Beiträge von Moebius

    In Fragen, in denen der Schulvorstand entscheidet, hat die Schulkonferenz eben keine Befugnis mehr. Wenn man dort trotzdem über Fragen abstimmt, die später noch mal im Schulvorstand entschieden werden, fällt das in die Kategorie "Meinungsbild einholen", irgendeine bindende Wirkung entfaltet das nicht.

    Wenn du mit solchen Dingen behelligt wirst, würde ich mich auf keine Diskussionen einlassen. Für die Außenvertretung sind Schulleitung und Rechtsabteilung verantwortlich.
    Den Vertrag mit der Unterkunft hast du ja auch nicht persönlich unterschrieben (hoffentlich).

    Der aktuelle Mangel im Primarbereich ist vor allem auch auf falsche Prognosen der Schülerzahlentwicklung zurück zu führen. Schon vor knapp 10 Jahren ist der Geburtenrückgang langsam abgeflaut und in den letzten Jahren waren die Geburtenzahlen dann signifikant höher, als vorher angenommen. Bis vor etwa ein bis zwei Jahren hat man immer noch mit einem langfristigem Rückgang der Schülerzahlen geplant, kleine Grundschulen werden zum Teil immer noch geschlossen. Jetzt steigen auch die Schülerzahlen deutlich über das Niveau, auf das man sich in den Jahren vorher eingestellt hat und die "Flüchtlingswelle" vor drei Jahren verstärkt diese Tendenz noch. Da wird es auf einmal eng.

    Viele Forscher sind ja inzwischen so weit anzunehmen, dass zwischen Geburten. und Einschulungszahlen irgend eine Art von Zusammenhang besteht, etwa mit einer zeitlichen Verzögerung von 6 Jahren. Die Politik lässt solche Vermutungen aber noch nicht in ihre Planungen einfließen.

    Ich würde mich mal noch weiter aus dem Fenster lehnen:
    Der aktuelle Mangel an den Grundschulen ist nur der Anfang. Nach meiner laienhaften Beobachtung besteht nämlich auch ein Zusammenhang zwischen Einschulungen in den Grundschulen und Aufnahmen an den weiterführenden Schulen (mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa 4 Jahren). In ca. 2 Jahren werden sich auf einmal auch die Schülerprognosen für die weiterführenden Schulen nach und nach als zu niedrig herausstellen. Das Problem wird hochwachsen und in einigen Jahren werden wir genau den gleichen Lehrermangel auch mal wieder an den weiterführenden Schulen haben.

    Das ist eine Phantomdiskussion.

    Entscheidend für den Erfolg einer Bewerbung ist die dienstliche Beurteilung. Weitere Kriterien wie Geschlecht, etc. werden immer nur nachrangig bei gleicher Eignungsaussage zur Entscheidung heran gezogen. Und weil das gerne in Prozessen endet sorgt die Behörde inzwischen dafür, dass der Fall "gleiche Eignung" nicht eintritt.

    Es ist auch lehrertypisch, dass man eine eindeutige rechtliche Quelle samt rechtskräftigem Urteil nennen kann und anschließend alle weiterdiskutierten mit Argumenten a la "bei uns ist aber was ganz anderes üblich" und "der Schwippschwager meines Nachbar hat mir aber erzählt" ...

    Die Rechtslage ist, dass die Anordnung einer Doppelbetreuung zu Unterrichtszwecken eine Amtspflichtverletzung darstellt.

    Natürlich sieht die schulische Realität oft anders aus.
    Natürlich geht das oft jahrelang gut.
    Passiert ja auch meist nichts.
    Außer natürlich wenn doch was passiert.

    Ein erschreckendes Maß an fehlender Rechtskenntnis auf allen Ebenen ist leider ein wesentliches Kennzeichen unseres Berufsstandes. Leider gilt das teilweise auch für Schulleiter.

    Und natürlich gibt es manchmal Situationen, in denen man aus der Not heraus eine Sache so gut es eben geht regeln muss, aber spätestens dann, wenn ein rechtswidriges Handeln zur Routine wird, wird sich später niemand mehr mit einem akuten Notstand rausreden können, wenn denn was passiert.

    Grüße,
    Moebius

    Bei volljährigen Berufsschülern gibt es überhaupt keine Aufsichtspflicht, da braucht der Schulleiter / Vertretungsplaner auch keinen Kollegen aus dem Nachbarraum beauftragen mal mit rüber zu gucken. Wenn er jemanden damit beauftragt, dann ist eine Aufsicht eben offensichtlich notwenig- und die wird durch die gewählte Konstellation eben nicht angemessen gewährleistet.

    Das ist aber das Problem desjenigen, der dies anordnet. Nur wenn es regelmäßig vorkommt, sollte man remonstrieren, um sich selber abzusichern.
    Die Frage mit dem doppelten Gehalt ist aber so oder so zu verneinen. Der Busfahrer, der es schafft zwei Busse gleichzeitig zu fahren, wird eben auch nicht doppelt bezahlt.

    Ich kenne die Regeln in NRW und NDS nicht, aber in Hessen ist das möglich, da hier Aufsicht immer alters- und reifeentsprechend stattfinden muss.


    Das ist durch den Bundesgerichtshof ausgeteilt und keine Frage von Landesrecht. Beispielhaft sei verwiesen auf:
    https://www.lehrernrw.de/presse/publika…t-ausleger.html

    Auszug:

    Zitat

    Ordnet der Schulleiter also an, dass eine Lehrkraft neben ihrer eigenen noch eine andere Klasse mit beaufsichtigen muss, begeht er bereits mit der Anordnung eine Amtspflichtverletzung, entschied der Bundesgerichtshof schon mit Urteil vom 19. Juni 1972 zu Az. III ZR 80/70.


    "Üblich" ist an Schulen vieles, was mit der rechtlichen Realität nichts zu tun hat.

    • Ansonsten könnte ich mir auch Auslandsschuldienst gut vorstellen. Allerdings (und das ist die Krux) kämen nur bestimmte Länder infrage. Mein Mann spricht "nur" Englisch, d.h. es müsste das englisch-sprachige Ausland sein. Und da gehen (der Hunde wegen) quasi nur England, Irland, USA, Canada. Einflussmöglichkeiten, von wo man Angebote bekommt, hat man keine. Man kann eine Region seiner Wahl (bei mir wäre das Nahost) ausschließen und ansonsten kann das Angebot überall her kommen. Und dass das ausgerechnet was aus dem englisch-sprachigen Ausland käme (wo alle hinwollen, vermutlich), ist wohl doch eher unwahrscheinlich.

    Das entspricht zwar dem theoretischen Verlauf des Verfahrens aber nicht unbedingt der Realität. Dort nehmen Schule und Bewerber für den Auslandsschuldienst vorher oft inoffiziell Kontakt zu einander auf und das offizielle Angebot kommt dann gezielt. Allerdings sind die von Dir genannten Länder sicher sehr beliebt und gefragt, da eine Stele zu kriegen könnte wirklich schwierig werden.

    Die Behörde muss für jede Stelle ein eigenes Verfahren durchführen. Man wird unnötige Arbeit vermeiden wollen, indem man das Verfahren für die bevorzugte Stelle als erstes und zügig durchführt.
    Wäre ärgerlich, wenn man das Verfahren für die erste Stelle durchführt, der Bewerber erfolgreich abschließt, dann sagt "nein danke, ich möchte lieber die andere Stelle", dann wird man zumindest das Gespräch zum Amt noch mal durchführen müssen, weil es ja um andere Stelleninhalte geht.

    Die Kosten einer Versicherung setzen sich aus allen anfallenden Kosten für die versicherte Leistung + Verwaltungskosten der Versicherung + Gewinn der Versicherung zusammen.
    Statistisch gesehen lohnt sich also keine einzige Versicherung, weil die Gesamtkosten immer größer sind als ohne Versicherung.
    Daraus kann man schließen, dass eine Versicherung immer dann sinnvoll ist, wenn man das Risiko, das man versichert, im Schadensfall selber nicht tragen kann. Darum sollte man eine Haftpflichtversicherung haben, während Glasbruch- und Handyversicherung Unsinn sind. Bei Krankenversicherungen hat man grundsätzlich erst mal keine Wahl, für Zusatzangeboten gilt aber genau das. Wer Chefarztbehandlung will, sollte sie mit absichern, denn die kann man im Zweifelsfall nicht unbedingt aus eigener Tasche bezahlen, andere Kleinleistungen schon.

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