Ich weiß nicht, wie es in NRW ist, aber in Niedersachsen ist der offene Ganztag ausdrücklich ausgesetzt, es gibt lediglich die Notbetreuung und auf die haben eben weiterhin nur bestimmte Schüler Anspruch. Sinn und Zweck der Teilung der Klassen ist es, dass sich die Schüler nur zur Hälfte in der Schule sind und sich die Gruppen möglichst nicht begegnen. Betreuungsmodelle, bei denen die jeweils nicht beschulten Kinder gleichzeitig anderweitig in der Schule betreut werden, laufen dem zuwider und sind offenkundiger Unsinn.
Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass die Notbetreuung auch weiterhin eine Notbetreuung bleibt und nur von den Schülern in Anspruch genommen werden kann, bei denen ein Anspruch und keine Betreuungsalternative vorhanden sind. Die Teilnehmerzahl kann und darf also nicht massiv steigen.