Klar klagt der Vater gegen das Land NRW, allein schon weil das Land solventer ist als einzelne Lehrerinnen.
Die Klage richtet sich gegen das Land NRW, weil das der Rechtsweg ist. Lehrkräfte handeln bei dienstlichen Tätigkeiten - genau so wie jeder andere Beschäftigte - stellvertretend für ihren Dienstherren. Eine direkte Klage gegen den Beschäftigten ist in der Regel nicht möglich. Ich schreibe das so deutlich, da es gerade bei Lehrkräften immer noch die Angst "wenn ich xyz mache werde ich ja sofort verklagt" gibt.
Selbstverständlich wird das Land versuchen sich das Schmerzensgeld bei den Lehrerinnen zurückzuholen und dabei höchstwahrscheinlich auch auf Grundlage der groben Fahrlässigkeit erfolgreich sein.
Das ist Polemik. Mir wäre kein einziger Fall bekannt, bei dem der Dienstherr eine Lehrkraft erfolgreich in Regress für einen verursachten Schaden genommen hätte. Es mag welche geben, aber in der Regel wird der Versuch dieser Durchgriffshaftung gar nicht unternommen, weil dem Dienstherr die problematischen Folgen daraus bewusst sind und es auch schwierig in der Durchsetzung ist.