Beiträge von Moebius

    Wer es ganz genau möchte: Niedersächsisches Schulgesetz §62:

    Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen.

    Hm, das ist wohl mal wieder Ansichtssache, oder auch eine Sache von "Ich kenne es nicht anders" bzw. "Das war hier (auch zu meiner eigenen Schulzeit) schon immer so" :weissnicht:. Für mich fällt die Aufsicht an Bushaltestellen an der Schule dementsprechend halt weder unter "All inclusive-Wahn" (seltsamer Ausdruck m. E. in diesem Zusammenhang!)

    Hier wurde mehrfach erklärt, dass es eben keine "Ansichtssache", sondern rechtlich eindeutig geregelt ist.

    • die Aufsichtspflicht besteht auch an Bushaltestellen auf und unmittelbar vor dem Schulgelände

    Hier geht es nicht um die persönliche Haltung zu der Regelung.

    Das wird wohl der Knackpunkt sein. Außer Dorfgrundschulen kenne ich keine Schule, die "eigene" Bushaltestellen hätte. Die Schüler verteilen sich auf öffentliche Busse und Bahnen, je nachdem wo sie hinmüssen. Hier fahren keine dezidierten "Schulbusse" zu den Gymnasien oder Berufskollegs.

    In unserer Stadt gibt es 7 Gymnasien, jedes davon hat mindestens eine Bushaltestelle direkt am Haus. Es spielt keine Rolle, ob die Haltestelle auch Teil des offiziellen Streckennetzes ist, entscheidend ist der direkte räumliche Bezug zur Schule.

    Ja. Die Bushaltestelle ist ein öffentlicher Raum, da hat die Schule nichts mit zu tun. Da kann sich dann die Polizei im Zweifel drum kümmern.

    Schulen sind für die Aufsicht der schulischen Haltestellen direkt am Gebäude zuständig und müssen vor der 1. Stunde und nach der 6. Stunde eine Aufsicht stellen. Das ist zumindest in Niedersachsen so Erlasslage, die Schulen denken sich das nicht aus, weil es ihnen Spaß macht.

    Haltestellen, die von den Schülern erst fußläufig angesteuert werden müssen, fallen nicht mehr in den Verantwortungsbereich.

    Sagt der/die Mathe- und Physiklehrer*in. Tablet oder Laptopklassen gibt es an meiner Schule nicht und dann mach mal Kunstunterricht ohne jegliche Farbkopien.

    Da es wohl keinen ersichtlichen Grund dafür gibt, dass in Mathe und Physik grundsätzlich mehr oder weniger Kopien genutzt werde, als in anderen Fächern, nehme ich mal an, dass du auf die Fächer verweist, weil du die besonders hohe Problemlösekompetenz der Mathe- und Physiklehrkräfte anerkennst.

    Ich unterrichte grundsätzlich gerne und mag den Umgang mit SuS. Anstrengend sind manchmal die Rahmenbedingungen und was zumindest mich zunehmend belastet, sind innenschulische Entwicklungen, die von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen betrieben werden und denen man faktisch ausgeliefert ist. Und da finde ich besonders problematisch, dass es faktisch keine Möglichkeit gibt, den genauen Arbeitsplatz mal selbstgesteuert zu wechseln.

    Ich habe keinen Drang "heraus" aus meinem Beruf, aber wenn man ehrlich ist, hängt die Berufswahl doch einfach mit vielen Zufällen zusammen, die gerade eintreffen oder nicht eintreffen, wenn man 19 ist. Ob ich noch mal an der gleichen Stelle landen würde, kann ich gar nicht sagen. Ganz sicher geht es Lehrkräften nicht generell viel schlechter als anderen Berufsgruppen, wie man einzelne Dinge persönlich empfindet, ist aber sehr individuell.

    Wie gut oder schlecht das Gehalt ist, hängt sehr von den Fächern ab. Viele alte Schulfreunde mit ähnlichen Schwerpunkten und Leistungen wie ich, verdienen deutlich sechsstellig, weil sie sich für ein Fachstudium Physik oder Informatik entscheiden haben. Trotzdem bereue ich in der Hinsicht nichts. Und wer seinen fachlichen Schwerpunkt im sprachlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich hat, wird ganz nur in extremen Ausnahmefällen außerhalb der Schule besser bezahlte Berufe finden, die er mit ähnlichen Kompetenzen und Aufwand machen könnte.

    Ob es da wohl Abstufungen nach Bildungsgrad gibt? Ernstgemeinte Frage, muss ich später mal recherchieren.

    Ich meine, dass es sogar eine sehr starke Korrelation höherer Bildungsgrad <-> geringere Scheidungsquote gibt, einen Beleg könnte ich jetzt aber auch nicht ohne Recherche aus der Tasche ziehen.

    Anekdotisch würde ich behaupten, dass Lehrkräfte überdurchschnittlich oft geschieden werden. Nur meine Beobachtung

    Oft genug sorgt da ja auch eine Scheidung für direkt zwei geschiedene Lehrkräfte, das verfälscht die Statistik.

    Die Formulierung "finanziell nach oben geheiratet" finde ich schon befremdlich.

    Ist nichts anderes vereinbart, gilt in Deutschland sowieso die Zugewinngemeinschaft. Wenn ein Partner vor der Ehe schon ein Haus hatte, behält er es auch nach einer Scheidung alleine. Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Danke für die freundliche Antwort, aber diesen Teil verstehe ich nicht:“oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause.“ Ich spreche nur Beamtendeutsch ;)

    Das war Beamtendeutsch aus dem Beamtenhandbuch.

    Bedeutet:

    Wenn du von zu hause zum Seminar 20 km fahren müsstest aber direkt zum Besuch nur 10 km fährst, kannst du nix abrechnen. Fährst du 30 km kannst du 10 km abrechnen.

    Fahrkostenabrechnung erfolgt vom Dienstort oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause. Dienstort als Fachleiter ist das Seminar.

    Der Kerngedanke ließe sich wohl auf einer DinA4 Seite als Gesetz formulieren:

    Unternehmen müssen alle vernünftigen Maßnahmen ergreifen um sicher zu stellen, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit in ihre Lieferketten gelangen, wenn das doch passiert, wird eine erhebliche Strafzahlung fällig, die so hoch ist, dass er das "weggucken" wirtschaftlich unattraktiv macht.

    Ich glaube, das würde jeder unterschreiben.

    Wenn dann aber im Gesetzgebungsverfahren auf einmal solche Sachen wie "klimabezogene Sorgfaltspflicht" diskutiert werden, ist schon klar, dass jeder versucht seine persönlichen Interessen mit rein zu bringen.

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