Es geht darum, dass man in einem Gesundheitszustand ist, in dem man zwar nicht mehr vier Stunden vor einer Mittelstufenklasse stehen, aber noch ein halbstündiges Prüfungsgespräch führen kann.
Aber wahrscheinlich ist mein Körper fehlkonstruiert, da er nicht nur völlig krank und völlig gesund kennt.
Es geht nicht darum, was das dein Körper kennt, sondern das Dienstrecht. Das kennt grundsätzlich so etwas wie eingeschränkte Dienstfähigkeit, die ist aber nicht für diesen Kontext gedacht.
Gerade bei der Prüfungsabnahme wäre ich vorsichtig, denn das sind Situationen, die juristisch besonders belastbar sein müssen. Da kann es Probleme geben, wenn die 4 Stunden Unterricht bei Kollege A erst krankheitsbedingt ausgefallen sind, der dann aber Mittags eine mündliche Abiturprüfung abnimmt.
Leider habe ich die Situation tatsächlich selber schon erlebt, als Beisitzer in einer Abiturprüfung mit einer prüfenden Kollegin, die krank und völlig neben der Spur war und die dann während der Prüfung immer wieder lange Sekunden einfach ins Leere gestarrt hat, weil sie vor der nächsten Frage wieder Kraft sammeln musste. Sie hat die Kandidatin dadurch völlig aus dem Konzept gebracht und eine eigentlich sehr gute Schülerin hat in der Prüfung dann ein befriedigend bekommen. Gut gemeint ist oft genug das Gegenteil von gut gemacht.