Beiträge von Moebius

    Ich hätte mir jedenfalls gewünscht, dass die Eltern mit auf der Anklagebank gesessen hätten, Begründung: Unterlassene Benachrichtigung der Schule über entsprechend schwerwiegende Krankheiten.

    Mal abgesehen davon, dass ich das für geschmacklos halte, sehe ich auch überhaupt keine Grund dafür:

    - die Schülerin war bereits 6 Jahre lang erkrankt, in der Schule war die Erkrankung mit Sicherheit bekannt. Wenn dann bei der Fahrt fremde Lehrkräfte begleiten und weder ein innenschulischer Informationsfluss stattfindet noch abgefragt wird, liegt die Verantwortung ganz klar bei der Schule

    - eine wesentliche Stütze des Urteils war neben der fehlenden Vorabfrage das Verhalten wir Ort, in der Begründung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Lehrerinnen auf mehrere Informationen von Mitschülerinnen nicht reagiert haben.

    Für mich ist es schon nicht nachvollziehbar, dass es nicht auffällt das eine Schülerin 2 Tage nicht an diversen Aktivitäten teilnimmt, wenn ich mit meinen Schülern einen einfachen Unterrichtsbesuch mit Busfahrt mache, habe ich die Gruppe mindestens 4 mal durchgezählt, wenn wir wieder in der Schule sind.

    Man sollte aufpassen, dass man hier nicht in eine Wagenburgmentalität verfällt.

    Aber dann gleich küchenpsychologisch mit vorgespielter Dienstunfähigkeit zu kommen, geht mir zu weit.

    Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann. Auf mehreren Ebenen: man selbst wird das kaum so wegstecken können, wenn man nicht völlig abgestumpft ist, und auch die Behörde wird kaum ein Interesse daran haben, da dies natürlich in jeder Klasse, die die Lehrkraft übernimmt, sofort Thema Nummer 1 sein wird.

    Es ist sehr kompliziert. Die Schulbegleitung soll mit, darf aber nur maximal 10 Stunden täglich arbeiten und nicht übernachten. Ihre Kosten werden auch nur zu einem kleinen Teil von der Stadt übernommen. Wer den Rest zahlt, ist unklar. Die Eltern gehen nicht mit, verstehen meine Sorge nicht. Es gibt aber jetzt ein Notfallmedikament, das ich geben darf. Habe aber keine Einweisung und Anleitung dafür. Nicht mal einen Beipackzettel. Die habe ich vom behandelnden Arzt eingefordert, höre aber nichts. Der Mitarbeiter des Jugendamts, der die Schülerin bzgl. der Inklusion betreut ist der Meinung, dass die Eltern sich einbringen sollen. Die wollen aber nicht. Wir sind noch zu keinem Ergebnis gekommen, aber wir arbeiten daran. Ich werde auf alle Fälle nach den Ferien nochmals alle Beteiligten anschreiben, bzw. einen runden Tisch einberufen.

    "Remonstration

    Lieber Herr Schulleiter,

    unter den geschilderten Umständen [...] sehe ich mich nicht im Stande, die sichere Durchführung der Fahrt für den Schüler xxx zu gewährleisten. Da Sie als Schulleiter die Gesamtverantwortung tragen, bitte ich Sie, zu entscheiden, ob xxx unter diesen Umständen an der Fahrt teilnehmen soll.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Zauberwald"

    Schriftlich per Brief, auf eine schriftliche Remonstration muss der Schulleiter schriftlich antworten. Der Begriff muss vorkommen um Missverständnisse aus zu schließen, daraus ergeben sich Rechtsfolgen.

    Natürlich sind Klassenfahrten unter vernünftigen Bedingungen und Risiken durchführbar und 95% der KuK kriegen das auch hin. Das ist genau das, was mir an der Diskussion missfällt: Man überhöht diesen Fall aus falscher Solidarität derartig, dass die Grenze zwischen denjenigen, die ihren Job ordentlich machen und denjenigen, wo es dort Defizite gibt, verwischt.

    Wer einen Freifahrtsschein erwartet, die uns von jeder Verantwortung für Fehler in unserem Beruf entbindet, hat sich für den falschen entschieden. Lehrkräfte sind relativ gut bezahlte Akademiker und haften für grobe Fehler genau so, wie Ärzte, Juristen oder Ingenieure.

    Der Spiegel ist sicher nicht die Bild Zeitung und schießt aus billiger Effekthascherei gegen Lehrkräfte.

    Natürlich ist die Berichterstattung geprägt von den Aussagen der Eltern und Schüler, aber ich gehe auch davon aus, dass der Spiegel die Plausibilität grundsätzlich schon geprüft hat, die Aussagen sind ja auch entsprechend vorsichtig formuliert. Aber auch wenn ich berücksichtige, dass in dem Artikel nicht alle Fakten stehen, ist für mich keine derartige Verfälschung denkbar, bei der die Lehrkräfte richtig gehandelt habe und der Sachverhalt hier völlig anders irreführend wird. Im übrigen deckt sich die Darstellung mit vielen anderen Berichten aus seriösen Medien.

    Wenn die Schilderungen im Spiegel Artikel so richtig sind, gehören die betreuenden Lehrkräfte eigentlich wegen Totschlag durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Ich kann mir beim besten Will nicht vorstellen, dass man drei Tage lang nicht nach einem kranken Schüler schaut. Und wenn das so war, dann gehört genau dieses Verhalten bestraft.

    Ich kann mir das durchaus vorstellen. Manche Eltern glauben, eine Klassenfahrt wäre Urlaub für die begleitenden Lehrkräfte. Tragischer weise gibt es ganz vereinzelt Lehrkräfte, die das ebenfalls glauben.

    Ich erinnere an einen bekannten Fall als Niedersachsen vor ein paar Jahren, bei dem sich zwei Lehrkräfte bei der Begleitung einer Klassenfahrt massiv betrunken haben, einer der beiden ist eine Treppe runter gefallen und hat sich ernsthaft verletzt, beide mussten während der Fahrt ausgetauscht werden.

    Gerade weil ich zu den Lehrkräften gehöre, die Fahrten ernsthaft vorbereiten und durchführen und die wissen, welche Arbeit und Verantwortung das ist, fehlt mir jedes Verständnis für die "wird schon gut gehen" Fraktion.

    Um auch was beizutragen: Ich habe eine Kollegin, die mal verheiratet war. Ihr Mann ging irgendwann, als die Kinder klein waren, nicht mehr arbeiten, aber sie ging Vollzeit und kümmerte sich auch um die beiden gemeinsamen Kinder. Er tat nach ihrer Aussage gar nix. Sie ließ sich scheiden, als die Kinder so ungefähr aus dem Grundschulalter waren. Nun war sie schon öfter vor Gericht, weil er in Zukunft (sie ist noch gar nicht pensioniert) etwas von ihrer Pension abhaben will. Nach ihrer Aussage hat sie alle Gerichtsverhandlungen verloren und nun eine Menge Schulden deswegen und darf ihrem Ex-Mann auch noch später von ihrer Pension etwas abgeben. Wieviel, weiß ich nicht. Unterhalt hat er nie gezahlt und sie hat sich krumm gelegt, damit beide Kinder studieren können. Das ist mein Wissensstand. Es hört sich für mich sehr ungerecht an.

    "Es hört sich für mich sehr ungerecht an."

    Mit vertauschten Rollen wäre das kein seltener Fall, würde es sich dann für dich immer noch ungerecht anhören oder tut es das nur, weil es hier ausnahmsweise die Frau ist, die etwas von ihrer Versorgung abgeben soll?

    (Die subjektive Behauptung, dass er nie etwas gemacht habe, blende ich mal aus, hier würde im umgekehrten Fall aber auch ein Entrüstungssturm über die Geringschätzung der "Care-Arbeit" ausbrechen.)


    Und auch eine IGMetall würde es kaum besser hinkriegen. Denn dann müsste man sich von der restlichen Tarifgemeinschaft abspalten und die Lehrerinteressen alleine durchsetzen. Welche Streiknacht hätten wir denn für einen wochenlangen Erzwingungskampf?

    "Aber die armen Kinder..."

    Das Problem hat die IG-Metall nicht, da kommt bei einem Streik keiner mit "Aber die armen Kunden, die auf den bestellten X5 warten..."

    Da hast du sicher recht, der erste Ansprechpartner wären in so einem Fall für mich aber meine behandelnden Ärzte und ggf. ein Fachanwalt. Ich glaube auch nicht, dass die hier angebotene "Beratung" irgendwelche wirklich signifikanten Vorteile bietet, die diversen Artikel lassen das für mich zumindest nicht durchblicken. Wenn ich das richtig verstehe, bekommt man keine wirkliche individuelle Betreuung, sondern zahlt lediglich eine (erhebliche) Pauschale um den Herren dann während des Verfahrens anrufen und sich Tipps für ein erfolgsversprechendes Verfahren geben lassen zu können. Solche Tipps kriege ich heute auch im Internet oder - und das ist eigentlich am Besten - von anderen Betroffenen oder Personen, die solche Verfahren bereits begleitet haben.

    Der Beitrag von Yummi ist offensichtlich bewusst provokativ formuliert, ich weiß nicht, wieso man über dieses Stöckchen springt und das nicht einfach ignoriert.

    Davon abgesehen wäre es für mich aber auch klar, dass ich mich auf keine Ehe einlassen würde, bei der die Frau bewusst eine Rolle als "Ich mache den Haushalt und überlasse das Erwerbseinkommen ganz oder überwiegend dem Mann" anstrebt. Die AfD befürwortet tendenziell solche konservativen Rollenbilder, daher ist für mich der Gedankengang nicht nachvollziehbar, deren Ablehnung in AfD Nähe zu rücken.

    Das Geschäftsmodell des Mannes ist ganz offensichtlich, Menschen dabei zu beraten, wie man sich Vorteile durch Vortäuschung einer Krankheit erschleicht, die man nicht wirklich hat.

    Was soll man darüber diskutieren?

    Wenn man die Erkrankung wirklich hat, ist der Service überflüssig und raus geworfenes Geld, dann geht man zum Arzt, lässt sich so lange krankschreiben, bis die der Termin beim Amtsarzt und danach die DDU kommt.

    Wenn man die Tatsache, dass man alle 20 Jahre mal ein Halbjahr lang einen Tag morgens 15 Minuten Busaufsicht hat zum grundsätzlichen Problem bei der Wahl des Berufes hoch stilisiert, liegen die eigentlichen Probleme wohl woanders.

    Zumindest in Niedersachsen war die Rechtslage übrigens schon immer so, da hat sich nichts geändert, als Beispiel für die Verschlechterung der beruflichen Bedingungen taugt das Ganze also sicher nicht.

    Wer es ganz genau möchte: Niedersächsisches Schulgesetz §62:

    Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen.

    Hm, das ist wohl mal wieder Ansichtssache, oder auch eine Sache von "Ich kenne es nicht anders" bzw. "Das war hier (auch zu meiner eigenen Schulzeit) schon immer so" :weissnicht:. Für mich fällt die Aufsicht an Bushaltestellen an der Schule dementsprechend halt weder unter "All inclusive-Wahn" (seltsamer Ausdruck m. E. in diesem Zusammenhang!)

    Hier wurde mehrfach erklärt, dass es eben keine "Ansichtssache", sondern rechtlich eindeutig geregelt ist.

    • die Aufsichtspflicht besteht auch an Bushaltestellen auf und unmittelbar vor dem Schulgelände

    Hier geht es nicht um die persönliche Haltung zu der Regelung.

    Das wird wohl der Knackpunkt sein. Außer Dorfgrundschulen kenne ich keine Schule, die "eigene" Bushaltestellen hätte. Die Schüler verteilen sich auf öffentliche Busse und Bahnen, je nachdem wo sie hinmüssen. Hier fahren keine dezidierten "Schulbusse" zu den Gymnasien oder Berufskollegs.

    In unserer Stadt gibt es 7 Gymnasien, jedes davon hat mindestens eine Bushaltestelle direkt am Haus. Es spielt keine Rolle, ob die Haltestelle auch Teil des offiziellen Streckennetzes ist, entscheidend ist der direkte räumliche Bezug zur Schule.

    Ja. Die Bushaltestelle ist ein öffentlicher Raum, da hat die Schule nichts mit zu tun. Da kann sich dann die Polizei im Zweifel drum kümmern.

    Schulen sind für die Aufsicht der schulischen Haltestellen direkt am Gebäude zuständig und müssen vor der 1. Stunde und nach der 6. Stunde eine Aufsicht stellen. Das ist zumindest in Niedersachsen so Erlasslage, die Schulen denken sich das nicht aus, weil es ihnen Spaß macht.

    Haltestellen, die von den Schülern erst fußläufig angesteuert werden müssen, fallen nicht mehr in den Verantwortungsbereich.

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