Alkohol auf Studienfahrten

  • Ich würde Schweden vorschlagen. Dort darf man erst ab 20 in die Bottle-Shops. Das Problem in der SEK 2 ist doch, dass ich das Alkoholverbot nicht effektiv durchsetzen kann, wenn sie das Zeug an jeder Ecke legal kaufen können. Da kapituliert man als Lehrer vor der Macht des Faktischen.

    Man kann Alkohol sogar mitbringen und andere Drogen am Bahnhof kaufen. Und nun?

  • Es wird ja echt heiß diskutiert hier. Ich bin ganz froh, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein auf weiter Flur stehe. :) Ja, man kann das auch mit dem kompletten Verbot versuchen durchzuziehen, aber das ist mir einfach zu dumm. Alkohol ist gesundheitsschädlich, das bestreitet niemand; aber das macht die Praktikabilität eines Verbots auf einer Klassenfahrt nicht einfacher. Ich trinke selber vielleicht mal ein Glas Wein im Monat zum Essen, sonst bin ich nüchtern auf Klassenfahrten sowieso.

    Ich habe heute mit meiner Chefin (Schulrechtsdozentin am Seminar für Refis) nochmal geredet, wie wir das jetzt am besten handhaben. Und sie meinte, dass es schon einen Fall in der Vergangenheit gab, bei denen Kollegen von uns Schüler*innen auf Grund von Alkoholkonsum auf eigene Kosten von einer Fahrt nach Hamburg heimgeschickt haben. Auf dieser Fahr herrschte Alkoholverbot. Das war alles von den Eltern und Schülern als Regel unterschrieben! Die Eltern haben dagegen geklagt, dass sie die Kosten für die Heimfahrt übernehmen mussten, mit der Begründung, dass ihre Kinder nichts Illegales getan haben und auch nicht so betrunken gewesen waren, dass sie sich und andere gefährdet haben. Das Gericht hat den Eltern tatsächlich recht gegeben und gesagt, dass die Entscheidung der Lehrkräfte nicht im Verhältnis zum Alter und des Alkoholzustands des Schülers und der gesetzlichen Lage (Jugendschutz) steht. Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Aus dieser Geschichte hat sie mir sogar dazu geraten, den Alkohol nicht völlig zu verbieten; weil wir es nicht durchsetzen können!

    Einmal editiert, zuletzt von BlackBread31661 (16. September 2025 19:54)

  • Es wird ja echt heiß diskutiert hier. Ich bin ganz froh, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein auf weiter Flur stehe. :) Ja, man kann das auch mit dem kompletten Verbot versuchen durchzuziehen, aber das ist mir einfach zu dumm. Alkohol ist gesundheitsschädlich, das bestreitet niemand; aber das macht die Praktikabilität eines Verbots auf einer Klassenfahrt nicht einfacher. Ich trinke selber vielleicht mal ein Glas Wein im Monat zum Essen, sonst bin ich nüchtern auf Klassenfahrten sowieso.

    Ich habe heute mit meiner Chefin (Schulrechtsdozentin am Seminar für Refis) nochmal geredet, wie wir das jetzt am besten handhaben. Und sie meinte, dass es schon einen Fall in der Vergangenheit gab, bei denen Kollegen von uns Schüler*innen auf Grund von Alkoholkonsum auf eigene Kosten von einer Fahrt nach Hamburg heimgeschickt haben. Auf dieser Fahr herrschte Alkoholverbot. Das war alles von den Eltern und Schülern als Regel unterschrieben! Die Eltern haben dagegen geklagt, dass sie die Kosten für die Heimfahrt übernehmen mussten, mit der Begründung, dass ihre Kinder nichts Illegales getan haben und auch nicht so betrunken gewesen waren, dass sie sich und andere gefährdet haben. Das Gericht hat den Eltern tatsächlich recht gegeben und gesagt, dass die Entscheidung der Lehrkräfte nicht im Verhältnis zum Alter, des Alkoholzustands und der gesetzlichen Lage (Jugendschutz) steht. Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Aus dieser Geschichte hat sie mir sogar dazu geraten, den Alkohol nicht völlig zu verbieten; weil wir es nicht durchsetzen können!

    Hast du dazu vielleicht das Aktenzeichen?

  • Geschichten aus dem Paulaner Garten. Eine Abholung aus der Klassenfahrt wird immer mit Abstimmung der Schulleitung erfolgen. Nie und nimmer würde deswegen ein einzelner Lehrer nach einem verlorenen Gerichtsverfahren auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Märchenstunde. Selbst im Falle einer groben Fehlbeurteilung wäre der Ansprchsgegner niemals die Lehrkraft, sondern immer das Land. Das Land könnte sich theoretisch unter bestimmten Voraussetzungen das Geld von der Lehrkraft wiederholen (Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), aber sicher nicht in dem geschilderten Fall.

  • Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Ich würde niemals einen Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben. Die SL muss unterschreiben. Damit ist auf jeden Fall die Schule, die im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibt. Keinesfalls die Lehrkraft. Verursache ich als Lehrkraft einen Schaden können die Eltern nicht mich sondern nur das Land zum Schadensersatz heranziehen. Das Land kann dann nur bei grober Fahrlässigkeit die Kosten von mir zurück verlangen. Das Schöne ist, selbst wenn das passiert, dann geht der Vorgang an meine Berufshaftpflicht der GEW die dann entweder zahlt oder den Prozess mit dem Land führt. In keinem Fall meine Baustelle.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das hat überhaupt nichts mit "cool" zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die Durchsetzung eines strikten Alkoholverbots während einer Klassenfahrt mit Sek II Schülern ohnehin scheitern muss....schlicht schon deshalb, weil diese nicht mehr rund um die Uhr unter permanenter Beobachtung stehen müssen und sich selbst legal Alkohol kaufen können. Und andersherum ist es vollkommen weltfremd anzunehmen, ein Alkoholverbot halte die Schüler vom trinken ab.

    Danke!

    Exakt. Die Lösung eines Verbotes nimmt die Spannung aus einer Sache, die eh niemals durchsetzbar ist. Das Aussprechen des Vertrauens seitens der Lehrkraft hilft ebenfalls. Meiner Erfahrung nach halten sich Regeln dann leichter, wenn die SuS das Gefühl haben, ihnen wird echtes Vertrauen entgegengebracht.

    Dann müssen sie nicht gegen ein Verbot antrinken.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Danke!

    Exakt. Die Lösung eines Verbotes nimmt die Spannung aus einer Sache, die eh niemals durchsetzbar ist. Das Aussprechen des Vertrauens seitens der Lehrkraft hilft ebenfalls. Meiner Erfahrung nach halten sich Regeln dann leichter, wenn die SuS das Gefühl haben, ihnen wird echtes Vertrauen entgegengebracht.

    Dann müssen sie nicht gegen ein Verbot antrinken.

    Du hältst die Erlaubnis bestimmter alkoholischer Getränke für einen Vertrauensbeweis und hoffst, dass sich dann niemand betrinkt.

    Ich finde es vertrauensvoll zu sagen, dass eine Schulfahrt ohne Alkohol auskommen muss und ich hoffe, dass sich niemand betrinkt. Falls doch, muss die Person dann heimreisen. Somit habe ich ihr das Vertrauen entgegengebracht, sich an Grundregeln zu halten und kann diese auch durchsetzen.

    Meine Erfahrung ist, dass Gruppen am besten zusammen funktionieren, wenn sie wissen, welche Regeln gelten und wenn es eine zuverlässige Person gibt, die die Regeln durchsetzt. Das gibt Klarheit und Verlässlichkeit.

    Wenn die Lehrkraft natürlich selbst Alkohol trinken will und findet, Alkohol gehöre selbstverständlich dazu, auch auf Bildungsfahrten mit Jugendlichen, wird's natürlich schwierig mit einem Verbot.

    Es geht also nicht darum, dass man etwas nicht durchsetzen könne, sondern dass man es nicht will. Deswegen ist Kiffverbot für einige hier auch möglich, Alkoholkonsum aber angeblich unvermeidbar.

  • Du hältst die Erlaubnis bestimmter alkoholischer Getränke für einen Vertrauensbeweis und hoffst, dass sich dann niemand betrinkt.

    Ich finde es vertrauensvoll zu sagen, dass eine Schulfahrt ohne Alkohol auskommen muss und ich hoffe, dass sich niemand betrinkt.


    So haben wir zwei Ansätze und gegenteilige Meinungen. Passiert. 😊

    Da ich eine andere Altersgruppe unterrichte, komme ich nicht in die Nähe dieser Entscheidung und habe meine Ansicht in den Pott gegeben. Dass es andere Menschen anders sehen und machen, ist eher normal.

    Wichtig ist nur, alles hieb- und stichfest zu haben. Sowohl eine Absprache, im Normalmaß Alkohol konsumieren zu dürfen als auch das Verbot und seine Folgen bei Nichtbeachtung. Wenn allerdings ein Gericht schon der Klage stattgibt, dass Kinder beim Übertreten des Verbots heimgeschickt werden (Kosten), dann würde mich das als Lehrkraft ermutigen, eine offene und geklärte Kommunikation mit SuS und Eltern zu verschriftlichen.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Urteil: Eltern müssen die Rückfahrt ihres Kindes bezahlen, nachdem dieser wegen des Konsums von Wodka von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden war.

    https://www.news4teachers.de/2024/01/wodka-…-sohnes-zahlen/

    Wodka Klasse 10, also Sek. I ist wo in Deutschland erlaubt?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • " Einmal unterwegs: Vorzeitige Heimreise wegen Fehlverhaltens

    Der Konsum verbotener Substanzen – seien es illegale Substanzen wie Cannabis oder nur im Rahmen der Klassenfahrt verbotener Substanzen wie Alkohol und Zigaretten, ist seit jeher ein großes Problem bei Klassenfahrten.

    Der Experte Günther Hoegg, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht, empfiehlt in seinem Ratgeber „SchulRecht!“ folgende Konsequenzen bei unerlaubtem Alkoholkonsum:

    Zitat

    „Bei leichtem Alkoholgenuss genügt eine Ausgangssperre. Sollte der Betroffene regelrecht betrunken sein, empfiehlt es sich, ihn nach Hause zu schicken.“

    Laut Hoegg gibt es insbesondere fünf Gründe, die den Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen:

    • Starker Alkoholkonsum
    • Drogenbesitz und/oder Drogenkonsum
    • Aufenthalt im Zimmer des anderen Geschlechts während der Ruhezeit
    • Unerlaubtes Verlassen der Unterkunft
    • Körperliche Gewalt gegen Mitschüler (oder Lehrer)"


    Aus https://share.google/GZ7Bt9Ecw0XqaxW7c


    Baden-Württemberg drückt sich mal wieder mit einer Aussage, es gibt nur div. Aussagen von irgendwelchen Leuten. Wiederholt, starker Alkoholkonsum, harte Alkoholsorten, Sek. I, Verhältnismäßigkeit werden genannt.

    Aber was ist mit "leichtem" Alkoholgenuss in Sek. II von Bier und Wein? Da werden wir Lehrer allein gelassen. Ich würde mich grundsätzlich an die SL wenden, sie muss die Heimreise anordnen, es reicht nicht, dass sie Bescheid weiß. Dann bleibe ich nicht auf den Kosten sitzen. Nur kenne ich SL, die zögern und drücken. Was dann? Ich fand auch eine Aussage, dass der Lehrer vor Ort nicht heimschicken darf, wenn die SL es nicht angeordnet hat.

    Anderes Thema zu Baden-Württemberg und Klassenfahrt, was hier indirekt angesprochen wurde. Das Land zahlt nicht mehr bei Abbruch etc. (Folge von Corona), es hat sich jetzt juristisch abgesichert, wir Lehrer schließen im Auftrag der Eltern die Verträge für Klassenfahrten ab. Das mit den entsprechenden Folgen war für mich der Grund, nicht mehr zu fahren. Zum Glück (für mich) gibt es bei uns genug junge KollegINNen. Früher fuhr ich jährlich und auch länger.

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  • Mich regt auf, dass hier unterstellt wird, wir würden es uns einfach machen und sogar selbst betrinken wollen, wenn wir Alkohol im Rahmen erlauben.

    Meine Kollegen und ich haben unendlich viele Gespräche vor jeder Fahrt geführt, diskutiert, abgewogen, für die konkreten Schüler überlegt usw. Ich habe einmal einen Schüler deswegen nicht mitgenommen, zum Glück hat es die Mutter akzeptiert. Das sehen und wissen Außenstehende auch Schüler nicht. Da kommen so aggressive oder überhebliche Kommentare wie lax oder Paulanergarten.

    (Ich kann mir die Geschichte des TE übrigens vorstellen. Ich habe schon vorher unglaublich andere Dinge mitbekommen. Ich vermute, dass die Kollegen ohne ausdrückliche Anordnung der SL bei "leichtem und nicht wiederholten" Alkoholgenuss den Schüler aus Sek. II heimgeschickt haben. Wichtig für den TE ist, nie ohne Rückendeckung der SL zu handeln, auf schriftliche Anordnung zu bestehen.)

    Sek. I und Wodka gehen auch bei uns nicht.

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  • wir Lehrer schließen im Auftrag der Eltern die Verträge für Klassenfahrten ab. Da

    Hierzu kann mich der Dienstherr aber doch wohl nicht verpflichten. Es gehört doch nicht zu meinen Aufgaben juristische Auseinandersetzungen mit den Anbietern zu führen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hierzu kann mich der Dienstherr aber doch wohl nicht verpflichten. Es gehört doch nicht zu meinen Aufgaben juristische Auseinandersetzungen mit den Anbietern zu führen.

    Das mit den entsprechenden Folgen war für mich der Grund, nicht mehr zu fahren. Zum Glück (für mich) gibt es bei uns genug junge KollegINNen

    Baden-Württemberg halt.

    (Das ist auch vielen Eltern nicht klar.)

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  • Aber dann sind Klassenfahrten bei Euch freiwillig. Ansonsten würde ich mir Rechtsschutz einholen und klagen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es [das Land] hat sich jetzt juristisch abgesichert, wir Lehrer schließen im Auftrag der Eltern die Verträge für Klassenfahrten ab.

    Ich kenne es so, dass die Beauftragung der Lehrer mit der Buchung in BW inzwischen bei allen Eltern vor der Buchung schriftlich eingeholt wird. Ob das im Zweifel wirklich dazu führt, dass die Eltern die Vertragspartner der Reiseanbieter sind, wird möglicherweise irgendwann gerichtlich überprüft, wenn Eltern das anders sehen und aus irgendeinem Grund nicht zahlen wollen.

    Aber dann sind Klassenfahrten bei Euch freiwillig.

    Sie gehören zur Dienstpflicht, aber es ist leichter als in anderen Bundesländern nicht zu fahren. Am einfachsten ist es, darauf zu bestehen, selbst keinen Cent privat zu zahlen oder vorzustrecken.

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