Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Dazu noch immer der gleiche Stuss mit "Respekt vor dem Alter". Natürlich habe ich den nicht. Alt sein verdient keinen Respekt, das wird jeder einfach so. Und vor selbstgefälligen Polterern habe ich sowieso keinen Respekt, egal, wie alt sie sind. Das Opfer-Getue ist nichts als zum Fremdschämen.

    Ich verlange keinen Respekt vor dem Alter - fordere jedoch Argumente, statt dümmlicher Ageismus-Memes. Dass du keinen Respekt und oft genug keine Argumente - sondern nur persönliche Angriffe auf Lager hast und auch reflexartig gegen mich agitierst und (nicht nur mir) das Wort im Mund umdrehst, hat ja bereits eine lange Forengeschichte. Das finde ich mittlerweile nur noch putzig abstoßend. Im selbstgefälligen Poltern bist du durchaus die Foren-Queen. Und nein. Ich bin kein Opfer. Von dieser dummen Art, andere Forenmitglieder verächtlich zu machen, bin schließlich nicht nur ich betroffen.
    Aber nett, dass du dich schämst ;)

    Anekdote am Rande:
    Hausaufgabe: Hausaufsatz. Klasse 8, Schule ESENT.


    Stichprobenartig sollen einige Schüler ihre Aufsätze vorlesen. Ein Schüler, von dem ich weiß, dass er eine Sauklaue und Rechtschreibung ohnegleichen besitzt, liest seinen Aufsatz aus dem Heft vor. Ich bin erstaunt. Einleitung, Hauptteil, Schluss. Guter Satzbau, gute Wortwahl, spannend und witzig.

    Als er fertig ist, bitte ich ihn um sein Heft, damit ich ihm den verdienten "Smiley" und die Note darunter setzen kann - und sehe leere Blätter.
    Er hatte den Aufsatz aus dem Stand frei formuliert. Ich habe ihm dafür die Note 2 gegeben. Eine Note Abzug wegen fehlender Rechtschreibung ;)

    Wörter zählen? Krimmelpickerei in meinen Augen.

    Wenn du Rechtschreibung in Aufsätzen korrekt benoten willst, kommst du nicht drumherum. Wobei mein Verfahren bei Aufsätzen in Klasse 8/9 der Haupt-/Werkrealschule die "Vereinfachte Rechtschreibbewertung" darstellt:

    - Die Schüler zählen die Worte selbst und schreiben die Zahl unter den Aufsatz. Das ist gleichzeitig eine Selbstkontrolle, ob sie die geforderte Mindestanzahl an Worten erreicht haben. (Jedes fehlende Wort bis zur Mindestanzahl wird als Rechtschreibfehler gewertet)

    - Die Lehrkraft zählt die Worte von 10 Zeilen und skaliert die Wortanzahl auf den gesamten Aufsatz hoch. Damit kann die Angabe der Schüler verifiziert werden.

    Als Bewertungsraster habe ich über die Jahre einige Excel-Tabellen mit Punktevergabe und Beiblatt für die Bewertung von Aufsätzen entwickelt.
    Hier zum freien Download:
    https://www.autenrieths.de/deutschunterricht.html#Aufsatz

    Mehr zur Notengebung hier:
    https://www.autenrieths.de//notengebung.html

    […]

    Die Grundordnung wird von einigen Bistümern "ausgesetzt" - ob sie letztlich reformiert wird, muss sich zeigen.

    Der Druck auf das kirchliche Arbeitsrecht wächst – von außen wie von innen. Auch wenn die Bischöfe die Anforderungen an die persönliche Lebensführung ihrer Mitarbeiter zuletzt 2015 deutlich gesenkt haben: Immer noch stellt bei katholischen Mitarbeitern die erneute Heirat nach einer Scheidung oder eine gleichgeschlechtliche Ehe einen schwerwiegenden Verstoß dar, der eine Kündigung aus "kirchenspezifischen Gründen" ermöglicht – jedenfalls dann, wenn die kirchlich unerlaubte Zivilehe "nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen", heißt es im Artikel 5 der geltenden Grundordnung, deren Anerkennung teil jedes kirchlichen Arbeitsvertrags ist.

    Die Anerkennung der Grundordnung ist in katholischen Einrichtungen jedoch noch immer Bestandteil des Arbeitsvertrages. Mit aus diesem Grund hatte ich zur Zurückhaltung geraten. Die "Aussetzung der Anwendung" ist keine Abschaffung der Regelungen.

    Die kostenlose Google-App "Automatische Transkription" für Android-Handys funktioniert erstaunlich gut. Ich wollte es im Wohnzimmer ausprobieren. Im Hintergrund lief die Tagesschau. Der Text des Nachrichtensprechers wurde (fast) wörtlich erfasst und mit korrekter Interpunktion "abgetippt". Dabei wurden zwar einige Ortsnamen in andere Bezeichnungen umgewandelt - aber sonst:
    Give it a try.

    Eine ernst gemeinte Frage Satsuma:

    Würdest du einen derartigen Kommentar über einen Kollegen bei euch im Lehrerzimmer - unterschrieben mit deinem Namen - ans Schwarze Brett hängen? Oder traust du dich das nur unter dem Deckmantel der Anonymität?

    Dies ist eine unsachliche Herabwürdigung, die sich auf das Alter bezieht und daraus Minderwertigkeit unterstellt. Falls dein Schulleiter 65 ist, darfst du so etwas gerne als Kommentar zu seiner Gesprächsführung ans Schwarze Brett heften. Ich gehe davon aus, dass du dich dazu nicht traust. Es ist schlechter Stil, der sich im Forum leider immer mehr breit macht. :uebel:

    Aus wessen Perspektive? 😅 Aus meiner?

    Sicherlich. Bei Wolfgang wäre es zur Schau Stellung deiner Sexualität.

    Bullshit. Es ist interessant, wie aus meiner Bemerkung zum Problem mit dem Verhalten an einer katholischen Schule nun ein Shitstorm gegen mich erzeugt wird. Wer - wie ich - an einer derartigen Schule unterrichtet (hat) weiß, wie ich das gemeint habe. Unterlasse bitte deine unsachlichen Anwürfe.

    Wir machen das bei der Klassenfahrt in Jg. 5 auch so. Wir können uns gar nicht an der Schule treffen - 108 Eltern, die ihr Kind mit Koffer mit dem Auto zur Schule bringen, würden vor der Schule einen Verkehrsstau verursachen, der sich ungefähr im Jahr 2030 auflösen würde.

    Lasst ihr eure Schüler an verschiedenen Bahnhöfen zusteigen? Wie kommt ihr dann der Aufsichtspflicht nach, falls die Kids in andere Waggons - oder überhaupt nicht einsteigen? Das ist rechtliches Glatteis.

    "Zur Schau stellen" klingt halt seltsam. Wer normal offen seine Beziehung lebt, stellt ja nichts zur Schau und geht nicht hausieren, sondern lebt nur einfach ganz normal vor sich hin und vollführt lediglich keinen Eiertanz, um sein Privatleben zu verstecken.

    Meine Bemerkung bezog sich auf das Arbeitsumfeld und den Unterricht. Meine sexuelle Orientierung und mein Privatleben geht dort keinen etwas an. Das verstecke ich nicht, wenn ich es nicht zeige.

    Meine Existenz verhandle ich nicht und ich rechtfertige mich dafür auch nicht. Absurd, was du hier schreibst

    Nicht absurd - und auch nicht gegen oder an dich gerichtet. Es ist ein Rat an den TE, der sich für eine Tätigkeit an einer katholischen Ersatzschule bewirbt. Da kann man seine Sexualität offen zur Schau stellen - oder es eben im Schulumfeld lassen - was nutzlose Aufregung vermeidet.

    Der Vorwurf der Homophobie ist absurd - und kommt (samt Ruf nach einem Maulkorb) von den üblichen Verdächtigen aus der Hüfte ohne Umweg über's Hirn.

    Ich war 10 Jahre als offen evangelisch lebender Mann an einer katholischen Ersatzschule ESENT als Klassenlehrer tätig. An der Schule gab es - außer den Religionslehrern - niemand, der Unterrichtszeit mit Gebeten verplempert hätte. Im Schuljahr gab es drei gemeinsame Gottesdienste:

    - Schuljahresbeginn

    - Weihnachten

    - Patrozinium (=Namensfest/Stiftungsfest der Einrichtung)

    Es gilt wie immer: Es kommt darauf an, wie die Schule "gestrickt" ist.
    Wenn man bedenkt, wie manche katholischen Pfarrer "gestrickt" sind, bist du nicht allein.
    Solange du dein Schwulsein nicht täglich wie eine Monstranz vor dir her trägst, bleibt das deine Privatsache.

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    Lokomotive

    It's weird!


    Ein Wahlkampfschlager aus den USA: "They're eating the cats!"

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    Die erste bewertete Übungsaufgabe hatten wir letzte Woche in Präsenz: Da sind so Teile auf dem Tisch, baue daraus einen Rechner zusammen.

    Das ist eine schöne Aufgabe für eine AG oder Technikgruppe. Meine Kids der Klasse 9 haben mehrere Schrobots (Schrottroboter) gebastelt.
    BTW: Über das Diskettenlaufwerk wird ein Basic-Programm gestartet, das über OUT-Befehle ein 8-Kanal-Relais-Board die Stromversorgung der Birnchen und Motoren, sowie der (offenen) Festplatten ansteuert. Ein Schrobot hatte es dann auf die Dezemberseite des Kalenders der SCHULKUNST Baden-Württemberg geschafft ;)
    robot1.jpg

    Da kann ich mir schon nicht vorstellen, wie man überhaupt fahren kann. Führen zwei Lehrerinnen mit einer Klasse, bleiben 10 Kolleginnen da und müssten 9 Klassen unterrichtlich versorgen.

    Es ist immer wieder erstaunlich, dass Kolleg*innen aus dem BK, den beruflichen Schulen oder der Sek II sich bestimmte Abläufe an Grund- und Hauptschulen nicht vorstellen können, die wir trotzdem "wuppen" ;)
    Dass aus diesen Schularten (dem "Pädagogischen Olymp") Vorwürfe der Unorganisiertheit ans gemeine Fußvolk erfolgen, erzeugt schon ein leichtes Schleudertrauma. :hammer: Wir sind eben behämmert ....

    Damit gibts du zwar den konkreten Verlauf der Sitzung treffend wieder, das Problem wurde aber maßgeblich durch die unterschiedlichen Lesarten der bisherigen Geschäftsordnung des Landtages verursacht. Nur deswegen wurde überhaupt ein entsprechender Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nötig, den der Alterspräsident wiederum verhindern wollte....ein ziemlich unwürdiges Schauspiel, wie du zurecht festgestellt hast.

    Der "Alterspräsident" hat gegen die wichtigste Grundlage des Parlaments verstoßen: Gegen das Diskontuitätsprinzip.

    Das Parlament der vergangenen Legislaturperiode kann keine Regeln für das nächste Parlament festlegen. Am Beginn der Legislatur hat jedes Parlament das Recht, sich die Regeln selbst neu zu geben.

    Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

    Wer "unschuldig tut", bist du - und die AfD.
    Das Verfassungsgericht ist mit Juristen besetzt, die ihre Kompetenz in diesem Fachbereich nachgewiesen haben. Hättest du nicht einfach jedem der Mitglieder der AfD-Propaganda nachplappernd ein Parteibuch untergeschoben, sondern dich zuerst mal in den Quellen kundig gemacht, hättest du sehen können, welche Qualifikation man braucht, um Mitglied des Verfassungsgerichts zu werden.

    Von Jura hast du scheinbar auch keine Ahnung. Gesetze sind so gemacht, dass sie nur wenig Auslegungsspielraum haben. Diesen "abzutasten" ist Aufgabe der Verfassungsrichter. Diese verabschieden jedoch keine Gesetze - das macht der Souverän - das Parlament. Darin entscheidet die Parlamentsmehrheit als Vertreter des Volkes.

    Auch wenn die AfD hier bauernfängerisch behauptet, sie besitze die Mehrheit und hätte eigentlich entscheiden dürfen, ist das Wortklauberei. Wer die Mehrheit besitzt, wurde bei der Abstimmung eindeutig festgestellt. Da wurde auch nicht - wie Höcke weinerlich beklagt - der AfD die Mehrheit "geraubt".

    Deine Ausführungen sind lächerlich und verschwurbelt. Geh' in dich.

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