Beiträge von Moebius

    Das Kind ist 6 Wochen auf der Schule. Die Schule sieht bisher kein Problem. Es ist das erste Gespräch mit der Klassenlehrerin. Wenn man zu diesem Gespräch unangemeldet mit einem Experten und mit der Haltung ...


    Also: die Experten sollen der Schule erstmal nur verklickern, ...

    ... aufläuft, wird man für das Kind überhaupt nichts erreichen, sondern vermutlich nur, dass man in der Schublade "Durchgeknallte Eltern" landet.

    Eine sinnvolle Strategie ist es, erst mal ein ganz normales Gespräch mit der Klassenlehrerin zu führen und dabei klar zu stellen, dass es ja grundsätzlich schön ist, dass das Kind im Unterricht "funktioniert", das Störungsbild aber weitaus komplexer ist. Dann gibt man die Dinge ab, die man schriftlich hat und besteht einigermaßen deutlich darauf, dass im ersten Halbjahr auf jeden Fall ein Förderplangespräch mit fachkundiger Begleitung stattfinden muss.

    Märtyrertum ist in jeder Religion ein Trostpflaster um die bei der Stange zu halten, die materiell, bildungstechnisch und was die Perspektive auf ein besseres Leben betrifft ganz unten stehen. Die drei oberen Führer der Hamas leben in Katar und haben in geschätztes Vermögen von 5 Milliarden $, die werden mit Sicherheit vermeiden wollen, Märtyrer zu werden.

    Die mediale Berichterstattung ist bei uns so hysterisch, dass selbst Akademiker nicht mehr in der Lage sind, Dinge realistisch einzuordnen.

    Auch das bedeutet nicht, dass die Ereignisse des 07. Oktobers verharmlost worden wären oder gar Forderungen nach einer Wiederholung desselben hier in irgendeiner Weise unterstützt oder gar geäußert worden wären. Kritik an der Politik der aktuellen israelischen Regierung ist weder automatisch gleichbedeutend mit antisemitischen Haltungen oder gar Äußerungen, noch leistet sie diesem automatisch Vorschub oder verharmlost automatisch die Terrorakte der Hamas vor, während oder nach dem 07. Oktober.

    Niemand hat hier allgemein Kritik an der israelischen Regierung pauschal als antisemitisch bezeichnet, jedes mal, wenn diese Diskussion hier aufkommt (also etwa alle 2 Seiten) werden ganz konkret einzelne Äußerungen kritisiert und es kommt dann als Antwort jedes mal das Ausweichen auf die allgemeine Diskussion über Kritik an der israelischen Regierung.

    Der Schulweg gehört grundsätzlich nicht zum Verantwortungsbereich der Schule. Rechtlich ist es aber möglich, auf Vorfälle mit schulischen Erziehung- und Ordnungsmitteln zu reagieren, wenn diese in den Schulbetrieb hinein wirken. Für mich wäre das bei der beschriebenen Konstellation oberflächlich der Fall, ich würde das aber vorher mit dem Schulleiter abklären, ob der das auch so sieht.

    Wenn das so ist, kann man mit den gleichen Maßnahmen reagieren, mit denen man reagieren würde, wenn eine vergleichbare Situation auf dem Hof in der große nPause stattfindet.

    Hat irgendjemand in diesem Thread bislang etwas Anderes geäußert?

    Du brauchst nicht weit zurück blättern, um Äußerungen darüber zu finden, dass die Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland eigentlich nur von rechten Rand stattfindet.

    Jedenfalls will sie keine Zwei-Staaten-Lösung, sondern eine möglichst dauerhafte israelische Kontrolle über besetzte Gebiete und/oder teilweise internationale Verwaltung im Gazastreifen, wie ich die Nachrichten verstehe.

    Die Hamas will den Gazastreifen erklärtermaßen nicht als Staat regieren, andere Paläsinenser können es nicht, weil die Hamas auch niemanden neben sich duldet, die arabischen Nachbarn wollen Gaza nicht geschenkt haben, und werden auch nur widerwillig dort irgendwie unterstützend tätig werden, wenn überhaupt.

    Israel wollte die 2-Staaten-Lösung 70 Jahre lang in diversen Modellen, die immer wieder gescheitert sind und zwar an den Palästinensern und nicht an Israel.


    Nebeneinkünfte aus Vortrags- Übungsleiter- und Unterrichtstätigkeit (z.B. VHS) sind anzeige- und genehmigungspflichtig sowie von der Höhe der Einkünfte gedeckelt. Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ebenfalls.

    Gedeckelt sind die immer noch nicht, auch wenn diese Behauptung jedes mal wieder bei dem Thema kommt. Gedeckelt sind Nebeneinkünfte im öffentlichen Dienst. Das ist nicht einschlägig beim Problem des TE.

    Und für einen Personalrat oder Schwerbeschädigtenvertreter, der den Job wegen der Entlastungssunde macht, die er dafür bekommt (und die den Aufwand nicht abdeckt), wird sich wohl jeder bedanken, der die Unterstützung der jeweiligen Institution benötigt. Mal abgesehen davon, dass der TE nach der Schilderung nur noch knapp 2 Jahre lang als Schwerbeschädigte gelten wird (zumindest ist ihm das zu wünschen).

    Woher hast du die 20%?

    Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
    Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.

    D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe... :P

    Ab 20% kann angenommen werden, dass der Beamte nicht mehr seine volle Arbeitskraft für den Dienstherrn aufwenden kann und das reicht für eine Untersagung. Das gilt meines Wissens in allen Bundesländern, wenn das bei dir besser durchgerutscht ist, hast du einfach Glück gehabt.

    Das ist ein unterschwelliger Antisemitismus-Vorwurf, den ich nicht akzeptiere. Du vermengst hier zwei Themen, die nur peripher zusammenhängen. Dass jüdische Menschen in der BRD heute nicht mehr unbeschwert leben können, liegt an der AfD und deren NPD-Kader, der sich das blaue Mäntelchen umgehängt hat.

    Klar, nur den Teil des Problems sehen wollen, bei dem man gut auf jemand anderen zeigen kann, den Rest schön ausblenden.
    In Deutschland gibt es rechten Antisemitismus, linken Antisemitismus und aktuell stark angewachsen den religiös-kulturellen Antisemitismus, der durch Einwanderung mitgebracht wird. Es ist gerade drei Tage her, dass ein syrischstämmiger Engländer dort einen Anschlag mit mehreren Toten auf eine Synagoge begangen hat und vier Tage, dass in Berlin mehrere Hamas-Mitglieder wegen geplanter Anschläge auf jüdische Einrichtungen verhaftet wurden.

    Dann stelle ich den Antrag, auch wenn ich noch keine Nebentätigkeit (Vertrag) vorweisen kann?

    Du brauchst die Genehmigung sowieso, bevor du etwas unterschreibst. In wie weit du dich vorher um die alternative Tätigkeit schon kümmerst, ist dir überlassen. Ich persönlich würde nur so weit reduzieren, dass in ggf. mit den reduzierten Bezügen auch klar komme, wenn etwas mit der Nebentätigkeit nicht klappt. Und ich persönlich würde auch keine zweite abhängigen Beschäftigung anstreben, sondern eher eine freiberufliche oder Honorartätigkeit.

    Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden.

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.


    Die ganze Darstellung ist in sich nicht schlüssig, was offensichtlich daran liegt, dass der oder die TE selber emotional beteiligt ist und das Bedürfnis hat, den Sachverhalt hier jeweils so da zu stellen, dass die Schule sich völlig falsch verhält. Das mag menschlich verständlich sein, aber die Ratschläge, die man unter diesen Umständen hier bekommt, werden vermutlich in der Praxis wenig Wert haben.

    Das scheint mir wenig sinnvoll zu sein. Warum sollte man den Fachkollegen da zentral jemand vorsetzen anstatt diese wählen zu lassen?

    Eingesetzt wird nicht nur ein Vorsitzender der Fachkonferenz, sondern ein Fachobmann oder Fachfrau, der, wie schon beschrieben, umfangreichere Aufgaben hat, zu denen auch ein Beitrag zu der Qualitätssicherung in der Fachgruppe gehört. Er arbeitet in Teilen im Auftrag der Schulleitung. Wenn der Schulleiter von mir wissen möchte, ob eine Elternbeschwerde berechtigt und die Klausur eines Kollegen zu beanstanden ist, ist es in meinen Augen schon der bessere Weg, dass ich vom Schulleiter beauftragt bin und nicht von den KuK der Fachgruppe gewählt.

    Einen Anwalt mitnehmen muss möglich sein.

    Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

    Das Verhalten der Schule klingt absolut unterirdisch.

    Das Verhalten der Schule ist überhaupt nicht schlüssig. Das mag am Verhalten der Schule liegen, ich würde aber immer auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass es teilweise daran liegt, dass hier ein sehr belastendes Problem über mehrere Zwischenstationen geschildert wird und vermutlich subjektiv gefärbt ist. Und auch das geschilderte Verhalten der Eltern ist für mich nicht konsistent.

    Ich wiederhole mich: Entscheidend muss das Kindswohl sein. Und da macht es wenig Sinn, jetzt mit der Schule Grundsatzkonflikte vom Zaun zu brechen und aufarbeiten zu wollen, wenn gleichzeitig das Ziel ist, dass Kind schnellstmöglich in eine stationäre Therapie und dann in eine andere Schule zu bekommen. Macht euch Gedanken darüber, welche kurzfristigen Maßnehmen mit möglichst geringem Aufwand die Situation für das Kind verbessern können und bietet diese der Schule proaktiv an.

    Vor allem darf eine Stundenreduzierung nicht dem Zweck der Aufnahme einer Nebentätigkeit dienen, dies widerspricht dem Prinzip des Beamtentums. Du musst beide Punkte also unbedingt getrennt betrachten und nicht vermischen, sonst ist die Ablehnung vorprogrammiert.

    Die Reihenfolge sollte daher sein: Stundenreduzierung beantragen, darauf hast du (vermutlich) keinen Rechtsanspruch, bist also auf den guten Willen des Dienstherren angewiesen. Danach Nebentätigkeit beantragen (die darf nur bei Vorliegen eines objektiven Untersagungsgrundes abgelehnt werden). Der zeitliche Umfang darf dabei nicht zu groß werden.

    In wie weit du intern mit offenen Karten spielst, musst du selber wissen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, würde ich persönlich dabei die Situation ehrlich erklären und dabei auch klar machen, dass diese Veränderung dem Ziel dient, dass du Belastungsfaktoren verringern möchtest damit du deine Tätigkeit dann auch langfristig vernünftig ausführen kannst.

    Da müsste man schon einen sehr zwingenden Grund haben, weshalb man nicht mit dem schulpsychologischen Dienst oder einer anderen Beratungsstelle zusammenarbeitet.

    Daraus lässt sich aber nicht das Recht auf Anwesenheit bei einem ganz bestimmten Gespräch ableiten. Hier hat die Schule die Eltern gebeten, zu einem Elterngespräch zu kommen, die ganze Situation ist offensichtlich hochgradig komplex. Da finde ich es grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Schule einfach mal ein niederschwelliges Gespräch nur mit den Eltern führen möchte. Das muss auch mal möglich sein, ohne dass gleich ein großes Förderplangespräch mit Protokoll, Zielvereinbarungen und diversen externen Beteiligten daraus wird.

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