die von mir genannten Zahlen sind bei uns über die Schulleitung kommuniziert worden.

    Ich frag dann noch mal nach. Vom Ministerium gibt es im wesentlichen Blabla, aber eine konkrete Grenze ist nirgends angegeben? Also für NRW?

    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

    Nein, mit "Movieworld" liefert die Suche nur diesen thread hier...

    Moebius
    29. Oktober 2013 15:47

    Ist zwar Niedersachsen ab:

    Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Don't ask, don't tell.

    Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.

    Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).

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