Beiträge von Moebius

    Ich sehe keine große Korrelation zwischen der Wirksamkeit der Wirtschaftspolitik und der Parteizugehörigkeit des jeweiligen Bundeskanzlers. Die Wirtschafstpolitik von Schröder hatte positivere Auswirkungen als die von Kohl oder Merkel, Scholz war ein Totalausfall, das was von Merz bisher kommt, hat für mich mehr Hand und Fuß als bei seinem Vorgänger, aber was daraus wird, kann man jetzt sicher noch nicht sagen.

    Ich spreche aber über Zahlen. Warum sind denn Jugendliche d.E. mit Förderschwerpunkt Hören besser am Gym aufgehoben als an der Gesamtschule? Weil der Unterricht am Gymnasium leiser ist und dort weniger nichtdiagnostizierte Verhaltensauffällige beschult werden? Und warum denkst du, dass Inklusion von zieldifferent Beschulten an allen Schularten außer dem Gymnasium besser wäre? Wie sollen denn die Haupt-, Real- oder Gesamtschulen das alleine leisten?

    Förderschwerpunkt Hören ist da gut aufgehoben, wo die Ausstattung etnsprechend ist, genau so wie Förderschwerpunkt körperliche Entwicklung ggf. an einer Schule gut aufgehoben ist, die rollstuhlgeeignet ist. Das kann dann auch ein Gymnasium sein, auch durchaus eher als eine Hauptschule, weil die Systeme größer sind und man da dann eher entsprechende Investitionen tätigen kann. (Wir sind Schwerpunktschule für einen bestimmten Förderbedarf, und für den ist bei uns dann auch Geld investiert worden für eine entsprechende Ausstattung, das wird man an einer kleinen Hauptschule nicht machen, wenn alle 10 Jahre mal ein Schüler mit dem entsprechenden Bedarf da ist.)

    Und für zieldifferenten Unterricht sind in Niedersachsen Gesamtschulen und Oberschulen prädestiniert, weil das praktisch die Existenzberechtigung dieser Schulen darstellt. Dort sollen unterschiedliche Abschlüsse durch einen differenzierten Unterricht unter einem Dach erworben werden. Mein Eindruck ist auch, dass das mehr schlecht als recht funktioniert. Wir können gerne wieder zu einem dreigliedrigen Schulsystem zurückkehren, dann muss man neu nachdenken. Aber so lange es hier Schulformen gibt, die Binnendifferenzierung als ihre Kernkompetenz betrachten, sollten diese auch die SuS beschulen, die dort ihren Kernbedarf haben.

    Ganz ehrlich, warum die Gymnasien da aussen vor sind, mag ich auch nicht ganz einsehen.

    Bei der Diskussion kommt jedes mal der Reflex, die Gymnasien wären außen vor oder wollten sich drücken. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass wir mehr Inklusionsschüler haben, als die meisten anderen Schulen vor Ort und dass das für mich auch kein Problem ist. Kriterium muss für mich aber sein, dass die Beschulung an einer bestimmten Schulform für den jeweiligen Schüler Sinn machen muss. Ich habe in diesem Jahr je einmal körperliche Entwicklung und Hören. Beide sind hier absolut an der richtigen Schule, sie bekommen gezielte Unterstützung bei ihren Defiziten, sind dann aber im Unterricht "ganz normale" gymnasiale Schüler.

    Denkst du wirklich, dass andere Schularten diesbezüglich besser ausgestattet werden würden mit Personal, Räumlichkeiten, weiteren Voraussetzungen?

    Das denke ich nicht nur, dass ist objektiv überprüfbar. Die Gesamtschulen hier haben je einen Differenzierungsraum zwischen zwei Klassenräumen, die Landesregierung in Niedersachsen hat vor zwei Jahren ein Programm zur Aufstockung der pädagogischen Mitarbeiter an weiterführenden Schulen aufgelegt und die Gymnasien davon zunächst ausdrücklich ausgenommen, mit der Begründung, dass es dort nicht den gleichen Bedarf gäbe. Teams von 6-8 pädagogischen Mitarbeitern stellen sich bei den benachbarten Gesamtschulen auf deren Homepage vor, da brauche ich nicht spekulieren.

    Mein autistischer Schüler löst die schwierigsten Aufgaben und kann sie auch gut anderen erklären. Ich lasse ihm einfach die Aufgaben nach oben offen. Das müsste jedes Gymnasium schaffen.

    Ein Schüler mit einer leichten Autismusspektrumsstörung muss auch nicht zieldifferent unterrichtet werden, sondern kann genau so wie jeder andere bei den entsprechenden Leistungen sein Abitur machen (diese Fälle hatten wir bereits).

    Alle anderen Schularten schaffen das doch auch und auch dort ist das kein Spaziergang. Warum also sollen die Gymnasien zieldifferente Beschulung per se qua Schulart nicht leisten (müssen), jede andere Schulart aber schon?

    Weil am Gymnasium am "30 SuS, 1 Lehrer Setting" nicht gerüttelt wird, wir haben aktuell irgendwo zwischen 30 und 40 Förderstunden für die Inklusion von SuS mit Förderbedarf. Noch nie hat eine Förderschullehrkraft unsere Schule betreten um dort Unterricht zu geben. Die Stunden werden durch Gymnasial-Kollegen ausgebracht, die jeden betroffenen Schüler für 2-4 Stunden pro Woche aus seiner Regelkasse nehmen und individuelle Dinge mit ihm machen, die übrigen ca. 28 Stunden pro Woche sind die SuS ganz regulärer Part der Klasse ohne dass diese zusätzliche personelle Unterstützung hätte. Das kann nur mit SuS funktionieren, die ein regulärer Part der Klasse seien können.

    Und eine abstrakte Diskussion über "dann müsste man Inklusion anders machen und ausstatten" führe ich nicht, meine Aussagen beziehen sich auf die aktuelle Realität.

    Da wird nichts unterstellt, guck bitte mal, wie viele Inklusionskinder in deinem Wohnort an einem Gymnasium und wie viele in einer Mittel-Sekundar-/Oberschule unterrichtet werden.

    Über Zahlen habe ich gar nicht gesprochen, es ist ganz objektiv so, dass Inklusionskinder mit GE und der überwiegende Teil mit ES eben nicht zielgleich beschult werden können und darum völlig zurecht nicht am Gymnasium sind und das ist für den Betroffenen auch gut so.

    Förderschwerpunkt Hören haben wir sogar überproportional viele im Vergleich zu Gesamtschulen, weil die bei uns tendenziell sogar besser aufgehoben sind.

    Ich fände es z.B. sehr schade, wenn das autistische Kind, das ich derzeit unterrichte, nicht aufs Gymnasium dürfte.

    Er kann relativ Problemlos auf das Gymnasium, auch dort findet ganz normale Inklusion über diverse Förderbedarfe statt, auch wenn oft anderes unterstellt wird. Das Kernproblem am Gymnasium ist, dass dort kein zieldifferenter Unterricht geleistet werden kann. So lange es zielgleich ist, lässt sich fast alles andere irgendwie regeln.

    Aktuell ist nicht das Problem, dass SuS mit Förderbedarf keinen Platz an der Regelschule erhalten würden. Dieser Rechtsanspruch ist da und kann auch umgesetzt werden. In der Realität ist aktuell das wesentlich größere Problem, dass gut funktionierende Förderschulen gegen den Willen der Eltern dichtgemacht werden und die SuS, für die ein Platz an der Förderschule der bessere Weg wäre, dort keinen Platz mehr bekommen und zwangsweise in den inklusiven Unterricht an der Regelschule müssen, weil es keine praktikablem Alternativen mehr gibt.

    Um weitere Missstimmungen zu vermeiden.

    Klappt irgendwie nicht, du scheinst mir dauerhaft missgestimmt zu sein.

    Und letztlich habe ich so langsam den Eindruck, dass dieser Thread eigentlich auch nur dazu dienen soll, diese Missstimmung irgendwo abzuladen und nicht, daraus irgendwelche Erkenntnisse zu ziehen, wie du zukünftig mit der Situation besser umgehen kannst.

    Die Rechtsgrundlage habe ich dir oben genannt, die Vorstellungen der Schulleitung werden so nicht umsetzbar sein. (Zumindest nicht, wenn die KuK es nicht mit sich machen lassen.)

    Dass eine Lehrkraft (oder auch jemand aus der Schulleitung) mindestens bis zur 9. Stunde im Hause ist, ist üblich und bei uns auch so geregelt, das lässt sich aber auch ohne die beschriebene "Bereitschafts" Regelung so hinbekommen, zB indem man die AGs zum Ganztag zählt und dafür sorgt, dass an jedem Nachmittag mindestens eine durch eine Lehrkraft ausgebrachte AG liegt.

    Jeder kann von diesen Arbeiten halten, was er möchte. Ich will auch niemanden davon abhalten, sich mit geneigten KuK zusammen zu tun und gemeinsame Arbeiten zu schreiben, wenn es zwischen den Beteiligten passt. Aber darum geht es hier doch gar nicht.

    Hier geht es darum, dass die TE mit der gesamten Arbeit ihres Kollegen unzufrieden ist. Die Verweigerungshaltung bei gemeinsamen Arbeiten ist ein Teil davon und sie erhofft sich wohl, dass, würde man den Kollegen erfolgreich dazu kriegen, an diesen Arbeiten teilzunehmen, irgendwelche Defizite auffallen würden, die den Kollegen dazu zwingen würden, seine Arbeitsweise endlich in ihrem Sinne anzupassen. Abgesehen davon, dass das nicht der Sinn und Zweck von Vergleichsabeiten ist, sind sie dafür auch völlig untauglich. Der Kollege kann und wird dafür sorgen, dass die Arbeiten bei ihm nicht schlecht, sondern besonders gut ausfallen, das hin zu bekommen ist praktisch trivial, wenn alle Kollegen die Arbeit gemeinsam erstellen und daher vorher kennen.

    Ich kann nur weiter dazu raten, sich nicht an dem Kollegen abzuarbeiten oder ihn irgendwie ändern zu wollen, sondern sich auf seine eigenen Aufgaben zu konzentrieren und zu sehen, dass der Kollege da nicht negativ hineinwirkt. Ich kann zum Beispiel überhaupt nicht nachvollziehen, dass man in der beschriebenen Situation eine gemeinsame Klassenfahrt organisiert, da würde ich zielsicher in der entgegengesetzte Himmelsrichtung fahren.

    "Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte."

    Das ist interessant, damit wäre dann auch der Personalrat zuständig.

    Das ist korrekt, die pädagogische Mitarbeiter, Schulassistent und Mitarbeiter in der Schulbuchausleihe sind für den PR wahlberechtigt, werden auch von uns vertreten und wir sind bei Einstellung auch mitbestimmungspflichtig.

    Nebenbei gesagt: die Argumentation "Eine Lehrkraft muss anwesend sein, weil ein Landesbediensteter vor Ort sein muss", ist Unsinn. Externe Personen, die für den Ganztag beschäftigt werden, erhalten Verträge beim Land, in Niedersachsen darf die Schule keine eigenen Verträge mit einzelnen Personen abschließen, das läuft immer über Aurich. Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte.

    Ganztagserlas Niedersachsen

    "Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet."

    Hälftige Anrechnung. Aus dieser Regelung wird die Schulleitung nicht Herauskommen, indem sie die Zeiten, in denen Lehrkräfte anwesend sein müssen, zu "Bereitschaftszeiten" umdeklariert.

    So verstehe ich den Sachverhalt auch, das ändert aber nichts an meiner Aussage.

    Und nein, natürlich schreiben bei uns nicht alle parallel die gleiche Arbeit, an größeren Schulen erlaubt es das System ja gar nicht, dass alle parallel den gleichen Unterricht haben. (Und wenn ich heute in der 9a eine Mathearbeit in der 9a schreibe, muss der Kollege nicht morgen hingehen, und in der 9d die gleiche Arbeit stellen, die kennen den Inhalt bis dahin, wenn das regelmäßig passiert und die SuS sich darauf einstellen können.)

    Naja. Eher "Teaching to the Inhalt", den man anschließend in der Arbeit abfragt.

    Wenn die Lehrkräfte die gemeinsame Vergleichsarbeit vorher kennen - was ja hier offensichtlich der Fall ist - ist sie völlig sinnlos, weil eine gute Lehrkraft dann drei Wochen vorher guten Unterricht macht, während ein Problemkandidat einfach drei Wochen lang gezielt für die Arbeit trainiren wird, indem er im Unterricht einfach immer wieder Aufgaben behandelt, die kleine Variationen der Aufgaben der kommenden Vergleichsarbeit darstellen.

    Vergleichsarbeiten machen (wenn überhaupt) nur dann Sinn, wenn sie von einer externen Person gestellt werden.

    Du bist weder dafür verantwortlich, dass der Kollege in seinen Klassen ordentlichen Unterricht macht oder dass er die Arbeiten so schreibt, wie die Schule das möchte, noch dafür, was er auf Klassenfahrten mit seiner Klasse macht. Grenze dich ab, mach du deine Sachen ordentlich und sieh zu, dass sein Handeln dir da nicht reinfunkt (das scheint aber ja auch nicht der Fall zu sein), alles weitere ist Sache der Schulleitung.

    Ich sehe auch nicht, dass die Tatsache, dass er keine Emotionen zeigt, damit zu tun hat. Seine Emotionen bei seiner beruflichen Tätigkeit hinten an zu stellen ist professionelles Verhalten.

    Das ist dadurch aber keine städtische Schule, sondern trotzdem eine staatich anerkannte Ersatzschule mit einem Trägerverein. Es gibt städtische Beamte, aber in der Regel nicht im Bereich von Lehrkräften, wenn man von exotischen Fällen wie dem Beispiel oben in Bayern absieht. (Und da wird man dann auch nicht so ganz flexibel an eine andere Schule mit Beschäftigungsverhältnis beim Land wechseln können)

    Wenn die "Planstellen" die von mir oben beschriebenen Beamtenstellen zur Abordnung an anerkannte Ersatzschulen sind, ist ein Wechsel relativ problemlos möglich. Auch welchsel vom Status des Kirchenbeamten zum staatlichen Beamten beim Bundesland sind meines Wissens nach möglich, wenn der alte und neue Dienstherr einverstanden sind, aber zuverlässig und unkompliziert ist nichts davon.

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