Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.
Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.
In Vertretung der Schulleitung übt auch jede Lehrkraft das Hausrecht aus und kann Fremde des Geländes verweisen. Im Zweifelsfall muss die SL die Entscheidung jedoch bestätigen (oder verwerfen).