Am Gymnasium in Thüringen: 0,11 Wochenstunden pro Schüler für die Schulpauschale (die sie frei verteilen kann, die Hälfte solle auf die Schulleitung entfallen). Beratungslehrer, Anwärter und co. bringen die Entlastungsstunden für ihre Betreuer seperat mit.
"Im Rahmen dieser Schulpauschale sollen folgende Aufgabenbereiche abgesichert werden:
a) LWS für Schulleitungsaufgaben
Für Schulleitungsaufgaben können in der Regel die Hälfte der LWS, jedoch mindestens
elf LWS, der Schulpauschale verwendet werden.
b) LWS für Oberstufenleiter an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Abteilungsleiter
an berufsbildenden Schulen;
c) LWS für Klassenleitungstätigkeit;
d) LWS für Beratungslehrer
Ein Beratungslehrer kann für diese Tätigkeit bis zu fünf LWS erhalten, jedoch mindestens
zwei LWS. Schulleiter erhalten für diese Tätigkeit keine LWS.
e) LWS für Arbeitsgemeinschaften;
f) LWS für Sportförderunterricht;
g) LWS für besondere schulische Belastungen.
Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, für welche Aufgaben die vom Schulamt
zugewiesenen LWS für die Zwecke dieser Pauschale genutzt werden."
Quelle: VVOrgS2021
Dazu kommt noch ein Schlüssel für den Einsatz in der Oberstufe, damit kann man seine Pflichtstundenzahl um bis zu 3 Stunden, von 26 auf 23 Stunden senken.
Dabei ist die Verteilung nicht linear, sodass man häufig entweder nur so viel in der Oberstufe eingesetzt wird, dass man kaum von den 26 Stunden runter kommt, oder man mit Kursen regelrecht zugeschissen wird, weil man ja eh nicht weniger als 23 Stunden geben muss^^
In der Praxis steht diesen Stunden also immer Mehrarbeit an anderer Stelle gegenüber (außer bei den Homies der SL, je nach Grad der Korruption und Intransparenz).
Ich habe auch noch nie erlebt, dass Klassenlehrer solche Stunden erhalten haben.
Wenn du für sowas wie "Schulbuchverantwortlicher" eine Stunde bekommst, biste halt selbst Schuld, wenn du dir den Stiefel anziehst.