Beiträge von Moebius

    Eine Schweigepflicht gilt nicht für den dienstlichen Austausch von Informationen.
    Ein Fachlehrer darf also Informationen an den Klassenlehrer weitergeben. Er darf (muss) auch das Jugendamt einschalten, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass zB das Kindeswohl gefährdet ist.
    Er darf sich hingegen nicht mit jemandem austauschen, den er zufällig privat kennt, bei dem es aber, wenn diese private Beziehung nicht wäre, keine dienstliche Notwendigkeit für den Informationsaustausch gäbe. Wenn der Lehrer von A und der Kinderarzt von A zuvällig zusammen Karten spielen, dürfen sie also keine Interna über A austauschen, da sie das bei einer normalen rein dienstlichen Beziehung auch nicht tun würden. Auch bei dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung käme sonst wohl weder der Lehrer auf die Idee den Kinderarzt anzurufen, noch würde der Kinderarzt sich mit dem Klassenlehrer in Verbindung setzen, beide würden sich in diesem Fall wohl eher direkt an das Jugendamt wenden und die jeweils ihnen vorliegenden Informationen weitergeben.
    Genau das erscheint mir hier auch der richtige Weg: wenn Du aus Deinem Kontakt zu dem Kind Dinge weißt, die Anlass zur begründeten Sorge liefern, solltest Du nur diese Dinge weitergeben, Dein Befannter sollte mit seinen Informationen genau das gleiche machen.
    Wenn aus zwei unabhängigen Richtungen Hinweise kommen wird dem beim Jugendamt vermutlich auch noch gründlicher nachgegangen, als wenn diese informationen nur von einem kommen.


    Wie kommst du denn darauf, dass sie das nicht dürfte. Klar, wenn es der Genesung dient, darf sie dies, genauso wie in Urlaub fahren usw.

    Ein zeitlich überschaubarer Urlaub zu Genesungszwecken ist aber was völlig anderes als "Ich packe meine Sachen und verlasse das Land auf nimmerwiedersehen". Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss erreichbar sein, da der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingunen zB auch eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen kann. Die Vorstellung, man könnte aus einem noch längere Zeit laufendem Arbeitsvertrag raus, indem man sich einfach krank schreiben lässt und nach Hause fährt, halte ich für reichlich naiv und gefährlich.


    Und doch, ich lese eindeutig Gründe raus, die eine Krankschreibung rechtfertigen, ...

    Das Problem ist wohl, dass wir da grundsätzlich verschiedene Vorstellungen haben. Eine Krankschreibung hole ich mir dann, wenn ich krank bin, also nicht mehr in der Lage meinen Dienst auszuüben. Und davon schreibt die TE - zumindest im Monemt - nichts. Denkweisen nach dem Motto "Ich strebe eine Krankschreibung an und gucke mal, was sich für Gründe finden lassen" sind mir persönlich fremd.


    Zumal eine Kranlschreibung wegen Mobbings eine durchaus übliche Variante ist!

    Eine "Krankschreibung wegen Mobbings" gibt es nicht, höchstens wegen dessen Folgen. Und wie gesagt: davon, dass sie nicht mehr in der Lage ist zu Arbeiten schreibt die TE nichts, nur davon, dass sie die Sorge hat, dass dieser Fall eintreten könnte. Und dann ist Vorbeugung die richtige Maßnahme. In diesem Fall heißt das, dass man genau zwei Möglichkeiten hat:
    1. Sich mit dem Dienstherr zusammensetzen, die Situation schildern und gemeinsam überlegen, ob die Möglichkeit besteht den Auslandseinsatz vorzeitig zu beenden.
    2. Die Bedingungen so weit verändern, dass man die übrigen 10 Monate unter möglichst vernünftigen Bedingungen übersteht.

    Zitat

    Raus wahrscheinlich nicht, aber wenn es ein deutscher Vertrag ist, dann müsste es über Kranschreibung funktionieren.

    Davon, dass die TE krank ist, steht da aber nichts, und selbst dann dürfte man nicht einfach das Land verlassen und wieder nach Deutschland fahren.

    Und mal ganz ehrlich: hinter deinem Post verbirgt sich eine für mich etwas merkwürdige Haltung: Wenn es auf der Arbeit schwierig wird, lasse ich mich mal eben für drei Monate krank schreiben, irgend ein Grund wird sich schon finden? Ich habe durchaus Mitgefühl für die TE, aber zumindest das was im Post beschrieben wird, ist nicht so dramatisch, dass es sich nicht noch die letzten 10 Wochen bis zu den Sommerferien durchalten ließe.

    Es wäre vermutlich hilfreich, wenn Du schreibst in welcher "Rechtsform" Du im Ausland bist, also angestellt per direktem Vertrag mit der Schule oder als Beamte über den Auslandsschuldienst.
    Wenn das hier

    Mein Vertrag geht noch bis Ende des Schuljahres, aber ich weiß nicht, ob ich das noch so lange aushalte.


    allerdings heißt, dass dein Vertrag noch 3 Monate läuft, bin ich da pessimistisch was ein vorzeitiges Ausscheiden angeht, denn sehr viel schneller wird man da nie rauskommen.

    Das ist doch eindeutig Zwangsbehandlung, oder etwa nicht?


    Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
    Zwangsbehandlungen sind zB Dinge, die unter Gewaltandrohung oder Ausnutzung einer wehrlosen Lage gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden. Ein Beamter in der von dir beschriebenen Lage wird, juristisch gesehen, zu gar nichts gezwungen. Er kann sich der Behandlung jederzeit verweigern, muss dann nur in Kauf nehmen, dass er die Versorgungsansprüche nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
    Wenn er hingegen die Privilegien, die ein Beamtenstatus in seiner Situation mit sich bringt, genießen möchte (denn jeder Angestellte ist im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit deutlich schlechter gestellt), muss er auch in Kauf nehmen, dass er nachweisen muss, dass er zumindest versucht seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

    P.S. Ich kenne die Hefte vom Stark-Verlag, allerdings gibt es jetzt nur noch die Version von 2012 zu erwerben, und da sind nur die Aufgaben ab 2008 drin. Ich habe auch schon versucht, die älteren Hefte in der Nationalbibliothek zu bestellen, allerdings ist zu meinem Ärgernis das System dort sehr undurchsichtigt und es scheint so, als hätten sie die für mich in Frage kommenden Hefte nicht - was ja eigentlich gar nicht sein kann.


    Das sind die Vorbereitungshefte für Schüler. Daneben gibt es von Stark auch Loseblattsammlungen für Lehrer, die automatisch jedes Jahr um die aktuellen Aufgaben erweitert werden. Da müssten eigentlich auch ältere Ergänzungslieferungen nachbestellbar sein.

    Eine feste Regel dieser Art gibt es meines Wissens nicht. Die Schulen dürfen nicht einen Bewerber mit 1,8 einladen, wärend sie einen mir 1,6 nicht einladen, da die Note ein zentrales Kriterium sein muss. Wie weit dann nach dem besten Bewerber eingeladen wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn jemand gute sonstige Qualifikationen mitbringt kann auch mal großzügiger eingeladen werden, wenn es hingegen 30 Bewerber auf eine Stelle gibt, wird man nich mal die 1,0 vom Bestern abwärts schaffen.

    Fakt ist: Dieses Kind kann n i c h t s, kennt keine Lektüre. Was für Notfalltricks kennst du sonst noch? Wir streben das absolute Minimum an, um nicht durchzufallen...Hmpf..

    Unter diesen Umständen wäre es vielleicht eine Überlegung wert, die wenige verbliebene Zeit zu nutzen um zu üben so lange die Luft an zu halten, bis man blau anläuft und umkippt.
    Damit kann man sich dann immerhin einen zweiten Versuch sichern, wenn einem zu der Aufgabe denn gar nichts einfällt. Die Gefahr, dass sie bei der Nummer auf den Kopf fällt und irgendwas wichtiges vergisst, besteht ja offenbar nicht.

    Mal eine Anmerkung nebenbei:

    Es ist sicher von den Moderatoren gut gemeint, aber ich finde das "Auslagern ungewünschter Diskussionen" artet in diesem Forum in letzter Zeit aus.
    Das hängt damit zusammen, dass es immer kleine Gruppen gibt, die sich sofort und sehr laut beschweren, wenn sich eine Diskussion auch in eine Richtung entwickelt, die ihnen persönlich inhaltlich nicht so passt. Für mich ist es nicht Zeichen einer guten Diskussionskultur, in einem öffentlichem Forum zu erwarten, dass sich Antworten ausschließlich auf die informative Beantwortung einer gestellten Frage beschränken. Kritische Anmerkungen muss man da auch mal ertragen können. Wer einfach und ausschließlich nur eine Frage beantwortet haben möchte, sollte sich damit vielleicht nicht in ein Diskussionsforum begeben, für so etwas gibt es Frage-und-Antwort Seiten.
    Die ursprüngliche Anmerkung von Coco - jemandem der noch im Studium ist und in den Seiteneinstieg möchte mal zu fragen, warum er nicht einfach den Studiengang wechselt - war weder off-toppic noch unverschämt, im Gegenteil, die Rückfrage ist durchaus naheliegend und völlig gerechtigt. Für mein Empfinden wird die Keule "off-Toppic" in Kombination mit persönlichen Angriffen ("Haßtiraden", wo keine sind) hier missbraucht um Leute mit unerwünschten Meinungen mürbe zu machen und fern zu halten.

    Edit, um Missverständnissen vorzubeugen: Dieser Post soll keine Kritik an den Moderatoren darstellen, die mit dem Auslagern wohl nur den Wünschen der Forenteilnehmer Rechnung tragen. Meine Kritik richtet sich gegen die diesen Wünschern zu Grunde liegende Haltung im Forum, die nach meinem Empfinden in letzter Zeit zugenommen hat.

    Nochmal zur Erinnerung. Die Möglichkeit des Seiteneinstiegs wurde geschaffen, weil es nicht möglich war, den Bedarf mit regulär ausgebildeten FL zu decken.
    Es bleibt die Alternative Seiteneinsteiger möglichst optimal vorzubereiten und einzusetzen. Alternativ findet in dem betreffenden Fach gar kein Unterricht statt.

    Das gilt aber sicher nicht für die Fachkombination der Fragestellerin.

    Unabhängig von der immer gleichen Diskussion kann man der Fragestellerin wohl nur einen Rat geben:
    Falls Sie unbedingt in das Lehramt will und irgendeine Möglichkeit zum Einstieg bekommt, sollte Sie das annehmen. Gedanken um die verschiedenen möglichen Modelle würde ich mir erst mal nur nachrangig machen. Wenn man überhaupt in den Seiteneinstieg kommt, dann sollte man die schnellste Möglichkeit wählen, denn der Bedarf in Deutsch und Englisch ist jetzt schon eher niedrig und wird in nächster Zeit weiter nachlassen.
    Im beruflichen Bereich dürften die Chancen noch etwas besser sein.

    Natürlich musst du Eltern nicht über jeden Konflikt zwischen zwei Kindern sofort schriftlich informieren, schon gar nicht, wenn das lediglich eine ganz alltägliche Rangelei zwischen zwei Kindern war (und so wie du es schilderst war es ja nicht mehr - keiner war verletzt, kein klarer "Täter" und "Opfer", da beide gleichermaßen beteiligt waren, keine längerfristigen Probleme vorraussehbar, da der Konflikt nach einem Gespräch gelöst erscheint).

    Wenn sich die Eltern trotzdem beschweren, empfielt sich folgender Hinweis:
    Wenn ich Eltern schriftlich über disziplinarische Vorfälle informieren muss, weil sie mir so gravierend erscheinen, dass dies notwendig ist, geht grundsätzlich immer auch eine Kopie in die Schülerakte. Das würde ich jedem Kollegen empfehlen, schon um den Vorgang zu dokumentieren und etwas in der Hand zu haben, wenn das Problem weiter eskaliert und zusätzliche Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen notwendig werden. (Außerdem macht der Satz im Schreiben "Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Kopie dieser Mitteilung in der Schülerakte verbleibt." gerade bei Disziplinarfällen einen gewissen Eindruck.)
    Es ist also durchaus im Interesse der Eltern, wenn nicht jeder Kleinkram immer sofort schriftlich und damit formal registriert wird.

    Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall.

    Dann hat der Kollege hypothetisch einen an der Waffel und muss halt mittelfristig mit den dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, mit denen man halt so rechnen muss, wenn man seinen dienstlichen Verpflichtungen vorsätzlich und dauerhaft nicht nachkommt.

    Die Frage Netbook oder Tablet ist wohl subjektiv. Ich habe mein iPad jetzt ca 3 Monate, vorher habe ich gut 1 Jahr ein eeepc-Netbook mit zur Schule geschleppt. Das iPad habe ich in den 3 Monaten schon häufiger und intensiver eingesetzt als das Netbook in dem Jahr vorher insgesamt. Ich persönlich kann auf das Texte schreiben gut verzichten, finde die Touchpad-Funktionalität für das vormittagliche Unterrichtsgeschäft einfach sehr viel praktischer.
    Da muss halt jeder selber vorher entscheiden, worauf er Wert legt.

    So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.

    Doch, genau so einfach ist das.
    Auch wenn die dahinterstehenden Verwertungsgesellschaften gerne anderes suggerieren wollen: Das Urheberrecht hat rechtlich keinen anderen Status als alle anderen Gesetze oder Erlasse, die für unsere Arbeit von Relevanz sind.

    Wirst Du über jede Änderung im Schulgesetz auf einer Konferenz informiert? Unterschreibts Du jedes Mal, wenn sich im Curriculum etwas ändest, dass du Dich auch wirklich daran halten wirst? Reichst Du Methoden-Listen ein, um nachzuweisen, dass Du Dich bei Deiner Unterrichtsplanung an aktuellen methodischen Vorgaben orientierst? Läuft Dein Schulleiter stichprobenartig in Deinen Unterricht um zu kontrollieren, ob du Dich an das Züchtigungsverbot hältst?

    Alles was für unser Dienstausübung von Relevanz ist, wird im Schulverwaltugsblatt veröffentlicht. Die Kenntniss davon gehört zu Deinen Dienstpflichten. Eine Darüber hinausgehende Informations- oder Kontrollpflicht für den Schulleiter gibt es nur dann, wenn diese auch explizit irgendwo veranktert ist. Dies ist beispielsweise bei Klassenarbeiten der Fall (darum müssen Schulleiter stichprobenartig Arbeiten einsehen), beim Urheberreicht nicht. Beim Urheberrecht gibt es lediglich aktuell des Phänomen des nach unten weitergegebenen Druckes - Die Verlage machen Druck auf die Länder, die machen Druck auf die Verwaltung, die fordert von den Schulleitern irgendwelche sinnlosen Unterschriften, die von ihren Untergebenen teilweise wiederum andere sinnlose Unterschriften fordern (Stichwort Digital-Salate). Eine klare Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht und es darf zB auch keine (konkreten) diestlichen Konsequenzen geben, wenn man diese Unterschriften verweigert.

    Wer unsicher bezüglich der Rechtslage zum Urheberrecht ist, findet hier die wesentlichen Informationen:
    http://www.schulbuchkopie.de/fragen_antworten.html

    Wenn mein Schulleiter darüber hinaus auf die Idee kommen würde, etwa eine Auflistung aller von mir angefertigten Kopien zu bekommen, würde ich ihn fragen 1. ob er an Unterbeschäftigung leidet und 2. auf welcher Rechtsgrundlage er dies verlangt. Ansonsten würde ich darauf hinweise, dass ich mich an die aktuelle rechtslage halte und mir eine derartige präventive Überwachung verbitten.

    Der Schulleiter muss so etwas nicht kontrollieren, Kenntniss der Rechtslage gehört zu den Dienstpflichten, dagegen nicht zu verstoßen ebenso. Jeder Lehrer ist selber für die Folgen verantwortlich, wenn er Verstöße begeht.
    Und worüber sollte man denn da Listen führen?


    Für Android gibt es AndroClass http://www.apenschi.de
    Das Programm wird ständig von einem Kollegen aus NRW weiterentwickelt und scheint mir zur Zeit Teachers-Tools überlegen zu sein.


    Ich kenne AndroClass nicht, aber diese Behauptung scheint mir doch ziemlich aus der Luft gegriffen. Zur Qualität des Programms kann ich nichts sagen, aber zumindest vom Funktionsumfang und optischen Eindruck her scheint mir das Programm doch noch eine ganze Ecke vom TeacherTool entfernt zu sein. (Was keine Schande ist, denn TeacherTool ist einfach schon recht lange erfolgreich am Markt und hat da Referenzcharakter.)


    Mein Rat ist deshalb: Hol dir das von dir bevorzugte Pad und dann AndroClass

    Ob man iOS oder Android bevorzugt, muss jeder selbst wissen. Wenn man sich allerdings für Android entscheided, würde ich immer noch vom oben genannten Tablet abraten, den die meisten Tests kommen da doch eher zu negativen Ergebnissen.
    (zB http://www.chip.de/news/Weltbild-…t_52475778.html)

    aber gleich vollkommen weg von den Vertragsbedingungen finde ich eben nicht korrekt oder?

    Es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem als Bedingung festgelegt wurde, dass du mit 13 Stunden mehr ausschließlich in die Eingangstufe gehst? Dann hätte dieser Vertrag Gültigkeit, aber ich bezweifle doch stark, dass so ein Vertrag exisitert.


    Nun bin ich drin und weiß nicht so recht, ob und wie und ob überhaupt ich "Nein, das war nicht so abgesprochen!!!"

    Dagen sagen kann man viel, aber der Schulleiter macht die Stundenverteilung und wenn der entscheidet, dass du eine andere Klasse übernehmen sollst, als ursprünglich angedacht, dann kannst du daran nichts ändern. Ablehnen kann man so etwas nicht.


    Oder muss ich da durch????

    So kann man es wohl sagen. Die einzige Alternative wäre wohl dem Schulleiter klar zu sagen, dass du unter diesen Umständen nicht in der Lage bist, die aktuelle Stundenzahl zu stemmen und zumächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu reduzieren. Möglicherweise überdenkt er seine Entscheidung dann ja.
    Im Augenblick hast du mit 21 Stunden fast eine volle Stelle und musst dann eben auch akzeptieren, dass du entsprechend für allgemeine dienstliche Aufgaben wie Klassenleitung eingesetzt wirst.

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