Ist das beschlussfähig bei 20 Enthaltungen von 30 Beteiligten?
Wenn die Regelung Teil der Schulordnung ist, wäre in Niedersachsen der Antrag damit sogar abgelehnt. Was viele Kollegen nicht wissen und von Schulleitern gerne ignoriert wird: bei sehr vielen Abstimmungsfragen dürfen sich Lehrer nicht enthalten. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung, damit hätte die Mehrheit nicht zugestimmt und der Antrag wäre abgeleht (bzw. zumindest nicht gültig angenommen).
Zitat(5) Die Konferenzen beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes bestimmt ist. Bei Entscheidungen über
Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
Ordnungsmaßnahmen (§61)dürfen sich nur Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler der Stimme enthalten.