Beiträge von Moebius

    Ja, Kindergarten, seit fünf Seiten lieft unser wesentlicher Dissens darin, dass ich es für entscheidend halte, dass immer eine Entschuldigung von den Eltern vorliegen muss (wie man sonst vorgehen muss habe ich in 123 geschrieben) und du der Meinung bist, man könne auch eine mündliche Entschuldigung über andere Kinder akzeptieren und jetzt störst du dich auf einmal daran, dass du auf einmal meinen zweiten Beitrag im Thread so missverstehen möchtest, dass ich Ausreden suchen würde, gar nichts zu machen.

    Das einzige, was ich bisher hier bedenklich finde, ist das "Ausreden suchen" von Moebius in Beitrag 7. Aber das ist scheinbar ganz normal. Es ist bekannt, dass ein Kind fehlt, niemand weiß warum. Und in Beitrag 7 werden Gründe gesucht, warum man dann nicht reagieren müsse.

    Ich habe eindeutig geschrieben, dass man auf jeden Fall reagieren und die Eltern kontaktieren muss, darum, dass du das in Frage stellst, haben wir j hier ausführlich diskutiert. In Beitrag 7 geht es darum, ob man zusätzlich die Polizei einschalten muss. Das steht da auch eindeutig und ist nicht misszuverstehen, aber du hast offensichtlich das Bedürfnis, dich hier an meinen Beiträgen abzuarbeiten.

    Ich halte es für relativ wahrscheinlich, dass dem Finanzamt das gar nicht auffällt. Wenn doch, würde ich mit einer Streichung rechnen.

    Steuererklärungen werden weitestgehend automatisiert bearbeitet und da wird überwiegend nach "Schwellenwerten" entschieden und nicht auf Sachebene.

    Ich verstehe nach wie vor nicht, warum Leute derart viel privates Geld für dienstliche Zwecke investieren, anstatt einfach das zur Verfügung gestellte Dienstgerät zu nutzen.

    Weil sie mindestens einen Teil der Geräte auch so kaufen würden. Die 100% dienstliche Nutzung war scho immer blanke Theorie.

    ...

    Oder man kennt in der der Grundschule seine Klasse, seine Kinder und die Eltern und weiß Abmeldungen durch Mitschüler einzuschätzen.

    Das geht - auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.

    Ich habe ein Vorgehen geschildert, das den rechtlichen Anforderungen gerecht wird, darauf gehst du gar nicht ein. Letztlich ist dein Argument, "mir reicht das so, wird schon gut gehen, bisher ist es auch immer gut gegangen". Ja, wahrscheinlich wird es gut gehen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass es nicht gut geht, bist trotzdem du derjenige, der den Fehler gemacht hat.

    Das ist stringent formuliert :)

    Nur leider kannst du die Eltern nicht zwingen, die Mailapp (wir an der Schule haben zB 'edoop' zu installieren und genauso wenig, sie auch zu benutzen.

    Dann muss man eben doch aus dem Unterricht raus.

    Das würde ich dann gar nicht erwarten.

    Wenn ich den Prozess den Eltern gegenüber klar kommuniziere, liegt diese Verantwortung dann wiederum bei denen.

    Ich sehe auch nicht, dass ich die Eltern zwingend erreichen muss, es genügt, dass diese die Gelegenheit gehabt hätten, wichtige Informationen zu bekommen, wenn sie sich an den von der Schule kommunizierten Prozess gehalten hätten.

    Ich habe ja anfangs auch geschrieben, dass ich keine Notwendigkeit sehe im Regelfall die Polizei zu informieren, wenn ich die Eltern nicht erreichen kann, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen.

    Aber wie, wenn es kein Telefon im Klassenzimmer gibt und die Eltern den Messenger/das Emailprogramm nicht nutzen und es keine Sekretärin gibt?

    Ich meine diese Frage ernst!

    Der normale Fall ist, dass die Sekretärin anruft.

    Falls es die nicht gibt, kann man in der Schule absprechen, dass irgendeine Dopppelsteckung in der 1. Stunde so was übernimmt oder irgendwer anders, der nicht 45 Minuten unabkömmlich ist.

    Wenn das auch nicht geht, informiere ich die Eltern im Vorfeld darüber, dass solche kurzfristigen Informationen aufgrund der schulischen Gegebenheiten nur per Email erfolgen können und es in ihrer Verantwortung liegt, sich eine Mailapp so aufs Handy zu packen, dass die Nachricht sie dann erreicht. In dem Fall habe ich eine Emailliste der Eltern und eine vorformulierte Mail dafür auf meinem Dienstgerät (Tablet, was auch immer), so dass es eine Sache von maximal 30 Sekunden (2x copy&paste, 1x senden) ist, so eine Mail zu schicken.

    Wenn ich nicht mal ein Dienstgerät habe, teile ich der Schulleitung mit, dass dieses Problem vorliegt und fordere die auf eine Lösung zu finden.

    In keinem Fall unterlasse ich diese Schritte, weil ich mir im Vorfeld Dinge überlege, warum sie möglicherweise nicht immer funktionieren könnten.

    Wenn ich so gehandelt habe und doch was passiert, kann ich klar belegen, dass ich meine Möglichkeiten ausgeschöpft habe.

    Wirklich ernste Frage:

    Würdest du sagen, dass die Methode, aus dem Klassenraum mit dem Tablet eine Mail an die jeweiligen Eltern zu verfassen, eine sicherere Methode ist, als von anderen Eltern einem anwesenden Kind einen Zettel mitzugeben, den es der Lehrkraft aushändigt und auf dem von einem Erwachsenen die Abmeldung eines anderen Kindes für den heutigen Tag steht?

    Wir drehen uns im Kreis, oben wurde ausgeführt, dass die Information über die Abwesenheit eine Bringschuld der Schule ist, wenn das Kind nicht abgemeldet ist. In vielen Regionen gibt es nach den geschilderten Fällen (und dort handelt es sich um Fälle an Grundschulen) auch entsprechende Anweisungen der übergeordneten Behörden. Und für die Abmeldung sind die Eltern des Kindes zuständig. Dass das möglich ist, ohne irgendeine Klasse allein zu lassen, lässt sich auch an jeder Schule organisieren.

    Halte für besser, was du willst, siehe Probleme oder nicht (wenn du Probleme siehst, ist es deine Verantwortung, sie abzustellen oder Verantwortliche dazu aufzufordern). Wenn du das nicht tust, sind die Chancen ganz gut, dass dein ganzes Berufsleben nichts passiert, genau so wie fast nie Schülerinnen auf Klassenfahrten versterben (zum Glück). Wenn dann doch was passiert, gibt es eben aber auch nichts mehr darüber zu diskutieren, dass es sich um eine Dienstpflichtverletzung handelt und du dafür gerade stehen musst.

    Und das steht nun mal im offensichtlichen Widerspruch dazu, dass es die zum Teil gleichen Teilnehmer sind, die in diesem Thread meinen, man könne das locker sehen und im Klassenfahrtenthread meinen es wäre eine große Ungerechtigkeit, dass die beiden Lehrkräfte verurteilt worden sind.

    Du gehst also davon aus, dass

    a) ein Dienstgerät vorhanden ist, das auch funktioniert, sodass eine Mail abgesetzt werden kann

    b) das Sekretariat täglich zur Unterrichtszeit bzw. morgens besetzt ist,

    c) Eltern bereit sind, die Mail abzurufen UND zu beantworten.

    Das bildet aber die Realität nicht ab.

    Ich gehe von gar nichts aus, ich kümmere mich um meine dienstlichen Aufgaben so gut wie das unter den gegebenen Umständen möglich ist und überlege mir nicht schon im Vorfeld mögliche Probleme nur um einen Grund zu haben, es gar nicht erst versuchen zu müssen.

    In 90% der Schulen gibt es Rahmenbedingungen, bei denen es möglich ist in irgendeiner Form den Eltern eine Information zukommen zu lassen, wen ein Kind unangemeldet nicht erscheint. Wenn ich an eine Schule der übrigen 10% arbeiten würde, würde ich das zumindest bemängeln und darum bitten, dass da Abhilfe geschaffen wird.

    Aber diese Diskussion geht doch am Problem vorbei, denn ganz offensichtlich fehlen vielen hier ja gar nicht die Möglichkeiten, sondern der Wille, weil man es persönlich irgendwie als überflüssig betrachtet.

    Bei manchen Dingen fehlt mir auch der Wille und manches halte ich auch für überflüssig. Manches davon mache ich dann tatsächlich auch nicht. Aber niemals dort, wo es um Sicherheit der Schüler und Verantwortung meinerseits dafür geht.

    Ob irgendwelche WhatsApp Gruppen existieren spielt überhaupt keine Rolle, weil "Stille Post Spielen" darüber, was wer in irgendeiner privaten WhatsApp Gruppe geschrieben hat, keine Entschuldigung darstellt.

    Jede Lehrkraft in Deutschland sollte irgendein Dienstgerät haben, ob Tablet oder Laptop, damit schreibe ich dann eine Mail an das Sekretariat, das die Eltern anruft, oder ich schreibe die Eltern direkt an, das dauert 30 Sekunden und ist immer noch besser als gar nichts zu machen.

    Es geht darum, dass es Dinge gibt, für die ganz eindeutig die Eltern der jeweiligen Kinder zuständig sind und ich als Lehrer nicht nach eigenem Ermessen entscheide, dass ich das mal ernst nehme und mal stattdessen Hörensagen über andere Kinder akzeptiere.

    Sage ich ja.

    Und da weiß der Lehrer Bescheid, wenn ein Kind sagt: Martina Mama hat meiner Mama gesagt, dass ich sagen soll, dass sie nicht kommt. .... Alarmstufe rot beenden.

    "Martinas Mama hat meiner Mama gesagt, dass es ok ist, wenn sie beim Klassenausflug ins Schwimmbad mitfährt."

    "Martinas Mama hat meiner Mama gesagt, dass sie weiß, dass Martina 3 fünfen auf dem Zeugnis hat und versetzungsgefährdet ist, sie müssen die Unterschrift nicht kontrollieren."

    Du kannst in deinem Kollegium gerne solche Dinge vorgeben, wenn du als Schulleiter den Kopf dafür hinhältst (dann kommuniziere das bitte schriftlich).

    Die KuK, die sich hier im Forum daran orientieren, können sich hinterher aber wohl kaum rausreden mit "Ich habe das so gemacht, wie mir das ein Typ im Internetforum gesagt hat."

    Um entschuldigte oder unentschuldigte Fehlzeiten geht es hier überhaupt nicht, sondern um das unmittelbare Handeln bei nicht abgemeldeter Abwesenheit. Und dass die Schule hier aktiv werden muss ist offenbar nicht nur bei uns eine klare Vorgabe der übergeordneten Behörde. Warum es sich schon aus der Aufsichtspflicht der Schule ergibt, habe ich oben erläutert.

    Eine inhaltliche Argumentation für den gegenteiligen Standpunkt, die über "bisher ist es immer gut gegangen" hinaus geht, habe ich hier noch nicht gelesen und ich fürchte, genau so lange wird diese Haltung auch bestand haben - bis es einmal nicht gut geht.

    Aber es kommt an der Grundschule Regelmäßig vor, dass Kinder von anderen Kindern krank gemeldet werden. ("Martinas Mutter hat gesagt, dass Martina nicht kommt")

    Regelmäßig umprofessionelles Verhalten macht es nicht besser, weil dann die Entschuldigung eines einmaligen Beurteilungsfehlers wegfällt.

    Moment, hattest du weiter oben nicht geschrieben, dass man nur unter bestimmten Umständen hinter dem Kindern hertelefonieren müsse?

    Ich habe oben geschrieben, dass man grundsätzlich immer einen Versuch zu unternehmen hat, die Eltern zu kontaktieren, und dass man, falls dieser Versuch scheitert, dem Einzelfall angemessen damit umzugehen hat.

    Natürlich kann man Klassenfahrten ordnungsgemäß durchführen. Hier ist nichts passiert, wovon vorher nie jemand was gehört hat, es ist schlicht und ergreifend versäumt worden, die gesundheitliche Probleme vorher schriftlich abzufragen oder sich in der Schülerakte selbständig zu informieren.

    Das ist weder Hexenwerk noch eine Zumutung, sondern ein ganz normaler Prozessschritt, der jedes Jahr von zehntausenden Lehrkräften ordnungsgemäß ganz genau so gemacht wird.

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