Beiträge von Moebius

    So verstehe ich den Sachverhalt auch, das ändert aber nichts an meiner Aussage.

    Und nein, natürlich schreiben bei uns nicht alle parallel die gleiche Arbeit, an größeren Schulen erlaubt es das System ja gar nicht, dass alle parallel den gleichen Unterricht haben. (Und wenn ich heute in der 9a eine Mathearbeit in der 9a schreibe, muss der Kollege nicht morgen hingehen, und in der 9d die gleiche Arbeit stellen, die kennen den Inhalt bis dahin, wenn das regelmäßig passiert und die SuS sich darauf einstellen können.)

    Naja. Eher "Teaching to the Inhalt", den man anschließend in der Arbeit abfragt.

    Wenn die Lehrkräfte die gemeinsame Vergleichsarbeit vorher kennen - was ja hier offensichtlich der Fall ist - ist sie völlig sinnlos, weil eine gute Lehrkraft dann drei Wochen vorher guten Unterricht macht, während ein Problemkandidat einfach drei Wochen lang gezielt für die Arbeit trainiren wird, indem er im Unterricht einfach immer wieder Aufgaben behandelt, die kleine Variationen der Aufgaben der kommenden Vergleichsarbeit darstellen.

    Vergleichsarbeiten machen (wenn überhaupt) nur dann Sinn, wenn sie von einer externen Person gestellt werden.

    Du bist weder dafür verantwortlich, dass der Kollege in seinen Klassen ordentlichen Unterricht macht oder dass er die Arbeiten so schreibt, wie die Schule das möchte, noch dafür, was er auf Klassenfahrten mit seiner Klasse macht. Grenze dich ab, mach du deine Sachen ordentlich und sieh zu, dass sein Handeln dir da nicht reinfunkt (das scheint aber ja auch nicht der Fall zu sein), alles weitere ist Sache der Schulleitung.

    Ich sehe auch nicht, dass die Tatsache, dass er keine Emotionen zeigt, damit zu tun hat. Seine Emotionen bei seiner beruflichen Tätigkeit hinten an zu stellen ist professionelles Verhalten.

    Das ist dadurch aber keine städtische Schule, sondern trotzdem eine staatich anerkannte Ersatzschule mit einem Trägerverein. Es gibt städtische Beamte, aber in der Regel nicht im Bereich von Lehrkräften, wenn man von exotischen Fällen wie dem Beispiel oben in Bayern absieht. (Und da wird man dann auch nicht so ganz flexibel an eine andere Schule mit Beschäftigungsverhältnis beim Land wechseln können)

    Wenn die "Planstellen" die von mir oben beschriebenen Beamtenstellen zur Abordnung an anerkannte Ersatzschulen sind, ist ein Wechsel relativ problemlos möglich. Auch welchsel vom Status des Kirchenbeamten zum staatlichen Beamten beim Bundesland sind meines Wissens nach möglich, wenn der alte und neue Dienstherr einverstanden sind, aber zuverlässig und unkompliziert ist nichts davon.

    Nebenbei: dass man Schülern nicht den Kopf abreißt, heißt nicht, dass man alles ignorieren muss oder sollte.

    Es gehört auch zu unseren Aufgaben, SuS zu vermitteln, in welchem Kontext man sich wie angemessen verhält. Das mache ich regelmäßig, gerade bei SuS, zu denen ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis habe, die daraus aber gerade bei beginnend pubertierenden Verhalten ableiten, dass sie sich mir gegenüber mehr herausnehmen könnten. Da ist es dann schon mein Job, klar zu machen, dass ich sie zwar gut leiden kann, dass das aber nicht die schulischen Spielregeln für einen angemessenen Umgang miteinander außer Kraft setzt.

    Gewährt man diesem Jahrgang das Reifezeugnis?

    Bevor man direkt wieder in eine Meta-Diskussion über den ganzen Jahrgang oder am besten gleich "die Jugend von heute" verfällt:

    Es war eine Abstimmung, bei der einzelne offenbar ungeprüft Vorschläge einstellen und dann beliebig oft abstimmen konnten, es spricht vieles dafür, dass das eine Hand voll Idioten waren, deren Verstand mit dem Ziehen einer Grenze zwischen schlechtem Scherz und einer absoluten Geschmacklosigkeit überfordert war. Man kann höchstens den Verantwortlichen des Jahrgangs den Vorwurf machen, dass sie das nicht bemerkt oder nicht eingegriffen haben, ansonsten Kirche im Dorf lassen.

    Staatlich anerkannte Ersatzschulen können im Allgemeinen nicht verbeamten. Man wird beim Staat verbeamtet und dann ggf. an eine Staatlich anerkannte Ersatzschule abgeordnet, entsprechende Stellen, die schon direkt so ausgeschrieben sind, gibt es manchmal. Zusätzlich gibt es bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft die Besonderheit, dass sie selber Kirchenbeamte ernennen können, dann ist man aber auch "nur" bei der Kirche Beamter und kommt da auch nicht so ohne weiteres weg.

    "Städtische" Schulen gibt es nicht, bei allen staatlichen Schulen sind die Gemeinden oder Landkreise für die sächliche Ausstattung zuständig und das Bundesland für die personelle, der Dienstherr ist immer das Bundesland. Ob Stellen schulscharf ausgeschrieben werden oder über die übergeordnete Behörde, hat damit nichts zu tun.

    Unabhängig davon, wie man als Individuum damit umgeht und davon, dass man als Lehrkraft von Schülerseite auch ein gewisses Maß an Spott ertragen können muss, ist der Punkt, der in meinen Augen überhaupt nicht geht, dass eine Lehrkraft eine andere Lehrkraft vor Schülern durch einen beleidigenden Spitznahmen verächtlich macht. Das ist der Punkt, an dem der TE meiner Meinung nach völlig zurecht ansetzt und der auch irgendwann Konsequenzen für den Urheber haben muss, wenn es sich nicht klären und abstellen lässt.

    Was als Anscheinsbeweis reicht, hängt ganz entscheidend davon ab, was der Schulleiter mitträgt, mit dem würde ich das also abklären, bevor ich eine Entscheidung treffe.

    Ganz einfach kann man es sich hier in meinen Augen nicht machen, denn die Frage nach der bekannten Aufgabenstellung ist berechtigt. Eigentlich darf die Situation, dass eine Schülerin 2 vorgeschriebene Seiten passend zur Arbeit hat, gar nicht auftreten, da ist schon vor der Klausur etwas schief gelaufen.

    Selbst ein nicht volljähriger Schüler kann grundsätzlich alleine reisen, man muss sich das nur vorher von den Eltern unterschreiben lassen und entsprechend planen. Bei uns ist sind vor 2 Jahren 2 Schüler alleine aus Italien zurück, weil sie wegen Fehlverhalten vor Ort ausgeschlossen wurden. Die Eltern wurden informiert, in Absprache mit diesen wurden sie in einen Flixbus gesetzt, der ohne Umsteigen durchgefahren ist.

    Der in meinem Fall dafür verantwortliche Professor hat sich noch in dem Ruf gesonnt und der Rest des Fachbereiches hat ihn gewähren lassen und zB die Studienordnungen noch so angepasst, wie er es sich gewünscht hat.

    Mit Professoren ist es ähnlich, wie mit Lehrkräften, aber aufgrund ihres unabhängigen Status noch ausgeprägter - einige wollen ihren Job gut machen und den Studenten wirklich etwas vermitteln, andere zeigen den Lernenden kollektiv den Mittelfinger, weil sie auf eine lebenslange Stelle berufen worden sind, von der man sie auch mit der Brechstange nicht wegkriegt.

    Es ist sinnvoll, deine Bewerbung so präzise anzugeben, dass du im Bewerbungsverfahren auch nur bei Stellen landest, die du im Angebotsfall auch annehmen würdest. Schulleiter sprechen mit eineander. Wenn du mehrfach auf Platz 1 der Rangliste landest, die Stelle dann aber nicht annimmst, wird man dich bei zukünftigen Bewerbungen als unsicheren Kandidaten betrachten und im Zweifelsfall lieber jemanden auf 1 setzen, bei dem man davon ausgeht, dass er die Stelle auch annimmt.

    Da wird sich sicherlich rumsprechen, dass das Studium für Grundschule dort nicht so easy ist, wie an anderen Unis, die keine technische Uni sind. Besonders bezüglich Mathe wird es viele Tränen geben.

    Langfristig wird der Studiengang dann vermutlich mangels Nachfrage wieder abgeschafft werden.

    Meine Hochschule hatte bei gymnasialem Lehramt Mathematik über 20 Jahre eine Abbrecherquote von 70-80% pro Jahrgang aufgrund von Mathe-Didaktik, trotzdem haben sich da regelmäßig genügend Leute neu angemeldet, auch weil SuS sich nicht so detailliert darüber informieren, wo genau die Fallstricke i Studium an einzelnen Hochschulen sind.

    Das wird natürlich nicht so offen kommuniziert, aber:

    In der 2. Runde wird man als allererstes mal in den Bewerberpool schauen, wer eigentlich noch verfügbar ist. Wenn man da dann noch Leute findet, die man halten möchte (insbesondere Mangelfächer mit guten Noten) wird man so ausschreiben, dass man diese Leute im Bundesland hält, da tritt der akute Bedarf einzelner Schulen dann in den Hintergrund.

    Dass es im Bundestag eine Hausordnung geben darf, stellt hier genau so wenig jemand in Frage, wie die Hausordnung in der Schule oder Vorgaben während einer Schulveranstaltung. Nach wie vor wird ausschließlich in Frage gestellt, ob die Schule volljährigen SuS Vorgaben für ihre Freizeit machen darf, die sie an Abenden ohne Programm bei einer Fahrt haben.

    Wir werden uns in diesem Punkt wohl nicht einigen, letztlich ist es auch nur entscheidend, dass man als Lehrkraft die Rückendeckung der Schulleitung und der Behörde hat, für welchen Standpunkt auch immer man dann während seiner Fahrt vertreten will.

    In Niedersachsen gibt es eine feste Anzahl Stellen, die besetzt werden, ganz regulär im normalen Verfahren. Die erfolgreichen Bewerber fangen aber zum Teil nicht mit voller Stelle an, sondern nur in Teilzeit, dadurch entsteht ein Defizit zum im Haushalt eingeplanten Stellenpool, diese Differenz aus Stellenresten wird dann nachträglich noch mal ausgeschrieben. Die Stellen müssen nicht zwingend bei den Schulen aus der ersten Runde sein, insgesamt ist die Zahl aber gering und tendentiell gehen diese Stellen natürlich weiter an unterversorge Schulen, genau wie die Stellen der regulären Einstellungsrunde.

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