Beiträge von Moebius

    Nebenbei: dass man Schülern nicht den Kopf abreißt, heißt nicht, dass man alles ignorieren muss oder sollte.

    Es gehört auch zu unseren Aufgaben, SuS zu vermitteln, in welchem Kontext man sich wie angemessen verhält. Das mache ich regelmäßig, gerade bei SuS, zu denen ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis habe, die daraus aber gerade bei beginnend pubertierenden Verhalten ableiten, dass sie sich mir gegenüber mehr herausnehmen könnten. Da ist es dann schon mein Job, klar zu machen, dass ich sie zwar gut leiden kann, dass das aber nicht die schulischen Spielregeln für einen angemessenen Umgang miteinander außer Kraft setzt.

    Gewährt man diesem Jahrgang das Reifezeugnis?

    Bevor man direkt wieder in eine Meta-Diskussion über den ganzen Jahrgang oder am besten gleich "die Jugend von heute" verfällt:

    Es war eine Abstimmung, bei der einzelne offenbar ungeprüft Vorschläge einstellen und dann beliebig oft abstimmen konnten, es spricht vieles dafür, dass das eine Hand voll Idioten waren, deren Verstand mit dem Ziehen einer Grenze zwischen schlechtem Scherz und einer absoluten Geschmacklosigkeit überfordert war. Man kann höchstens den Verantwortlichen des Jahrgangs den Vorwurf machen, dass sie das nicht bemerkt oder nicht eingegriffen haben, ansonsten Kirche im Dorf lassen.

    Staatlich anerkannte Ersatzschulen können im Allgemeinen nicht verbeamten. Man wird beim Staat verbeamtet und dann ggf. an eine Staatlich anerkannte Ersatzschule abgeordnet, entsprechende Stellen, die schon direkt so ausgeschrieben sind, gibt es manchmal. Zusätzlich gibt es bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft die Besonderheit, dass sie selber Kirchenbeamte ernennen können, dann ist man aber auch "nur" bei der Kirche Beamter und kommt da auch nicht so ohne weiteres weg.

    "Städtische" Schulen gibt es nicht, bei allen staatlichen Schulen sind die Gemeinden oder Landkreise für die sächliche Ausstattung zuständig und das Bundesland für die personelle, der Dienstherr ist immer das Bundesland. Ob Stellen schulscharf ausgeschrieben werden oder über die übergeordnete Behörde, hat damit nichts zu tun.

    Unabhängig davon, wie man als Individuum damit umgeht und davon, dass man als Lehrkraft von Schülerseite auch ein gewisses Maß an Spott ertragen können muss, ist der Punkt, der in meinen Augen überhaupt nicht geht, dass eine Lehrkraft eine andere Lehrkraft vor Schülern durch einen beleidigenden Spitznahmen verächtlich macht. Das ist der Punkt, an dem der TE meiner Meinung nach völlig zurecht ansetzt und der auch irgendwann Konsequenzen für den Urheber haben muss, wenn es sich nicht klären und abstellen lässt.

    Was als Anscheinsbeweis reicht, hängt ganz entscheidend davon ab, was der Schulleiter mitträgt, mit dem würde ich das also abklären, bevor ich eine Entscheidung treffe.

    Ganz einfach kann man es sich hier in meinen Augen nicht machen, denn die Frage nach der bekannten Aufgabenstellung ist berechtigt. Eigentlich darf die Situation, dass eine Schülerin 2 vorgeschriebene Seiten passend zur Arbeit hat, gar nicht auftreten, da ist schon vor der Klausur etwas schief gelaufen.

    Selbst ein nicht volljähriger Schüler kann grundsätzlich alleine reisen, man muss sich das nur vorher von den Eltern unterschreiben lassen und entsprechend planen. Bei uns ist sind vor 2 Jahren 2 Schüler alleine aus Italien zurück, weil sie wegen Fehlverhalten vor Ort ausgeschlossen wurden. Die Eltern wurden informiert, in Absprache mit diesen wurden sie in einen Flixbus gesetzt, der ohne Umsteigen durchgefahren ist.

    Der in meinem Fall dafür verantwortliche Professor hat sich noch in dem Ruf gesonnt und der Rest des Fachbereiches hat ihn gewähren lassen und zB die Studienordnungen noch so angepasst, wie er es sich gewünscht hat.

    Mit Professoren ist es ähnlich, wie mit Lehrkräften, aber aufgrund ihres unabhängigen Status noch ausgeprägter - einige wollen ihren Job gut machen und den Studenten wirklich etwas vermitteln, andere zeigen den Lernenden kollektiv den Mittelfinger, weil sie auf eine lebenslange Stelle berufen worden sind, von der man sie auch mit der Brechstange nicht wegkriegt.

    Es ist sinnvoll, deine Bewerbung so präzise anzugeben, dass du im Bewerbungsverfahren auch nur bei Stellen landest, die du im Angebotsfall auch annehmen würdest. Schulleiter sprechen mit eineander. Wenn du mehrfach auf Platz 1 der Rangliste landest, die Stelle dann aber nicht annimmst, wird man dich bei zukünftigen Bewerbungen als unsicheren Kandidaten betrachten und im Zweifelsfall lieber jemanden auf 1 setzen, bei dem man davon ausgeht, dass er die Stelle auch annimmt.

    Da wird sich sicherlich rumsprechen, dass das Studium für Grundschule dort nicht so easy ist, wie an anderen Unis, die keine technische Uni sind. Besonders bezüglich Mathe wird es viele Tränen geben.

    Langfristig wird der Studiengang dann vermutlich mangels Nachfrage wieder abgeschafft werden.

    Meine Hochschule hatte bei gymnasialem Lehramt Mathematik über 20 Jahre eine Abbrecherquote von 70-80% pro Jahrgang aufgrund von Mathe-Didaktik, trotzdem haben sich da regelmäßig genügend Leute neu angemeldet, auch weil SuS sich nicht so detailliert darüber informieren, wo genau die Fallstricke i Studium an einzelnen Hochschulen sind.

    Das wird natürlich nicht so offen kommuniziert, aber:

    In der 2. Runde wird man als allererstes mal in den Bewerberpool schauen, wer eigentlich noch verfügbar ist. Wenn man da dann noch Leute findet, die man halten möchte (insbesondere Mangelfächer mit guten Noten) wird man so ausschreiben, dass man diese Leute im Bundesland hält, da tritt der akute Bedarf einzelner Schulen dann in den Hintergrund.

    Dass es im Bundestag eine Hausordnung geben darf, stellt hier genau so wenig jemand in Frage, wie die Hausordnung in der Schule oder Vorgaben während einer Schulveranstaltung. Nach wie vor wird ausschließlich in Frage gestellt, ob die Schule volljährigen SuS Vorgaben für ihre Freizeit machen darf, die sie an Abenden ohne Programm bei einer Fahrt haben.

    Wir werden uns in diesem Punkt wohl nicht einigen, letztlich ist es auch nur entscheidend, dass man als Lehrkraft die Rückendeckung der Schulleitung und der Behörde hat, für welchen Standpunkt auch immer man dann während seiner Fahrt vertreten will.

    In Niedersachsen gibt es eine feste Anzahl Stellen, die besetzt werden, ganz regulär im normalen Verfahren. Die erfolgreichen Bewerber fangen aber zum Teil nicht mit voller Stelle an, sondern nur in Teilzeit, dadurch entsteht ein Defizit zum im Haushalt eingeplanten Stellenpool, diese Differenz aus Stellenresten wird dann nachträglich noch mal ausgeschrieben. Die Stellen müssen nicht zwingend bei den Schulen aus der ersten Runde sein, insgesamt ist die Zahl aber gering und tendentiell gehen diese Stellen natürlich weiter an unterversorge Schulen, genau wie die Stellen der regulären Einstellungsrunde.

    Damit ist die Grundrechtsdiskussion wie gesagt vom Tisch.

    Das kannst du gerne für dich selber so erklären. Mein oben geposteter Beitrag ist so eine Auskunft, die wir schon vor Jahren zu dem Thema von einem Juristen bekommen haben: Bei volljährigen SuS ist der Fahrtenerlass nur während des laufenden Programms der Fahrt einschlägig und nicht während der Freizeit außerhalb des offiziellen Programms. Außerhalb dieser Zeit sind volljährige SuS im Prinzip frei in ihrem Verhalten, so lange es nicht in die offiziellen Teile der Fahrt hineinwirkt. Bei Minderjährigen ist der Fahrtenerlass aufgrund der Aufsichtspflicht der Schule auch während der Freizeit einschlägig.
    Du musst mir nicht glauben, falls du aufgrund einer anderen Interpreteation irgendwelche schulrechtlichen Maßnahmen ergreifen möchtest, empfehle ich, vorher mit dem juristischen Dezernat zu sprechen. (Allerdings wird das wohl sowieso nicht passieren, da es hier ja die gleichen Teilnehmer sind, die einerseits eine sehr strenge und weitreichende Interpretation des Fahrtenerlasses vertreten, andererseits aber gleichzeitig erklären, dass sie diese ja sowieso nicht umsetzten und bei echten Fahrten ja diverse Augen zudrücken.)

    Ein Szenario, wo das der Fall ist, ist doch oben geschildert. Bei meinem Vater ist das auch der Fall - immer Vollzeit gearbeitet, vor dem Wechsel in das Lehramt eine Ausbildung gemacht. 40 Jahre kann man mit Anrechnungszeiten durchaus mit 60 zusammen haben.

    Trotzdem würde ich das jetzt nicht als Benachteiligung sehen, man bekommt dann eben den Maximalbetrag.

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